Das BAZL hat das Neubauprojekt Tower Buochs genehmigt. Gleichwohl sehen sich die Einsprecher in ihren Einsprachen bestätigt, haben diese doch dazu geführt, dass das unvollständige, rechtswidrige Gesuchsdossier verschiedentlich nachgebessert wurde. Daraus folgt, dass die Einsprachen absolut berechtigt waren.
Nach vorgenommener Akteneinsicht und vertiefter, sehr sorgfältiger Analyse – auch der nachgereichten Unterlagen – erübrigt sich ein Rekurs gegen den BAZL-Entscheid.