Neu
wollen uns die zivile Flugplatzbetreiberin
Airport Buochs AG und der Nidwaldner
Regierungsrat jährlich 25'000
Flugbewegungen zumuten.
Vor Jahren wurden wir bei der
Erhöhung der 1. Planungsetappe von
jährlich 6'000 auf 8'000 noch mit
einer “massvollen“ Ausweitung
beschwichtigt.
Die 2. Planungsetappe soll nun zu
einer masslosen Verdreifachung (!)
führen. NEIN DANKE! Und zu einer
Verzehnfachung dessen, was in der aktuellen
Planung auf dem Flugplatz Emmen reicht!
Und
neu sind folgende masslose zivile
Buochser Flugbetriebszeiten geplant:
Allgemeiner Betrieb:
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- Montag - Freitag: |
07.00 - 22.00 Uhr |
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- Samstag: |
08.00 - 20.00 Uhr
(Motorschleppflüge der
Segelfluggruppe bis 22.00 Uhr) |
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- Sonntag: |
10.00 - 20.00 Uhr
(Motorschleppflüge der
Segelfluggruppe bis 22.00 Uhr) |
Für
Kunstflüge, Platzvolten und
Fallschirmabsprünge:
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- Montag - Freitag: |
07.00 – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr –
18.00 Uhr |
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- Samstag: |
ab 08.00 Uhr |
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- Sonntag: |
kein Betrieb |
Als
Vergleich nachstehend die früheren,
massvollen militärischen Betriebszeiten,
nach Sommer- und Winterhalbjahr abgestimmt.
Und stets unter Einhaltung einer
Mittagspause,
wie es sich unter anständigen,
rücksichtsvollen Nachbarn gehört:
(Quelle: Sachplan Militär (SPM) vom
28.2.2001):
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- 1. Mai - 30. Sept., Mo - Fr.: |
09.00 - 12.00 Uhr und 15.00 – 17.00
Uhr |
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- 1. Okt.- 30. April, Mo - Fr.: |
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00
Uhr |
Die
neu geplanten allgemeinen zivilen
Betriebszeiten entsprechen zu
90 % bereits jenen, wie sie
anlässlich der Erneuerung der
Konzessionierung des Regionalflugplatzes
Bern-Belp Ende der Achtziger Jahre
festgesetzt wurden. NEIN DANKE!
Spätestens jetzt sollte es eigentlich
allen dämmern, wohin “die Reise“ in der
3. und letzten Planungsetappe führt.
Dafür sorgen dann betriebswirtschaftliche
Sachzwänge. Es braucht dann nur noch
eine letzte geringfügige Anpassung der
Betriebszeiten und die formelle
Konzessionierung zum Regionalflugplatz
(mit oder ohne Linienflüge, aber stets mit
Flugzulassungszwang verbunden).
Zwischenzeitlich soll der Flugplatz
mit Steuergeldern des Bundes und des
Kantons Nidwalden in Millionenhöhe
nach ICAO-Norm und europäischen Vorschriften
(Umzäunung, Erneuerung Tower/Kontrollturm,
Zollabfertigung, etc., etc.). herausgeputzt
werden.