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19.9.2006: Flugbetrieb von 07 - 22 Uhr – NEIN DANKE!
 

Neu wollen uns die zivile Flugplatzbetreiberin Airport Buochs AG und der Nidwaldner Regierungsrat jährlich 25'000 Flugbewegungen zumuten.
Vor Jahren wurden wir bei der Erhöhung der 1. Planungsetappe von jährlich 6'000 auf 8'000 noch mit einer “massvollen“ Ausweitung beschwichtigt.
Die 2. Planungsetappe soll nun zu einer masslosen Verdreifachung (!) führen. NEIN DANKE! Und zu einer Verzehnfachung dessen, was in der aktuellen Planung auf dem Flugplatz Emmen reicht!

 

Und neu sind folgende masslose zivile Buochser Flugbetriebszeiten geplant:

 

Allgemeiner Betrieb:

- Montag - Freitag: 07.00 - 22.00 Uhr
- Samstag: 08.00 - 20.00 Uhr (Motorschleppflüge der Segelfluggruppe bis 22.00 Uhr)
- Sonntag:  10.00 - 20.00 Uhr (Motorschleppflüge der Segelfluggruppe bis 22.00 Uhr)

 

Für Kunstflüge, Platzvolten und Fallschirmabsprünge:

- Montag - Freitag: 07.00 – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 18.00 Uhr
- Samstag:

ab 08.00 Uhr

- Sonntag: 

kein Betrieb

 

Als Vergleich nachstehend die früheren, massvollen militärischen Betriebszeiten, nach Sommer- und Winterhalbjahr abgestimmt.
Und stets unter Einhaltung einer Mittagspause
, wie es sich unter anständigen, rücksichtsvollen Nachbarn gehört:
(Quelle: Sachplan Militär (SPM) vom 28.2.2001):

 

- 1. Mai - 30. Sept., Mo - Fr.:     09.00 - 12.00 Uhr und 15.00 – 17.00 Uhr
- 1. Okt.- 30. April, Mo - Fr.:  

08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr     

 

Die neu geplanten allgemeinen zivilen Betriebszeiten entsprechen zu 90 % bereits jenen, wie sie anlässlich der Erneuerung der Konzessionierung des Regionalflugplatzes Bern-Belp Ende der Achtziger Jahre festgesetzt wurden. NEIN DANKE! Spätestens jetzt sollte es eigentlich allen dämmern, wohin “die Reise“ in der 3. und letzten Planungsetappe führt. Dafür sorgen dann betriebswirtschaftliche Sachzwänge. Es braucht dann nur noch eine letzte geringfügige Anpassung der Betriebszeiten und die formelle Konzessionierung zum Regionalflugplatz (mit oder ohne Linienflüge, aber stets mit Flugzulassungszwang verbunden).
Zwischenzeitlich soll der Flugplatz mit Steuergeldern des Bundes und des Kantons Nidwalden in Millionenhöhe nach ICAO-Norm und europäischen Vorschriften (Umzäunung, Erneuerung Tower/Kontrollturm, Zollabfertigung, etc., etc.). herausgeputzt werden.

 

 
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