30.11.2018 / Auch die vierte öffentliche Auflage ist nicht genehmigungsfähig
Der SBFB hat sich bezüglich der in den letzten gut zwanzig Jahren mittlerweile vierten öffentlichen Auflage im Flugfelddossier Buochs – vom 25.10. bis 23.11.2018 – einerseits mit einer Stellungnahme zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) und anderseits mit einer Einsprache zu den Gesuchen der Airport Buochs AG (ABAG) vom 9. Juli und 8. Oktober 2018 beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) fristgerecht eingebracht. Der Schutzverband kam zum Schluss, dass weder der SIL, noch die Gesuche der ABAG genehmigungsfähig sind. Veritable Flut von aufgelegten Dokumenten Ab 25. Oktober 2018 lagen gegen 800 Seiten – meist als drahtgebundene Berichte – und 25 separate Pläne in Übergrösse öffentlich auf. Nicht genehmigungsfähig Aufgrund einer vertieften, äusserst aufwändigen Analyse kam der SBFB in einer sehr umfassenden Eingabe an das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) zum Schluss, dass … der SIL-Entwurf nicht genehmigungsfähig ist; die Gesuche der ABAG wie aufgelegt nicht genehmigungsfähig sind, folglich die beantragte Betriebsbewilligung nicht zu erteilen und der vorgelegte Entwurf des Betriebsreglements nicht zu genehmigen ist; der Entwurf des Betriebszeitenregimes der ABAG – als Teil des Betriebsreglements – von Sonnenaufgang (frühestens 06 Uhr) bis Sonnenuntergang (in den Sommermonaten bis gegen 22 Uhr) entschieden abzulehnen ist. Ungenügende UVP wie schon im 2008 und 2009 Wie bereits anlässlich der öffentlichen Auflage vom Januar 2008 und der Folge-/Ergänzungsauflage vom Oktober 2009 erweist sich – nun einmal mehr – insbesondere die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in diversen Themenbereichen als nicht genehmigungsfähig. Damit fehlt es an einer ganz zentralen Voraussetzung für eine Genehmigung der Gesuche der ABAG und letztlich der von ihr beantragten Betriebsbewilligung sowie des […]