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01.07.2009: Bundesrat
genehmigt Objektblätter SIL und SPM für
Flugplatz Buochs
Der Bundesrat hat den Sachplan
Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) und den
Sachplan Militär (SPM) für den Flugplatz
Buochs verabschiedet. Die beiden
Objektblätter definieren die
Rahmenbedingungen für die zivile
Mitbenützung des Militärflugplatzes sowie
die vorgesehene militärische Nutzung.
Der SIL ist das Raumplanungsinstrument des
Bundes für die Infrastruktur der
Zivilluftfahrt. Er legt die Anforderungen
und Ziele für die Planung, den Bau und den
Betrieb der zivil genutzten Flugplätze fest.
Der Sachplan wird mit den Richtplänen der
betroffenen Kantone abgestimmt. Den
allgemeinen Konzeptteil des SIL hat der
Bundesrat im Jahr 2000 verabschiedet,
serienweise folgen seither die detaillierten
Objektblätter zu den einzelnen Anlagen.
Mit dem SIL-Objektblatt für den Flugplatz
Buochs schafft der Bundesrat die
Voraussetzungen für eine erweiterte zivile
Nutzung. Die Obergrenze liegt in Buochs bei
25'000 Flugbewegungen pro Jahr, davon
entfallen 1700 auf die militärische Nutzung.
In den letzten Jahren verzeichnete der
Flugplatz jeweils gut 10'000 zivile
Flugbewegungen. Für den vorgesehenen Ausbau
des zivilen Flugbetriebs braucht es noch
eine Änderung des Betriebsreglements. Diese
Arbeiten sind derzeit im Gang. Sobald sie
abgeschlossen sind, wird das Bundesamt für
Zivilluftfahrt (BAZL) die eingegangenen
Einsprachen sowie Stellungnahmen prüfen und
über das Betriebsreglement entscheiden.
SPM: Objektblatt für den
Militärflugplatz Buochs genehmigt
Der Sachplan Militär ist das Planungs- und
Koordinationsinstrument des Bundes im
Bereich der Landesverteidigung und dient der
übergeordneten Abstimmung von verschiedenen
räumlichen Nutzungsansprüchen. In
Koordination der Verfahren hat der Bundesrat
das SPM-Objektblatt Militärflugplatz Buochs
dem gesamten, in Revision stehenden SPM
vorgezogen und koordiniert mit dem
entsprechenden SIL-Objektblatt genehmigt.
Das SPM-Objektblatt setzt die zukünftige
Nutzung des Militärflugplatzes Buochs als
sogenannte «Sleeping Base» fest. Damit wird
die militärische Nutzung auf maximal 1700
Flugbewegungen pro Jahr (Helikopter,
Propellerflugzeuge und Drohnen) und auf
minimale Unterhaltsaufwendungen beschränkt.
Der militärische Jetbetrieb wird nur noch im
Eventualfall, das heisst im Krisenfall bei
ausserordentlicher Lage reaktiviert.
Objektblätter Sachplan Infrastruktur der
Luftfahrt:
http://www.bazl.admin.ch/themen/lupo/00293/00361/index.html?lang=de
Sachplan Militär Buochs:
http://www.vbs.admin.ch/internet/vbs/de/home/themen/sachplanung/buochs.html
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