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11.01.2012: Medienmitteilung / SBFB verlangt und schafft Transparenz

Der regierungsrätliche Flugplatzausschuss verweigert die Veröffentlichung des rund fünfzigseitigen Grundlagenpapiers Flugplatz Buochs. Bereits vor Monaten wurde dem Schutzverband der Bevölkerung um den Flugplatz Buochs (SBFB) vom Nidwaldner Rathaus die Einsicht in eine der “Altlasten“, dokumentiert im Generellen Entwässerungsplan (GEP) Flugplatz Buochs, verwehrt. Dabei handelt es sich um eine sehr umfassende Untersuchung aus dem Jahr 2006 über den Zustand des Jahrzehnte alten Entwässerungssystems mit dringendem Handlungsbedarf.
Aufgrund der neuesten, sehr unbefriedigenden Kommunikationspolitik und aus aktuellem Anlass der Flugplatz-Nutzungsplanung enthüllt der SBFB nun Brisantes zum beim Bund beschafften GEP. 66 % der Kanalisation des Flugplatzes Buochs ist in einem schlechten bis sehr schlechten Zustand. Es stehen Investitionen in Millionenhöhe zur Diskussion.


Ganze Medienmitteilung des SBFB vom 11.01.2012 lesen     pdf 

21.12.11: Medienmitteilung / Massiv überladener Weihnachtswunschzettel der Aviatiklobby

 

Erste Stellungnahme zum Grundlagenpapier Flugplatz Buochs

Massiv überladener Weihnachtswunschzettel der Aviatiklobby Der Schutzverband der Bevölkerung um den Flugplatz Buochs SBFB nimmt Stellung zur Medienmitteilung der Nidwaldner Regierung vom 14.12.2011 im Zusammenhang mit dem Flugplatz-Grundlagenpapier.
Eine vertiefte Stellungnahme zum Grundlagenpapier gibt es voraussichtlich in der zweiten Hälfte Januar.

Vorab-Fazit: Gegen das Grundlagenpapier Flugplatz Buochs und deren allfällige Umsetzung sind Einwände zu erwarten. Auch vom SBFB.


Ganze Medienmitteilung des SBFB vom 21.12.2011 lesen     pdf 


14.12.11: Flugplatz Buochs - Grundlagenpapier als Diskussionsgrundlage

 

Jetzt liegt es vor – das seit Jahren überfällige Grundlagenpapier zum Flugplatz Buochs bezüglich künftiger Nutzungs- und Erschliessungsplanung, künftiger Organisation des Flugbetriebs sowie künftigen Eigentumsverhältnissen. Es geht letztlich um die Kardinalsfrage, wie viel Aviatik Nidwalden denn wirklich braucht.  

Der regierungsrätliche Flugplatz-Ausschuss informierte heute das Kantonsparlament (Landrat) über das Grundlagenpapier, das als Diskussionsgrundlage dienen soll.

Vom massiven Aviatik-Ausbauvorhaben des Flugplatzes Buochs sind nicht nur die Korporationen und umliegenden Gemeinden als Körperschaften betroffen, sondern auch die von den Immissionen betroffenen Anwohner und Personen, die in der ganzen erweiterten Region Vierwaldstättersee Erholung suchen. Und obendrein erst noch die Allgemeinheit der Steuerzahler!

Der Schutzverband der Bevölkerung um den Flugplatz Buochs (SBFB) nimmt zu dieser Angelegenheit zweistufig Stellung:
- in Kürze zum Inhalt der Medienmitteilung der NW Staatskanzlei vom 14.12.2011
- bis spätestens Mitte Januar 2012 zum umfangreichen, komplexen Grundlagenpapier.

Medienmitteilung des Kantons NW vom 14.12.2011  pdf
Grundlagenpapier                                                      pdf

25.10.11: notaBENE... Nidwaldner Staatsgeheimnisse 

Ab anfangs Feb. 2011 fand die Vernehmlassung zu den Vorhaben des kant. Umsetzungsprogramms 2012 - 2015 gemäss neuer Regionalpolitik des Bundes statt. Inhaltlich handelte es sich überwiegend um eine Abschrift des Programms 2008 - 2011. Und damit um eine Verstärkung des aviatischen Klumpenrisikos.
Pikant: Weder die Auswertung der Vernehmlassung noch die nun von Nidwalden beim Bund eingereichte Endfassung des Umsetzungsprogramms sind öffentlich zugänglich.  

Der Verwaltungsrat der Airport Buochs AG (ABAG) bestand bisher je hälftig aus Vertretern der Pilatuswerke und der Wirtschaftsförderungsstiftung Nidwalden / Engelberg.
Pikant: Ohne öffentliche Mitteilung ist der Kanton seit 12. Sept. 2011 über Regierungsrat Res Schmid im ABAG-VR vertreten. Diese Veränderung lässt zweifellos den Schluss zu, dass der Kanton das 50 %-Aktienpaket der Stiftung teilweise oder wohl eher ganz übernommen hat. Ein Wortbruch zur Flugplatz-Strategie der Regierung vom 19.12.2006! Für eine Beteiligung des Kantons im Aktionariat einer privatrechtlichen Firma wie der ABAG gibt es zudem keine Rechtsgrundlage!

 

Als wichtigen Teil des Aggloprogrammes Nidwalden erwähnte der Baudirektor in seiner Rede vom 15. Okt. 2010 den Flugplatz.
Pikant: Von den Agglo-Planern wurde zwar aviatisch sehr Gewichtiges angekündigt, jedoch nun nur kartographisch, quasi als Randnotiz, festgehalten. Was verbirgt sich hinter den überdimensioniert ausgeschiedenen Gebieten am Flugplatz? – Alles Land für Firmenansiedlungen? Auch das ist Staatsgeheimnis!


03.10.11: Medienmitteilung Tower Buochs: Erst Nachbesserung des Baugesuchs – nun Genehmigung durch BAZL

  

Das BAZL hat das Neubauprojekt Tower Buochs genehmigt. Gleichwohl sehen sich die Einsprecher in ihren Einsprachen bestätigt, haben diese doch dazu geführt, dass das unvollständige, rechtswidrige Gesuchsdossier verschiedentlich nachgebessert wurde. Daraus folgt, dass die Einsprachen absolut berechtigt waren.
Nach vorgenommener Akteneinsicht und vertiefter, sehr sorgfältiger Analyse  - auch der nachgereichten Unterlagen -  erübrigt sich ein Rekurs gegen den BAZL-Entscheid.

 

Ganze Medienmitteilung des SBFB vom 03.10.2011 lesen   pdf


31.08.2011: notaBENE... Jetzt dieLehren ziehen


Es vergeht kein Sommer, an dem es nicht irgendwo an Flugshows zu Abstürzen und unsäglichem Leid kommt.
Allein das Wochenende vom 21./22. August 2011 hatte es in sich, um nur die wichtigsten zwei Ereignisse zu erwähnen:

An der Kansas City Aviation Expo Air Show im US-Bundesstaat Missouri kam es bei einem Sturz-/Trudelflug eines Doppeldeckers zu einem Absturz. Der Pilot verlor das Leben.

Im englischen Bournemouth stürzte an der Flugshow ein Kampfjet keiner geringeren als der renommierten britischen Luftwaffe Royal Air Force ab. Der Pilot der legendären “Red Arrows“ starb; glücklicherweise kamen keine Zuschauer oder Anwohner zu Schaden. Somit ein weiterer Crash, nachdem sich zwei Jets derselben Flugstaffel bereits im März 2010 in ihrem Akro-Training auf Kreta berührten und mit viel Glück “nur“ eine Maschine abstürzte.

Den “Red Arrows“ wurde anlässlich eines Banker Events auf dem Bürgenstock im September 2005 auch in Nidwalden der rote Teppich ausgerollt, indem sie eigens für jene private Air Show zugelassen wurden.

 
Der nächste Akro-Crash ist nur eine Frage
der Zeit und des Ortes. Muss es wirklich bei uns in Nidwalden soweit kommen? Es gilt jetzt, die Weichen durch die Flugplatzgemeinden richtig zu stellen und sich von unkalkulierbaren Risiken der Akro-Shows à la Breitling & Konsorten zu verabschieden!


19.07.2011: notaBENE... Nidwaldens Wohlstand   

  

Unüberlegt wird immer wieder vorgebracht, dass der Flugplatz Buochs vor den neuen Wohnungen da war. Womit die vielen Zuzüger der letzten Jahrzehnte auf eine nicht gerade gastfreundliche Art mundtot gemacht werden sollen. Dies nur, weil sie eine hohe Wohnqualität und die übliche nachbarschaftliche Rücksicht erwarten. Zu Recht, leisten sie doch den Hauptbeitrag zum volkswirtschaftlichen Einkommen.

 

Seit 1941 hat sich die NW-Bevölkerung um ca. 23'600 auf gegen 41'000 Personen im 2010 weit mehr als verdoppelt. Von diesen 41'000 Personen sind knapp die Hälfte erwerbstätig; ca. 1'600 (8 %) von ihnen mit direktem oder nahem Bezug zur Aviatik. Unser Respekt!

Handkehrum folgt jedoch auch, dass seit Jahrzehnten über 90 % der Erwerbstätigen aus anderen Branchen als der Aviatik zum Wohlstand in Nidwalden beitragen. Ja, die lieben Zuzüger, die hier gerade willkommen genug sind, kräftig zu investieren und zu konsumieren sowie den staatlichen Obulus abzuliefern.

1940 wurde der Militärflugplatz Buochs vom Bund den Nidwaldnern mehr oder weniger aufgezwungen. Aus Gründen der Landesverteidigung. Mit Verlaub: das, was vor 70 Jahren im Krieg notwendig war, kann kein Freipass für heutige aviatische Akrobatik-Rüppeleien sein.

 

Wenn das Gelände frei und zur beliebigen Nutzung zur Verfügung stünde, käme es übrigens heute niemandem auch nur annähernd in den Sinn, in dieses viel zu enge Tal, mit einzigartiger landschaftlicher Szenerie, eng umgeben von drei dicht besiedelten Gemeinden, eine aviatische Nutzung anzudenken. Von nervtötender, Leben gefährdender Akro-Fliegrei gar nicht zu sprechen!


13.07.2011: notaBENE... Breitling-Verstösse …    

  

Die Breitling-Bewilligung 2011 beinhaltete diverse, strikt einzuhaltende Auflagen des BAZL. Doch die SBFB-Bilanz zeigt, dass es mehrfache Verstösse gab. Und die zwei BAZL-Inspektoren grosszügig wegsahen und weghörten.

 

Es wurden 9 Flugtage definiert. Nicht aber das Weekend vom 2./3. Juli. Im Gegensatz zur rücksichtsvollen Patrouille Suisse, die erst am Montag, 4. Juli von der Airpower11 aus Zeltweg nach Emmen zurück flog, konnten es die Breitling-Plaggeister nicht lassen, bereits am frühen Samstagabend, 2. Juli nach Buochs zurück zu kehren.

 

Es wurde auch verfügt, dass von den Doppeldeckern, den ach so niedlich genannten Angels, ab 11.30 Uhr eine zweistündige Mittagspause zu respektieren sei. Und, dass ab 16.30 Uhr der Breitling-Flugverkehr einzustellen sei. Da versagten die Breitling-Uhren verschiedentlich.

Ganz heiss auch die Szene, als am 30.6.11 um 15.40 Uhr zwei Doppeldecker Richtung Westen starteten, während sich eine Maschine aus Westen auf dem Anflug befand. Ein Frontal-Crash hätte gerade noch gefehlt! Glück gehabt, Jungs!

Wenn sich Flugzeuge mit 3 - 5 Metern Abstand im Verband befinden, ist dies Flugakrobatik. Solche Manöver über bewohntem Gebiet wie über allen drei Flugplatzgemeinden erfolgt, sind verboten, und zwar unabhängig der Flughöhe!

Wenn ein Autofahrer Regeln verletzt, wird er gebüsst und bei grösseren Übertretungen strafrechtlich verfolgt. Für eine saftige Busse braucht man als Autofahrer noch keine Menschen zu gefährden und auch nicht widerrechtlich zu belästigen. Wie unabhängig, sprich wie unverbandelt das BAZL ist, wird sich zeigen, wenn es nun um luftpolizeiliche Sanktionen geht.


05.07.2011: notaBENE... Akro-Trainingslager

  

Der SBFB ist die einzige Institution, die sich seit Jahren konsequent für den Schutz der Bevölkerung vor unnötiger, höchst riskanter Akrobatikfliegerei auf dem Flugplatz Buochs einsetzt.
 
Nach der ersten Akro-Trainigswoche sind sie wieder zurück. Die Breitling-Jets und Doppeldecker. Von der Show mit dem sinnigen Namen Airpower11 in Zeltweg vom 1./2. Juli. Zurück im Trainingscamp Buochs. Wo ihnen während einer weiteren Woche gefährlich nahe an den Siedlungsgebieten Akro-Trainings gestattet werden.  Für ein paar windige zehntausend Franken. Zum Vergnügen von Wenigen. Mitten in der Ferienzeit. Auf dass die nächste Hauptprobe vom 10. Juli an der Air Show in Saint Yan / F gelinge.  
 
Ganz im Gegensatz zum Flugplatz Buochs befinden sich die Siedlungsgebiete der Nachbargemeinden um den Flugplatz Zeltweg in einer erheblichen Distanz. Sowohl in der westlichen als auch östlichen Pistenverlängerung gibt es dort auf einer Länge von je ca. 2.6 km keine bewohnten Gebiete. Ebenso wenig wie nördlich der Piste auf einem Streifen in der Breite von ca. 1.5 km, wo ebenfalls nur Landwirtschaftsland ist.

10'700 zivile MOTOR-Flugbewegungen (somit ohne die immissionsfreien Bewegungen der Segelflugzeuge) wurden im Durchschnitt der letzten zehn Jahre auf dem Flugplatz Buochs registriert. Allein im 2010 wurden von den rund 20 Maschinen der Breitlingflotte innert 2 Wochen gegen 2'400 Flugbewegungen  - also rund 20 % der Jahresbewegungen -  gebolzt! 

Damit nehmen die Bewilligungsinstanzen nicht nur eine erhebliche Gefährdung der Bevölkerung durch die Akro-Fliegerei in Kauf, sondern auch, dass diese Region als Lärm-Hotspot Vierwaldstättersee zementiert wird. Definitiv ein untaugliches Geschäftsmodell!


29.06.2011: notaBENE... Breitling Apéro Riche

  

Der SBFB ist die einzige Institution, die sich seit Jahren konsequent für den Schutz der Bevölkerung vor unnötiger, höchst riskanter Akrobatikfliegerei auf dem Flugplatz Buochs einsetzt.

 

Zur Reduktion des Defizits der Airport Buochs AG werden Veranstaltungen aller Unart zugelassen. So nun erneut das höchst riskante Akro-Training, für das Breitling mit einer Sonderbewilligung zur Unterschreitung der Mindestflughöhe über dem Flugplatzgelände  - nur 150 / 50 m über Grund -  der rote Teppich ausgerollt wird.

Die Unterschreitung der Mindestflughöhe über dem Flugplatzgelände hat im viel zu engen Tal zur Folge, dass Formation und Auflösung der Akrofiguren immer wieder ausserhalb des Flugplatzes erfolgen, wo wegen der enormen Geschwindigkeiten entweder die Akro Mindestflughöhe von 500 m über unbewohntem Gebiet nicht eingehalten werden kann oder Akroflüge unzulässigerweise über bewohntem Gebiet erfolgen.

Ein Geschäftsmodell, das auf dermassen riskanten und belästigenden Veranstaltungen aufbaut, ist definitiv untauglich. Und wird spätestens nach einem Crash über bewohntem Gebiet ein für allemal abgestellt. Dann, wenn wie immer alle gescheiter sind. Dann, wenn Versicherungsleistungen das unsägliche Leid nicht zu beseitigen vermögen. Dann, wenn nur noch zur Debatte steht, wer in der betroffenen Gemeinde die politische Verantwortung trägt.

Daran vermag auch der Apéro Riche am 30. Juni, zu dem die Nidwaldner Wirtschaftsförderin (…) im Namen und Auftrag von Breitling einen erlauchten Kreis von lokalen Gästen eingeladen hat, nichts zu ändern. Also dann: Prosit auf das Akro-Risiko der Anwohner!


21.06.2011: notaBENE... Riskante Akrofliegerei

  

Der SBFB ist die einzige Institution, die sich seit Jahren konsequent für den Schutz der Bevölkerung vor unnötiger, höchst riskanter Akrobatikfliegerei auf dem Flugplatz Buochs einsetzt.


Blende zurück: im Januar 2005 kam es zu einem sehr tragischen Unfall anlässlich eines Akrotrainings zweier Maschinen. Die eine Maschine erlitt bei einem Tiefflug Totalschaden, der Pilot starb. Ausserhalb des nur rund 800 m breiten Flugplatzgeländes wurde eine Spaziergängerin schwer verletzt. Nur dank viel Glück endete es nicht noch viel tragischer mit einem Absturz über bewohntem Gebiet. Doch gelernt hat man daraus (noch) nichts.
So werden weiterhin Sonderbewilligungen zur Unterschreitung der Mindestflughöhe ausgestellt. Zum Vergnügen von Wenigen – die Risiken werden den Anwohnern zugemutet. So nun auch erneut für das Breitling-Akrotraining vom 27. Juni bis 7. Juli 2011.

Mit Zustimmung der lokalen Behörden verfügte das BAZL für die 7 Breitling-Jets im Flottenverband  - anstelle der vorgeschriebenen 500 m über unbewohntem Gebiet -  erneut nur folgende Mindestflughöhen:

·   150 m für Kunstflug und Evolutionen über dem Flugplatzgelände

·   50 m für Überflüge horizontal geradeaus in der Vorführachse über dem Flugplatzgelände.


Tragödien wie bei internationalen Airshows sind vermeidbar, wenn die Akroshows erst gar nicht bewilligt werden. Vor allem auch nicht in dicht besiedeltem und erst noch in topographisch ungeeignetem Gebiet wie dem viel zu engen Nidwaldner Talkessel. Was muss denn noch Schrecklicheres passieren, bis endlich gehandelt wird? Jegliche Akroflüge über bewohntem Gebiet sind verboten!

 

 


03.06.11: Medienmitteilung / Einsprachen gegen Neubau-Projekt Kontrollturm

  

Der Schutzverband der Bevölkerung um den Flugplatz Buochs SBFB erhebt Einsprache gegen das Bauprojekt eines neuen Kontrollturms. Er tat dies mit einer Einsprache als Verein wie auch in Form einer privaten Sammeleinsprache unter seiner Federführung. Dem SBFB vertrauten sich für die Sammeleinsprache rund 250 private Einsprecherinnen und Einsprecher an, zu einem überwiegenden Teil Immobilienbesitzer.

Der geplante Standort liegt rund 60 Meter vor dem heutigen Tower   - die Verlegung erfolgt ohne jegliche Begründung in den Gesuchsunterlagen -   und wird abgelehnt. Es wird beantragt, die Modernisierung des Towers am bisherigen Standort vorzunehmen.

 

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17.02.2011: notaBENE.. Massiv aufgelaufen 

 

Nachdem die rechtswidrigen Plangenehmigungen der Pistenumzäunung und des Kontrollturms schon früher zurück gezogen wurden, musste die Airport Buochs AG nun auch das Betriebsreglement, die Plangenehmigung des Baus des Betankungsplatzes sowie die Umweltverträglichkeitsprüfung beim BAZL zurück ziehen. Das Aviatikvorhaben ist damit massiv aufgelaufen!

 

Dem SBFB war stets klar, dass auch diese Gesuche in mehreren Punkten rechtswidrig und deshalb nicht genehmigungsfähig waren. Der Umweltverträglichkeitsbericht war nicht rechtsgenügsam und ein veritables Flickwerk.
 
Wie der SBFB in seiner Vereinseinsprache und der Sammeleinsprache von über 250 Privatpersonen als einziger der Einsprecher im Herbst 2009 rügte, scheiterte das Gesuch des Betankungsplatzes vorab am Gewässerschutzrecht. Konkret wegen bautechnischer Fehlplanung der Anlage: Mindestabstand zum Grundwasser verletzt!

Das heutige, mit etwas Weitsicht absehbare Debakel ist die logische Folge von langjährigem, nicht überbietbarem Dilettantismus. Die Genossenkorporationen als die Schuldigen des Debakels hinzustellen, greift zu kurz und ist unfair.

Der SBFB ist sehr erfreut, dass seine Einwendungen offensichtlich stichhaltig, ja notwendig waren und sieht sich damit in seinem äusserst arbeitsintensiven Einsatz der letzten Jahre, der unter anderem zu umfassenden und fundiert begründeten Einsprachen führte, bestätigt.


Der erneute Erfolg des Schutzverbandes belegt eindrücklich sein seriöses und überaus notwendiges Wirken. Der SBFB garantiert weiterhin die zwingende Unabhängigkeit und stellt damit sicher, dass hin geschaut wird, dort wo andere wegschauen. Der Erfolg ist Auftrag und gleichsam Verpflichtung für die Zukunft.


06.07.2010: notaBENE.. Breitling zum Dritten 

 

Der SBFB anerkennt die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten Jahre benötigte die Pilatus 4'300, im Rekordjahr 2004 deren 6'217.

 

Im Berner Oberland fordern Anwohner, Hoteliers und Tourismuskreise vehement eine Pause für Militärjets während 4 Monaten im Sommer. BR Ueli Mauerer ist daher froh und dankbar für jede Ausweichmöglichkeit. So nahm die Luftwaffe vom 14. Juni bis 2. Juli 2010 erneut an einer Übung im Ausland teil. Diesmal in Deutschland.
Paradox: parallel dazu organisierte Nidwalden unerträglichen Dauerfluglärm und Abgase aus Frankreich. Durch die in Dijon stationierte militärische Breitling-Jet-Flotte samt den Oldtimer Dreckschleudern. Bewilligt vom BAZL unter vorgängiger Genehmigung der Lokalbehörden.

 

Sehr zum Ärger von Anwohnern und Touristen. Stellvertretend einige beim SBFB eingegangene Reaktionen als Zitate:

  • “Danke für Ihre wertvolle Arbeit. Breitling stinkt zum Himmel!“

  • “Bei allen, mit denen wir gesprochen haben, besteht für 14 Tage massive Lärmbelästigung nur für den Spass einiger weniger sehr wenig Verständnis.“

  •  “Muss denn zuerst etwas Schreckliches passieren, bis endlich die Verantwortlichen etwas unternehmen?“

  •  “Da steht in der Zeitung, dass viel zuviel Ozon in der Luft ist und die Breitling-Flotte darf mit ihren alten Flugzeugen herumkurven als ob nichts geschehen wäre ... Katastrophe! Aber in Nidwalden gilt: Geld stinkt nicht.“

  •  “Der Aufenthalt auf dem Campingplatz Buochs wurde uns durch Breitling gründlich verdorben. Das erste und letzte Mal!“

  •  “Unerträglich, dieser Breitling-Unfug. Seit 2 Wochen kein ruhiger Tag mehr - wofür der ganze Schwachsinn?“


29.06.2010: notaBENE.. Der Breitling-Unsinn! 

 

Der SBFB anerkennt die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten Jahre benötigte die Pilatus 4'300, im Rekordjahr 2004 deren 6'217.

 

Das Immobilienangebot in Nidwalden war noch nie so gross wie im 2010. Seit geraumer Zeit warten über 100 Objekte auf Mieter. Und ebenso viele auf Käufer von Wohneigentum im Wert von rund 250 Mio. CHF. Die Nachfrage harzt. Und dies trotz tiefsten Hypo-Zinsen, rekordtiefen Steuern und traumhafter Wohnlage.

 

Gleichzeitig sind die Logiernächtezahlen  (Hotels und Camping) seit Jahren im Sinkflug. Im 2009 waren es noch 209'210 (-22 % gegenüber 2005). Und dies trotz intakter Natur, absolut einzigartiger Szenerie, touristisch sensationellen Angeboten und immer mehr Ferienreiseverkehr.

 

Und was macht man in Nidwalden wie sonst nirgends in diesem Land? Die Aviatiklobby breitet dem Akrobatik-Geheul der Breitlingflotte mit tschechischen Militärjets und dem ohrenbetäubenden Gedröhn ihrer Oldtimer den roten Teppich aus. Ein veritabler Prestige-Unsinn zum Vergnügen von Wenigen! Und zum volkswirtschaftlichen Schaden der Allgemeinheit.

 

Diese Fun- und Jekami-Veranstaltung rechtfertigt Regierungsrat Gerhard Odermatt auf Anfrage vom 21.6.2010 mit “zusätzlichen Logiernächten“. Und blendet dabei locker aus, dass das enorme Logiernächte-Potenzial des Ferienreiseverkehrs nicht im Ansatz ausgeschöpft und zudem geschädigt wird.

 

Schlimmer noch: für den Gegenwert von “zusätzlichen Logiernächten“ wird die Bevölkerung im extrem engen und äusserst dicht besiedelten Talboden höchst riskanten Akrobatiktrainings ausgesetzt. Ein Verhältnisblödsinn!


23.06.2010: notaBENE.. Ausgetrickst und über den Tisch gezogen! 

 

Der SBFB anerkennt die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten Jahre benötigte die Pilatus 4'300, im Rekordjahr 2004 deren 6'217. Dafür reicht eine schlanke Basis-Infrastruktur eines Werkflugplatzes vollauf!

 

Himmeltraurig: nicht einmal ansatzweise gaben sich die Bürgerlichen des Nidwaldner Landrats Rechenschaft, welche Sachzwänge sie am 9.6.10 mit den im Blindflug abgenickten Flugplatz-Krediten über 6.8 Mio. CHF auslösten.

Allein aufgrund der nachstehenden wichtigsten Folgekredite, die in den kommenden Jahren salamirädliweise zu erwarten sind, muss sich die Bevölkerung gelinde formuliert ausgetrickst und über den Tisch gezogen vorkommen:

  • ca. 15 Mio. für Rückbau / Renaturierung der zweiten Piste,
    Rollwege, etc.

  • ca. 10 Mio. für die Erneuerung des höchst desolaten 90-jährigen Flugplatz Entwässerungssystems mit erheblichen Risiken für das Grund- und Trinkwasser! Stichwort: genereller Entwässerungsplan (GEP) des Bundes, vertraulich klassifiziert und unter Verschluss der Armasuisse, Bern!

  • ca. 7.5 Mio. für die Erschliessung der Flugplatzsüdseite mit einer neuen Brücke über die Engelbergeraa (Quelle: Ingenieure Slongo Röthlin Partner AG, Stans; Studie im Auftrag der Politischen Gemeinde Buochs)

  • ca. 5 Mio. für ein neues Gebäude, auf das die Kanzel des jetzt neu geplanten Towers später  (…) verlegt werden soll; Ort und Zweck des Gebäudes unter Verschluss!

  • weitere happige Millionen für die Flugplatz-Übernahme Teil 2 (Hauptpiste, weitere Rollwege, technische Anlagen Kontrollturm, etc.).


16.06.2010: notaBENE.. Verhältnis der Arbeitsplätze 300 zu 5'000!

 

Der SBFB anerkennt die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten Jahre benötigte die Pilatus 4'300, im Rekordjahr 2004 deren 6'217. Dafür reicht eine schlanke Basis-Infrastruktur eines Werkflugplatzes vollauf!

 

Der Nidwaldner Landrat hat am 9. Juni 2010 drei Flugplatz-Objektkredite über   - vorerst -   knapp 7 Mio. CHF im Eilzugstempo durchgewunken. Nach all den Jahren des Managements by Chaos darf im Aviatikdossier munter weiter gebastelt werden. Regierung und Landrat werden die Geister, die sie mit den Vorlagen riefen, wohl nicht so schnell los werden.

 

Selbst Tage zuvor bekannt gewordene, absolut zentrale Erkenntnisse des Zürcher Regierungsrates aufgrund von höchst professionellen, sehr aufwändigen Arbeiten im Zusammenhang mit der künftigen Nutzung des Militärflugplatzes Dübendorf (NZZ v. 4.6.10) werden von der NW-Politik selbstgefällig ausgeblendet:

  • Bei einer zivilaviatischen Nutzung in Dübendorf würde das volkswirtschaftliche Potenzial bei weitem nicht ausgeschöpft! Denn maximal 300 aviatische Arbeitsplätze stehen in Konkurrenz zu 5'000 (!) Arbeitsplätzen bei einer Umnutzung.

  • Für einen rentablen Betrieb des Flugplatzes wären 80'000 Flugbewegungen notwendig.

 Es nützt herzlich wenig, wenn die SVP in einer Kolumne absolut zu Recht auf das Nidwaldner Aviatik-Klumpenrisiko hinwies und dann Finanzvorlagen von solcher Tragweite in Zick-Zack-Manier inkonsequent abnickt. Und obendrein dem wahren ordnungspolitischen Sündenfall, der Airport Buochs AG, ad absurdum Steuergelder zur Verbrennung nachwirft.


08.06.2010: notaBENE.. Breitling-Jet-Heulerei

 

Der SBFB anerkennt die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten Jahre benötigte die Pilatus 4'300, im Rekordjahr 2004 deren 6'217.

    

Im Berner Oberland fordern lärmbelästigte Anwohner sowie Tourismus- und Gastronomiekreise vehement eine durchgehende militärische Jet-Flugpause während 4 Monaten im Sommer.

 

Und in Nidwalden? In den letzten Jahren wurden von den Gemeinderäten Buochs, Ennetbürgen und Stans sowie der NW Regierung regelmässig ohrenbetäubende zivile Breitling-Akrobatiktrainings mit dem tschechischen Militär-Jet Albatros L39 zur schönsten Zeit des Jahres bewilligt. Von den gleichen Kreisen notabene, die den Lärm der Autobahn beklagen und einen “Flüsterbelag“ auf der A2 fordern. Paradox und unglaubwürdig! Auch den Autobahn-Anwohnern ist natürlich Ruhe zu gönnen.

 

Der Breitling-Jet-Heulerei der letzten Jahre nicht genug, kommt es vom 20.-25.6. und vom 28.6.-2.7.10 zu einer weiteren Auflage des Akrobatik-Trainingscamps in Buochs. Eine Zumutung sondergleichen, nicht zuletzt auch aus Sicht der Risiken für die Bevölkerung!

 

Auf der Webseite der Airport Buochs AG war der Kalender der terrestrischen und aviatischen Veranstaltungen auf dem Buochser Rummelplatz stets einsehbar. Dieser Kalender wurde nun kurzerhand entfernt. Mit System. Offensichtlich soll die Bevölkerung im Dunkeln gehalten und Belästigungen aller Art als Überraschungscoup erdulden. Und das Vergnügen von Wenigen gleich noch mit Steuergeldern der Allgemeinheit in Millionenhöhe finanzieren!

 

 


31.05.2010: notaBENE... Es stinkt zum Himmel

 

Der SBFB anerkennt die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten Jahre benötigte die Pilatus 4'300, im Rekordjahr 2004 deren 6'217.

   

Die Kosten für Rückbau, Renaturierung sowie für die Beseitigung der von der Luftwaffe hinterlassenen Umweltlasten auf dem Flugplatz Buochs werden deftig ausfallen. Das dem Bund fehlende Geld sollen nun andere ausgeben. Die NW Regierung springt dienstfertig eiligst in die Bresche.

 

Am 18. Mai 2010 gab die Regierung an einer Medienveranstaltung den Objektkredit zuhanden des Landrates für den Kauf von 230'000 m2 Land auf dem Militärflugplatz Buochs zum Preis von 2.4 Mio. CHF bekannt. Wen wundert’s, dass der Bund durch Abwesenheit glänzte, derweil diese Lücke durch die Präsenz von gleich vier Regierungsräten kaschiert wurde.

 

Auf die heisse Frage der Medien, wie sich denn der Kaufpreis zusammensetze, wimmelte RR Beat Fuchs wohlweislich ab, es gebe für alles nur einen Gesamtbetrag, quasi eine Pauschale. Wie kommt es denn, dass der Kauf in der Botschaft an den Landrat exakt mit CHF 2'414'968 akribisch genau beziffert worden ist?

 

Es stinkt zum Himmel, wie das Geschäft über die Bühne gehen soll. Ausgerechnet diese absolut zentrale Vorlage, welche enorme  Sachzwänge mit nicht ausgewiesenen Folgekosten in erheblicher zweistelliger Millionenhöhe nach sich ziehen wird, untersteht nicht dem Referendum!

 

Nach all den vergeigten Jahren der Starplaner samt BAZL, vorab in Sachen Sicherheit, ist keine Eile geboten. Alles zurück an den Absender! Das Geschäft soll sauber ausgearbeitet und alle Folgekosten kommuniziert werden.

 

 

28.05.2010: notaBENE.. Landräte angelogen

 

Der SBFB anerkennt die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten Jahre benötigte die Pilatus 4'300, im Rekordjahr 2004 deren 6'217.

 

Der NW Regierungsrat hat dem Landrat drei Aviatik-Objektkredite über - vorerst  - insgesamt 6.815 Mio. CHF mit der Konsequenz einer weiteren … Erhöhung des Kantonsanteils am jährlichen Betriebsdefizit der Airport Buochs AG über Fr. 126'750.— vorgelegt. Und wörtlich heisst es im Mitbericht der Finanzdirektion in der Botschaft an den Landrat: “Bezüglich der künftigen Unterhalts-, Betriebs- und Kapitalkosten fehlen noch wesentliche Grundlagen“.

 

Pikant: in einem anderen Dokument der kantonalen Verwaltung heisst es wörtlich:
“Ein Papier betreffend Kostenfolgen der Übernahme (Pisten und Rollwege vom Bund, Anmerkung SBFB) liegt als interner Entwurf vom 12.8.2009 vor. Darin wird aufgelistet, mit welchen Kosten für Übernahme bzw. für den Unterhalt des Flugplatzes zu rechnen ist.“. Ebenso liegt eine Erschliessungs-Grobkostenschätzung vor.

 

Demokratisch und moralisch bedenklich, dass die Regierung mit gezinkten Karten spielt und dem Landrat wesentliche Finanzinformationen und ein Gesamtbudget vorenthält. Hauptsache, die Kredit-Vorlagen über 6.815 Mio. werden am 9./10. Juni im Blindflug durchgewunken und es wird carte blanche erteilt.

 

6.815 Mio. CHF sind erst die Spitze des Eisbergs. Die gravierenden finanziellen und raumplanerischen Sachzwänge haben die Steuerzahler später zu berappen. Einen Weg zurück wird es nicht geben. Es sei denn, der Landrat lasse sich nicht länger hinters Licht führen und ziehe die Notbremse rechtzeitig.

 
 

28.05.2010: notaBENE.. Pure Erpressung

 

Der SBFB anerkennt die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten Jahre benötigte die Pilatus 4'300, im Rekordjahr 2004 deren 6'217.

 

Die Aussage von RR Beat Fuchs, wonach bei einem Nein des Landrates zum Kauf der Pisten- und Rollwege der Kanton keinen Einfluss mehr auf die weitere Entwicklung der Anlage habe, ist Erpressung. Ebenso, es sei davon auszugehen, dass der Bund die nicht mehr benötigten Areale dann an Dritte verkaufe.

 

Gut zu wissen, dass … erstens die Korporation Buochs ein Jahrzehnte altes, vertragliches Vorkaufsrecht mit der Eidgenossenschaft hat. Und zweitens, dass eine wesentliche Sicherung eingebaut ist. Denn die Flächen, die der Bund los haben will, können erst nach einer Umzonung via Gemeindeversammlung (!) und einer sehr teuren Erschliessung genutzt werden.


Der Bund weiss sehr wohl, weshalb er 230'000 m2 im befestigten Zustand verkaufen will. Private Investoren werden sich hüten, in die Rückbau-, Sanierungs- und Umzonungs-Falle zu laufen.

 

Nidwalden AirPark AG: mit der Firmengründung am 19. Mai sollen 90'000 m2 (!) brach liegendes, erschlossenes Land bei der RUAG Ennetbürgen genutzt werden. Damit wurde der Entwicklungsschwerpunkt des Agglomerationsprogramms Stans über Nacht von der südlichen auf die nördliche Flugplatzseite verlegt. Und der Kauf von 230'000 m2 Pisten/Rollwege, etc. durch den Kanton vom Bund wird noch fraglicher.


Fazit: Nichteintreten auf die Vorlagen und damit Rückweisung zur Erledigung zentraler Hausaufgaben. Dies ermöglicht dem Landrat eine Beratung und Entscheidung auf Basis von ganzheitlichen, seriöseren, ehrlichen Grundlagen.

 

 


18.05.2010: notaBENE.. Finanz-Salamitaktik!

 

Der SBFB anerkennt die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten Jahre benötigte die Pilatus 4'300, im Rekordjahr 2004 deren 6'217.

 

Der NW Regierungsrat hat dem Landrat drei Aviatik-Objektkredite über - vorerst  - insgesamt 6.815 Mio. CHF zulasten des Kantons unterbreitet, davon:

·   2.415 Mio. Kauf von 230'000 m2 Pisten- und Rollwegflächen sowie Immobilien vom Bund im heutigen Zustand “wie gesehen und besichtigt“. Rückbau / Renaturierung zulasten Käufer, eine Finanzwundertüte!

·   3.9 Mio. für Infrastrukturanlagen: Neubau Tower sowie Sicherheitsmassnahmen auf Pisten und Rollwegen

·   0.5 Mio. für Projektbegleitung.

 

Es ist unbestritten, dass auf dem Flugplatz Buochs diverse Sicherheitsmassnahmen notwendig sind. Mit dem Argument “Sicherheit“ wird nun jedoch ein ungeheuerlicher Druck ausgeübt. Der Landrat soll die Vorlagen möglichst am 9./10. Juni durchwinken. Welch eine Hauruckübung, mit einem Rattenschwanz von Sachzwängen finanzieller und raumplanerischer Art.

Der SBFB plädiert für Rückweisung der nicht entscheidungsreifen Vorlagen mit zu vielen Unbekannten und fordert im Interesse der Steuerzahler die Erledigung folgender Hausaufgaben:

·   Finanzielle Gesamtschau sämtlicher Vorhaben, somit Darlegung aller künftigen Unterhalts-, Betriebs- und Kapitalkosten!

·   Masterplan, der für alle Beteiligten aufzeigt, wie die Flächen auf dem Flugplatz genutzt und wie sie erschlossen (…) werden sollen

·   Klärung der unzähligen neuen Dienstbarkeiten (Lasten / Rechte) und damit Einverständnis aller Grundeigentümer.


 

 


13.04.2010: notaBENE.. Regierungsrat: 2-2-2-1

 

Der SBFB anerkennt die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten Jahre benötigte die Pilatus 4'300, im Rekordjahr 2004 deren 6'217.

 

Das Flugplatz-Dossier steckt tief in der Sauce und braucht nach desaströsen Jahren einen Neuanfang. Der Flugplatz Buochs soll sinnvoll und nicht von Grössenwahn getrieben genutzt werden. Somit also mehr und nicht weniger Wohnqualität!

 

Es geht nun darum, für alle Beteiligten und die kommenden Generationen in diesem und weiteren für Nidwalden brisanten Dossiers sinnvolle, (v)erträgliche Lösungen zu finden. Lösungen, welche von allen Parteien getragen werden.

Die neuen, sehr ausgeglichenen Verhältnisse im Landrat gebieten gerechterweise, dass SVP, FDP und CVP mit je 2 und die Grünen mit 1 Vertretung im Regierungsrat Einsitz nehmen. Die neue Formel: 2-2-2-1.

Der parteipolitisch neutrale SBFB empfiehlt daher für den 2. Wahlgang:

 

ü Dillier Claudia (Grüne), Stans

ü  Bissig Alois (CVP), Ennetbürgen

 

Jede Stimme zählt! Danke.


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25.03.2010: NEIN der Korporation Stans zu einer neuen Erschliessungsstrasse

 

Eine neue Strasse ab dem Kreisel Allmend, Stans, in Richtung Flugplatz lehnen die Stanser Genossen zum heutigen Zeitpunkt klar ab.

Seit dem Jahre 2004 steht in Verbindung mit der industriellen Entwicklung im Raume Flugplatz und Fadenbrücke in Buochs eine neue Erschliessungsstrasse ab der Kreuzstrasse im Raume.
«Von Beginn weg hat sich der Genossenrat gegen eine solche Strasse geäussert, was aber bei den Initianten nie wirklich ernst genommen wurde», erklärte Genossenvogt Klaus Kayser.
Im Dezember 2009 wurde in Verbindung mit der neuen Raumordnung und der Schaffung der Zone unter dem Titel «Arbeitsgebiet von kantonaler Bedeutung» dieses Strassenprojekt ab dem Kreisel Allmend erneut aktualisiert.

Der Genossenrat wehrt sich zum heutigen Zeitpunkt gegen diese neue Strasse, nachdem es auch möglich ist, das Gebiet Fadenbrücke mit den Hallen 2 und 3 von der Kantonsstrasse her über die Engelbergeraa zu erschliessen.

Der Genossenrat ist der Meinung, dass ein in sich geschlossenes landwirtschaftliches Gebiet nicht mit einer Strasse durchschnitten werden darf. «Eine solche Strasse und dazu noch durch ein Arbeitsgebiet von kantonaler Bedeutung, wie es gegen den Willen der Genossenkorporation Stans festgeschrieben wurde, ruft automatisch nach Überbauung», so Klaus Kayser weiter.

In einer Konsultativ-Abstimmung unterstützte die Versammlung einstimmig die Haltung des Genossenrates.

  

02.02.2010: notaBENE.. Regierungsratswahlen
 

Der SBFB anerkennt die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten Jahre benötigte die Pilatus 4'300, im Rekordjahr 2004 deren 6'217.

  

Das Flugplatz-Dossier steckt tief in der Sauce und braucht nach desaströsen Jahren einen Neuanfang. Der Flugplatz Buochs soll sinnvoll und nicht von Grössenwahn getrieben genutzt werden. Somit also mehr und nicht weniger Wohnqualität!  

Es geht nun darum, für alle Beteiligten und die kommenden Generationen in diesem und weiteren für Nidwalden brisanten Dossiers sinnvolle, (v)erträgliche Lösungen zu finden. Deshalb sollen  - wie bisher -  alle massgeblichen Parteien mindestens eine Vertretung im Regierungsrat haben.  

Der parteipolitisch neutrale SBFB empfiehlt daher folgende Persönlichkeiten zur Wahl in den Regierungsrat:
 

 

ü Dillier Claudia (Grüne), Stans

ü  Bissig Alois (CVP), Ennetbürgen

ü  Wicki Hans (FDP), Hergiswil

ü  Amstad Ueli (SVP), Stans

 

Jede Stimme zählt! Danke.


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25.11.2009: Medienmitteilung / Einsprachen des SBFB zum Genehmigungsgesuch der Airport Buochs AG
 

Der SBFB hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Einsprache erhoben gegen das vom 22.10.-20.11.2009 öffentlich aufgelegte Genehmigungsgesuch der Airport Buochs AG als zivile Flugplatzbetreiberin.  

 

Er tat dies einerseits mit einer Einsprache als Verein. Anderseits erfolgte unter Federführung des SBFB auch eine private Sammeleinsprache mit Beteiligung von über 250 privaten Einsprechern (davon rund 85 % Liegenschafts- und/oder Grundstückbesitzer!).

 

Das Gesuchsdossier wird zur Überarbeitung der Betriebszeiten, der Anzahl Flugbewegungen, des Betriebsreglements, des Umweltverträglichkeitsberichts und des Baus des Betankungsplatzes sowie zur Evaluation eines alternativen Betankungsstandortes zurück gewiesen. Zudem wird im Flugplatzdossier Buochs ein kompletter Neuanfang mit ganzheitlicher, gleichzeitiger Auflage sämtlicher Vorhaben und aller Baugesuche verlangt.

 

Ganze Medienmitteilung vom 24.11.2009 zu den Einsprachen des SBFB lesen   >>

  


11.11.2009: notaBENE.. Alles auf den Tisch!

 

Der SBFB anerkennt die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten Jahre benötigte die Pilatus 4'300, im Rekordjahr 2004 deren 6'217.

 

Buebetrickli: die Baugesuche Umzäunung und Kontrollturm sollen vom ganzen Rest des Genehmigungsverfahrens abgespaltet werden. Dafür gibt es keine überzeugenden Gründe.

 

Weit fortgeschritten: Fakt ist, dass die Airport Buochs AG (ABAG) im Antragsschreiben vom 4.9.2009 an das BAZL festhält: “Die beiden Projekte (gemeint sind Umzäunung und Kontrollturm, Anm. SBFB), sind weit fortgeschritten. Die Behandlung im NW Landrat ist im Herbst 2009 vorgesehen. Anschliessend wird das Genehmigungsverfahren erneut eingereicht.“, Zitatende. In einem Schreiben des BAZL vom 13.10.09 stellt dieses nicht umsonst die erneute Einreichung voraussichtlich noch dieses Jahr in Aussicht.

 

Schildbürgerstreich sondergleichen: alle paar Monate eine neue, bruchstückhafte Auflage, die nächste voraussichtlich im 1. Quartal 2010. Allein schon der Grundsatz der Koordination wird damit unterlaufen. Von den Umtrieben und Sachzwängen nicht zu sprechen.

 

Der SBFB fordert den Regierungsrat und die ABAG daher auf, dafür besorgt zu sein, dass folgende Vorhaben im Sinne der ganzheitlichen Transparenz gleichzeitig auf den Tisch kommen:

  • Betriebsreglement

  • vollständiger Umweltverträglichkeitsbericht

  • Baugesuche Umzäunung, Kontrollturm, Betankungsplatz, Zelthangare, Rückbau 2. Piste und Rollwege, Erschliessung/Zufahrt Flugplatz und Fuss-/Radwege für die Bevölkerung  

 

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10.11.2009: notaBENE.. Spezialfinanzierung Luftverkehr: am 29.11. NEIN
 

Der SBFB anerkennt die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten Jahre benötigte die Pilatus 4'300, im Rekordjahr 2004 deren 6'217.

 

Das Flugplatznetz der Schweiz ist im Verhältnis zur Landesgrösse wie auch im europäischen Vergleich massiv überdimensioniert. Aus diesem Grund haben die Regionalflugplätze finanzielle Probleme, ebenso wie Buochs mit vorerst neu anvisierten 19'500 zivilen Flugbewegungen sowie allg. Betriebszeiten von 07-22 Uhr, perfekt gerüstet für einen Regionalflugplatz.

 

Apropos Regionalflugplatz: Skyguide, zuständig für die Flugsicherung und im gleichen Department angesiedelt wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL (…), bezeichnet seinen Standort Buochs auf der Homepage übrigens bereits als Regionalflugplatz. Hoppla! Wacht auf!

 

Beispiel Regionalflugplatz Lugano: trotz 23'997 Flugbewegungen und 188’796 Passagieren im Jahr 2008 ist der Flugbetrieb in Millionenhöhe defizitär, auch im 2009.


Weder kostendeckend noch verursachergerecht: Die Defizite kommen daher, dass die Flugplatzbetreiber landauf landab weder kostendeckende noch verursachergerechte Lande-, Passagier-, Lärm- und Parkgebühren verlangen. Bevor dieser Missstand nicht behoben ist, ist die Spezialfinanzierung Luftverkehr abzulehnen. Sonst wird nur noch länger zu Dumpingpreisen umhergedüst. Und Betriebsdefizite deshalb noch länger mit sauer verdienten Steuerfranken gestopft! Daher NEIN am 29.11.09.



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03.11.2009: notaBENE... So bitte nicht!

 

Der SBFB anerkennt die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten Jahre benötigte die Pilatus 4'300, im Rekordjahr 2004 deren 6'217.

  

Salamitaktik: neu beantragt die Airport Buochs AG (ABAG) dem BAZL vorerst, jährlich 19'500 zivile Flugbewegungen zu genehmigen. Also beinahe eine Verdoppelung gegenüber den 10'450 zivilen Motorflugbewegungen der Jahre 2000 – 2008. Der Preis für Nidwalden und die Region Vierwaldstättersee ist damit definitiv zu hoch! Gleichzeitig halten die ABAG und der Regierungsrat am “Szenario 2015“ mit 25'000 Bewegungen fest. Stopp solchem Unsinn!

Die ABAG hält an allgemeinen Betriebszeiten von 07-22 Uhr (Montag bis Freitag), 08-20 Uhr an Samstagen und 10-20 Uhr an Sonn- und Feiertagen fest. Selbst an Samstagen mit Fallschirm-, Platzrunden- und Akrobatikflügen! Bei Bedarf soll auch schon ab 06 Uhr geflogen werden können. So bitte nicht! Diese Zeiten hätten gravierende, präjudizierende Wirkung für die Zukunft (Stichwort: konzessionierter Regionalflugplatz).

Als Beruhigungspille für die Bevölkerung beantragt die ABAG  neu Flugbewegungsbeschränkungen vor 07.30 und nach 17 Uhr sowie über den Mittag, dies jeweils für Montag bis Freitag. Ebenso an Samstagen über den Mittag und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen nach 17 Uhr.
Das Pseudo-Kontingent an Quasi-Ausnahmen soll jährlich 2'700 Flugbewegungen (!) betragen, also rund 14 % oder jede 7. der 19'500 Bewegungen. Zu den “kontingentierten“ Zeiten sollen von Montag – Freitag im Durchschnitt täglich 5, an Samstagen 12 und an Sonn- und Feiertagen 9 Bewegungen stattfinden. So bitte wirklich nicht!


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28.10.2009: notaBENE... Salamitaktik!

Der SBFB anerkennt die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten Jahre benötigte die Pilatus 4'300, im Rekordjahr 2004 deren 6'217.

 

Nach der Einsprachewelle zum Flugplatzdossier 2008 hat die Airport Buochs AG (ABAG) die Baugesuche Umzäunung und Kontrollturm zur Überarbeitung und Neuauflage zurückgezogen. Pikant: diese Vorhaben sollen nun vom übrigen Genehmigungsverfahren losgelöst werden! Seit 22.10.09 läuft die Auflage für den Bau eines Betankungsplatzes.


Der SBFB lehnt das Vorgehen der ABAG und des Regierungsrates ab. Denn mit der Abspaltung des Zauns und Towers aus dem übrigen Genehmigungsverfahren (auch Abkopplung aus dem Umweltverträglichkeitsbericht!) und dem Fehlen der Baugesuche Rückbau 2. Piste und Flugplatzerschliessung ist keine Gesamtbeurteilung der Auswirkungen in den Bereichen Mensch und Umwelt, Grundeigentümerverhältnisse, Landrealersatz, etc. möglich. Sachzwänge sind programmiert!

Mit guten Gründen wurden im Jan. 2008 die Vorhaben Zaun und Kontrollturm von der ABAG und dem Regierungsrat als Bestandteil des Dossiers der Allgemeinheit präsentiert. Mit dem neuesten Vorgehen machen sie sich nach dem damaligen Auflagedebakel noch unglaubwürdiger.

Der SBFB fordert daher: alle Vorhaben gleichzeitig und mit voller Transparenz auf den Tisch und demzufolge eine Behandlung aller Vorhaben durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) in einem einzigen Genehmigungsverfahren!


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23.09.2009: Geduldsfaden gerissen - Bern hat über Buochs verfügt.

Wie die “Zentralschweiz am Sonntag“ vom 04.10.09 berichtet, hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL bereits Mitte September in Sachen Flugplatz Buochs verfügt.
  

Das BAZL verlangt von der Airport Buochs AG (ABAG) einen verbindlichen Masterplan, wie und wann die Sicherheitsmängel auf dem Flugplatz Buochs behoben werden. Diesen Masterplan hätte die ABAG bereits im vergangenen Januar (…) vorlegen müssen.  

Ausserdem hat das BAZL für den Flugbetrieb schärfere Sicherheitsregeln verfügt, die seit 1. Oktober 2009 gelten.  

Wie jede Verfügung des BAZL kann auch diese innerhalb der gesetzten Frist vor Bundes-verwaltungsgericht angefochten werden. Angesichts aller Umstände ist jedoch nicht anzunehmen, dass die Flugplatzbetreiberin diesen Schritt ernsthaft in Erwägung zieht.  



23.09.2009: notaBENE... “Um himmelswillen“

Der SBFB anerkennt die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten Jahre benötigte die Pilatus 4'300, im Rekordjahr 2004 deren 6'217.

  

Gleich drei (!) Bürger-Organisationen engagieren sich mittlerweile im kleinen Kanton Nidwalden zum Wohle der Allgemeinheit für ein immer rarer werdendes Gut. Grösster gemeinsamer Nenner ihrer Aktivitäten ist der Kampf gegen Lärm aller Art und folglich die Forderung nach mehr Wohnqualität!

Wie konnte es nur so weit kommen? “Aufbau statt Abbau – IG für ein wohnliches Stansstad“, die IG “Lärm weg“ Hergiswil und der Schutzverband Flugplatz Buochs sehen sich veranlasst, alle Register zu ziehen. Dies, weil Politik und Planungskoryphäen (…) mehrfach versagt haben. Und es an einem Gleichgewicht der Interessen mangelt. Projektinitianten und Behörden sehen sich einem rauhen Wind ausgesetzt.


Zur Imagekorrektur und Beschwichtigung behelfen sich in solchen Situationen kreative Köpfe mit allerhand Veranstaltungen. So sollte der Ennetbürger Bevölkerung erstmals am flugfreien Bettag (…) mit dem Event “Heaven“ auf dem Flugplatz ein “himmlisches Gefühl“ verpasst werden. Die PR-Methodik der Aviatiklobby zum modernen Immissions-Ablasshandel kennt wahrlich keine Grenzen.

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21.07.2009: notaBENE... Nur für internen Gebrauch!

Der SBFB anerkennt die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten Jahre benötigte die Pilatus 4'300, im Rekordjahr 2004 deren 6'217.

 

In den letzten Jahren wurde auf dem Flugplatz Buochs Tür und Tor geöffnet für die Fun-, Akrobatik- und Freizeitfliegerei. So werden auch Rundflüge aller Art forciert.

Neuestes Beispiel: am 4.7.09 erfolgte ein Rundflug Buochs-Samedan-Buochs mit der in Basel (…) stationierten Super Constellation. Die Strategie ist offensichtlich: dem massiv überdimensionierten Aviatikvorhaben soll mit Touristikflügen zum Durchbruch verholfen werden. Also genau mit dem, was in Emmen nicht zugelassen ist und von Anwohnern, bürgerlichen Politikern und Gemeinde seit Jahren vehement abgelehnt wird.

“Nutzen Tourismus ZCH“, so lautet eines der Ziele des Projektes in einem Dokument der kant. Verwaltung NW, wobei ZCH als Zentralschweiz zu verstehen ist. Höchst pikant: das Papier ist klassifiziert “Nur für internen Gebrauch“.

Die Befürchtung, dass Buochs mit den anvisierten jährlich 25'000 Flugbewegungen zwar noch nicht zum konzessionierten Regionalflugplatz, so jedoch vorerst zum regionalen Flugplatz Zentralschweiz würde, hat neue, brisante Nahrung erhalten. Daher NEIN zu Buochs als Touristen-Zubringer für Luzern, Andermatt und Engelberg.

 

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14.07.2009: notaBENE... Deal or No Deal ?
 

Der SBFB anerkennt die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten Jahre benötigte die Pilatus 4'300, im Rekordjahr 2004 deren 6'217.

 

Der Bund pflegt überzählige Pisten und Rollwege auf Militärflugplätzen im heutigen, befestigten Zustand zu verkaufen. Vorzugsweise zum Preis von Landwirtschaftsland. Wer steigt auf die “Wundertüte“ mit Altlasten ein?

Im Bericht der “NNZ“
vom 3.7.09 skizzierte Landammann B. Fuchs das “Ei des Kolumbus“. Demnach soll der Kanton auf dem Flugplatz Buochs die Hallen 2 und 3 samt Umgelände und die nicht mehr benötigten Pisten und Rollwege übernehmen. Diese Bereiche sollen dann den Korporationen veräussert werden.
Mit dem erzielten Mehrwert (…) bei einer Einzonung in eine Gewerbe- und Industriezone müssten die Korporationen die Pisten und Rollwege renaturieren.

Die Nidwaldner Korporationen bieten bereits 100'000 m2 eingezontes Land an, doch die Nachfrage harzt. Eine weitere Einzonung auf Vorrat macht kaum Sinn.

Selbst wenn der Bund bereit wäre, befestigte Pisten und Rollwege zu Fr. 1.-- pro m2 zu verkaufen, blieben den Korporationen deftige Renaturierungskosten. Voraussichtlich im Minimum Fr. 125.-- pro m2. Die Verwertbarkeit mit angedachtem “Mehrwert“ ist höchst fraglich. Hände weg! No Deal! 

 

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07.07.2009: notaBENE... Defizit bleibt Defizit
 

Der SBFB anerkennt die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten Jahre benötigte die Pilatus 4'300, im Rekordjahr 2004 deren 6'217.

 

Am 1. Juli 09 verabschiedete der Bundesrat den Rahmen für die künftige aviatische Nutzung des Flugplatzes Buochs. 25'000 Flugbewegungen (davon 1’700 militärische) sollen jährlich möglich sein. Eine Verdreifachung der bisher zugelassenen 8'000 Bewegungen!


Die Aviatikturbos freuen sich über den Entscheid aus Bern. Sie werden nicht müde, das massiv überdimensionierte Vorhaben in den schönsten Farben und gar als “Alleinstellungsmerkmal“ im Standortwettbewerb darzustellen. Dass 25'000 Flugbewegungen eine Gemeinde wie beispielsweise Ennetbürgen absehbar in ihrer baulichen Entwicklung einschränken, wird locker ausgeblendet.
 

Was den Steuerzahlern bisher auch nicht kommuniziert wurde: der Flugbetrieb ist und bleibt defizitär. Die Allgemeinheit hat auch künftig für das Privileg von Wenigen zu zahlen.

 

Gemäss Berechnungen der Ecoptima AG, Bern, wären auf dem (Mollis vergleichbaren) Flugplatz Buochs jährlich 65'000 Flugbewegungen nötig, um den Betrieb des Flugplatzes aus Einnahmen von Landetaxen und Standgebühren zu finanzieren (Quelle: Brugger & Partner AG, Zürich, “Zukunft Flugplatz Mollis“, 24.10.06).

 

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01.07.2009: Bundesrat genehmigt Objektblätter SIL und SPM für Flugplatz Buochs

Der Bundesrat hat den Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) und den Sachplan Militär (SPM) für den Flugplatz Buochs verabschiedet. Die beiden Objektblätter definieren die Rahmenbedingungen für die zivile Mitbenützung des Militärflugplatzes sowie die vorgesehene militärische Nutzung.

 

Der SIL ist das Raumplanungsinstrument des Bundes für die Infrastruktur der Zivilluftfahrt. Er legt die Anforderungen und Ziele für die Planung, den Bau und den Betrieb der zivil genutzten Flugplätze fest. Der Sachplan wird mit den Richtplänen der betroffenen Kantone abgestimmt. Den allgemeinen Konzeptteil des SIL hat der Bundesrat im Jahr 2000 verabschiedet, serienweise folgen seither die detaillierten Objektblätter zu den einzelnen Anlagen.

 

Mit dem SIL-Objektblatt für den Flugplatz Buochs schafft der Bundesrat die Voraussetzungen für eine erweiterte zivile Nutzung. Die Obergrenze liegt in Buochs bei 25'000 Flugbewegungen pro Jahr, davon entfallen 1700 auf die militärische Nutzung. In den letzten Jahren verzeichnete der Flugplatz jeweils gut 10'000 zivile Flugbewegungen. Für den vorgesehenen Ausbau des zivilen Flugbetriebs braucht es noch eine Änderung des Betriebsreglements. Diese Arbeiten sind derzeit im Gang. Sobald sie abgeschlossen sind, wird das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die eingegangenen Einsprachen sowie Stellungnahmen prüfen und über das Betriebsreglement entscheiden.

 

SPM: Objektblatt für den Militärflugplatz Buochs genehmigt

 

Der Sachplan Militär ist das Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes im Bereich der Landesverteidigung und dient der übergeordneten Abstimmung von verschiedenen räumlichen Nutzungsansprüchen. In Koordination der Verfahren hat der Bundesrat das SPM-Objektblatt Militärflugplatz Buochs dem gesamten, in Revision stehenden SPM vorgezogen und koordiniert mit dem entsprechenden SIL-Objektblatt genehmigt.

 

Das SPM-Objektblatt setzt die zukünftige Nutzung des Militärflugplatzes Buochs als sogenannte «Sleeping Base» fest. Damit wird die militärische Nutzung auf maximal 1700 Flugbewegungen pro Jahr (Helikopter, Propellerflugzeuge und Drohnen) und auf minimale Unterhaltsaufwendungen beschränkt. Der militärische Jetbetrieb wird nur noch im Eventualfall, das heisst im Krisenfall bei ausserordentlicher Lage reaktiviert.

 

 

Objektblätter Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt: http://www.bazl.admin.ch/themen/lupo/00293/00361/index.html?lang=de

 

Sachplan Militär Buochs: http://www.vbs.admin.ch/internet/vbs/de/home/themen/sachplanung/buochs.html


 


01.07.2008: notaBENE... Veritable Zumutung

Der SBFB anerkennt die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten Jahre waren es rund 4'300 (Rekordjahr 2004 mit 6'217 Bewegungen).

Die Hobby-, Fun- und Freizeitfliegerei als Adrenalinkick für einige wenige wird auch dieses Jahr in Nidwalden gefördert. Ein Unsinn und eine Zumutung in mehrfacher Hinsicht.

Einmal mehr wird Breitling die Plattform geboten, unter dem Deckmantel einer Händlerveranstaltung die Bevölkerung höchst riskanten Akrobatiktrainings und einem Höllenlärm auszusetzen.
Der tschechische Militärjet Albatros L-39, den Breitling unter anderem fliegt, ist für die massivs-ten Immissionen verantwortlich. Innerhalb von 7 Tagen wird mit einem Ausstoss von über 200 Tonnen CO2 die vom Kanton finanziell geförderte CO2-Reduktion zur Farce.

Tourismus und Bevölkerung im Berner Oberland sowie im Wallis verlangen mit Vehemenz eine Reduktion der Anzahl militärischer Jetflugbewegungen und eine generelle Jet-Flugpause während den Sommermonaten.

Wen wundert’s, dass der Flugplatz Buochs im Militärdepartement für eine Übernahme von Jetflugbewegungen und als Luftwaffenstützpunkt für den Nachfolgejet des Tiger F-5 in Betracht gezogen wird. Es könnte sich als Bumerang erweisen, dass den Breitlingjets während Jahren mitten im Sommer der rote Teppich ausgelegt wurde.

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19.02.2008: notaBENE... Weitere Fakten, Teil 2

Der SBFB anerkennt
die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten Jahre waren es rund 4'300 (Rekordjahr 2004 mit 6'217 Bewegungen).

Der SBFB wurde herausgefordert,
Fakten zum Dossier Flugplatz zu präsentieren. Hier weitere Beispiele (Verantwortung: Airport Buochs AG und Luzerner Flugplatzmanager Dr. A. Kappler):

  • In den öffentlich aufgelegten Plänen zum Baugesuch der Umzäunung war diese nicht einmal amtlich vermasst.

  • Und wer sich nach den gesetzlich vorgeschriebenen Bauprofilen der Umzäunung umschaute, suchte vergeblich.

  • Die öffentlich aufgelegten Pläne des Baugesuchs zum Tower stimmten nicht überein (…) mit dem Standort der Bauprofile.

  • Der Umweltverträglichkeitsbericht als eine der Voraussetzungen für die Genehmigung des Betriebsreglements ist teilweise falsch, lückenhaft und in verschiedenen Bereichen nicht einmal auf Plausibilität hin überprüfbar. Zudem zeichnen die Verfasser die Verhältnisse in weiten Teilen schönfärberisch. Gerade so, dass der Bericht von der Airport Buochs AG noch annehmbar war.

  • Im Anhang 1 zum Betriebsreglement, der “Betriebsorganisation der Airport Buochs AG“ ist der Kanton Nidwalden mit 50 % erwähnt. Der Kanton ist jedoch weder zu 50 % Flugplatz-betreiberin noch am Aktionariat der Airport Buochs AG beteiligt.

 

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15.02.2008: Medienmitteilung / Einsprachen des SBFB gegen das Betriebsreglement Flugplatz Buochs
 

Der Schutzverband der Bevölkerung um den Flugplatz Buochs SBFB hat Einsprache
erhoben gegen die massive Ausweitung der zivilaviatischen Nutzung des Flugplatzes
Buochs. Er tat dies einerseits mit einer Einsprache als Verein.


Anderseits erfolgte unter Federführung des SBFB auch eine private Sammelklage als
Sammeleinsprache. Dem SBFB vertrauten sich 271 Einsprecherinnen und Einsprecher
für die private Sammeleinsprache an. Rund 85 % (!) von ihnen sind Liegenschafts- und /
oder Grundstückbesitzer, die sich unter anderem gegen eine massive Beeinträchtigung
der Wohnqualität und gegen die drohende Entwertung ihrer Immobilien wehren.


Ganze Medienmitteilung zur Einsprache des SBFB vom 15.02.2008 als PDF lesen >>

 


12.02.2008: notaBENE... FDP ruft nach Fakten

Der SBFB anerkennt
die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten Jahre waren es rund 4'300 (Rekordjahr 2004 mit 6'217 Bewegungen).

Die Kolumne von Alfred Bossard, Landrat FDP, Buochs, im letzten “Unterwaldner“ ruft nach Fakten, zumal er kein einziges Beispiel an “verdrehten Halbwahrheiten“ nennen konnte. Diesem Weckruf kommt der SBFB postwendend sehr gerne nach. Für heute deshalb nur soviel:

  • Die Armasuisse Immobilien gibt sich im Baugesuch zur Umzäunung der Hauptpiste als alleinige Grundeigentümerin aus, mitunterzeichnet von der zivilen Flugplatzbetreiberin, Airport Buochs AG. Welch eine Arroganz! Die Korporationen Buochs, Ennetbürgen und Stans wurden schlicht übergangen.

  • Das öffentlich aufgelegte Flugplatzdossier Buochs enthält weitere, sehr gravierende Mängel. Qualifikation: rechtswidrig.

  • Der von der Regierung engagierte, teure Luzerner Flugplatzmanager Dr. Arnold Kappler hätte im Dezember 2007 das öffentliche Mitwirkungsverfahren stoppen müssen (Hausaufgaben zuerst!) oder sein Mandat zur Verfügung stellen müssen. Beides tat er nicht. Was darauf schliessen lässt, dass er das Dossier zuwenig kannte und den Überblick nicht hatte.

  • Mit der öffentlichen Auflage im Januar wurde das “Pferd am Schwanz aufgezäumt“.

  • Weitere Fakten warten darauf, veröffentlicht zu werden. Demnächst mehr dazu.

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23.01.2008: notaBENE... Ihre Steuergelder ...

Der SBFB anerkennt
die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten Jahre waren es rund 4'300 (Rekordjahr 2004 mit 6'217 Bewegungen).

Die Betriebsrechnung der privaten Airport Buochs AG ist als Betreiberin des Flugplatzes seit Jahren defizitär. Das ist und bleibt so! Wäre die Anlage nicht im Status eines Militärflugplatzes, wären die Defizite noch weit grösser. Der “Götti“ Bund subventioniert indirekt über das Militärbudget die zivilaviatische Nutzung in Buochs.

Der “Götti“ Kanton NW subventioniert die realen Betriebsdefizite zu 50 % mit Ihren hart verdienten Steuerfranken. Bis 2004 waren es jährlich Fr. 70'000, dann Fr. 125'000 und in Kürze vorerst (…) Fr. 250'000. Das sind pro Start und Landung je Fr. 40.--, total Fr. 80.--.

Die Kosten von 4 - 5 Mio. Fr. für den Bau von Zaun, Tower, und Zelthangaren kann die Airport Buochs AG auch nicht selbst finanzieren. Das Hauptelement zur Realisierung des Gesamtprojekts, der Erwerb und Rückbau der Südpiste, kommt erst später, scheibchen- und sachzwangweise mit über 10 Mio. Fr. auf den Tisch. Und das ist dann nicht einmal alles!

Aufgrund des Gesetzes über die Investitionshilfe für Berggebiete (…) hat der ach so unterentwickelte Kanton NW sogar solche Gelder zur Finanzierung des überdimensionierten Flugplatz-Projekts beim Bund beantragt. In welcher Höhe zwischen 2008-2011 Darlehen und weitere Subventionen fliessen, bleibt bis im Februar (…) der Öffentlichkeit vorenthalten.

 

 


16.01.2008: Wie in Bananenrepublik – Termin definitiv geplatzt!

Der Termin für eine öffentliche Info-Veranstaltung, die von der Nidwaldner Regierung vor Weihnachten 2007 auf Mittwoch, 23.1.2008 angekündigt wurde, ist definitiv geplatzt! Diese Veranstaltung hätte um 19:30 Uhr in der Mehrzweckhalle Turmatt, Stans, stattfinden sollen.

Die Blase, die sich aus Sicht des Schutzverbandes der Bevölkerung um den Flugplatz Buochs (SBFB) nicht nur in den letzten Wochen und Monaten, sondern schon seit Jahren hinter den Kulissen und von den Bürgern sorgsam abgeschirmt aufgebaut hat, ist nun geplatzt! “Der Krug geht zum Brunnen, bis er bricht“. Der Termin wurde mit Schreiben der Baudirektion vom 15.1.2008 definitiv abgesagt.

Als Begründung ist dem Schreiben wörtlich zu entnehmen:
“Die Nidwaldner Regierung hat gemeinsam mit der Airport Buochs AG die Absage dieser Informationsveranstaltung beschlossen. Zum einen ist das Mitwirkungs- und Anhörungsverfahren in den Medien bereits ausführlich erläutert worden, zum anderen sind die Verhandlungen in den einzelnen Teilprojekten (z.B. Landverkauf, Bauprojekte) noch nicht so weit gediehen, dass öffentlich gesicherte Informationen verbreitet werden könnten. Sobald diese vorliegen, plant die Regierung, die Bevölkerung umfassend zu informieren.“.

Im Klartext:
Die Promotoren des überdimensionierten, wahnwitzigen Projekts und der gesamten Aviatiklobby befinden sich im totalen Argumentationsnotstand.

Also Umstände wie in einer Bananenrepublik!
Mit der dilettantischen Vorgehensweise - öffentliche Auflage des Mitwirkungs- und Anhörungsverfahrens zum Betriebsreglement, Baugesuchen, etc. - bevor die Hausaufgaben wirklich gemacht sind, wurde das “Pferd am Schwanz“ aufgezäumt. Das Chaos ist perfekt!

Die Verantwortung hat wohl der von der Regierung Mitte 2007 engagierte, teuer bezahlte ausserkantonale Flugplatzmanager, Dr. Arnold Kappler, Luzern, zu tragen.
Er war schon im 2001 im Zusammenhang mit der damals geplanten massiven Ausweitung des zivilen Flugverkehrs auf dem Flugplatz Emmen an vorderster Front in der damaligen IG Aviatik und forcierte das dortige Regionalflugplatzprojekt “Airport Luzern-Emmen“.
Mit 87 % NEIN-Stimmen des Emmer Souveräns scheiterte er damals in einer Konsultativabstimmung kläglich mit seinem Projekt. Nun steht er auch heute, zusammen mit der Nidwaldner Regierung (vorab den drei Vertretern der Flugplatz Task Force) und der übrigen Aviatiklobby vor einem Scherbenhaufen. Unprofessioneller geht’s wirklich nimmer!

Das öffentliche Auflage- und Mitwirkungsverfahren läuft trotz dilettantischer Vorgehensweise weiter. Jetzt gilt es zusammenfassend erst recht, Einsprachen zu erheben. Nutzen Sie die Gelegenheit, am besten gleich bis spätestens am 8. Februar 2008. Mit der Wahrnehmung dieser Frist ist man rechtlich in jedem Fall auf der sicheren Seite.

Wie die Privaten, Umweltverbände, Korporationen, Unternehmen, etc. können auch die Gemeinden als öffentliche Körperschaft das Mittel der Einsprache ergreifen. In diesem Fall läuft auch für sie die Einsprachefrist gegen das Betriebsreglement und die drei Baugesuche zusammen mit der Frist für Private, Verbände, etc. ab.
Mit dem Abwarten, was an Einsprachen von den BürgerInnen kommt und dann als Resultat daraus Wochen später eine - rechtlich - unverbindliche Stellungnahme zu diesen Einsprachen abzugeben, ist es definitiv nicht getan. Wacht auf, liebe Gemeinderäte! Denn spätestens jetzt gilt es, endlich (…) Farbe zu bekennen. Es ist eine Minute vor 12!

 

 


16.01.2008: notaBENE... Private Sammelklage

Der SBFB anerkennt
die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten Jahre waren es rund 4'300 (Rekordjahr 2004 mit 6'217 Bewegungen).

Masslos! Vor Jahren vertröstete die Aviatiklobby, es sei nur eine “massvolle“ erweiterte aviatische Nutzung von jährlich 6'000 auf 8’000 zivile Flugbewegungen geplant.

  • Jetzt sollen es - vorerst - jährlich 25’000 Bewegungen (+200 % / Verdreifachung) werden; alle 12 Min. Start oder Landung!

  • Ebenso masslos die Betriebszeiten:
    ® Montag bis Freitag 07 - 22 Uhr
    ® Sa 08 - 20 und So 10 - 20 Uhr
    ® aus wichtigen (…) Gründen ab 06 Uhr!

Wer jetzt als Immobilienbesitzer, Mieter, Vermieter, etc. keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren (Beschreitung Rechtsweg) ausgeschlossen und muss sich dereinst vorhalten lassen, diese und weitere Aviatikpläne tatenlos hingenommen zu haben.

Unter Federführung des SBFB laufen die Vorbereitungen für eine private Sammelklage. Zeitsparend - preiswert - verfahrensökonomisch. Für SBFB-Mitglieder ist die Teilnahme kostenlos. Für Nicht-Mitglieder beträgt die Kostenpauschale Fr. 350.--, unabhängig davon, ob dereinst der Rechtsweg beschritten wird, und ist umgehend an den SBFB zu überweisen (Vermerk SK). Als Nichtmitglied gilt, wer am 1.1.2008 nicht eingeschrieben war.

Neu-Anmeldungen bis spätestens 23.1.2008
bitte per Email an: info@sbfb.ch
Überweisungen an: PC-Konto 70-247275-8

 

 

Weitere Informationen und Teilnahme Sammelklage gegen neues Betriebsreglement >>

 


15.01.2008: notaBENE... Aviatiklobby im Erklärungsnotstand

Der SBFB anerkennt
die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten Jahre waren es rund 4'300 (Rekordjahr 2004 mit 6'217 Bewegungen).

Im Erklärungsnotstand bemühte sich die Aviatiklobby am 8.1.08 einmal mehr, die geplante massive Ausweitung der Flugbewegungen - Verdreifachung der vor Jahren gemachten Versprechen - und die Verdoppelung der allgemeinen Flugbetriebszeiten mit dem Wegfall des Lärms der Luftwaffe zu rechtfertigen.

Und zwar so salopp, als ob sich der Konsum von relativ wenig, sehr hochgradigen Spirituosen während 7 ½ Stunden durch ein Mehrfaches an weniger alkoholhaltigen Getränken, verteilt auf 15 Stunden (07 – 22 Uhr) gesundheitlich schadlos abbauen / ersetzen liesse.

Am 9.1.2008 hätte das Mitwirkungsverfahren zum Betriebsreglement, etc. im Nidwaldner Amtsblatt erfolgen sollen. Hätte ...!

Die Spatzen pfeifen von den Dächern, auch das in den letzten Wochen vom ausserkantonal engagierten Flugplatzmanager im Eilzugstempo durchgepeitschte Aviatik-Dossier weise Kunstfehler auf. Bei den verschiedenen Operateuren herrsche deshalb alles andere als aufgeräumte Stimmung.

Ob die durch die Baudirektion Nidwalden angekündigte Infoveranstaltung für die Öffentlichkeit am 23. Januar in Stans stattfindet, steht in den Sternen. Kaum verwunderlich. Denn die Aviatiklobby ist im Erklärungsnotstand.


 


10.01.08: Amtliche Publikationspanne …

Die Ankündigung der öffentlichen Auflage bezüglich Betriebsreglement Flugplatz Buochs, Baugesuchen, etc. ist am Mittwoch 9.1.2008 nicht wie geplant im Amtsblatt des Kantons Nidwalden erfolgt.

Die Einsprachefrist verschiebt sich damit, und zwar in Abhängigkeit, wann die amtliche Publikation tatsächlich erscheint. Wenn dies am 16.1.2008 geschieht, wäre die neue Einsprachefrist am 15. Februar 2008 (anstelle des 8. Februars).


 


05.01.08: notaBENE... Zu viele Verlierer!
 

Der SBFB anerkennt die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke notwendigen Flugbe-wegungen; im Durchschnitt der letzten Jahre waren es rund 4'300 (Rekordjahr 2004 mit 6'217 Bewegungen).

 

Am 10. Januar  beginnt die öffentliche Auflage des Dossiers Flugplatz Buochs:

  • Aviatisches Betriebsreglement mit Lärmbelastung auf Basis von jährlich 25'000 Flugbewegungen und folgenden Betriebszeiten:
    ® Montag bis Freitag 07 – 22 Uhr
    ® Sa 08 – 20 Uhr und So 10 – 20 Uhr

  • Baugesuche Pistenumzäunung, Neubau Tower und Zelthangare zum Einstellen von Flugzeugen

  • Objektblätter der Sachpläne Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) und Militär (SPM)

  • Teilrevision Kantonaler Richtplan.

Auflageorte: Gemeindeverwaltungen Buochs, Ennetbürgen und Stans.

Eine ungeschönte Bilanz des Vorhabens ergibt, dass es wenige Gewinner und zu viele Verlierer geben wird. Auf der Strecke bleiben die Wohnqualität, der Erholungsraum, das Klima, das beschränkte Gut Grund und Boden, die Natur (vorab das Wild …) sowie die Allgemeinheit der Steuerzahler ® Motto: Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren!

Bis spätestens 8. Februar sind Einsprachen von Privaten, Verbänden, Korporationen, etc. einzureichen. Wer jetzt seine Interessen nicht wahrnimmt, ist vom weiteren Verfahren (Beschreitung Rechtsweg) ausgeschlossen.

Werden Sie SBFB-Mitglied und / oder Gönner. Vielen Dank.