11.01.2012:
Medienmitteilung /
SBFB verlangt und schafft
Transparenz
Der regierungsrätliche Flugplatzausschuss
verweigert die Veröffentlichung des rund fünfzigseitigen
Grundlagenpapiers Flugplatz Buochs. Bereits vor Monaten wurde
dem Schutzverband der Bevölkerung um den Flugplatz Buochs
(SBFB) vom Nidwaldner Rathaus die Einsicht in eine der
“Altlasten“, dokumentiert im Generellen Entwässerungsplan
(GEP) Flugplatz Buochs, verwehrt. Dabei handelt es sich um
eine sehr umfassende Untersuchung aus dem Jahr 2006 über den
Zustand des Jahrzehnte alten Entwässerungssystems mit
dringendem Handlungsbedarf. Aufgrund der neuesten, sehr
unbefriedigenden Kommunikationspolitik und aus aktuellem
Anlass der Flugplatz-Nutzungsplanung enthüllt der SBFB nun
Brisantes zum beim Bund beschafften GEP. 66 % der Kanalisation
des Flugplatzes Buochs ist in einem schlechten bis sehr
schlechten Zustand. Es stehen Investitionen in Millionenhöhe
zur Diskussion.
Ganze Medienmitteilung des SBFB vom 11.01.2012
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21.12.11:
Medienmitteilung / Massiv überladener
Weihnachtswunschzettel der Aviatiklobby
Erste Stellungnahme
zum Grundlagenpapier Flugplatz Buochs
Massiv
überladener Weihnachtswunschzettel der Aviatiklobby Der
Schutzverband der Bevölkerung um den Flugplatz Buochs SBFB
nimmt Stellung zur Medienmitteilung der Nidwaldner Regierung
vom 14.12.2011 im Zusammenhang mit dem
Flugplatz-Grundlagenpapier. Eine vertiefte Stellungnahme
zum Grundlagenpapier gibt es voraussichtlich in der zweiten
Hälfte Januar.
Vorab-Fazit: Gegen das
Grundlagenpapier Flugplatz Buochs und deren allfällige
Umsetzung sind Einwände zu erwarten. Auch vom SBFB.
Ganze Medienmitteilung des SBFB vom 21.12.2011 lesen
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14.12.11:
Flugplatz Buochs - Grundlagenpapier als Diskussionsgrundlage
Jetzt liegt es vor – das seit Jahren
überfällige Grundlagenpapier zum Flugplatz Buochs bezüglich
künftiger Nutzungs- und Erschliessungsplanung, künftiger
Organisation des Flugbetriebs sowie künftigen
Eigentumsverhältnissen. Es geht letztlich um die
Kardinalsfrage, wie viel Aviatik Nidwalden denn wirklich
braucht.
Der regierungsrätliche Flugplatz-Ausschuss
informierte heute das Kantonsparlament (Landrat) über das
Grundlagenpapier, das als Diskussionsgrundlage dienen soll.
Vom massiven Aviatik-Ausbauvorhaben des Flugplatzes
Buochs sind nicht nur die Korporationen und umliegenden
Gemeinden als Körperschaften betroffen, sondern auch die von
den Immissionen betroffenen Anwohner und Personen, die in der
ganzen erweiterten Region Vierwaldstättersee Erholung suchen.
Und obendrein erst noch die Allgemeinheit der Steuerzahler!
Der Schutzverband der Bevölkerung um den Flugplatz
Buochs (SBFB) nimmt zu dieser Angelegenheit zweistufig
Stellung: - in Kürze zum Inhalt der Medienmitteilung der
NW Staatskanzlei vom 14.12.2011 - bis spätestens Mitte
Januar 2012 zum umfangreichen, komplexen Grundlagenpapier.
Medienmitteilung des Kantons NW vom 14.12.2011 pdf

Grundlagenpapier
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25.10.11:
notaBENE... Nidwaldner Staatsgeheimnisse
Ab anfangs Feb. 2011
fand die Vernehmlassung zu den Vorhaben des kant.
Umsetzungsprogramms 2012 - 2015 gemäss neuer Regionalpolitik
des Bundes statt. Inhaltlich handelte es sich überwiegend um
eine Abschrift des Programms 2008 - 2011. Und damit um eine
Verstärkung des aviatischen Klumpenrisikos.
Pikant:
Weder die Auswertung der Vernehmlassung noch die nun von
Nidwalden beim Bund eingereichte Endfassung des
Umsetzungsprogramms sind öffentlich zugänglich.
Der Verwaltungsrat der Airport Buochs AG
(ABAG) bestand bisher je hälftig aus Vertretern der
Pilatuswerke und der Wirtschaftsförderungsstiftung Nidwalden /
Engelberg.
Pikant:
Ohne öffentliche Mitteilung ist der Kanton seit 12. Sept. 2011
über Regierungsrat Res Schmid im ABAG-VR vertreten. Diese
Veränderung lässt zweifellos den Schluss zu, dass der Kanton
das 50 %-Aktienpaket der Stiftung teilweise oder wohl eher
ganz übernommen hat. Ein Wortbruch zur Flugplatz-Strategie der
Regierung vom 19.12.2006! Für eine Beteiligung des Kantons im
Aktionariat einer privatrechtlichen Firma wie der ABAG gibt es
zudem keine Rechtsgrundlage!
Als wichtigen Teil
des Aggloprogrammes
Nidwalden erwähnte der Baudirektor in seiner Rede vom 15. Okt.
2010 den Flugplatz. Pikant: Von den Agglo-Planern
wurde zwar aviatisch sehr Gewichtiges angekündigt, jedoch nun
nur kartographisch, quasi als Randnotiz, festgehalten. Was
verbirgt sich hinter den überdimensioniert ausgeschiedenen
Gebieten am Flugplatz? – Alles Land für Firmenansiedlungen?
Auch das ist Staatsgeheimnis!
03.10.11:
Medienmitteilung Tower Buochs: Erst Nachbesserung des
Baugesuchs – nun Genehmigung durch BAZL
Das BAZL hat das
Neubauprojekt Tower Buochs genehmigt.
Gleichwohl sehen sich die Einsprecher in
ihren Einsprachen bestätigt, haben diese doch
dazu geführt, dass das unvollständige,
rechtswidrige Gesuchsdossier verschiedentlich
nachgebessert wurde. Daraus folgt, dass die
Einsprachen absolut berechtigt waren.
Nach vorgenommener Akteneinsicht und
vertiefter, sehr sorgfältiger Analyse - auch
der nachgereichten Unterlagen - erübrigt
sich ein Rekurs gegen den BAZL-Entscheid.
Ganze Medienmitteilung des SBFB vom
03.10.2011 lesen pdf

31.08.2011: notaBENE... Jetzt
dieLehren ziehen
Es vergeht kein Sommer, an dem es
nicht irgendwo an Flugshows zu Abstürzen und unsäglichem Leid
kommt. Allein das Wochenende vom
21./22. August 2011
hatte es in sich, um nur die wichtigsten zwei Ereignisse zu
erwähnen:
An der Kansas City Aviation Expo Air
Show im US-Bundesstaat Missouri kam es bei
einem Sturz-/Trudelflug eines Doppeldeckers zu einem Absturz.
Der Pilot verlor das Leben.
Im englischen
Bournemouth stürzte an der Flugshow ein Kampfjet keiner
geringeren als der renommierten britischen Luftwaffe Royal Air
Force ab. Der Pilot der legendären “Red Arrows“ starb;
glücklicherweise kamen keine Zuschauer oder Anwohner zu
Schaden. Somit ein weiterer Crash, nachdem sich zwei Jets
derselben Flugstaffel bereits im März 2010 in ihrem
Akro-Training auf Kreta berührten und mit viel Glück “nur“
eine Maschine abstürzte.
Den “Red Arrows“ wurde
anlässlich eines Banker Events auf dem Bürgenstock im
September 2005 auch in Nidwalden der rote Teppich ausgerollt,
indem sie eigens für jene private Air Show zugelassen wurden.
Der nächste
Akro-Crash ist nur eine Frage
der Zeit und des Ortes. Muss es wirklich bei uns in Nidwalden
soweit kommen? Es gilt jetzt, die Weichen durch die
Flugplatzgemeinden richtig zu stellen und sich von
unkalkulierbaren Risiken der Akro-Shows à la Breitling &
Konsorten zu verabschieden!
19.07.2011: notaBENE...
Nidwaldens Wohlstand
Unüberlegt wird immer wieder
vorgebracht, dass der Flugplatz Buochs vor
den neuen Wohnungen da war. Womit die vielen
Zuzüger der letzten Jahrzehnte auf eine nicht
gerade gastfreundliche Art mundtot gemacht
werden sollen. Dies nur, weil sie eine hohe
Wohnqualität und die übliche
nachbarschaftliche Rücksicht erwarten. Zu
Recht, leisten sie doch den Hauptbeitrag zum
volkswirtschaftlichen Einkommen.
Seit 1941 hat sich
die NW-Bevölkerung
um ca. 23'600 auf gegen 41'000 Personen im 2010 weit mehr als
verdoppelt. Von diesen 41'000 Personen sind knapp die Hälfte
erwerbstätig; ca. 1'600 (8 %) von ihnen mit direktem oder
nahem Bezug zur Aviatik. Unser Respekt!
Handkehrum folgt
jedoch auch, dass seit Jahrzehnten über 90 % der
Erwerbstätigen aus anderen Branchen als der Aviatik zum
Wohlstand in Nidwalden beitragen.
Ja, die lieben
Zuzüger, die hier gerade willkommen genug sind, kräftig zu
investieren und zu konsumieren sowie den staatlichen Obulus
abzuliefern.
1940 wurde der
Militärflugplatz Buochs
vom Bund den
Nidwaldnern mehr oder weniger aufgezwungen. Aus Gründen der
Landesverteidigung. Mit Verlaub: das, was vor 70 Jahren im
Krieg notwendig war, kann kein Freipass für heutige aviatische
Akrobatik-Rüppeleien sein.
Wenn das Gelände frei
und zur beliebigen
Nutzung zur Verfügung stünde, käme es übrigens heute niemandem
auch nur annähernd in den Sinn, in dieses viel zu enge Tal,
mit einzigartiger landschaftlicher Szenerie, eng umgeben von
drei dicht besiedelten Gemeinden, eine aviatische Nutzung
anzudenken. Von nervtötender, Leben gefährdender
Akro-Fliegrei gar nicht zu sprechen!
13.07.2011: notaBENE...
Breitling-Verstösse …
Die
Breitling-Bewilligung 2011
beinhaltete diverse, strikt einzuhaltende
Auflagen des BAZL. Doch die SBFB-Bilanz
zeigt, dass es mehrfache Verstösse gab. Und
die zwei BAZL-Inspektoren grosszügig wegsahen
und weghörten.
Es wurden 9 Flugtage
definiert. Nicht aber das Weekend vom 2./3.
Juli. Im Gegensatz zur rücksichtsvollen Patrouille Suisse, die
erst am Montag, 4. Juli von der Airpower11 aus Zeltweg nach
Emmen zurück flog, konnten es die Breitling-Plaggeister nicht
lassen, bereits am frühen Samstagabend, 2. Juli nach
Buochs zurück zu kehren.
Es wurde auch
verfügt, dass
von den
Doppeldeckern, den ach so niedlich genannten Angels, ab
11.30 Uhr eine zweistündige Mittagspause zu
respektieren sei. Und, dass ab 16.30 Uhr der
Breitling-Flugverkehr einzustellen sei. Da versagten die
Breitling-Uhren verschiedentlich.
Ganz heiss auch
die Szene, als am 30.6.11 um 15.40 Uhr zwei Doppeldecker
Richtung Westen starteten, während sich eine Maschine aus
Westen auf dem Anflug befand. Ein Frontal-Crash hätte gerade
noch gefehlt! Glück gehabt, Jungs!
Wenn sich
Flugzeuge mit 3 - 5 Metern Abstand im Verband
befinden, ist dies Flugakrobatik. Solche Manöver über
bewohntem Gebiet wie über allen drei Flugplatzgemeinden
erfolgt, sind verboten, und zwar unabhängig der Flughöhe!
Wenn ein Autofahrer Regeln verletzt, wird er
gebüsst und bei grösseren Übertretungen strafrechtlich
verfolgt. Für eine saftige Busse braucht man als Autofahrer
noch keine Menschen zu gefährden und auch nicht widerrechtlich
zu belästigen. Wie unabhängig, sprich wie unverbandelt das
BAZL ist, wird sich zeigen, wenn es nun um luftpolizeiliche
Sanktionen geht.
05.07.2011: notaBENE...
Akro-Trainingslager
Der SBFB ist die einzige
Institution, die sich seit Jahren
konsequent für den Schutz der Bevölkerung vor
unnötiger, höchst riskanter
Akrobatikfliegerei auf dem Flugplatz Buochs
einsetzt. Nach der ersten
Akro-Trainigswoche sind sie wieder
zurück. Die Breitling-Jets und Doppeldecker.
Von der Show mit dem sinnigen Namen
Airpower11 in Zeltweg vom 1./2. Juli. Zurück
im Trainingscamp Buochs. Wo ihnen während
einer weiteren Woche gefährlich nahe an den
Siedlungsgebieten Akro-Trainings gestattet
werden. Für ein paar windige
zehntausend Franken. Zum Vergnügen von
Wenigen. Mitten in der Ferienzeit. Auf dass
die nächste Hauptprobe vom 10. Juli an der
Air Show in Saint Yan / F gelinge.
Ganz im Gegensatz zum Flugplatz
Buochs befinden sich die
Siedlungsgebiete der Nachbargemeinden um den
Flugplatz Zeltweg in einer erheblichen
Distanz. Sowohl in der westlichen als auch
östlichen Pistenverlängerung gibt es dort auf
einer Länge von je ca. 2.6 km keine bewohnten
Gebiete. Ebenso wenig wie nördlich der Piste
auf einem Streifen in der Breite von ca. 1.5
km, wo ebenfalls nur Landwirtschaftsland ist.
10'700 zivile
MOTOR-Flugbewegungen (somit ohne die
immissionsfreien Bewegungen der
Segelflugzeuge) wurden im Durchschnitt der
letzten zehn Jahre auf dem Flugplatz Buochs
registriert. Allein im 2010 wurden von den
rund 20 Maschinen der Breitlingflotte
innert 2 Wochen gegen 2'400 Flugbewegungen
- also rund 20 % der Jahresbewegungen -
gebolzt!
Damit
nehmen die Bewilligungsinstanzen
nicht nur eine erhebliche Gefährdung der
Bevölkerung durch die Akro-Fliegerei in Kauf,
sondern auch, dass diese Region als
Lärm-Hotspot Vierwaldstättersee
zementiert wird. Definitiv ein untaugliches
Geschäftsmodell!
29.06.2011:
notaBENE... Breitling
Apéro Riche
Der SBFB ist die
einzige Institution, die sich seit Jahren
konsequent für den Schutz der Bevölkerung vor
unnötiger, höchst riskanter
Akrobatikfliegerei auf dem Flugplatz Buochs
einsetzt.
Zur Reduktion des Defizits der
Airport Buochs AG werden Veranstaltungen aller Unart
zugelassen. So nun erneut das höchst riskante Akro-Training,
für das Breitling mit einer Sonderbewilligung zur
Unterschreitung der Mindestflughöhe über dem Flugplatzgelände
- nur 150 / 50 m über Grund -
der rote Teppich ausgerollt wird.
Die
Unterschreitung der Mindestflughöhe über dem
Flugplatzgelände hat im viel zu engen Tal zur Folge, dass
Formation und Auflösung der Akrofiguren immer wieder
ausserhalb des Flugplatzes erfolgen, wo wegen der enormen
Geschwindigkeiten entweder die Akro Mindestflughöhe von 500 m
über unbewohntem Gebiet nicht eingehalten werden kann oder
Akroflüge unzulässigerweise über bewohntem Gebiet erfolgen.
Ein Geschäftsmodell, das auf dermassen riskanten
und belästigenden Veranstaltungen aufbaut, ist definitiv
untauglich. Und wird spätestens nach einem Crash über
bewohntem Gebiet ein für allemal abgestellt. Dann, wenn wie
immer alle gescheiter sind. Dann, wenn Versicherungsleistungen
das unsägliche Leid nicht zu beseitigen vermögen. Dann, wenn
nur noch zur Debatte steht, wer in der betroffenen Gemeinde
die politische Verantwortung trägt.
Daran
vermag auch der Apéro Riche am 30. Juni, zu dem die
Nidwaldner Wirtschaftsförderin (…) im Namen und Auftrag von
Breitling einen erlauchten Kreis von lokalen Gästen eingeladen
hat, nichts zu ändern. Also dann: Prosit auf das Akro-Risiko
der Anwohner!
21.06.2011: notaBENE...
Riskante Akrofliegerei
Der
SBFB ist die einzige Institution,
die
sich seit Jahren konsequent für den Schutz
der Bevölkerung vor unnötiger, höchst
riskanter Akrobatikfliegerei auf dem
Flugplatz Buochs einsetzt.
Blende zurück: im Januar 2005 kam es
zu einem sehr tragischen Unfall anlässlich
eines Akrotrainings zweier Maschinen. Die
eine Maschine erlitt bei einem Tiefflug
Totalschaden, der Pilot starb. Ausserhalb des
nur rund 800 m breiten Flugplatzgeländes
wurde eine Spaziergängerin schwer verletzt.
Nur dank viel Glück endete es nicht
noch viel tragischer mit einem Absturz über
bewohntem Gebiet. Doch gelernt hat man daraus
(noch) nichts. So werden weiterhin
Sonderbewilligungen zur Unterschreitung
der Mindestflughöhe ausgestellt. Zum
Vergnügen von Wenigen – die Risiken werden
den Anwohnern zugemutet. So nun auch erneut
für das Breitling-Akrotraining vom 27.
Juni bis 7. Juli 2011.
Mit
Zustimmung der lokalen Behörden
verfügte das BAZL für die 7 Breitling-Jets im
Flottenverband
- anstelle der vorgeschriebenen 500 m
über unbewohntem Gebiet -
erneut nur folgende Mindestflughöhen:
·
150
m für Kunstflug und Evolutionen über dem
Flugplatzgelände
·
50 m
für Überflüge horizontal geradeaus in der
Vorführachse über dem Flugplatzgelände.
Tragödien wie bei internationalen Airshows
sind vermeidbar, wenn die
Akroshows erst gar nicht bewilligt werden.
Vor allem auch nicht in dicht besiedeltem und
erst noch in topographisch ungeeignetem
Gebiet wie dem viel zu engen Nidwaldner
Talkessel. Was muss denn noch Schrecklicheres
passieren, bis endlich gehandelt wird?
Jegliche Akroflüge über bewohntem Gebiet sind
verboten!
03.06.11:
Medienmitteilung / Einsprachen gegen
Neubau-Projekt Kontrollturm
Der Schutzverband der
Bevölkerung um den Flugplatz Buochs SBFB
erhebt Einsprache gegen das Bauprojekt eines
neuen Kontrollturms. Er tat dies mit einer
Einsprache als Verein wie auch in Form einer
privaten Sammeleinsprache unter seiner
Federführung. Dem SBFB vertrauten sich für
die Sammeleinsprache rund 250 private
Einsprecherinnen und Einsprecher an, zu einem
überwiegenden Teil Immobilienbesitzer.
Der geplante Standort liegt rund 60 Meter
vor dem heutigen Tower - die Verlegung
erfolgt ohne jegliche Begründung in den
Gesuchsunterlagen - und wird abgelehnt. Es
wird beantragt, die Modernisierung des Towers
am bisherigen Standort vorzunehmen.
Ganze Medienmitteilung des SBFB vom
03.06.2011 lesen pdf

17.02.2011: notaBENE.. Massiv
aufgelaufen
Nachdem die rechtswidrigen
Plangenehmigungen der Pistenumzäunung und des
Kontrollturms schon früher zurück gezogen
wurden, musste die Airport Buochs AG nun auch
das Betriebsreglement, die Plangenehmigung
des Baus des Betankungsplatzes sowie die
Umweltverträglichkeitsprüfung beim BAZL
zurück ziehen. Das Aviatikvorhaben ist damit
massiv aufgelaufen!
Dem SBFB war stets
klar, dass auch
diese Gesuche in mehreren Punkten rechtswidrig und deshalb
nicht genehmigungsfähig waren. Der
Umweltverträglichkeitsbericht war nicht rechtsgenügsam und ein
veritables Flickwerk.
Wie der SBFB in seiner Vereinseinsprache und der
Sammeleinsprache von über 250 Privatpersonen als einziger der
Einsprecher im Herbst 2009 rügte, scheiterte das Gesuch des
Betankungsplatzes vorab am Gewässerschutzrecht. Konkret wegen
bautechnischer Fehlplanung der Anlage: Mindestabstand zum
Grundwasser verletzt!
Das heutige, mit etwas
Weitsicht
absehbare Debakel ist die logische Folge von langjährigem,
nicht überbietbarem Dilettantismus. Die Genossenkorporationen
als die Schuldigen des Debakels hinzustellen, greift zu kurz
und ist unfair.
Der SBFB ist sehr
erfreut,
dass seine Einwendungen offensichtlich stichhaltig, ja
notwendig waren und sieht sich damit in seinem äusserst
arbeitsintensiven Einsatz der letzten Jahre, der unter anderem
zu umfassenden und fundiert begründeten Einsprachen führte,
bestätigt.
Der erneute Erfolg des Schutzverbandes belegt
eindrücklich sein seriöses und überaus notwendiges Wirken. Der
SBFB garantiert weiterhin die zwingende Unabhängigkeit und
stellt damit sicher, dass hin geschaut wird, dort wo andere
wegschauen. Der Erfolg ist Auftrag und gleichsam Verpflichtung
für die Zukunft.
06.07.2010: notaBENE.. Breitling
zum Dritten
Der SBFB anerkennt die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke notwendigen
Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten
Jahre benötigte die Pilatus 4'300, im
Rekordjahr 2004 deren 6'217.
Im Berner Oberland
fordern Anwohner, Hoteliers und Tourismuskreise
vehement eine Pause für Militärjets während 4 Monaten im
Sommer. BR Ueli Mauerer ist daher froh und dankbar für jede
Ausweichmöglichkeit. So nahm die Luftwaffe vom 14. Juni bis 2.
Juli 2010 erneut an einer Übung im Ausland teil. Diesmal in
Deutschland.
Paradox:
parallel dazu organisierte Nidwalden
unerträglichen Dauerfluglärm und Abgase aus Frankreich. Durch die in
Dijon stationierte militärische Breitling-Jet-Flotte samt den
Oldtimer Dreckschleudern. Bewilligt vom BAZL unter vorgängiger
Genehmigung der Lokalbehörden.
Sehr zum Ärger von
Anwohnern
und Touristen. Stellvertretend einige beim SBFB eingegangene
Reaktionen als Zitate:
-
“Danke für Ihre
wertvolle Arbeit.
Breitling stinkt zum Himmel!“
-
“Bei allen, mit denen
wir gesprochen haben,
besteht für 14 Tage massive Lärmbelästigung nur für den Spass
einiger weniger sehr wenig Verständnis.“
-
“Muss denn zuerst
etwas Schreckliches
passieren, bis endlich die Verantwortlichen etwas
unternehmen?“
-
“Da steht in der
Zeitung, dass viel
zuviel Ozon in der Luft ist und die Breitling-Flotte darf mit
ihren alten Flugzeugen herumkurven als ob nichts geschehen
wäre ... Katastrophe! Aber in Nidwalden gilt: Geld stinkt
nicht.“
-
“Der Aufenthalt auf
dem Campingplatz
Buochs wurde uns durch Breitling gründlich verdorben. Das
erste und letzte Mal!“
-
“Unerträglich, dieser
Breitling-Unfug.
Seit 2 Wochen kein ruhiger Tag mehr - wofür der ganze
Schwachsinn?“
29.06.2010: notaBENE.. Der
Breitling-Unsinn!
Der SBFB anerkennt die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke notwendigen
Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten
Jahre benötigte die Pilatus 4'300, im
Rekordjahr 2004 deren 6'217.
Das Immobilienangebot
in Nidwalden
war noch nie so gross
wie im 2010. Seit geraumer Zeit warten über 100 Objekte auf
Mieter. Und ebenso viele auf Käufer von Wohneigentum im Wert
von rund 250 Mio. CHF. Die Nachfrage harzt. Und dies trotz
tiefsten Hypo-Zinsen, rekordtiefen Steuern und traumhafter
Wohnlage.
Gleichzeitig sind die
Logiernächtezahlen
(Hotels und Camping)
seit Jahren im Sinkflug. Im 2009 waren es noch 209'210 (-22 %
gegenüber 2005). Und dies trotz intakter Natur, absolut
einzigartiger Szenerie, touristisch sensationellen Angeboten
und immer mehr Ferienreiseverkehr.
Und was macht man in
Nidwalden
wie sonst nirgends in diesem Land? Die Aviatiklobby breitet
dem Akrobatik-Geheul der Breitlingflotte mit tschechischen
Militärjets und dem ohrenbetäubenden Gedröhn ihrer Oldtimer
den roten Teppich aus. Ein veritabler Prestige-Unsinn zum
Vergnügen von Wenigen! Und zum volkswirtschaftlichen Schaden
der Allgemeinheit.
Diese Fun- und
Jekami-Veranstaltung
rechtfertigt Regierungsrat Gerhard Odermatt auf Anfrage vom
21.6.2010 mit “zusätzlichen Logiernächten“. Und blendet dabei
locker aus, dass das enorme Logiernächte-Potenzial des
Ferienreiseverkehrs nicht im Ansatz ausgeschöpft und zudem
geschädigt wird.
Schlimmer noch: für
den Gegenwert
von “zusätzlichen Logiernächten“ wird die Bevölkerung im
extrem engen und äusserst dicht besiedelten Talboden höchst
riskanten Akrobatiktrainings ausgesetzt. Ein
Verhältnisblödsinn!
23.06.2010: notaBENE..
Ausgetrickst und über den Tisch gezogen!
Der SBFB anerkennt die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke notwendigen
Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten Jahre benötigte
die Pilatus 4'300, im Rekordjahr 2004 deren 6'217.
Dafür reicht eine schlanke
Basis-Infrastruktur eines Werkflugplatzes vollauf!
Himmeltraurig: nicht
einmal ansatzweise
gaben sich die
Bürgerlichen des Nidwaldner Landrats Rechenschaft, welche
Sachzwänge sie am
9.6.10 mit den im Blindflug abgenickten
Flugplatz-Krediten über 6.8 Mio. CHF auslösten.
Allein aufgrund der
nachstehenden
wichtigsten
Folgekredite, die in den kommenden Jahren salamirädliweise zu
erwarten sind, muss sich die Bevölkerung gelinde
formuliert ausgetrickst und über den Tisch gezogen vorkommen:
-
ca. 15 Mio.
für Rückbau / Renaturierung der zweiten Piste,
Rollwege, etc.
-
ca. 10 Mio. für
die Erneuerung
des höchst desolaten 90-jährigen Flugplatz
Entwässerungssystems mit erheblichen Risiken für das
Grund- und Trinkwasser! Stichwort: genereller
Entwässerungsplan (GEP) des Bundes, vertraulich
klassifiziert und unter Verschluss der Armasuisse, Bern!
-
ca. 7.5 Mio. für
die Erschliessung
der Flugplatzsüdseite mit einer neuen Brücke über
die Engelbergeraa (Quelle: Ingenieure Slongo Röthlin
Partner AG, Stans; Studie im Auftrag der Politischen
Gemeinde Buochs)
-
ca. 5 Mio. für ein
neues Gebäude,
auf das die Kanzel des jetzt neu geplanten Towers später
(…) verlegt werden soll; Ort und Zweck des Gebäudes
unter Verschluss!
-
weitere happige
Millionen
für die Flugplatz-Übernahme Teil 2 (Hauptpiste,
weitere Rollwege, technische Anlagen Kontrollturm, etc.).
16.06.2010: notaBENE..
Verhältnis der Arbeitsplätze 300 zu 5'000!
Der SBFB anerkennt die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke notwendigen
Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten Jahre benötigte
die Pilatus 4'300, im Rekordjahr 2004 deren 6'217.
Dafür reicht eine schlanke
Basis-Infrastruktur eines Werkflugplatzes vollauf!
Der Nidwaldner Landrat
hat am
9. Juni 2010
drei Flugplatz-Objektkredite über
- vorerst -
knapp 7 Mio. CHF im Eilzugstempo durchgewunken. Nach
all den Jahren des Managements by Chaos darf im Aviatikdossier
munter weiter gebastelt werden. Regierung und Landrat werden
die Geister, die sie mit den Vorlagen riefen, wohl nicht so
schnell los werden.
Selbst Tage zuvor
bekannt gewordene,
absolut zentrale Erkenntnisse des Zürcher
Regierungsrates aufgrund von höchst professionellen, sehr
aufwändigen Arbeiten im Zusammenhang mit der künftigen
Nutzung des Militärflugplatzes Dübendorf (NZZ v. 4.6.10)
werden von der NW-Politik selbstgefällig ausgeblendet:
-
Bei
einer zivilaviatischen Nutzung in Dübendorf
würde das volkswirtschaftliche Potenzial bei weitem nicht
ausgeschöpft! Denn maximal 300 aviatische
Arbeitsplätze stehen in Konkurrenz zu 5'000 (!)
Arbeitsplätzen bei einer Umnutzung.
-
Für einen
rentablen Betrieb des Flugplatzes wären 80'000
Flugbewegungen notwendig.
Es
nützt herzlich wenig, wenn die SVP
in einer Kolumne absolut zu Recht auf das Nidwaldner
Aviatik-Klumpenrisiko hinwies und dann Finanzvorlagen von
solcher Tragweite in Zick-Zack-Manier inkonsequent abnickt.
Und obendrein dem wahren ordnungspolitischen Sündenfall,
der Airport Buochs AG, ad absurdum Steuergelder zur
Verbrennung nachwirft.
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08.06.2010: notaBENE..
Breitling-Jet-Heulerei
Der SBFB
anerkennt die für die
Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke
notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt
der letzten Jahre benötigte die Pilatus
4'300, im Rekordjahr 2004 deren 6'217.
Im
Berner Oberland fordern lärmbelästigte
Anwohner sowie Tourismus- und
Gastronomiekreise vehement eine durchgehende
militärische Jet-Flugpause während 4 Monaten
im Sommer.
Und in Nidwalden? In den letzten Jahren
wurden
von den
Gemeinderäten Buochs, Ennetbürgen und Stans
sowie der NW Regierung regelmässig
ohrenbetäubende zivile
Breitling-Akrobatiktrainings mit dem
tschechischen Militär-Jet Albatros L39 zur
schönsten Zeit des Jahres bewilligt.
Von den gleichen Kreisen notabene, die den
Lärm der Autobahn beklagen und einen
“Flüsterbelag“ auf der A2 fordern. Paradox
und unglaubwürdig! Auch den
Autobahn-Anwohnern ist natürlich Ruhe zu
gönnen.
Der Breitling-Jet-Heulerei der letzten
Jahre nicht genug, kommt es vom 20.-25.6. und
vom 28.6.-2.7.10 zu einer weiteren Auflage
des Akrobatik-Trainingscamps in Buochs. Eine
Zumutung sondergleichen, nicht zuletzt auch
aus Sicht der Risiken für die Bevölkerung!
Auf
der Webseite der Airport Buochs AG war der Kalender der terrestrischen und aviatischen Veranstaltungen auf
dem Buochser Rummelplatz stets einsehbar.
Dieser Kalender wurde nun kurzerhand
entfernt. Mit System. Offensichtlich soll die
Bevölkerung im Dunkeln gehalten und
Belästigungen aller Art als Überraschungscoup
erdulden. Und das Vergnügen von Wenigen
gleich noch mit Steuergeldern der
Allgemeinheit in Millionenhöhe finanzieren!
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31.05.2010: notaBENE... Es
stinkt zum Himmel
Der SBFB
anerkennt die für die
Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke
notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt
der letzten Jahre benötigte die Pilatus
4'300, im Rekordjahr 2004 deren 6'217.
Die
Kosten für Rückbau, Renaturierung
sowie für die Beseitigung der von der Luftwaffe hinterlassenen
Umweltlasten auf dem Flugplatz Buochs werden
deftig ausfallen. Das dem Bund fehlende Geld
sollen nun andere ausgeben. Die NW Regierung
springt dienstfertig eiligst in die Bresche.
Am 18. Mai 2010 gab die Regierung
an einer
Medienveranstaltung den Objektkredit zuhanden
des Landrates für den Kauf von 230'000 m2
Land auf dem Militärflugplatz Buochs zum
Preis von 2.4 Mio. CHF bekannt. Wen
wundert’s, dass der Bund durch Abwesenheit
glänzte, derweil diese Lücke durch die
Präsenz von gleich vier Regierungsräten
kaschiert wurde.
Auf
die heisse Frage der Medien, wie sich denn der Kaufpreis zusammensetze, wimmelte RR Beat Fuchs wohlweislich
ab, es gebe für alles nur einen Gesamtbetrag,
quasi eine Pauschale. Wie kommt es denn, dass
der Kauf in der Botschaft an den Landrat
exakt mit CHF 2'414'968 akribisch
genau beziffert worden ist?
Es
stinkt zum Himmel,
wie das Geschäft über die Bühne gehen
soll. Ausgerechnet diese absolut zentrale
Vorlage, welche enorme
Sachzwänge mit nicht ausgewiesenen
Folgekosten in erheblicher zweistelliger
Millionenhöhe nach sich ziehen wird,
untersteht nicht dem Referendum!
Nach
all den vergeigten Jahren
der
Starplaner samt BAZL, vorab in Sachen
Sicherheit, ist keine Eile geboten. Alles
zurück an den Absender! Das Geschäft
soll sauber ausgearbeitet und alle
Folgekosten kommuniziert werden.
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28.05.2010:
notaBENE.. Landräte angelogen
Der SBFB
anerkennt die für die
Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke
notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt
der letzten Jahre benötigte die Pilatus
4'300, im Rekordjahr 2004 deren 6'217.
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Der NW Regierungsrat
hat dem Landrat
drei Aviatik-Objektkredite über - vorerst
-
insgesamt 6.815 Mio. CHF mit der Konsequenz einer
weiteren … Erhöhung des Kantonsanteils am jährlichen
Betriebsdefizit der Airport Buochs AG über Fr. 126'750.—
vorgelegt. Und wörtlich heisst es im Mitbericht der
Finanzdirektion in der Botschaft an den Landrat: “Bezüglich
der künftigen Unterhalts-, Betriebs- und Kapitalkosten fehlen
noch wesentliche Grundlagen“.
Pikant: in einem
anderen Dokument
der kantonalen Verwaltung heisst es wörtlich: “Ein
Papier betreffend Kostenfolgen der Übernahme (Pisten und
Rollwege vom Bund, Anmerkung SBFB) liegt als interner
Entwurf vom 12.8.2009 vor. Darin wird aufgelistet, mit
welchen Kosten für Übernahme bzw. für den Unterhalt des
Flugplatzes zu rechnen ist.“. Ebenso liegt eine Erschliessungs-Grobkostenschätzung
vor.
Demokratisch und
moralisch bedenklich,
dass die Regierung mit gezinkten Karten spielt und dem Landrat
wesentliche Finanzinformationen und ein Gesamtbudget
vorenthält. Hauptsache, die Kredit-Vorlagen über 6.815 Mio.
werden am 9./10. Juni im Blindflug durchgewunken und es wird
carte blanche erteilt.
6.815 Mio. CHF sind
erst die Spitze
des Eisbergs. Die gravierenden finanziellen und
raumplanerischen Sachzwänge haben die Steuerzahler später zu
berappen. Einen Weg zurück wird es nicht geben. Es sei denn,
der Landrat lasse sich nicht länger hinters Licht führen und
ziehe die Notbremse rechtzeitig.
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28.05.2010:
notaBENE.. Pure Erpressung
Der SBFB
anerkennt die für die
Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke
notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt
der letzten Jahre benötigte die Pilatus
4'300, im Rekordjahr 2004 deren 6'217.
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Die Aussage von
RR Beat Fuchs, wonach bei einem Nein des Landrates zum
Kauf der Pisten- und Rollwege der Kanton keinen Einfluss mehr
auf die weitere Entwicklung der Anlage habe, ist Erpressung.
Ebenso, es sei davon auszugehen, dass der Bund die nicht mehr
benötigten Areale dann an Dritte verkaufe.
Gut zu wissen, dass …
erstens die
Korporation Buochs ein Jahrzehnte altes, vertragliches
Vorkaufsrecht mit der Eidgenossenschaft hat. Und zweitens,
dass eine wesentliche Sicherung eingebaut ist. Denn die
Flächen, die der Bund los haben will, können erst nach einer
Umzonung via Gemeindeversammlung (!) und einer sehr teuren
Erschliessung genutzt werden.
Der Bund weiss sehr wohl, weshalb er 230'000
m2 im befestigten Zustand verkaufen will. Private Investoren
werden sich hüten, in die Rückbau-, Sanierungs- und Umzonungs-Falle
zu laufen.
Nidwalden AirPark AG:
mit der Firmengründung am 19. Mai sollen 90'000 m2 (!) brach
liegendes, erschlossenes Land bei der RUAG Ennetbürgen genutzt
werden. Damit wurde der Entwicklungsschwerpunkt des
Agglomerationsprogramms Stans über Nacht von der
südlichen auf die nördliche Flugplatzseite verlegt. Und der
Kauf von 230'000 m2 Pisten/Rollwege, etc. durch den Kanton vom
Bund wird noch fraglicher.
Fazit: Nichteintreten auf die Vorlagen und
damit Rückweisung zur Erledigung zentraler Hausaufgaben. Dies
ermöglicht dem Landrat eine Beratung und Entscheidung auf
Basis von ganzheitlichen, seriöseren, ehrlichen
Grundlagen.
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18.05.2010:
notaBENE.. Finanz-Salamitaktik!
Der SBFB
anerkennt die für die
Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke
notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt
der letzten Jahre benötigte die Pilatus
4'300, im Rekordjahr 2004 deren 6'217.
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Der NW Regierungsrat
hat dem Landrat
drei Aviatik-Objektkredite über - vorerst
-
insgesamt 6.815 Mio. CHF zulasten des Kantons
unterbreitet, davon:
·
2.415 Mio. Kauf von 230'000 m2 Pisten- und Rollwegflächen
sowie Immobilien vom Bund im heutigen Zustand “wie gesehen und
besichtigt“. Rückbau / Renaturierung zulasten Käufer, eine
Finanzwundertüte!
·
3.9 Mio. für Infrastrukturanlagen: Neubau Tower sowie
Sicherheitsmassnahmen auf Pisten und Rollwegen
·
0.5 Mio. für Projektbegleitung.
Es ist unbestritten,
dass auf
dem Flugplatz Buochs diverse Sicherheitsmassnahmen
notwendig sind. Mit dem Argument “Sicherheit“ wird nun jedoch
ein ungeheuerlicher Druck ausgeübt. Der Landrat soll die
Vorlagen möglichst am 9./10. Juni durchwinken. Welch eine
Hauruckübung, mit einem Rattenschwanz von Sachzwängen
finanzieller und raumplanerischer Art.
Der SBFB
plädiert für Rückweisung der nicht entscheidungsreifen
Vorlagen mit zu vielen Unbekannten und fordert im
Interesse der Steuerzahler die Erledigung folgender
Hausaufgaben:
·
Finanzielle Gesamtschau sämtlicher Vorhaben, somit
Darlegung aller künftigen Unterhalts-, Betriebs- und
Kapitalkosten!
·
Masterplan, der für alle Beteiligten aufzeigt, wie die Flächen
auf dem Flugplatz genutzt und wie sie erschlossen (…) werden
sollen
·
Klärung der unzähligen neuen Dienstbarkeiten (Lasten / Rechte)
und damit Einverständnis aller Grundeigentümer.
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13.04.2010:
notaBENE.. Regierungsrat: 2-2-2-1
Der SBFB
anerkennt die für die Leistungsfähigkeit der
Pilatuswerke notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt der
letzten Jahre benötigte die Pilatus 4'300, im Rekordjahr 2004
deren 6'217.
Das Flugplatz-Dossier steckt tief
in der Sauce und braucht nach desaströsen Jahren einen
Neuanfang. Der Flugplatz Buochs soll sinnvoll und nicht von
Grössenwahn getrieben genutzt werden. Somit also mehr und
nicht weniger Wohnqualität!
Es geht nun darum, für alle
Beteiligten und die kommenden Generationen in diesem
und weiteren für Nidwalden brisanten Dossiers sinnvolle,
(v)erträgliche Lösungen zu finden. Lösungen, welche von allen
Parteien getragen werden.
Die neuen, sehr
ausgeglichenen Verhältnisse im Landrat gebieten
gerechterweise, dass SVP, FDP und CVP mit je 2 und die Grünen
mit 1 Vertretung im Regierungsrat Einsitz nehmen. Die neue
Formel: 2-2-2-1.
Der parteipolitisch neutrale SBFB
empfiehlt daher für den 2. Wahlgang:
ü
Dillier
Claudia
(Grüne) ,
Stans
ü
Bissig
Alois (CVP) ,
Ennetbürgen
Jede Stimme zählt! Danke.
Werden Sie jetzt SBFB-Mitglied oder
Gönner! Vielen Dank. PC-Konto 70-247275-8
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25.03.2010:
NEIN der Korporation Stans zu einer neuen
Erschliessungsstrasse
Eine neue Strasse ab dem
Kreisel Allmend, Stans, in Richtung Flugplatz lehnen die Stanser
Genossen zum heutigen Zeitpunkt klar ab.
Seit dem Jahre 2004 steht in Verbindung mit der
industriellen Entwicklung im Raume Flugplatz und Fadenbrücke in
Buochs eine neue Erschliessungsstrasse ab der Kreuzstrasse im
Raume. «Von Beginn weg hat sich der Genossenrat
gegen eine solche Strasse geäussert, was aber bei den Initianten
nie wirklich ernst genommen wurde», erklärte Genossenvogt Klaus
Kayser. Im Dezember 2009 wurde in Verbindung mit
der neuen Raumordnung und der Schaffung der Zone unter dem Titel
«Arbeitsgebiet von kantonaler Bedeutung» dieses Strassenprojekt
ab dem Kreisel Allmend erneut aktualisiert.
Der
Genossenrat wehrt sich zum heutigen Zeitpunkt gegen diese neue
Strasse, nachdem es auch möglich ist, das Gebiet Fadenbrücke mit
den Hallen 2 und 3 von der Kantonsstrasse her über die
Engelbergeraa zu erschliessen.
Der Genossenrat ist der
Meinung, dass ein in sich geschlossenes landwirtschaftliches
Gebiet nicht mit einer Strasse durchschnitten werden darf.
«Eine solche Strasse und dazu noch durch ein
Arbeitsgebiet von kantonaler Bedeutung, wie es gegen den Willen
der Genossenkorporation Stans festgeschrieben wurde, ruft
automatisch nach Überbauung», so Klaus Kayser weiter.
In einer Konsultativ-Abstimmung unterstützte die
Versammlung einstimmig die Haltung des Genossenrates.
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02.02.2010:
notaBENE.. Regierungsratswahlen
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Der SBFB anerkennt die für die
Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke
notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt
der letzten Jahre benötigte die Pilatus
4'300, im Rekordjahr 2004 deren 6'217.
Das Flugplatz-Dossier steckt tief in der Sauce und braucht nach desaströsen Jahren
einen Neuanfang. Der Flugplatz Buochs soll sinnvoll und nicht
von Grössenwahn getrieben genutzt werden. Somit also mehr und
nicht weniger Wohnqualität!
Es geht nun darum, für alle Beteiligten und die kommenden Generationen in diesem und
weiteren für Nidwalden brisanten Dossiers sinnvolle,
(v)erträgliche Lösungen zu finden. Deshalb sollen - wie
bisher - alle massgeblichen Parteien mindestens eine
Vertretung im Regierungsrat haben.
Der parteipolitisch neutrale SBFB empfiehlt daher folgende Persönlichkeiten zur Wahl
in den Regierungsrat:
ü
Dillier
Claudia
(Grüne) ,
Stans
ü
Bissig
Alois (CVP) ,
Ennetbürgen
ü
Wicki
Hans (FDP),
Hergiswil
ü
Amstad
Ueli
(SVP) ,
Stans
Jede
Stimme zählt! Danke.
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25.11.2009:
Medienmitteilung / Einsprachen des SBFB zum
Genehmigungsgesuch der Airport Buochs AG
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Der SBFB hat beim Bundesamt für
Zivilluftfahrt (BAZL) Einsprache erhoben gegen das vom
22.10.-20.11.2009 öffentlich aufgelegte Genehmigungsgesuch
der Airport Buochs AG als zivile Flugplatzbetreiberin.
Er tat dies einerseits mit einer
Einsprache als Verein. Anderseits erfolgte unter
Federführung des SBFB auch eine private Sammeleinsprache mit
Beteiligung von über 250 privaten Einsprechern (davon rund
85 % Liegenschafts- und/oder Grundstückbesitzer!).
Das Gesuchsdossier wird zur
Überarbeitung der Betriebszeiten, der Anzahl Flugbewegungen,
des Betriebsreglements, des Umweltverträglichkeitsberichts
und des Baus des Betankungsplatzes sowie zur Evaluation
eines alternativen Betankungsstandortes zurück gewiesen.
Zudem wird im Flugplatzdossier Buochs ein kompletter
Neuanfang mit ganzheitlicher, gleichzeitiger Auflage
sämtlicher Vorhaben und aller Baugesuche verlangt.
Ganze
Medienmitteilung vom 24.11.2009 zu den Einsprachen des SBFB
lesen >>

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11.11.2009: notaBENE..
Alles auf den Tisch!
Der SBFB
anerkennt die für die
Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke
notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt
der letzten Jahre benötigte die Pilatus
4'300, im Rekordjahr 2004 deren 6'217.
Buebetrickli: die
Baugesuche Umzäunung und Kontrollturm sollen
vom ganzen Rest des Genehmigungsverfahrens
abgespaltet werden. Dafür gibt es keine
überzeugenden Gründe.
Weit fortgeschritten: Fakt
ist, dass die Airport Buochs AG (ABAG) im
Antragsschreiben vom 4.9.2009 an das BAZL
festhält: “Die beiden Projekte (gemeint sind
Umzäunung und Kontrollturm, Anm. SBFB), sind
weit fortgeschritten. Die Behandlung im NW
Landrat ist im Herbst 2009 vorgesehen.
Anschliessend wird das Genehmigungsverfahren
erneut eingereicht.“, Zitatende. In einem
Schreiben des BAZL vom 13.10.09 stellt
dieses nicht umsonst die erneute Einreichung
voraussichtlich noch dieses Jahr in
Aussicht.
Schildbürgerstreich sondergleichen:
alle paar Monate eine neue, bruchstückhafte
Auflage, die nächste voraussichtlich im 1.
Quartal 2010. Allein schon der Grundsatz der
Koordination wird damit unterlaufen. Von den
Umtrieben und Sachzwängen nicht zu sprechen.
Der SBFB fordert den Regierungsrat
und die ABAG daher auf, dafür
besorgt zu sein, dass folgende Vorhaben im
Sinne der ganzheitlichen Transparenz
gleichzeitig auf den Tisch kommen:
-
Betriebsreglement
-
vollständiger
Umweltverträglichkeitsbericht
-
Baugesuche Umzäunung,
Kontrollturm, Betankungsplatz, Zelthangare,
Rückbau 2. Piste und Rollwege,
Erschliessung/Zufahrt Flugplatz und
Fuss-/Radwege für die Bevölkerung
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10.11.2009:
notaBENE..
Spezialfinanzierung Luftverkehr: am
29.11. NEIN
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Der SBFB anerkennt die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke notwendigen
Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten Jahre benötigte
die Pilatus 4'300, im Rekordjahr 2004 deren 6'217.
Das
Flugplatznetz der Schweiz ist im Verhältnis zur Landesgrösse wie auch im europäischen Vergleich
massiv überdimensioniert. Aus diesem Grund haben die
Regionalflugplätze finanzielle Probleme, ebenso wie Buochs
mit vorerst neu anvisierten 19'500 zivilen Flugbewegungen
sowie allg. Betriebszeiten von 07-22 Uhr, perfekt gerüstet
für einen Regionalflugplatz.
Apropos
Regionalflugplatz: Skyguide,
zuständig für die Flugsicherung
und im gleichen Department angesiedelt wie das Bundesamt für
Zivilluftfahrt BAZL (…), bezeichnet seinen Standort Buochs
auf der Homepage übrigens bereits als Regionalflugplatz.
Hoppla! Wacht auf!
Beispiel
Regionalflugplatz Lugano:
trotz
23'997
Flugbewegungen und 188’796 Passagieren im Jahr 2008 ist der Flugbetrieb in
Millionenhöhe defizitär, auch im 2009.
Weder kostendeckend noch verursachergerecht: Die Defizite kommen daher, dass die Flugplatzbetreiber landauf landab
weder kostendeckende noch verursachergerechte Lande-,
Passagier-, Lärm- und Parkgebühren verlangen. Bevor dieser
Missstand nicht behoben ist, ist die Spezialfinanzierung
Luftverkehr abzulehnen. Sonst wird nur noch länger zu
Dumpingpreisen umhergedüst. Und Betriebsdefizite deshalb
noch länger mit sauer verdienten Steuerfranken gestopft!
Daher NEIN am 29.11.09.
Werden Sie jetzt SBFB-Mitglied oder Gönner! Vielen Dank.
PC-Konto 70-247275-8
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03.11.2009:
notaBENE... So bitte nicht!
Der SBFB anerkennt die für die
Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke
notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt
der letzten Jahre benötigte die Pilatus
4'300, im Rekordjahr 2004 deren 6'217.
Salamitaktik: neu beantragt die Airport Buochs AG (ABAG) dem BAZL vorerst,
jährlich 19'500 zivile Flugbewegungen zu genehmigen. Also beinahe
eine Verdoppelung gegenüber den 10'450 zivilen Motorflugbewegungen
der Jahre 2000 – 2008. Der Preis für Nidwalden und die Region
Vierwaldstättersee ist damit definitiv zu hoch! Gleichzeitig halten
die ABAG und der Regierungsrat am “Szenario 2015“ mit 25'000
Bewegungen fest. Stopp solchem Unsinn!
Die ABAG hält an allgemeinen Betriebszeiten von 07-22 Uhr (Montag bis Freitag), 08-20 Uhr an
Samstagen und 10-20 Uhr an Sonn- und Feiertagen fest. Selbst an
Samstagen mit Fallschirm-, Platzrunden- und Akrobatikflügen! Bei
Bedarf soll auch schon ab 06 Uhr geflogen werden können. So bitte
nicht! Diese Zeiten hätten gravierende, präjudizierende Wirkung für
die Zukunft (Stichwort: konzessionierter Regionalflugplatz).
Als Beruhigungspille für die Bevölkerung beantragt die ABAG neu
Flugbewegungsbeschränkungen vor 07.30 und nach 17 Uhr sowie über den
Mittag, dies jeweils für Montag bis Freitag. Ebenso an Samstagen
über den Mittag und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen nach 17 Uhr.
Das Pseudo-Kontingent an Quasi-Ausnahmen soll jährlich 2'700 Flugbewegungen (!) betragen,
also rund 14 % oder jede 7. der 19'500 Bewegungen. Zu den
“kontingentierten“ Zeiten sollen von Montag – Freitag im
Durchschnitt täglich 5, an Samstagen 12 und an Sonn- und Feiertagen
9 Bewegungen stattfinden. So bitte wirklich nicht!
Werden Sie jetzt SBFB-Mitglied oder Gönner! Vielen Dank. PC-Konto
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28.10.2009:
notaBENE... Salamitaktik!
Der SBFB anerkennt die für die
Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke
notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt
der letzten Jahre benötigte die Pilatus
4'300, im Rekordjahr 2004 deren 6'217.
Nach der Einsprachewelle zum
Flugplatzdossier 2008 hat die Airport Buochs AG (ABAG) die Baugesuche
Umzäunung und Kontrollturm zur Überarbeitung
und Neuauflage zurückgezogen. Pikant: diese
Vorhaben sollen nun vom übrigen
Genehmigungsverfahren losgelöst werden! Seit
22.10.09 läuft die Auflage für den Bau eines
Betankungsplatzes.
Der SBFB lehnt das
Vorgehen
der ABAG und des
Regierungsrates ab. Denn mit der Abspaltung
des Zauns und Towers aus dem übrigen
Genehmigungsverfahren (auch Abkopplung aus
dem Umweltverträglichkeitsbericht!) und dem
Fehlen der Baugesuche Rückbau 2. Piste und
Flugplatzerschliessung ist keine
Gesamtbeurteilung der Auswirkungen in den
Bereichen Mensch und Umwelt,
Grundeigentümerverhältnisse, Landrealersatz,
etc. möglich. Sachzwänge sind programmiert!
Mit guten Gründen
wurden im Jan. 2008 die Vorhaben Zaun und
Kontrollturm von der ABAG und dem
Regierungsrat als Bestandteil des Dossiers
der Allgemeinheit präsentiert. Mit dem
neuesten Vorgehen machen sie sich nach dem
damaligen Auflagedebakel noch
unglaubwürdiger.
Der SBFB fordert
daher: alle Vorhaben gleichzeitig und mit voller
Transparenz auf den Tisch und demzufolge
eine Behandlung aller Vorhaben durch das
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) in einem
einzigen Genehmigungsverfahren!
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23.09.2009:
Geduldsfaden gerissen - Bern
hat über Buochs verfügt.
Wie die “Zentralschweiz am Sonntag“ vom
04.10.09 berichtet, hat das Bundesamt für
Zivilluftfahrt BAZL bereits Mitte September
in Sachen Flugplatz Buochs verfügt.
Das BAZL verlangt von
der Airport Buochs AG (ABAG) einen
verbindlichen Masterplan, wie und wann die
Sicherheitsmängel auf dem Flugplatz Buochs
behoben werden. Diesen Masterplan hätte die
ABAG bereits im vergangenen Januar (…)
vorlegen müssen.
Ausserdem hat das BAZL für den Flugbetrieb
schärfere Sicherheitsregeln verfügt, die
seit 1. Oktober 2009 gelten.
Wie jede Verfügung des BAZL kann auch diese
innerhalb der gesetzten Frist vor Bundes-verwaltungsgericht
angefochten werden. Angesichts aller
Umstände ist jedoch nicht anzunehmen, dass
die Flugplatzbetreiberin diesen Schritt
ernsthaft in Erwägung zieht.
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23.09.2009: notaBENE...
“Um himmelswillen“
Der SBFB anerkennt die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke notwendigen
Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten
Jahre benötigte die Pilatus 4'300, im
Rekordjahr 2004 deren 6'217.
Gleich drei (!)
Bürger-Organisationen engagieren
sich mittlerweile im kleinen Kanton
Nidwalden zum Wohle der Allgemeinheit für
ein immer rarer werdendes Gut. Grösster
gemeinsamer Nenner ihrer Aktivitäten ist der
Kampf gegen Lärm aller Art und folglich die
Forderung nach mehr Wohnqualität!
Wie konnte es nur
so weit kommen? “Aufbau statt Abbau
– IG für ein wohnliches Stansstad“, die IG
“Lärm weg“ Hergiswil und der Schutzverband
Flugplatz Buochs sehen sich veranlasst, alle
Register zu ziehen. Dies, weil Politik und
Planungskoryphäen (…) mehrfach versagt
haben. Und es an einem Gleichgewicht der
Interessen mangelt. Projektinitianten und
Behörden sehen sich einem rauhen Wind
ausgesetzt.
Zur Imagekorrektur und
Beschwichtigung behelfen sich in solchen
Situationen kreative Köpfe mit allerhand
Veranstaltungen. So sollte der Ennetbürger
Bevölkerung erstmals am flugfreien Bettag
(…) mit dem Event “Heaven“ auf dem Flugplatz
ein “himmlisches Gefühl“ verpasst werden.
Die PR-Methodik der Aviatiklobby zum
modernen Immissions-Ablasshandel kennt
wahrlich keine Grenzen.
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21.07.2009: notaBENE...
Nur für internen Gebrauch!
Der SBFB anerkennt die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke notwendigen
Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten
Jahre benötigte die Pilatus 4'300, im
Rekordjahr 2004 deren 6'217.
In den letzten Jahren wurde
auf dem Flugplatz Buochs Tür und Tor
geöffnet für die Fun-, Akrobatik- und
Freizeitfliegerei. So werden auch Rundflüge
aller Art forciert.
Neuestes Beispiel: am
4.7.09 erfolgte ein Rundflug
Buochs-Samedan-Buochs mit der in Basel (…)
stationierten Super Constellation. Die
Strategie ist offensichtlich: dem massiv
überdimensionierten Aviatikvorhaben soll mit
Touristikflügen zum Durchbruch verholfen
werden. Also genau mit dem, was in Emmen
nicht zugelassen ist und von Anwohnern,
bürgerlichen Politikern und Gemeinde seit
Jahren vehement abgelehnt wird.
“Nutzen Tourismus ZCH“, so
lautet eines der Ziele des Projektes in
einem Dokument der kant. Verwaltung NW,
wobei ZCH als Zentralschweiz zu verstehen
ist. Höchst pikant: das Papier ist
klassifiziert “Nur für internen Gebrauch“.
Die Befürchtung, dass Buochs
mit den anvisierten jährlich 25'000
Flugbewegungen zwar noch nicht zum
konzessionierten Regionalflugplatz, so
jedoch vorerst zum regionalen Flugplatz
Zentralschweiz würde, hat neue, brisante
Nahrung erhalten. Daher NEIN zu Buochs als
Touristen-Zubringer für Luzern, Andermatt
und Engelberg.
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14.07.2009: notaBENE...
Deal or No Deal ?
Der SBFB anerkennt die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke notwendigen
Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten
Jahre benötigte die Pilatus 4'300, im
Rekordjahr 2004 deren 6'217.
Der
Bund pflegt überzählige Pisten
und Rollwege auf Militärflugplätzen im
heutigen, befestigten Zustand zu verkaufen.
Vorzugsweise zum Preis von
Landwirtschaftsland. Wer steigt auf die
“Wundertüte“ mit Altlasten ein?
Im Bericht der “NNZ“ vom 3.7.09
skizzierte Landammann B. Fuchs das “Ei des
Kolumbus“. Demnach soll der Kanton auf dem
Flugplatz Buochs die Hallen 2 und 3
samt Umgelände und die nicht mehr benötigten
Pisten und Rollwege übernehmen. Diese
Bereiche sollen dann den Korporationen
veräussert werden.
Mit dem erzielten Mehrwert (…) bei
einer Einzonung in eine Gewerbe- und
Industriezone müssten die Korporationen die
Pisten und Rollwege renaturieren.
Die Nidwaldner Korporationen bieten
bereits 100'000 m2 eingezontes Land an,
doch die Nachfrage harzt. Eine weitere
Einzonung auf Vorrat macht kaum Sinn.
Selbst wenn der Bund bereit wäre,
befestigte Pisten und Rollwege zu Fr. 1.--
pro m2 zu verkaufen, blieben den
Korporationen deftige Renaturierungskosten.
Voraussichtlich im Minimum Fr. 125.-- pro
m2. Die Verwertbarkeit mit angedachtem
“Mehrwert“ ist höchst fraglich. Hände weg!
No Deal!
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07.07.2009: notaBENE...
Defizit bleibt
Defizit
Der SBFB anerkennt die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke notwendigen
Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten
Jahre benötigte die Pilatus 4'300, im
Rekordjahr 2004 deren 6'217.
Am
1. Juli 09 verabschiedete der Bundesrat den Rahmen für die künftige aviatische Nutzung des Flugplatzes Buochs.
25'000 Flugbewegungen (davon 1’700
militärische) sollen jährlich möglich sein.
Eine Verdreifachung der bisher zugelassenen
8'000 Bewegungen!
Die Aviatikturbos freuen sich über
den Entscheid aus Bern. Sie werden nicht
müde, das massiv überdimensionierte Vorhaben
in den schönsten Farben und gar als
“Alleinstellungsmerkmal“ im
Standortwettbewerb darzustellen. Dass 25'000
Flugbewegungen eine Gemeinde wie
beispielsweise Ennetbürgen absehbar in ihrer
baulichen Entwicklung einschränken, wird
locker ausgeblendet.
Was
den Steuerzahlern
bisher auch nicht kommuniziert wurde:
der Flugbetrieb ist und bleibt defizitär.
Die Allgemeinheit hat auch künftig für das
Privileg von Wenigen zu zahlen.
Gemäss Berechnungen
der
Ecoptima AG, Bern, wären auf dem (Mollis
vergleichbaren) Flugplatz Buochs jährlich
65'000 Flugbewegungen nötig, um den Betrieb
des Flugplatzes aus Einnahmen von Landetaxen
und Standgebühren zu finanzieren (Quelle:
Brugger & Partner AG, Zürich, “Zukunft
Flugplatz Mollis“, 24.10.06).
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01.07.2009: Bundesrat
genehmigt Objektblätter SIL und SPM für
Flugplatz Buochs
Der Bundesrat hat den Sachplan
Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) und den
Sachplan Militär (SPM) für den Flugplatz
Buochs verabschiedet. Die beiden
Objektblätter definieren die
Rahmenbedingungen für die zivile
Mitbenützung des Militärflugplatzes sowie
die vorgesehene militärische Nutzung.
Der SIL ist das Raumplanungsinstrument des
Bundes für die Infrastruktur der
Zivilluftfahrt. Er legt die Anforderungen
und Ziele für die Planung, den Bau und den
Betrieb der zivil genutzten Flugplätze fest.
Der Sachplan wird mit den Richtplänen der
betroffenen Kantone abgestimmt. Den
allgemeinen Konzeptteil des SIL hat der
Bundesrat im Jahr 2000 verabschiedet,
serienweise folgen seither die detaillierten
Objektblätter zu den einzelnen Anlagen.
Mit dem SIL-Objektblatt für den Flugplatz
Buochs schafft der Bundesrat die
Voraussetzungen für eine erweiterte zivile
Nutzung. Die Obergrenze liegt in Buochs bei
25'000 Flugbewegungen pro Jahr, davon
entfallen 1700 auf die militärische Nutzung.
In den letzten Jahren verzeichnete der
Flugplatz jeweils gut 10'000 zivile
Flugbewegungen. Für den vorgesehenen Ausbau
des zivilen Flugbetriebs braucht es noch
eine Änderung des Betriebsreglements. Diese
Arbeiten sind derzeit im Gang. Sobald sie
abgeschlossen sind, wird das Bundesamt für
Zivilluftfahrt (BAZL) die eingegangenen
Einsprachen sowie Stellungnahmen prüfen und
über das Betriebsreglement entscheiden.
SPM: Objektblatt für den
Militärflugplatz Buochs genehmigt
Der Sachplan Militär ist das Planungs- und
Koordinationsinstrument des Bundes im
Bereich der Landesverteidigung und dient der
übergeordneten Abstimmung von verschiedenen
räumlichen Nutzungsansprüchen. In
Koordination der Verfahren hat der Bundesrat
das SPM-Objektblatt Militärflugplatz Buochs
dem gesamten, in Revision stehenden SPM
vorgezogen und koordiniert mit dem
entsprechenden SIL-Objektblatt genehmigt.
Das SPM-Objektblatt setzt die zukünftige
Nutzung des Militärflugplatzes Buochs als
sogenannte «Sleeping Base» fest. Damit wird
die militärische Nutzung auf maximal 1700
Flugbewegungen pro Jahr (Helikopter,
Propellerflugzeuge und Drohnen) und auf
minimale Unterhaltsaufwendungen beschränkt.
Der militärische Jetbetrieb wird nur noch im
Eventualfall, das heisst im Krisenfall bei
ausserordentlicher Lage reaktiviert.
Objektblätter Sachplan Infrastruktur der
Luftfahrt:
http://www.bazl.admin.ch/themen/lupo/00293/00361/index.html?lang=de
Sachplan Militär Buochs:
http://www.vbs.admin.ch/internet/vbs/de/home/themen/sachplanung/buochs.html
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01.07.2008: notaBENE...
Veritable Zumutung
Der SBFB anerkennt die für die
Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke
notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt
der letzten Jahre waren es rund 4'300
(Rekordjahr 2004 mit 6'217 Bewegungen).
Die Hobby-, Fun- und Freizeitfliegerei
als Adrenalinkick für einige wenige wird
auch dieses Jahr in Nidwalden gefördert. Ein
Unsinn und eine Zumutung in mehrfacher
Hinsicht.
Einmal mehr wird Breitling die
Plattform geboten, unter dem Deckmantel
einer Händlerveranstaltung die Bevölkerung
höchst riskanten Akrobatiktrainings und
einem Höllenlärm auszusetzen.
Der tschechische Militärjet Albatros L-39,
den Breitling unter anderem fliegt, ist für
die massivs-ten Immissionen verantwortlich.
Innerhalb von 7 Tagen wird mit einem
Ausstoss von über 200 Tonnen CO2 die vom
Kanton finanziell geförderte CO2-Reduktion
zur Farce.
Tourismus und Bevölkerung im Berner
Oberland sowie im Wallis verlangen mit
Vehemenz eine Reduktion der Anzahl
militärischer Jetflugbewegungen und eine
generelle Jet-Flugpause während den
Sommermonaten.
Wen wundert’s, dass der Flugplatz Buochs
im Militärdepartement für eine Übernahme von
Jetflugbewegungen und als
Luftwaffenstützpunkt für den Nachfolgejet
des Tiger F-5 in Betracht gezogen wird. Es
könnte sich als Bumerang erweisen, dass den
Breitlingjets während Jahren mitten im
Sommer der rote Teppich ausgelegt wurde.
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19.02.2008: notaBENE... Weitere Fakten, Teil 2
Der SBFB anerkennt die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke
notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten Jahre waren es rund
4'300 (Rekordjahr 2004 mit 6'217 Bewegungen).
Der SBFB wurde herausgefordert, Fakten zum Dossier Flugplatz zu
präsentieren. Hier weitere Beispiele (Verantwortung: Airport Buochs AG und
Luzerner Flugplatzmanager Dr. A. Kappler):
-
In den öffentlich aufgelegten Plänen zum Baugesuch der
Umzäunung war diese nicht einmal amtlich vermasst.
-
Und wer sich nach den gesetzlich vorgeschriebenen
Bauprofilen der Umzäunung umschaute, suchte vergeblich.
-
Die öffentlich aufgelegten Pläne des Baugesuchs zum
Tower stimmten nicht überein (…) mit dem Standort der Bauprofile.
-
Der Umweltverträglichkeitsbericht als eine der
Voraussetzungen für die Genehmigung des Betriebsreglements ist teilweise
falsch, lückenhaft und in verschiedenen Bereichen nicht einmal auf
Plausibilität hin überprüfbar. Zudem zeichnen die Verfasser die Verhältnisse
in weiten Teilen schönfärberisch. Gerade so, dass der Bericht von der
Airport Buochs AG noch annehmbar war.
-
Im Anhang 1 zum Betriebsreglement, der
“Betriebsorganisation der Airport Buochs AG“ ist der Kanton Nidwalden mit 50
% erwähnt. Der Kanton ist jedoch weder zu 50 % Flugplatz-betreiberin noch am
Aktionariat der Airport Buochs AG beteiligt.
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15.02.2008: Medienmitteilung / Einsprachen des SBFB
gegen das Betriebsreglement Flugplatz Buochs
Der Schutzverband der Bevölkerung um den Flugplatz Buochs SBFB hat Einsprache
erhoben gegen die massive Ausweitung der zivilaviatischen Nutzung des
Flugplatzes
Buochs. Er tat dies einerseits mit einer Einsprache als Verein.
Anderseits erfolgte unter Federführung des SBFB auch eine private Sammelklage
als
Sammeleinsprache. Dem SBFB vertrauten sich 271 Einsprecherinnen und
Einsprecher
für die private Sammeleinsprache an. Rund 85 % (!) von ihnen sind Liegenschafts-
und /
oder Grundstückbesitzer, die sich unter anderem gegen eine massive
Beeinträchtigung
der Wohnqualität und gegen die drohende Entwertung ihrer Immobilien wehren.
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12.02.2008: notaBENE...
FDP ruft nach Fakten
Der SBFB
anerkennt die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke notwendigen
Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten Jahre waren es rund 4'300
(Rekordjahr 2004 mit 6'217 Bewegungen).
Die Kolumne von Alfred Bossard, Landrat FDP, Buochs, im letzten
“Unterwaldner“ ruft nach Fakten, zumal er kein einziges Beispiel an “verdrehten
Halbwahrheiten“ nennen konnte. Diesem Weckruf kommt der SBFB postwendend sehr
gerne nach. Für heute deshalb nur soviel:
-
Die Armasuisse Immobilien gibt sich im Baugesuch zur
Umzäunung der Hauptpiste als alleinige Grundeigentümerin aus,
mitunterzeichnet von der zivilen Flugplatzbetreiberin, Airport Buochs AG.
Welch eine Arroganz! Die Korporationen Buochs, Ennetbürgen und Stans wurden
schlicht übergangen.
-
Das öffentlich aufgelegte Flugplatzdossier Buochs
enthält weitere, sehr gravierende Mängel. Qualifikation: rechtswidrig.
-
Der von der Regierung engagierte, teure Luzerner
Flugplatzmanager Dr. Arnold Kappler hätte im Dezember 2007 das öffentliche
Mitwirkungsverfahren stoppen müssen (Hausaufgaben zuerst!) oder sein Mandat
zur Verfügung stellen müssen. Beides tat er nicht. Was darauf schliessen
lässt, dass er das Dossier zuwenig kannte und den Überblick nicht hatte.
-
Mit der öffentlichen Auflage im Januar wurde das “Pferd
am Schwanz aufgezäumt“.
-
Weitere Fakten warten darauf, veröffentlicht zu werden.
Demnächst mehr dazu.
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23.01.2008: notaBENE... Ihre Steuergelder ...
Der SBFB anerkennt die für die
Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke
notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt
der letzten Jahre waren es rund 4'300
(Rekordjahr 2004 mit 6'217 Bewegungen).
Die Betriebsrechnung der privaten Airport
Buochs AG ist als Betreiberin des Flugplatzes seit Jahren defizitär.
Das ist und bleibt so! Wäre die Anlage nicht im Status eines Militärflugplatzes,
wären die Defizite noch weit grösser. Der “Götti“ Bund subventioniert indirekt
über das Militärbudget die zivilaviatische Nutzung in Buochs.
Der “Götti“ Kanton NW subventioniert die realen Betriebsdefizite zu 50 %
mit Ihren hart verdienten Steuerfranken. Bis 2004 waren es jährlich Fr. 70'000,
dann Fr. 125'000 und in Kürze vorerst (…) Fr. 250'000. Das sind pro Start und
Landung je Fr. 40.--, total Fr. 80.--.
Die Kosten von 4 - 5 Mio. Fr. für den Bau von Zaun, Tower, und
Zelthangaren kann die Airport Buochs AG auch nicht selbst finanzieren. Das
Hauptelement zur Realisierung des Gesamtprojekts, der Erwerb und Rückbau der
Südpiste, kommt erst später, scheibchen- und sachzwangweise mit über 10 Mio. Fr.
auf den Tisch. Und das ist dann nicht einmal alles!
Aufgrund des Gesetzes über die Investitionshilfe für Berggebiete (…) hat
der ach so unterentwickelte Kanton NW sogar solche Gelder zur Finanzierung des
überdimensionierten Flugplatz-Projekts beim Bund beantragt. In welcher Höhe
zwischen 2008-2011 Darlehen und weitere Subventionen fliessen, bleibt bis im
Februar (…) der Öffentlichkeit vorenthalten.
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16.01.2008: Wie in Bananenrepublik – Termin definitiv
geplatzt!
Der Termin für eine öffentliche Info-Veranstaltung, die von der Nidwaldner
Regierung vor Weihnachten 2007 auf Mittwoch, 23.1.2008 angekündigt wurde, ist
definitiv geplatzt! Diese Veranstaltung hätte um 19:30 Uhr in der Mehrzweckhalle Turmatt, Stans, stattfinden sollen.
Die Blase, die sich aus Sicht des Schutzverbandes der Bevölkerung um den
Flugplatz Buochs (SBFB) nicht nur in den letzten Wochen und Monaten, sondern
schon seit Jahren hinter den Kulissen und von den Bürgern sorgsam abgeschirmt
aufgebaut hat, ist nun geplatzt! “Der Krug geht zum Brunnen, bis er bricht“. Der
Termin wurde mit Schreiben der Baudirektion vom 15.1.2008 definitiv abgesagt.
Als Begründung ist dem Schreiben wörtlich zu entnehmen:
“Die Nidwaldner Regierung hat gemeinsam mit der Airport Buochs AG die Absage
dieser Informationsveranstaltung beschlossen. Zum einen ist das Mitwirkungs- und
Anhörungsverfahren in den Medien bereits ausführlich erläutert worden, zum
anderen sind die Verhandlungen in den einzelnen Teilprojekten (z.B. Landverkauf,
Bauprojekte) noch nicht so weit gediehen, dass öffentlich gesicherte
Informationen verbreitet werden könnten. Sobald diese vorliegen, plant die
Regierung, die Bevölkerung umfassend zu informieren.“.
Im Klartext:
Die Promotoren des überdimensionierten, wahnwitzigen Projekts und der gesamten
Aviatiklobby befinden sich im totalen Argumentationsnotstand.
Also Umstände wie in einer Bananenrepublik!
Mit der dilettantischen Vorgehensweise - öffentliche Auflage des Mitwirkungs-
und Anhörungsverfahrens zum Betriebsreglement, Baugesuchen, etc. - bevor die
Hausaufgaben wirklich gemacht sind, wurde das “Pferd am Schwanz“ aufgezäumt. Das
Chaos ist perfekt!
Die Verantwortung hat wohl der von der Regierung Mitte 2007 engagierte, teuer
bezahlte ausserkantonale Flugplatzmanager, Dr. Arnold Kappler, Luzern, zu
tragen.
Er war schon im 2001 im Zusammenhang mit der damals geplanten massiven
Ausweitung des zivilen Flugverkehrs auf dem Flugplatz Emmen an vorderster Front
in der damaligen IG Aviatik und forcierte das dortige Regionalflugplatzprojekt
“Airport Luzern-Emmen“.
Mit 87 % NEIN-Stimmen des Emmer Souveräns scheiterte er damals in einer
Konsultativabstimmung kläglich mit seinem Projekt. Nun steht er auch heute,
zusammen mit der Nidwaldner Regierung (vorab den drei Vertretern der Flugplatz
Task Force) und der übrigen Aviatiklobby vor einem Scherbenhaufen.
Unprofessioneller geht’s wirklich nimmer!
Das öffentliche Auflage- und Mitwirkungsverfahren läuft trotz dilettantischer
Vorgehensweise weiter. Jetzt gilt es zusammenfassend erst recht, Einsprachen
zu erheben. Nutzen Sie die Gelegenheit, am besten gleich bis spätestens am 8.
Februar 2008. Mit der Wahrnehmung dieser Frist ist man rechtlich in jedem
Fall auf der sicheren Seite.
Wie die Privaten, Umweltverbände, Korporationen, Unternehmen, etc.
können auch die Gemeinden als öffentliche Körperschaft das Mittel der
Einsprache ergreifen. In diesem Fall läuft auch für sie die
Einsprachefrist gegen das Betriebsreglement und die drei Baugesuche
zusammen mit der Frist für Private, Verbände, etc. ab.
Mit dem Abwarten, was an Einsprachen von den BürgerInnen kommt und dann als
Resultat daraus Wochen später eine - rechtlich - unverbindliche Stellungnahme zu
diesen Einsprachen abzugeben, ist es definitiv nicht getan. Wacht auf, liebe
Gemeinderäte! Denn spätestens jetzt gilt es, endlich (…) Farbe zu bekennen. Es
ist eine Minute vor 12!
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16.01.2008: notaBENE... Private Sammelklage
Der SBFB anerkennt die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke
notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten Jahre waren es rund
4'300 (Rekordjahr 2004 mit 6'217 Bewegungen).
Masslos! Vor Jahren vertröstete die Aviatiklobby, es sei nur eine
“massvolle“ erweiterte aviatische Nutzung von jährlich 6'000 auf 8’000 zivile
Flugbewegungen geplant.
-
Jetzt sollen es - vorerst - jährlich 25’000 Bewegungen
(+200 % / Verdreifachung) werden; alle 12 Min. Start oder Landung!
-
Ebenso masslos die Betriebszeiten:
®
Montag bis Freitag 07 - 22 Uhr
®
Sa 08 - 20 und So 10 - 20 Uhr
®
aus wichtigen (…) Gründen ab 06 Uhr!
Wer jetzt als Immobilienbesitzer, Mieter, Vermieter,
etc. keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren (Beschreitung
Rechtsweg) ausgeschlossen und muss sich dereinst vorhalten lassen, diese und
weitere Aviatikpläne tatenlos hingenommen zu haben.
Unter Federführung des SBFB laufen die Vorbereitungen für eine private
Sammelklage. Zeitsparend - preiswert - verfahrensökonomisch. Für SBFB-Mitglieder
ist die Teilnahme kostenlos. Für Nicht-Mitglieder beträgt die Kostenpauschale
Fr. 350.--, unabhängig davon, ob dereinst der Rechtsweg beschritten wird, und
ist umgehend an den SBFB zu überweisen (Vermerk SK). Als Nichtmitglied gilt, wer
am 1.1.2008 nicht eingeschrieben war.
Neu-Anmeldungen bis spätestens 23.1.2008
bitte per Email an: info@sbfb.ch
Überweisungen an: PC-Konto 70-247275-8
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15.01.2008: notaBENE... Aviatiklobby im Erklärungsnotstand
Der SBFB anerkennt die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke
notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten Jahre waren es rund
4'300 (Rekordjahr 2004 mit 6'217 Bewegungen).
Im Erklärungsnotstand bemühte sich die Aviatiklobby am 8.1.08 einmal
mehr, die geplante massive Ausweitung der Flugbewegungen - Verdreifachung der
vor Jahren gemachten Versprechen - und die Verdoppelung der allgemeinen
Flugbetriebszeiten mit dem Wegfall des Lärms der Luftwaffe zu rechtfertigen.
Und zwar so salopp, als ob sich der Konsum von relativ wenig, sehr
hochgradigen Spirituosen während 7 ½ Stunden durch ein Mehrfaches an weniger
alkoholhaltigen Getränken, verteilt auf 15 Stunden (07 – 22 Uhr) gesundheitlich
schadlos abbauen / ersetzen liesse.
Am 9.1.2008 hätte das Mitwirkungsverfahren zum Betriebsreglement, etc. im
Nidwaldner Amtsblatt erfolgen sollen. Hätte ...!
Die Spatzen pfeifen von den Dächern, auch das in den letzten Wochen vom
ausserkantonal engagierten Flugplatzmanager im Eilzugstempo durchgepeitschte
Aviatik-Dossier weise Kunstfehler auf. Bei den verschiedenen Operateuren
herrsche deshalb alles andere als aufgeräumte Stimmung.
Ob die durch die Baudirektion Nidwalden angekündigte Infoveranstaltung
für die Öffentlichkeit am 23. Januar in Stans stattfindet, steht in den Sternen.
Kaum verwunderlich. Denn die Aviatiklobby ist im Erklärungsnotstand.
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10.01.08:
Amtliche Publikationspanne …
Die Ankündigung der
öffentlichen Auflage bezüglich Betriebsreglement Flugplatz Buochs, Baugesuchen,
etc. ist am Mittwoch 9.1.2008 nicht wie geplant im Amtsblatt des Kantons
Nidwalden erfolgt.
Die Einsprachefrist verschiebt sich damit, und zwar in Abhängigkeit, wann die
amtliche Publikation tatsächlich erscheint. Wenn dies am 16.1.2008 geschieht,
wäre die neue Einsprachefrist am 15. Februar 2008 (anstelle des 8. Februars).
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05.01.08:
notaBENE...
Zu viele Verlierer!
Der SBFB
anerkennt
die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke notwendigen Flugbe-wegungen; im
Durchschnitt der letzten Jahre waren es rund 4'300 (Rekordjahr 2004 mit 6'217
Bewegungen).
Am 10.
Januar beginnt
die öffentliche Auflage des Dossiers Flugplatz Buochs:
-
Aviatisches Betriebsreglement mit Lärmbelastung auf Basis von jährlich
25'000 Flugbewegungen und folgenden Betriebszeiten:
®
Montag bis Freitag 07 – 22 Uhr
®
Sa 08 – 20 Uhr und So 10 – 20 Uhr
-
Baugesuche Pistenumzäunung, Neubau Tower und Zelthangare zum Einstellen von
Flugzeugen
-
Objektblätter der Sachpläne Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) und Militär (SPM)
-
Teilrevision Kantonaler Richtplan.
Auflageorte:
Gemeindeverwaltungen Buochs, Ennetbürgen und Stans.
Eine
ungeschönte Bilanz
des Vorhabens ergibt, dass es wenige Gewinner und zu viele Verlierer geben wird.
Auf der Strecke bleiben die Wohnqualität, der Erholungsraum, das Klima, das
beschränkte Gut Grund und Boden, die Natur (vorab das Wild …) sowie die
Allgemeinheit der Steuerzahler
®
Motto: Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren!
Bis
spätestens 8. Februar
sind Einsprachen von Privaten, Verbänden, Korporationen, etc. einzureichen. Wer
jetzt seine Interessen nicht wahrnimmt, ist vom weiteren Verfahren (Beschreitung
Rechtsweg) ausgeschlossen.
Werden
Sie SBFB-Mitglied
und / oder Gönner. Vielen Dank.
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