21.12.06: Bruchlandung wichtiger
Elemente des Vorschlags Teilrevision Wirtschaftsförderungsgesetz.
Die Nidwaldner Regierung hat ihre Strategie zum Flugplatz Buochs geändert.
Hat sie wohl oder übel ändern müssen. Dass Ihr Vorschlag zur Teilrevision
des Wirtschaftsförderungsgesetzes, der im Herbst 2006 in der öffentlichen
Vernehmlassung war, in wesentlichen Teilen eine Bruchlandung erlitten
hat, sagt die Regierung natürlich nicht.
Die kritischen Stellungnahmen in der Vernehmlassung stammten vom
Demokratischen Nidwalden DN, den Korporationen Buochs und Ennetbürgen, der
Sozialdemokratischen Partei Nidwalden SPN und nicht zuletzt vom parteipolitisch
neutralen Schutzverband der Bevölkerung um den Flugplatz Buochs SBFB.
Neu will sich der Kanton nicht mehr an der Flugplatzbetreiberin, der Airport
Buochs AG, finanziell beteiligen. Auch will der Kanton nicht wie ursprünglich
geplant als Erwerberin und Verkäuferin von nicht mehr benötigten Immobilien der
Armee/Luftwaffe auftreten, sondern in solchen Fällen in koordinierender Funktion
eine führende Rolle spielen. Und damit den Rückkauf von Immobilien wie vom SBFB
in der Vernehmlassung gefordert, vorrangig den Korporationen Buochs und
Ennetbürgen überlassen.
Was damit aus dem ursprünglichen Vorschlag zur Teilrevision Art. 19a
Wirtschaftsförderungs-gesetz im Klartext gekippt wurde, sind:
- Beteiligung der Regierung an der Flugplatzbetreiberin (Art. 19 a, Ziff. 1)
- Infrastrukturanlagen erwerben, veräussern oder Dritten zur Verfügung stellen
(Art. 19 a, Ziff. 4)
Was die Regierung jedoch weiterhin will, sind Beiträge an den defizitären
Betrieb des Flugplatzes und ganz offensichtlich indirekt auch über diese
Ausgabenposition Beiträge an Investitionen in den Flugplatz leisten.
Der SBFB lehnt solche Subventionen mit Steuermitteln wie bereits in der
Vernehmlassung formuliert, nach wie vor entschieden ab. Begründung:
Erstens sind die Pilatus Flugzeugwerke AG mit jährlich rund 500 Millionen
Franken Umsatz und gut 30 Millionen Franken Cashflow in der Lage, den Flugplatz
selbst zu betreiben und die entstehenden Kosten verursachergerecht zu
finanzieren.
Zweitens sind solche
Subventionen ganz grundsätzlich keine Aufgabe des Staates, zumal der Flugplatz
Buochs im Gegensatz zu Zentralbahn und Postauto keinen Auftrag für eine
Grundversorgung des öffentlichen Transports hat.
Und drittens schafft der Kanton mit solchen Subventionen Präjudizien für
andere Unternehmen und Institutionen.
Medienmitteilung der NW Staatskanzlei PDF lesen >>
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