In der Vernehmlassung
zur geplanten Teilrevision des Wirtschaftsförderungsgesetzes schlägt der
SBFB vor, die Aktionärsstrukturen der Airport Buochs AG nach
markt-wirtschaftlichen Grundsätzen neu zu ordnen. Teilweise oder
vollständige Finanzierungen von Flugplatz-Vorhaben aller Art mit
Subventionen der öffentlichen Hand sind keine Staats-aufgabe.
Keine Aufgabe des Staates
Dem Kanton Nidwalden fehlt es keineswegs an echten, staatlichen Kernaufgaben
und den damit verbundenen, finanziellen Verpflichtungen. Jedenfalls kann es
nicht zu den staatlichen Aufgaben eines Kleinkantons wie Nidwalden gehören,
sich an einem zivilen Flugfeld - dies ist der heutige Status des zivilen
Teils des Militärflugplatzes Buochs - zu beteiligen und damit zur
Mitbetreiberin des Flugplatzes zu werden, Investitionen in Millionenhöhe zu
tätigen und gar zum Immobilienhändler zu werden sowie Beiträge an den
permanent defizitären Flugbetrieb zu leisten. Und dies alles zulasten der
Steuerzahler.
Kommt hinzu, dass dem Erläuterungsbericht der Staatskanzlei zur
Gesetzesänderung nicht einmal ein Businessplan der Airport Buochs AG
beigefügt war. Wie soll im luftleeren Raum einem neuen Gesetzestext
zugestimmt werden, wenn nicht der Hauch der wichtigsten mittel- und
langfristigen Kennziffern verfügbar ist?
Bei einem allfälligen Verkauf von Teilen oder des ganzen Flugplatzes durch
die Armasuisse ist fairerweise und unter Respektierung der damals
abgeschlossenen Verträge vorrangig den Korporationen (als ehemalige
Landabtretende an die Eidgenossenschaft) das Vorkaufsrecht einzuräumen.