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19.02.2008: notaBENE...
Weitere Fakten, Teil 2
Der SBFB anerkennt die für die
Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke
notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt
der letzten Jahre waren es rund 4'300
(Rekordjahr 2004 mit 6'217 Bewegungen).
Der SBFB wurde herausgefordert, Fakten
zum Dossier Flugplatz zu präsentieren. Hier
weitere Beispiele (Verantwortung: Airport
Buochs AG und Luzerner Flugplatzmanager Dr.
A. Kappler):
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In den öffentlich
aufgelegten Plänen zum Baugesuch der
Umzäunung war diese nicht einmal amtlich
vermasst.
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Und wer sich nach den
gesetzlich vorgeschriebenen Bauprofilen der
Umzäunung umschaute, suchte vergeblich.
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Die öffentlich
aufgelegten Pläne des Baugesuchs zum Tower
stimmten nicht überein (…) mit dem Standort
der Bauprofile.
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Der
Umweltverträglichkeitsbericht als eine der
Voraussetzungen für die Genehmigung des
Betriebsreglements ist teilweise falsch,
lückenhaft und in verschiedenen Bereichen
nicht einmal auf Plausibilität hin
überprüfbar. Zudem zeichnen die Verfasser
die Verhältnisse in weiten Teilen
schönfärberisch. Gerade so, dass der Bericht
von der Airport Buochs AG noch annehmbar
war.
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Im Anhang 1 zum
Betriebsreglement, der “Betriebsorganisation
der Airport Buochs AG“ ist der Kanton
Nidwalden mit 50 % erwähnt. Der Kanton ist
jedoch weder zu 50 % Flugplatz-betreiberin
noch am Aktionariat der Airport Buochs AG
beteiligt.
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