Der SBFB anerkennt die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke
notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten Jahre waren es rund
4'300 (Rekordjahr 2004 mit 6'217 Bewegungen).
Nicht zur Freude aller betroffenen Akteure wurde in den letzten Wochen
das Aviatik-Projekt Buochs vom Luzerner Flugplatzmanager Dr. Kappler voran
gepeitscht. Seit neuestem propagiert er gar Flüge für Sawiris-Touristen nach und
ab Buochs als «wertschöpfend» (...) für unseren Kanton. Der Gemeinderat Emmen
und die Emmer Bevölkerung lehnen Tourismus- und Freizeitflüge auf ihrem
Flugplatz rigoros ab. Wacht auf!
Die öffentliche Auflage des Betriebsreglements, welches die künftige
zivilaviatische Nutzung regelt, ist auf anfangs Januar geplant. Ende Januar soll
die Öffentlichkeit an einer Info-Veranstaltung in Aviatik-Euphorie versetzt
werden. Es ist unabdingbar, dass die folgenden 7 «offenen Baustellen» dann
vertieft behandelt werden:
• Safety first: Sicherheit
• Immissionsschutz
• Freizeitkonzept für Allgemeinheit
• Künftige Besitzverhältnisse
• Erschliessung Flugplatz
• Investitions- und Businessplan
• Finanzierung und Kostenverteiler
Wir wünschen frohe Festtage und ein gefreutes 2008, vor allem gute
Gesundheit. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
31.10.07:
notaBENE...
Wird jetzt unsere Region weich geklopft?
Der SBFB bekennt sich zum Bedarf der Pilatuswerke von jährlich 3’000 - 7'000
Flugbewegungen. Die Arbeitsplätze sind sicherer denn je, und zwar unabhängig der
Anliegen, für die der SBFB einsteht.
Anfangs Sept. 2007 informierte der NW Regierungsrat, dass Arnold Kappler,
Kappler Management AG, Luzern, als “Projektleiter für Entwicklung zivile Nutzung
Flugplatz Buochs“ beauftragt wurde. Besonderen Wert lege die Regierung auf die
Öffentlichkeitsarbeit (…).
Im Pressetext ist erwähnt, dass Kappler in Emmen bereits ein ähnlich gelagertes
Projekt betreute. Dabei handelte es sich um den totalen Schiffbruch, dort die
Flugbewegungen sowie Betriebszeiten massiv auszuweiten und einen
Regionalflugplatz (…) zu installieren. Mit grossem Trara trat die IG Aviatik im
Sept. 2000 vor die Presse und präsentierte ihr Projekt ohne Businessplan, jedoch
mit vielen Versprechen. Nach genauem Hinschauen regte sich in Emmen Widerstand
durch alle Parteien. In einer Volksbefragung wurde das Vorhaben mit 87 %
Nein-Stimmen in Emmen deutlich abgelehnt.
In unserer Region reibt man sich nun verwundert die Augen und fragt sich, ob
Kappler seine zweite Chance bekommt. Es soll sich ja herumgesprochen haben, dass
die Nidwaldner nicht so genau hinschauen, wenn es um die Aviatik geht. Der SBFB
bleibt für Sie dran. Werden Sie Mitglied und / oder Gönner! Vielen Dank.
25.10.07:
10. GV
des Schutzverbandes der Bevölkerung um den Flugplatz Buochs SBFB Bekenntnis zum Bedarf der Pilatuswerke
Der SBFB bekannte sich an der GV ausdrücklich zum Bedarf der Pilatuswerke von
jährlich 3’000 - 7'000 Flugbewegungen. Die Arbeitsplätze sind sicherer denn je.
Bedarf der Pilatuswerke
Der Bedarf der Pilatuswerke von jährlich 3’000 - 7'000 Flugbewegungen (je 1'500
– 3'500 Starts und Landungen) war an der GV des SBFB unbestritten. Die
Arbeitsplätze dieser Unternehmung sind sicherer denn je, und zwar unabhängig von
den Anliegen, für die der SBFB einsteht.
Im Jahr 2006 fanden auf dem Flugplatz Buochs insgesamt 11'962 zivile
Motorflugbewegungen (inkl. Pilatuswerke und Schleppflüge der Segelfluggruppe
Nidwalden) statt.
Schönfärberische Darstellung
Die Frage, wie viel Aviatik unsere Region denn künftig insgesamt tatsächlich
brauche, sei bis heute von der Aviatiklobby nicht nachvollziehbar und schlüssig
beantwortet, wurde zu Recht festgestellt.
Ausgiebig zu reden gab deshalb die Aussage der Aviatiklobby von geplanten
jährlich “maximal“ 25'000 Flugbewegungen auf Veranstaltungen dieses Jahres in
Stans, Ennetbürgen und Vitznau. Diese Darstellung erweise sich aus verschiedenen
Gründen heute schon als schönfärberisch, ja irreführend. Im
Koordinationsprotokoll Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) zum Flugplatz
Buochs vom Januar 2007 sei nämlich keine Silbe erwähnt von “maximal“ 25'000
Bewegungen, ebenso wenig wie im Raumordnungskonzept vom April 2005. Damit habe
sich die Aviatiklobby raumplanerisch sämtliche Optionen gesichert. Der Fluglärm
höre jedoch auch bei angeblich eingehaltenen Lärmgrenzwerten der
Lärmschutzverordnung nicht am Flugplatzrand auf. Denn die über den Tag und das
Jahr gemittelt gerechneten und damit verwässerten Lärmwerte entsprächen nicht
dem tatsächlichen Empfinden der Betroffenen.
Grundsätzlich gilt ferner, dass sich die Anzahl der Flugbewegungen bei einmal
genehmigter Lärmmenge mit jedem Dezibel, das an lärmtechnischem Fortschritt in
der Entwicklung von Flugzeugen erzielt wird, überproportional erhöht. Die
Airport Buochs AG hat sich deshalb
- wohl kalkuliert - anlässlich von Kommissionssitzungen ausdrücklich nicht auf
eine Bewegungszahl festlegen lassen.
Zentrale Anliegen
Aus all diesen Gründen ist für den SBFB eine effektive, maximale Begrenzung der
gesamten Anzahl Flugbewegungen nach wie vor unabdingbar. Sodann ist die
Einhaltung von flugfreien Zeitfenstern, insbesondere für neue kommerzielle
Nutzer, speziell zu den besonders lärmempfindlichen Zeiten am Morgen, Mittag und
Abend sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ebenso zentral.
Übergeordnet geht es darum, dass Buochs nicht schleichend zum Regionalflugplatz
Zentralschweiz wird. Dies alles im Interesse der Standortfaktoren Wohnqualität
sowie eines attraktiven Erholungsraumes / Naturparks Vierwaldstättersee.
Mitglieder und Vorstand
Das Vereinsjahr ist geprägt durch einen ausserordentlich erfreulichen Zugang an
neuen Mitgliedern und/oder Gönnern, hauptsächlich aus den Luzerner und Schwyzer
Seegemeinden mit insgesamt über hundert Neuzugängen in Form von Einzel-,
Familien- und Kollektivmitgliedschaften.
Zur mittel- und langfristigen Sicherung des Vereins hat sich der Vorstand in den
letzten Monaten intensiv mit Fragen der Vorstandsnachfolge befasst und die Suche
nach neuen Kräften eingeleiet. Hans-Ruedi Leu, Ennetbürgen, hat demissioniert.
Der Rücktritt von Patrick Vokinger, Stans, stand bereits vor Jahresfrist fest.
Als neues Vorstandsmitglied wurde Heiner Graafhuis, Meggen, gewählt. Damit sind
die ausserkantonalen Seegemeinden erstmals im Vorstand vertreten.
30.05.07:
notaBENE ...
Die Doppelmoral der Flugplatzbetreiber
Nun ist es also
wieder so weit. Die Bevölkerung um den Flugplatz Buochs kann sich auf die 7.
Breitling Akrobatiktrainings mit tschechischen Militärjets gefasst machen.
Zum Vergnügen einiger weniger gibt es massiv mehr Lärm für ALLE, 200 Tonnen
CO2-Emissionen und erhöhte Unfall-Risiken.
Die Tragödien von Ramstein 1988, Bratislava 1999, Lwiw 2002, etc. scheinen
alle vergessen. Das nächste Drama ist nur eine Frage der Zeit. Und
spätestens dann sind wie immer alle klüger, auch die Gemeinderäte, die die
Unterschreitung der Mindestflughöhen auf 50 / 100 m über Flugplatzgrund
erneut in Kauf nehmen und dem Akrotraining zugestimmt haben.
Die Flugplatzbetreiber nannten an der März-Infoveranstaltung in Ennetbürgen
das Kind beim Namen: “der Breitling-Event spült so richtig Geld in die
Kasse!“. Die gleichen Leute wollen Flugbetrieb bis 22 Uhr und am Wochenende
und fordern eine ultimative Umzäunung der Hauptpiste. Notabene finanziert
mit Steuergeldern.
Fazit: Wenn es um die eigene Sicherheit des (Freizeit-)-Flugbetriebes am
Boden geht, wird so getan, als ob es eine absolute Sicherheit gäbe;
mitzahlen darf die Allgemeinheit. Dagegen spielt die Sicherheit in der Luft
aufgrund erheblicher Akrobatik-Risiken und möglichen fatalen Folgen für die
Bevölkerung eine Nebenrolle. Hauptsache, Breitling spült einige
Zehntausender in die Kasse der Airport Buochs AG.
29.05.07:
Sachplan Militär (SPM) – öffentliche Mitwirkung vom 4.6.-3.7.2007.
Vom 4. Juni bis 3.
Juli 2007 geht der landesweit überarbeitete Sachplan Militär (SPM)
als Entwurf in die öffentlicheMitwirkung. Dabei handelt es
sich um Anpassungen und die Fortschreibung 2007. Der SPM beinhaltet unter
anderem auch die Objektblätter zu den verschiedenen Militärflugplätzen.
Wie dem SBFB aus dem zuständigen Bundes-Departement bekannt ist, erfolgt die
öffentliche Mitwirkung zum Objektblatt SPM Militärflugplatz Buochs
zusammen mit den übrigen Unterlagen zur zivilaviatischen Mitwirkung zu
späterem (…) Zeitpunkt. Im Klartext: die öffentliche Auflage des zivilen Betriebsreglements
zum Flugplatz Buochs, etc. findet voraussichtlich nicht wie geplant im 2.
Quartal 2007 statt und verschiebt sich erneut.
Es steht jedoch jedermann/-frau frei, sich bereits innerhalb der oben
erwähnten Vernehmlassungsfrist zum Objektblatt SPM Militärflugplatz Buochs
schriftlich zu äussern.
Der überarbeitete Sachplan Militär setzt das Stationierungskonzept der
Armee raumplanerischum und ersetzt die beiden heute gültigen
Dokumente «Sachplan Waffen- und Schiessplätze vom 19. August 1998» und
«Sachplan Militär vom 28. Februar 2001».
Verfahren:
Privatpersonen sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts
können sich zum Sachplanentwurf schriftlich bis spätestens 3.7.2007 äussern.
Nach Ablauf der öffentlichen Mitwirkung sowie der Anhörung der Behörden wird
der Sachplanenwurf durch den Bundesrat verabschiedet.
Auflageorte:
Gemeindeverwaltungen in Nidwalden: Ennetbürgen, Ennetmoos und Stans,
sodann unter anderem in: Luzern und Vitznau
Raumplanungsfachstellen der Kantone
Generalsekretariat VBS, Raum und Umwelt VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003
Bern
Die Aviatiklobby hat mit
der geplanten Ausweitung auf jährlich 25'000 Flugbewegungen und Zeiten von
07 bis 22 Uhr samt Wochenendbetrieb jegliche Bodenhaftung verloren. Bis
heute blieb eine Antwort aus, wie viel Luftfahrt die Region denn tatsächlich
braucht. Und noch weniger wurde je über die ganzheitlichen finanziellen
Dimensionen, die auf die Steuerzahler zukommen dürften, informiert. Höchste
Zeit also, der Allgemeinheit reinen Wein einzuschenken.
20 Mio. Fr. Investitionen
Was angedacht ist, hat gemäss Schätzung des SBFB Gesamtinvestitionen von
rund 20 Mio. Franken zur Folge, ohne Kosten nach dem nächsten Hochwasser.
Nachdem der Bund überzählige Immobilien (Pisten, Rollwege, etc.) im
befestigten Zustand zu verkaufen pflegt, belaufen sich allein die
Rückbaukosten, die beim Käufer anfallen, auf einen zweistelligen
Mio.-Betrag.
Lösungsvorschlag
Die Situation legt den Schluss
nahe, die bisherige Planung umgehend auf das volkswirtschaftlich
relevante Mass zuzuschneiden. Konkret auf den Bedarf bestehender
Aviatik-Unternehmen (Pilatus, RUAG etc.): Montag – Freitag, 08 - 12 und
13.30 - 17/18 Uhr. So sollte die Sicherheit am Boden für die 6'000 - 8'000
Flugbewegungen mit personellen Mitteln erreicht werden können. Teure
Umzäunungen und Umparzellierungen der Landwirte könnten umgangen werden und
Realersatz für Land wäre - so überhaupt - nur noch geringfügig nötig.
23.03.07: notaBENE …
“Hunter“-Strategie nach Nidwaldner Art
Die einstigen Steuervorteile schmelzen wie ewiges Eis
durch den Klimawandel. Im neuen Finanzausgleich ist Nidwalden ab 2008
Nettozahler; damit gleicht sich das Steuerniveau interkantonal weiter an.
Einmaliges Wohnparadies
Was jedoch bleibt,
ist die volkswirtschaftliche Bedeutung unseres Wohnparadieses. Es sei denn,
die Aviatiklobby halte an der wahnwitzigen Ausweitung auf jährlich 25'000
Motor-Flugbewegungen (2001-2005: durchschnittlich 9'920 zivile Bewegungen
pro Jahr) und Betriebszeiten von 07 – 22 Uhr fest. Mit dem Resultat, dass
unser einzigartiger Standortfaktor aufs Spiel gesetzt,
Immobilienwerteinbussen in Kauf genommen sowie der Baubranche Schaden
zugefügt wird.
Lockruf nach Zürich
Nidwaldens Wirtschaftsförderung setzt auf “tiefe Steuern“ und
“zivilaviatische Mitbenützung“. In der “NZZ vom Sonntag“, 4.3.07, hebt der
kantonale Wirtschaftsförderer hervor, die Region habe mit Buochs den
einzigen (…) Flugplatz, auf dem Business-Jets landen können. Und bietet sich
damit lauthals zur Übernahme von externen Flugbewegungen an! Irgendwie
müssen sie ja aufgefüllt werden, die 25'000.
Kloten will den Privatflugverkehr seit
Jahren auslagern. Der Nidwaldner Lockruf nach (vermögenden)
Business-Jet-Fliegern ist unüberhörbar. Seltsame Blüten, die der
Steuerwettbewerb neuerdings zulasten unserer Wohnqualität treibt.
07.03.07: notaBENE … Buochs – Aletschgletscher!
Ja – endlich haben es
(fast) alle begriffen, dass der Klimawandel in vollem Gange ist, sich auch
in unserer
Region auswirkt und die CO2-Emissionen daher dringend massiv gesenkt werden
müssen. Der Uno-Klimabericht hat weltweit eine sehr grosse Besorgnis
ausgelöst.
Breitling Dreckschleudern
In
letzten Jahren wurde auf dem Flugplatz Buochs die Freizeit-/Tourismus- und
Eventfliegerei gefördert, als finde der Klimawandel nicht statt.
Umweltverschmutzer ersten Ranges ist der Breitling Akrobatikanlass mit
Albatros L-39 Militärjets und russischen Sukhoi.
Dabei werden während einigen Tagen gegen 200 Tonnen CO2 ausgestossen. Zum
Plausch von einigen wenigen, die für weitere jährlich rund 50
Breitling-Anlässe ihre Akrobatiktrainings hier abhalten. Dieser
Klimaerwärmung nicht genug!
Neu werden ab Buochs auch Rundflüge mit Gletscherlandungen angeboten, nach
dem Motto: “Fliegen wir hin, solange sie noch da sind“.
30 Fr. Subvention je Flugbewegung
Aufgrund des Breitling-CO2-Ausstosses verpufft der Nutzen der ökologischen
Fördermassnahmen des Kantons im Bereich Bauen/Heizen (2006: 210'000
Franken). Neu soll die Freizeit-/Tourismus- und Eventfliegerei mit
jährlich 250'000 Franken als Beitrag an den defizitären Flugbetrieb der
Airport Buochs AG noch mit je rund 30 Steuerfranken pro Start und Landung
subventioniert werden. Paradox!
21.12.06: Bruchlandung
wichtiger Elemente des Vorschlags Teilrevision Wirtschaftsförderungsgesetz.
Die Nidwaldner Regierung hat ihre Strategie zum Flugplatz Buochs geändert.
Hat sie wohl oder übel ändern müssen. Dass Ihr Vorschlag zur Teilrevision
des Wirtschaftsförderungsgesetzes, der im Herbst 2006 in der öffentlichen
Vernehmlassung war, in wesentlichen Teilen eine Bruchlandung erlitten
hat, sagt die Regierung natürlich nicht. Die kritischen Stellungnahmen in der Vernehmlassung stammten vom
Demokratischen Nidwalden DN, den Korporationen Buochs und Ennetbürgen, der
Sozialdemokratischen Partei Nidwalden SPN und nicht zuletzt vom
parteipolitisch neutralen Schutzverband der Bevölkerung um den Flugplatz
Buochs SBFB.
Neu will sich der Kanton nicht mehr an der Flugplatzbetreiberin, der Airport
Buochs AG, finanziell beteiligen. Auch will der Kanton nicht wie
ursprünglich geplant als Erwerberin und Verkäuferin von nicht mehr
benötigten Immobilien der Armee/Luftwaffe auftreten, sondern in solchen
Fällen in koordinierender Funktion eine führende Rolle spielen. Und damit
den Rückkauf von Immobilien wie vom SBFB in der Vernehmlassung gefordert,
vorrangig den Korporationen Buochs und Ennetbürgen überlassen.
Was damit aus dem ursprünglichen Vorschlag zur Teilrevision Art. 19a
Wirtschaftsförderungs-gesetz im Klartext gekippt wurde, sind:
- Beteiligung der Regierung an der Flugplatzbetreiberin (Art. 19 a, Ziff. 1)
- Infrastrukturanlagen erwerben, veräussern oder Dritten zur Verfügung
stellen (Art. 19 a, Ziff. 4)
Was die Regierung jedoch weiterhin will, sind Beiträge an den defizitären
Betrieb des Flugplatzes und ganz offensichtlich indirekt auch über diese
Ausgabenposition Beiträge an Investitionen in den Flugplatz leisten.
Der SBFB lehnt solche Subventionen mit Steuermitteln wie bereits in der
Vernehmlassung formuliert, nach wie vor entschieden ab. Begründung: Erstens sind die Pilatus Flugzeugwerke AG mit jährlich rund 500
Millionen Franken Umsatz und gut 30 Millionen Franken Cashflow in der Lage,
den Flugplatz selbst zu betreiben und die entstehenden Kosten
verursachergerecht zu finanzieren.
Zweitens sind solche
Subventionen ganz grundsätzlich keine Aufgabe des Staates, zumal der
Flugplatz Buochs im Gegensatz zu Zentralbahn und Postauto keinen Auftrag für
eine Grundversorgung des öffentlichen Transports hat. Und drittens schafft der Kanton mit solchen Subventionen Präjudizien
für andere Unternehmen und Institutionen.
03.11.06:
Subventionen an den Flugplatz
Buochs: Keine Aufgabe des Staates.
In der Vernehmlassung zur geplanten
Teilrevision des Wirtschaftsförderungsgesetzes schlägt der SBFB vor, die
Aktionärsstrukturen der Airport Buochs AG nach markt-wirtschaftlichen
Grundsätzen neu zu ordnen. Teilweise oder vollständige Finanzierungen von
Flugplatz-Vorhaben aller Art mit Subventionen der öffentlichen Hand sind
keine Staats-aufgabe.
Keine Aufgabe des Staates
Dem Kanton Nidwalden fehlt es keineswegs an echten, staatlichen Kernaufgaben
und den damit verbundenen, finanziellen Verpflichtungen. Jedenfalls kann es
nicht zu den staatlichen Aufgaben eines Kleinkantons wie Nidwalden gehören,
sich an einem zivilen Flugfeld - dies ist der heutige Status des zivilen
Teils des Militärflugplatzes Buochs - zu beteiligen und damit zur
Mitbetreiberin des Flugplatzes zu werden, Investitionen in Millionenhöhe zu
tätigen und gar zum Immobilienhändler zu werden sowie Beiträge an den
permanent defizitären Flugbetrieb zu leisten. Und dies alles zulasten der
Steuerzahler.
Kommt hinzu, dass dem Erläuterungsbericht der Staatskanzlei zur
Gesetzesänderung nicht einmal ein Businessplan der Airport Buochs AG
beigefügt war. Wie soll im luftleeren Raum einem neuen Gesetzestext
zugestimmt werden, wenn nicht der Hauch der wichtigsten mittel- und
langfristigen Kennziffern verfügbar ist?
Bei einem allfälligen Verkauf von Teilen oder des ganzen Flugplatzes durch
die Armasuisse ist fairerweise und unter Respektierung der damals
abgeschlossenen Verträge vorrangig den Korporationen (als ehemalige
Landabtretende an die Eidgenossenschaft) das Vorkaufsrecht einzuräumen.
03.11.06:
9.GV des SBFB:
Bewegungsbedarf der Pilatus Flugzeugwerke ist gewahrt.
Während auf dem Flugplatz
Emmen jährlich maximal 1'000 zivile Flugbewegungen genügen, sollen es in Buochs
25'000 sein. Dies und weitere Aspekte führten an der 9.
SBFB-Generalversammlung zu intensiven Diskussionen.
Dabei herrschte zunächst völlige Einigkeit, dass der Bedarf der Anzahl
Flugbewegungen der Pilatus Flugzeugwerke AG im Rahmen ihrer industriellen
Unternehmertätigkeit gewahrt ist und bleibt.
02.10.2006:
Landrat Fritz Rengglis “vernetzte Gedanken“ (…)
Im Nidwaldner
Amtsblatt vom 27.9.06 erschien unter dem
Titel
“Vernetzte Gedanken“ (…) mit
Rückblick auf die Landratssitzung vom
20.9.06 hinsichtlich künftiger Nutzung des
Flugplatzes Buochs von CVP-Landrat Fritz
Renggli, Hergiswil, eine Politspalte.
Wie ist diese zu
interpretieren? Weshalb kommt sie
ausgerechnet aus Hergiswil? Und weshalb
gerade von Fritz Renggli?
Erstens
ist es ein “politischer Ging“ ans Bein der
FDP Hergiswil (“Statt weiterer, auf simple
Publizität … ausgerichteter Interpellationen
– gemeint war natürlich jene von Landrat
Ruedi Waser FDP, Hergiswil - fordert die CVP
…“).
Zweitens
verlangt Herr Renggli den neuen
Wirtschaftsförderer als Führungsfigur (“zum
Beispiel
unter der Leitung des …“) für ein
koordiniertes Vorgehen. Auch dies ist
zumindest ein indirekter “politischer Ging“
ans Bein der beiden FDP-Regierungsräte.
Drittens
missbraucht Herr Renggli die
florierenden Pilatus Flugzeugwerke mit 1100
Beschäftigten, die auf den Flugplatz
angewiesen sei (…), als ob es um
die Frage einer Flugplatzschliessung ginge. Tatsache
ist: der Flugplatz ist und bleibt
Militärflugplatz, auch als “militärisch
schlafende Basis“.
Viertens
macht Herr Renggli einen
Frontalangriff auf einzelne (…)
Korporationsmitglieder, Landwirte, Anwohner
und Gruppierungen. Es sei an der Zeit, diese
Individualinteressen (=
Einzelinteressen) den
existenziellen (…) Gesamtinteressen unseres
Kantons
unterzuordnen. Und tut damit so,
als ob
der Kanton Nidwalden kurz vor dem Konkurs
stehe und zum Armenhaus der Schweizer
Kantone zählte.
Fünftens
gilt es zu berücksichtigen, dass Herr Renggli
externer Hof-Personalrekrutiererdes
Kantons Nidwalden ist, und für
solche Mandate auch den Pilatus
Flugzeugwerken dankbar ist/wäre.
Wes Brot ich ess’, des Lied ich sing!
Sechstens
ist Herr Rengglis plumper
Polit-Versuch, die nicht zur
Diskussion stehenden Arbeitsplätze des
grössten Nidwaldner Arbeitgebers den
erwähnten “Einzelinteressen“
gegenüberzustellen, völlig aus dem
Zusammenhang gerissen und eine Verkennung
der Realität sowie der Komplexität der
ganzen Materie.
Tatsache
ist, dass allein der - parteipolitisch
neutrale - Schutzverband mit
seinen Einzel-, Familien- und
Kollektivmitgliedern sowie
Gönnern
die Interessen von weit über 1'100 Personen
(!),auch solchen in Hergiswil,
wahrnimmt. Es sei nur am Rande auf die
verfassungsmässige
Eigentumsgarantie, unter anderem
… der Stockwerk- und Hauseigentümer,
hingewiesen.
Fazit:
Was Landrat Fritz Renggli mit seiner
Politkolumne “zum Besten“ gegeben hat, hat
mit
“vernetzten Gedanken“
beziehungsweise
vernetztem Denken in keiner Art und Weise
etwas zu tun. Es ist substanzlose, billige
Politpropaganda!
All jene, die
nicht nach der Geige der Luftfahrtlobby
tanzen, öffentlich als Vertreter von
“Einzelinteressen“ abzustempeln, ist als
CVP-politischer Rohrkrepierer zu
qualifizieren.
Ganzheitlich
denkende Nidwaldnerinnen und Nidwaldner
lassen sich weder “unterordnen“ noch einen
Maulkorb verpassen.
26.09.06:
Herzlichen Dank – der SBFB bleibt dran!
Wir danken ganz herzlich
für die positiven Rückmeldungen auf unsere seit Ende August laufende
Inseratekampagne in verschiedenen Printmedien sowie über das Internet. Das Echo
weit über unsere Kantonsgrenzen hinaus hat uns überrascht und sehr gefreut.
Bei dieser Gelegenheit heissen wir die
neuen Mitglieder und Gönner willkommen und danken für ihr Vertrauen in den SBFB.
Wir
wissen jede Spende und Naturalleistung - gleich welcher Höhe und Art
- sehr zu schätzen und sind dafür ausserordentllich dankbar.
Diese
tollen Bekundungen, Ihr weitsichtiges
Mitdenken und spontan erhaltene -
auch ausserkantonale - Mithilfe
bestätigen uns,
dass der SBFB mit seinem einzigartigen
Engagement für mehr Wohnqualität in der
ganzen Region auf dem
richtigen Weg ist.
Ihre Rückmeldungen untermauern auch,
dass wir unter anderem über unsere
Internetplattform einen zentralen
Beitrag dazu leisten, dass nicht
weggesehen und weggehört wird. Daher
werden wir weiterhin aktiv und umfassend
über die Geschehnisse rund um den
Flugplatz Buochs informieren. Und dabei
auch nicht zögern, heisse Eisen
aufzugreifen. Alles zu seiner Zeit,
versteht sich. Dies dürfen Sie vom SBFB
erwarten!
Haben Sie
Anregungen, Wünsche oder Informationen -
wir haben für Ihre Anliegen immer ein
offenes Ohr; Sie erreichen uns jederzeit
unter
info@sbfb.ch
Sind Sie
mit unserer Arbeit zufrieden, erzählen
Sie es weiter an Freunde, Nachbarn und
Bekannte!
Ihr
SBFB-Vorstand.
19.9.2006: Flugbetrieb von 07 - 22 Uhr
– NEIN DANKE!
Neu
wollen uns die zivile Flugplatzbetreiberin
Airport Buochs AG und der Nidwaldner
Regierungsrat jährlich 25'000
Flugbewegungen zumuten. Vor Jahren wurden wir bei der
Erhöhung der 1. Planungsetappevon
jährlich 6'000 auf 8'000 nochmit
einer“massvollen“ Ausweitung
beschwichtigt.
Die 2. Planungsetappe soll nun zu
einer masslosen Verdreifachung (!)
führen. NEIN DANKE! Und zu einer
Verzehnfachung dessen, was in der aktuellen
Planung auf dem Flugplatz Emmen reicht!
Und
neu sind folgende masslose zivile
Buochser Flugbetriebszeiten geplant:
Allgemeiner Betrieb:
- Montag - Freitag:
07.00 - 22.00 Uhr
- Samstag:
08.00 - 20.00 Uhr
(Motorschleppflüge der
Segelfluggruppe bis 22.00 Uhr)
- Sonntag:
10.00 - 20.00 Uhr
(Motorschleppflüge der
Segelfluggruppe bis 22.00 Uhr)
Für
Kunstflüge, Platzvolten und
Fallschirmabsprünge:
- Montag - Freitag:
07.00 – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr –
18.00 Uhr
- Samstag:
ab 08.00 Uhr
- Sonntag:
kein Betrieb
Als
Vergleich nachstehend die früheren,
massvollen militärischen Betriebszeiten,
nach Sommer- und Winterhalbjahr abgestimmt.
Und stets unter Einhaltung einer
Mittagspause,
wie es sich unter anständigen,
rücksichtsvollen Nachbarn gehört:
(Quelle: Sachplan Militär (SPM) vom
28.2.2001):
- 1. Mai - 30. Sept., Mo - Fr.:
09.00 - 12.00 Uhr und 15.00 – 17.00
Uhr
- 1. Okt.- 30. April, Mo - Fr.:
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00
Uhr
Die
neu geplanten allgemeinen zivilen
Betriebszeitenentsprechenzu
90 % bereitsjenen, wie sie
anlässlich der Erneuerung der
Konzessionierung des Regionalflugplatzes
Bern-Belp Ende der Achtziger Jahre
festgesetzt wurden. NEIN DANKE!
Spätestens jetzt sollte es eigentlich
allen dämmern, wohin “die Reise“ in der
3. und letzten Planungsetappe führt.
Dafür sorgen dann betriebswirtschaftliche
Sachzwänge. Es braucht dann nur noch
eine letzte geringfügige Anpassung der
Betriebszeiten und die formelle
Konzessionierung zum Regionalflugplatz
(mit oder ohne Linienflüge, aber stets mit
Flugzulassungszwang verbunden). Zwischenzeitlich soll der Flugplatz
mit Steuergeldern des Bundes und des
Kantons Nidwalden in Millionenhöhe
nach ICAO-Norm und europäischen Vorschriften
(Umzäunung, Erneuerung Tower/Kontrollturm,
Zollabfertigung, etc., etc.). herausgeputzt
werden.
16.9.2006:
Helvetic Airways und Nidwaldner Investoren …
Die grössenwahnsinnigen Pläne der
helvetischen Billigfluggesellschaft
Helvetic Airways, ihre Flugzeugflotte in Kürze auf 11 Fokker-100
Maschinen auszuweiten, lösten sich in den letzten drei Jahren zusehends in
Luft auf. Denn seit Aufnahme des Geschäfts (Taufe der ersten Maschine am
17.12.03 auf den Namen Winkelried) wurden
Millionen von Franken verbraten. Die akuten finanziellen Turbulenzen,
in welche die Lila-Fluggesellschaft
geriet, führten im 2005 zu einer weiteren Kapitalerhöhung sowie einer
einschneidenden Reorganisation. 14 Mitarbeiter wurden entlassen. Von den
sieben Fokker-100 blieben noch drei.
Zur grossen Überraschung der Nation
tauchte im März 2006 ein untergegangen geglaubter (..) alter Finanzhai,
frisch genesen vom Börsencrash 2001/2002, auf.
Martin Ebner eilte der notleidenden Helvetic zur Hilfe (eher
Freundschaftsdienst unter Militärkollegen … als Bubentraum, wie die
Sonntagspresse damals titelte) und erwarb ein Aktienpaket von “deutlich über
50 %“.
Nun soll Ebner in den letzten Monaten auch sämtliche Aktien der Gründeraktionäre
übernommen haben. Zu den
Initianten undGründern der
ersten Stunde gehörtenPeter
Blum, jetzt ausgeschiedener VR-Präsident sowie ein Nidwaldner, namens “X“, der als
Geschäftsführer das Unternehmen bis vor wenigen Monaten leitete,
dann “geordnet“ in den Verwaltungsrat (VR) zurückgezogen/befördert wurde.
Zur allgemeinen Überraschung ist laut “NZZ“ vom 16./17.9.06 Herr “X“ schon früher im Jahr aus eben
diesem VR ausgeschieden.
Ist
nun Ebner Alleinaktionär der Helvetic Airways, wie einige Medien gleich titelten?
Was könnte für die schnelle, weitere Veränderung im Aktionariat samt
gewichtigen Abgängen im Top-Management der Helvetic mitgespielt oder gar den
beschleunigten Ausschlag gegeben haben?
Zunächst ist nicht bekannt, ob mindestens
ein weiterer Nidwaldner
Helvetic-Investor, namens “Y“, - mit 7-stelligem Finanzengagement
- noch im Aktionariat der Helvetic ist.
Tatsache ist indes, dass dieser der trudelnden Fluggesellschaft laut einem
renommierten Wirtschaftsblatt einen Betrag von 1'300’000 Franken für eine Kapitalerhöhung
auf ein Sperrkonto überwies. Dass seine damaligen
Geschäftspartner von der Helvetic den
ausdrücklich zweckgebundenen Betrag aufnormale Geschäftskonten umleiteten (…),
ahnte der Nidwaldner Millionär “Y“ nicht. Nachdem er das widerrechtlich
fehlgeleitete Geld geortet hatte, reichte er Klage ein. Ein nicht ganz
alltäglicher Sachverhalt für die Justiz, gegen die früher verantwortlichen
Copins der Helvetic zu ermitteln. Zumindest die Nachwehen dürften wohl auch
Ebner einige schlaflose Nächte bereitet haben.
Fazit:
Wie der vorliegende Fall belegt, ist
privates Risikokapital, das - vorzugsweise in der Luftfahrtbranche -
eine renditeträchtige Anlage … sucht, in
Nidwalden reichlich vorhanden. Es spielt offensichtlich auch
keine Rolle, ob das Kapital dabei teilweise oder ganz verbrennt. Die geplanten Finanzierungen des Kantons
Nidwalden in Millionenhöhe in den Flugplatz Buochs sind deshalb überflüssig
und sinnvoller zu verwenden. Anwohner mit hohen Ansprüchen an eine
intakte Wohnqualität finanzieren sich ihren Lärm und damit unter anderem
Verluste auf Immobilien doch nicht mit eigenen Steuergeldern. Das fehlte ja
noch!
11.9.06: Dröhnende Luftwaffenjets im
Wochenend-Einsatz ab Buochs!
Am letzten
Freitagnachmittag landeten vier
ausländische Luftwaffenjets auf dem Nidwaldner Flugplatz.
Dabei verqualmten die dröhnenden Maschinen den Talboden enorm. Kerosin
war in der Luft. Wer glaubte, die Jets flögen gleichentags weiter, und
es gäbe wenigstens ein geruhsames Wochenende, sah sich arg getäuscht.
Die unangekündigten
Kracher benützten den Flugplatz Buochs als Abstellplatz. Am
Samstagnachmittag stachen die Alpha
Jets in den Nidwaldner Himmel und kehrten bald wieder zurück.
Spätestens dann war klar, dass die
Formation Asas de Portugalan der Flugschau 06 in Grenchen teilnahm. In Abstimmung mit der Grenchner Programmplanung wiederholte sich dieBelästigung unseres
Wohnraumes am Sonntagnachmittag.
Schliesslich verliess die Formation am Montag störungsgerecht perfekt, gleichzu Beginn der Mittagspause,
unsere Gegend Richtung Portugal.
Unglaublich, wozu die eingemottete Buochser-Luftwaffenbasis
(Sleepingbase) alles herhalten muss und womit man die Anwohner selbst am
Wochenende der Erholung beraubt.
Nun, Hauptsache, der Flugplatz generiert Flugbewegungen. Wohnqualität
hin oder her!
Und damit die Nidwaldner Bevölkerung
wirklich zu keinen Entzugserscheinungen bezüglich Lärm von
Militärjets kommt, trainiert diePatrouille Suisse am 14.
September gleich zum dritten Mal
dieses Jahr. Damit lassen sich jedoch die von der
zivilen Flugplatzbetreiberin geplanten Immissionen, ausgehend von
jährlich 25'000 Flugbewegungen undder ebenso geplanten, massiven (!!!)
Ausweitung der Flugbetriebszeiten keineswegs leichter ertragen und schon
gar nicht mit dem Lärm der Militärjets zu Zeiten der aktiven
Luftwaffenbasis rechtfertigen.
30.8.2006:
Motorfahrzeugsteuern
hoch … und frankfort in den Flugplatz.
Die
Nidwaldner Motorfahrzeugsteuern
sollen laut Regierung um 10 % steigen!
Ebenso werden für 2009 1.9 Millionen
Franken mehr Verkehrsbussen gegenüber 2006
(derzeit 2.3 Mio. Franken), total also
jährlich über 4 Mio. Franken budgetiert.
Die
Autofahrer sollen also noch
tüchtiger gemolken werden, auf dass der
Staat den Rubel in den Flugplatz buttern
kann.
29.8.2006: SBFB markiert Position mit Inseratkampagne.
Die Nidwaldner Regierung und ihr zugewandte
Befürworter halten an künftig
jährlich möglichen 25'000
Flugbewegungen (je 12'500 Starts
und Landungen)
auf dem Flugplatz Buochs fest!
Dies ist eine gute
Verdreifachung dessen, wovon die
Rede war, als uns vor genau zehn
Jahren eine “massvolle“
(damaliges Zitat) Ausweitung
von jährlich 6000 auf 8000 zivile
Flugbewegungen schmackhaft gemacht wurde. Es
gehe nur darum. Wer es glaubte.
Wie zu Beginn der Sommerferien den Medien zu
entnehmen war, steht in Sachen zivile
aviatische Nutzung des Militärflugplatzes
Buochs demnächst einiges an. Es sind dies
unter anderem:
Vernehmlassung
zur Änderung des
Kantonalen Richtplans (ab
August angekündigt)
Koordinationsprotokoll des Sachplans
Infrastruktur der Luftfahrt (SIL),
voraussichtlich im September
Öffentliche
Auflage des neuen
Betriebsreglements und
Plangenehmigungsauflage, voraussichtlich
ab Oktober sowie …
Erneute (…) Erhöhungdes
Anteilsdes
Kantons mit Steuermitteln an
den
Kosten des Flugplatzbetriebs
der privat organisierten Airport Buochs
AG (ABAG) von derzeit Fr. 125'000 pro
Jahr auf neu Fr. 250'000.--, was einer
vorläufigen (…) Verdoppelung entspricht.
Die gegenwärtigen Aktienbeteiligungen an
der
privaten Flugplatzbetreiberin
ABAG betragen: 50 % Pilatus
Flugzeugwerke AG und 50 %
Wirtschaftsförderungsstiftung Nidwalden
/ Engelberg.
Investitionen in Millionenhöhe
(Renovation Kontrollturm/Tower,
Einzäunung von Flugplatzanlagen,
inklusive Hauptpiste, etc., etc.) unter
geplanter Beteiligung des Kantons mit
Steuermitteln. Heute
ist
erst die Spitze des Eisberges der Millioneninvestitionen bekannt!
Im Eiltempo
sollen die finanziellen gesetzlichen
Grundlagen geändert und vom Landrat im März
2007 verabschiedet werden, damit die
vorgenannten Vorhaben direkt vom
Kanton (bisherige finanzielle
Unterstützung an den Betrieb des Flugplatzes
über die Wirtschaftsförderungsstiftung
Nidwalden / Engelberg mit fraglichen
statutarischen Grundlagen) umgesetzt werden
können. Mehr noch: damit hätte der Kanton
auch die Möglichkeit, Beteiligungen
einzugehen und jene Teile des Flugplatzes,
die im Besitz der Eidgenossenschaft
(Gesprächspartner … ist die Armasuisse, eine
Abteilung des VBS-Departementes Schmid) sind
und zum Verkauf frei gegeben werden, zu
erwerben, bewirtschaften oder weiter zu
veräussern. Die entsprechende Vernehmlassung
zur Gesetzesänderung läuft bis 20. Oktober
2006.
Es geht also in jeder Beziehung um viel,
sehr viel!
Der SBFB markiert deshalb vorerst ab dieser
Woche mit einer
Inseratkampagne Position. Die
Kampagne wurde in weiser Voraussicht in den
letzten Monaten vorbereitet. Die ersten
Inserate (“Wohnqualität“ und “Sinnvoll“)
erscheinen im Amtsblatt Nidwalden und im
Nidwaldner Blitz. Weitere Inserate folgen
und werden laufend auch auf unserer Homepage
aufgeschaltet.
28.8.2006: Fluguntauglicher Chef-Testpilot.
Reichlich spät, jedochgerade
rechtzeitigauf die
Beratung des PC-21 Rüstungsgeschäfts
im eidgenössischen Parlament hat das Büro
für Flugunfalluntersuchungen den Bericht zum
Absturz eines PC-21 anlässlich eines
Kunstflugtrainings auf dem Flugplatz Buochs
am 13. Januar 2005 veröffentlicht. Derweil
steht der Bericht des dritten (…)
Unfalles innert weniger Monate
auf dem Nidwaldner Flugplatz vom 25.7.2005
(beteiligt war eine PC-6 der Pilatus
Flugzeugwerke AG) noch aus. Ebenso pendent
ist der Bericht zum noch viel älteren
Flugunfall vom 8.7.2004, als eine Passantin
beim Queren der Nebenpiste mit dem Velo von
einem Motorflugzeug der lokalen
Segelfluggruppe SGN erfasst und tödlich
verletzt wurde.
Der SBFB
setzt sich angesichts der weit
überdurchschnittlichen Gefahren und
Immissionen seit geraumer Zeit gegen
Spezial-Bewilligungen des
Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL zur
Unterschreitung der gesetzlichen
Mindestflughöhe anlässlich von
Kunstflugveranstaltungen auf dem
Flugplatz Buochs ein, vorab von nicht
platzansässigen Benutzern, konkret
beispielsweise der in
Dijon(F)
stationierten Breitling Crew im
Zusammenhang mit ihrem jährlich
stattfindenden Kunstflugtraining unter dem
Deckmantel einer Händlerveranstaltung.
Trainiert wird, wo immer Hand dazu geboten
wird, im Hinblick auf die verschiedenen
europäischen und internationalen
Kunstflugveranstaltungen, an denen die
Uhrenfirma mit ihrer Flotte, vorab den
dröhnenden Albatros-Militärjets, jeweils
regelmässig teilnimmt.
Gemäss BfU-Bericht
soll der Absturz des PC-21 auf einen
Pilotenfehler zurückzuführen
sein. Mit hoher Wahrscheinlichkeit habe sich
der Pilot auf ein Annäherungsmanöver an die
zweite PC-21 konzentriert. Dabei habe erdie
Flughöhe über dem Boden (…) ausser Acht (…)
gelassen.
Im Bericht wird dem
Chef-Testpilot (…) der Pilatus Flugzeugwerke
AG mit
Soderbewilligung des BAZL (…)zur
Unterschreitung der gesetzlichen
Mindestflughöhe über dem
Flugplatzgelände anlässlich von Kunstflügen
in zweierlei Hinsicht
Fluguntauglichkeit
bescheinigt:
fehlende Grundausbildung
und mangelnde systematische Ausbildung
im Formations-/Verbandsflug
fehlende medizinische Eignung
(Beeinträchtigung des Sehvermögens nach
zwei
dem fliegerischen Vertrauensarzt
verschwiegenen (…) Augenoperationen
mit Laserbehandlung wegen
Hornhautverkrümmung).
Erschreckend
ist der Inhalt des BfU-Berichts
http://www.bfu.admin.ch/common/pdf/u1909_d
nicht nur des vorgenannten Sachverhalts,
sondern auch des ganzen flächenmässigen Ausmasses
des Schadenplatzes wegen. Dieser
erstreckte sich vom ersten Aufschlag der
Maschine bis zur Fundstelle der letzten
Trümmer südöstlich ennet der Engelbergeraa,
auf der Buochser Allmend, auf einer Länge von
520 m und einer Breite von 100 m (= 52'000
m2 oder 520 Aren)! Mit viel Glück
ist bewohntes Gebiet der Gemeinde Buochs an
einer verheerenden Katastrophe vorbei
gegangen (siehe einschlägiges Bildmaterial). 462 Liter
Kerosin waren an Bord der
Maschine. Der Bericht macht bewusst, dass
ein grundsätzlich sehr hohes Risiko bei
solchen Kunstflügen aber auch für die
zahlreichen Mitarbeiter in den Hallen 2 und
3 (südlich der Nebenpiste) sowie den nahe
gelegenen Wohn-/Gewerbehäusern im Bereich
“Fadenbrücke“ besteht.
Die Kunstflugnummer,
die dem Piloten das Leben kostete und eine
schwer verletzte Spaziergängerin auf dem
Damm der Engelbergeraa zur Folge hatte,
wurde von den beiden Pilatus-Piloten nur
wenige Monate vorher auch an der
Air 04 vom 4./5. September 2004 in Payerne,
der damals grössten Schau der Schweizer
Luftwaffe mit insgesamt 275’000 Zuschauern,
geflogen. Die letzte fliegerärztliche
Tauglichkeitsuntersuchung des verunglückten
Piloten fand rund drei Wochen vor dieser
Massenveranstaltung, am 13.8.2004, statt. Man wage
nicht daran zu denken, dass der
Buochser Unfall vom 13.1.2005 ebenso gut
bereits in Payerne hätte passieren können.
Ein Albtraum, wenn sich die Unglücksmaschine
mit gleichen Charakteristiken wie ein
Luftwaffen-Jet in die Zuschauermenge gebohrt
hätte. Es
wäre wohl für Jahrzehnte die letzte
Schweizer Luftwaffenschau gewesen.
Fazit:
Es besteht reichlich
Handlungsbedarf. Zunächstbeim BAZL,
der obersten Aufsichts- und
Bewilligungsbehörde von
Kunstflugveranstaltungen sowie
Sonderlizenzen für Piloten (inklusive
Kontrolle der dem Bundesamt angegliederten
fliegerischen Vertrauensärzte). Sodann bei der
Flugzeugherstellerin mit Weltruf
und stetem Anspruch auf Professionalität. DrittensbeimVBS und
der Luftwaffe, die die Patrouille
Suisse mit ihren Tiger-Jets seit wenigen
Jahren dreimal jährlich im Tiefflug über
unserem dicht besiedelten Talboden ihre
Kunstflug-Pirouetten drehen lässt, auf dass
die nächste Flugschau am Rapperswiler
Seenachtsfest, Dübendorfer Rock-Konzert oder
Lauberhorn Ski-Weltcuprennen, etc. gelinge.
Über die Bücher müssen jedoch nicht
zuletzt auch dieGemeinderäte
vonBuochs,
Ennetbürgen und Stans sowie die
Volkswirtschaftsdirektion Nidwalden,
wenn es um die nächste
Kunstflugveranstaltung im Sinne einer
Konsultation zuhanden des BAZL geht. Sie alle
haben nämlich zumindest der
Breitlingveranstaltung 2006 mit
täglichem Akrobatik-Training im Verbandsflug
mehrerer Maschinen samt
Unterschreitung der gesetzlichen
Mindestflughöhe zugestimmt. Was muss noch
passieren?
22.8.2006: Geplagt und enteignet.
Der Widerstand immer weiterer Kreise der Bevölkerung gegen Lärm aller Art und
den Fluglärm im Besonderen von Genf bis Altenrhein und Basel bis Lugano
setzt sich hierzulande erstmals in einem Buch fort. Der Titel dieses Buches, das
öffentlich vorgestellt wurde, lautet GEPLAGT UND ENTEIGNET.
Es ist das Resultat einer in den letzten Jahren entstandenen Bewegung von
Lärmbetroffenen in der Region Zürich, die sich vom Flughafen und von
Behörden nicht ernst genommen und verschaukelt fühlt.
Im Buch werden die Folgen des Fluglärms thematisiert, und es kommen Anwohner in
der Süd- und Ostanflugschneise des Flughafens Zürich zu Wort. Wer kann, zieht
weg. Doch viele Immobilien sind unverkäuflich geworden oder können
nur noch mit Zinseinbussen vermietet werden. Von gesundheitlichen
Auswirkungen gar nicht zu sprechen.
Herausgeber und Autor ist der ehemalige Leiter Kassensturz TV DRS, Urs P. Gasche,
selbst Fluglärmopfer und Wegzüger im Jahre 2004 aus der Gemeinde Gockhausen.
Orell-Füssli-Verlag, Zürich 2006, 134 Seiten, 19.80 Franken.
08.06.06: Wirksamer Lärmschutz darf nicht in Hergiswil aufhören.
Nach den Parlamenten von Luzern und Obwalden sowie der Stadt Luzern wurde am 7.
Juni 2006 auch im Nidwaldner Landrat dem Planungskredit für den Doppelspurausbau
der Zentralbahn bis Hergiswil Matt zugestimmt. Allerdings nicht oppositionslos.
Bereits in der Ausgabe der “Neuen Nidwaldner Zeitung“ vom 2. Juni 2006 wurde
unter anderem bekannt, dass es die Zentralbahn zwar gerne sähe, wenn der
geplante Ausbau der Doppelspur bis zum Bahnhof Hergiswil und nicht nur bis zur
Haltestelle Hergiswil Matt führen würde. Das sei aber in diesem dicht
besiedelten Wohngebiet wohl nicht möglich, gab Regierungsrat und
Volkswirtschaftsdirektor Gerhard Odermatt (FDP) zu Protokoll.
In der parlamentarischen Beratung wurde von den Landräten Erich Naef (FDP),
Hergiswil, und Res Schmid (SVP), Testpilot Armasuisse, Emmetten, ein
wirksamer Lärmschutz vermisst. Naef sagte, die Bahn führe mitten durch alte
Wohnquartiere. Es gelte zu verhindern, dass gute Steuerzahler wegen des Lärms
wegzögen. Dies sei auch im Interesse des ganzen Kantons.
Ganz grundsätzlich und vor allem auch nach zumindest einem sehr gewichtigen
Abgang eines potenten Steuerzahlers im 2005 aus der Gemeinde Hergiswil, ist dies
eine folgerichtige, zutreffende Feststellung. Sehr begrüssenswert wäre es
allerdings, wenn sich die Politiker als Mitglieder des “Flugplatzkomitees
Nidwalden“ (vormals “Komitee Ja zur zivilen Nutzung“) ebenso sehr für wirksame
Lärmschutzmassnahmen engagieren, wenn es um andere Lärmquellen im dicht
besiedelten Nidwaldner Talkessel - etwas abseits von Hergiswil - geht. Auch dort
leben noch ein paar zahlungskräftige Steuerzahler, die es zu behalten gilt. 30.03.2006: Weitere Sicherheitsmassnahme und Abbau
von Verflechtungen.
Ab dem 1. April 2006 ist Skyguide auf dem Flugplatz
Buochs für die Flugsicherung zuständig, die bisher von der Airport Buochs
AG als Flugplatzbetreiberin wahrgenommen wurde. Das Skyguide-Team in Buochs
besteht aus drei Flugverkehrsleitern. Jetzt wird also das umgesetzt, was schon
seit geraumer Zeit der Auffassung der Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL)
entsprach, nämlich bezüglich Sicherheitsmassnahmen einen weiteren Zacken
zuzulegen. Die beiden sehr tragischen Unfälle dürften diesen Schritt
massgeblich beeinflusst haben.
Mit diesem Vorgehen wird aber auch der Geschäftsführer der Airport Buochs AG,
der unter anderem in “Personalunion“ auch Chef Tower und Flugplatzleiter als
verlängerter Arm des BAZL, der obersten Luftfahrtaufsichtsbehörde, vor Ort ist,
weitgehend aus der Linie genommen. Der SBFB brachte diese Verflechtungen und
damit verbundene Interessenkonflikte in den letzten Jahren mehrmals beim
BAZL vor. Mit der Neuorganisation dürfte nun auch diese Problematik für das
BAZL grösstenteils gelöst sein.
02.03.06: Richtigstellung zur Interpellation
von FDP-Landrat Ruedi Waser, Hergiswil.
FDP-Landrat Ruedi Waser erwähnt in seiner Interpellation vom 31.1.2006
bezüglich Flugplatz Buochs zuhanden der Nidwaldner Regierung und des
Landrats, die gegen das Betriebsreglement vom Mai 1998 eingereichte
Beschwerde sei in einem von 24 Punkten (laut Urteil waren es 16
Hauptanträge!), nämlich bezüglich Lärmkataster vom Bundesgericht gut
geheissen worden.
Aber ganz bestimmt nicht etwa wegen “der Abnahme der militärischen
Flugbewegungen (= massiv weniger Lärm!)“ und noch weniger “weil der
Lärmbelastungskataster nicht mehr der Aktualität entsprach“, wie der
FDP-Landrat glauben macht.
Zutreffend ist vielmehr Folgendes. Der dem angefochtenen
Betriebsreglement vom Mai 1998 für eine erweiterte zivilaviatische Nutzung
zu Grunde liegende Lärmbelastungskataster basierte auf jährlich 6'512
militärischen und 8'000 zivilen Flugbewegungen. Der Lärmumfang dieser
Flugbewegungen (inklusive 2'200 Militär-Jetflugbewegungen wie jene von Tiger
und Mirage) wurde der Anwohnerschaft damals als maximal zulässige
Fluglärmbelastung im Sinne eines “Lärmkorsetts“ schmackhaft gemacht. Das
Bundesamt für Zivilluftfahrt führte in seiner Verfügung vom Mai 1998 dazu
aus, die Gesuchstellerin habe sich zur Einhaltung der im Umweltgutachten
enthaltenen Lärmbelastungskurven verpflichtet. Im genannten Umweltgutachten
wurde bestätigt, die Lärmgrenzwerte der Lärmschutzverordnung würden in
keiner der umliegenden Flugplatzgemeinden Buochs, Ennetbürgen und Stans
verletzt und folglich Umweltrecht eingehalten. Dies wurde von der
Fliegerlobby während Jahren hartnäckig behauptet, und zwar mit Schützenhilfe
aus den verschiedensten kantonalen sowie eidgenössischen Behörden- und
Amtsstuben.
Vor Bundesgericht wurde mit Verbandsbeschwerde des SBFB als Musterprozess
und zu 99 % gleich lautender Privatbeschwerde eines SBFB-Vorstandsmitglieds
der Nachweis des Gegenteils erbracht. Damit war auch klar, dass
die Mitte der 90er-Jahre eingereichten Gesuchsunterlagen für eine erweiterte
zivile Nutzung des Militärflugplatzes Buochs “in einem wesentlichen
Punkt“ - Zitat Bundesgerichtsentscheid - auf einer falschen Feststellung
des Sachverhalts beruhte. Damit stand fest, dass Bundesrecht
verletzt wurde, und dass das Betriebsreglement im Mai 1998 vom BAZL so
nicht hätte bewilligt werden dürfen. Damit war auch klar, dass das
Vorhaben der Gesuchstellerin mit dem so genannten “Lärmkorsett“, dessen
Name der Anwohnerschaft eine Pseudo-Beschränkung und damit einen
Pseudo-Lärmschutz vortäuschte, geplatzt war. Und Aus war es mit der
Rettungsaktion der Lärmmenge aus dem militärischen Jet-Zeitalter in die
zivile Zukunft des mittlerweile quasi ausgemusterten Militärflugplatzes (Sleepingbase).
Im Übrigen reicht es grundsätzlich, wenn das Bundesgericht einen einzigen
mehrerer Beschwerdepunkte heranzieht, der sich als bundesrechtswidrig
erweist. So geschehen im vorliegenden Fall, in dem das Gericht aus
prozessökonomischen Gründen darauf verzichtete, die weiteren Hauptanträge zu
behandeln wie aus der Urteilsbegründung zu schliessen ist. Ein Vorgehen, mit
dem sich der SBFB gut, ja sehr gut arrangieren konnte. Ein Vorgehen, das
seine Wirkung notabene bereits im Sinne der vor Bundesgericht obsiegenden
Partei entfaltete.
14.02.06: Fehllandung (?) einer Drohne beim
Militärflugplatz Emmen.
Eine
Aufklärungsdrohne der Schweizer Luftwaffe - wie sie auch auf dem
Militärflugplatz Buochs eingesetzt wird - ist am Dienstagnachmittag,
14.2.2006 gegen 15.30 Uhr, rund 200 Meter südlich neben der Piste des
Militärflugplatzes Emmen fehl gelandet. Die Drohne befand sich in der
Endphase eines Landeanflugs, als sie aus bisher unbekannten Gründen auf
dem Areal einer Eisenhandlung auf dem Gemeindegebiet von Emmen fehl
landete. Die Drohne kam von einem Schulungsflug zurück. Ob sie mit oder ohne
Helikopterbegleitung unterwegs war, ist unbekannt.
Glücklicherweise wurde niemand verletzt, und es entstand kein Drittschaden.
Die Drohne erlitt jedoch Totalschaden. Ob unter diesen Umständen noch
von einer “Fehllandung“ – so die Sprachregelung des Departements Schmid -
ausgegangen werden kann, wie es in der entsprechenden Medienmitteilung des
VBS heisst? Eine militärische Untersuchung wurde eingeleitet.
Die Drohne sollte eigentlich ohne Helikopterbegleitung auskommen. Aus
Sicherheitsgründen wurden jedoch in den letzten Jahren immer wieder
Helikopterbegleitflüge durchgeführt. In den letzten Monaten wurde der Ruf
immer lauter, die Drohne zur Unterstützung des Grenzwachtcorps vorab auch
nachts einzusetzen. Ohne Helibegleitflüge, versteht sich.
Die Schweizer Luftwaffe führte nicht zuletzt unter diesem Hintergrund ab
Mitte Januar 2006 ab dem Militärflugplatz Emmen in der Nacht mehrstündige
Testflüge mit unbegleiteten Drohnen im zivilen Luftraum durch. Das Bundesamt
für Zivilluftfahrt (BAZL) bewilligte zehn solcher Flüge. Mit den Testflügen
sollten die vom BAZL, von Skyguide und der Luftwaffe ausgearbeiteten
Einsatzverfahren und Abläufe verifiziert werden.
Die Schrottlandung vom 14.2.2006 - mit oder ohne Helikopterbegleitflug -
dürfte nun das Drohnen-Projekt entlang der CH-Grenze zumindest um einiges
verzögern und die oberste zivile Luftfahrtaufsichtsbehörde BAZL deutlich
vorsichtiger werden lassen. Safety first!
Pro memoria weitere frühere Drohnenereignisse:
18.09.2002: Motorschaden einer Drohne (Typ ADS95) in der Region Lucens
VD/FR. Landung mit aktiviertem Fallschirm im Gemüsefeld mit geringem
Drohnensachschaden
06.10.1999: Absturz einer Drohne (Typ ADS95) am Buochserhorn / NW mit
Totalschaden
27.08.1999: Absturz einer Drohne (Typ ADS95) in der Nähe des
Militärflugplatzes Lodrino / TI mit Totalschaden
Mitte
1990: Mindestens 2 Abstürze einer Drohne im Rahmen des
Evaluationsverfahrens der Drohne des Typs ADS90, davon einer am
06.02.1996 mit aktiviertem Fallschirm 20 m neben einem Haus in Illgau im
Muotathal / SZ; geschätzter Schaden rund 50'000 Franken.
18.01.06: Flugplatzplanung verschiebt
sich erheblich ins 2006
Der
Zeitplan des Raumordnungskonzepts (ROK) zum Flugplatz Buochs verschiebt sich
erheblich ins Jahr 2006. Konkret ist das Koordinationsprotokoll zum Sachplan
Infrastruktur der Luftfahrt (SIL), das anfangs Mai 2005, also vor rund 9
Monaten geplant war, noch pendent.
Dies bedeutet, dass auch alle nachgelagerten Planungsschritte eine deutliche
Verschiebung erfahren. Zu dieser Einschätzung ist der SBFB-Vorstand aufgrund
eines Antwortschreibens des BAZL auf ein Auskunftsbegehren an die oberste
Luftfahrtaufsichtsbehörde gelangt.
Neben im letzten Jahr erlassenen rigorosen Sicherheitsmassnahmen für den
Flugplatz Buochs verlangte das BAZL von der Airport Buochs AG die
Erarbeitung eines detaillierten Sicherheits-/Betriebskonzepts. Im
Spätherbst 2005 ging das BAZL davon aus, dass diese Arbeiten von der
Flugplatzbetreiberin nicht vor Ende 2005 abgeschlossen sein würden.
Fazit:
1. Die zwei sehr tragischen Unfälle mit betroffenen Drittpersonen innert
weniger Monate und weitere sicherheitsrelevante Vorkommnisse auf dem
Flugplatz Buochs haben die Prioritätenordnung und damit die Ablaufplanung
wesentlich beeinflusst.
2. Das aviatische Betriebsreglement dürfte daher frühestens vor den
Sommerferien, eher jedoch im Frühherbst 2006 öffentlich aufgelegt werden.
>>>
05.09.05: Kunstflugstaffel Red Arrows an
privater Air Show am Bürgenstock.
Während die Flugshow der Schweizer Armee vom
letzten Samstag in Emmen wegen der
Naturkatastrophe und aus Rücksicht auf die
Emmer Bevölkerung abgesagt wurde, schreitet
man - wen wundert’s? - in Nidwalden nur
wenige Tage später trotz ebenso massiven
Unwetterschäden und starker Betroffenheit
der Bevölkerung zur Tagesordnung über.
Ab Mittwoch, 7. September, tagt auf dem
Bürgenstock die Swiss Future and Options
Association SFOA (Vereinigung der
Schweizer Anbieter und Organisationen, die
im Future- und Optionengeschäft tätig sind).
Quasi zur Eröffnung dieser Konferenz werden
die Red Arrows - die Kunstflugstaffel der
Britischen Royal Air Force - für eine
private Air Show am und über dem Bürgenstock
eingeflogen.
Der Raubbau an der Umwelt - auch die Red
Arrows sind mit ihren Immissionen an der
globalen Klimaerwärmung mitverantwortlich -
geht ungehemmt weiter. Als wäre nichts
geschehen. Von der massiven akustischen
Umweltverschmutzung im Nidwaldner Lebensraum
gar nicht zu sprechen. Hauptsache die
Banker, Broker, etc. auf dem Bürgenstock
können sich ihre Bubenträume erfüllen und
haben ihr Vergnügen.
21.07.05:
BAZL greift auf Flugplatz Buochs
rigoros durch.
In den vergangenen gut zwölf Monaten
intervenierte der SBFB verschiedentlich beim
BAZL bezüglich Sicherheitsdefiziten auf dem
Flugplatz Buochs. Nicht ganz freiwillig
stattete die oberste
Luftfahrtaufsichtsbehörde in Nidwalden
verschiedene Visiten und Inspektionen ab.
Dabei bleibt es jedoch nicht. Genau zwei
Monate nach einem Vorfall auf der Hauptpiste
vom Samstag, 21. Mai 2005, greift das BAZL
nun rigoros durch und verschärft die nach
dem tragischen Unfall auf der
Ersatz-/Redundanzpiste vom 8. Juli 2004 im
letzten Herbst erlassenen
Sicherheitsmassnahmen massiv.
Neu muss bei Starts und Landungen von
Flugzeugen zur Überwachung des Betriebs bei
den Schranken eine Person postieren. Zudem
sind je nach Sichtverhältnissen entlang der
Piste Überwachungsposten einzusetzen, weil
es vorkommen kann, dass dem
Flugverkehrsleiter auf dem Kontrollturm
aufgrund schlechten Wetters die ungetrübte
Sicht auf die Hauptpiste verwehrt ist.
Schliesslich verlangt das BAZL, dass die
Segelfluggruppe Nidwalden für Landungen die
dafür bezeichneten Pisten und nicht wie
vorgekommen dazwischen liegende Rollwege
benützt, die für die Zu- und Wegfahrt von
Flugzeugen zur Piste vorgesehen sind.
27.06.05:
Ein toter Pilot und eine schwer verletzte
Drittperson sind genug!
Der sehr tragische Absturz vom 13.1.2005 mit
fliegerisch unbeteiligter Drittperson auf
dem Flugplatz Buochs anlässlich einer höchst
riskanten Akrobatiknummer von zwei PC-21
scheinen das BAZL und verschiedene
Nidwaldner Bewilligungsgremien wenig
beeindruckt zu haben. Noch liegt nicht
einmal der Abschlussbericht des Büros für
Flugunfalluntersuchungen (BfU) vor, und
bereits schreitet man in Nidwalden zur
Tagesordnung. An Geringschätzung der
Betroffenen und ihrer Angehörigen ist dies
kaum zu überbieten.
Unter dem Deckmantel einer internationalen
Händlerveranstaltung findet in Buochs
erneut ein mehrtägiges Training der
Breitling Akrobatik Crew statt. Und
wiederum mit Sonderbewilligung des BAZL zur
Unterschreitung der Mindestflughöhen
direkt über dem Flugplatz wie schon im
letzten Jahr. Das BAZL weigerte sich, dem
SBFB eine Kopie der diesjährigen
Spezialbewilligung zuzustellen. Mit höchst
fragwürdiger Begründung.
Der parteipolitisch neutrale SBFB wehrt
sich rigoros gegen die geplante massive
Ausweitung des Betriebsumfanges auf dem
Flugplatz Buochs und die absehbaren enormen
Beeinträchtigungen der Nidwaldner
Wohnqualität samt allen Folgen
(Wertverlust von Immobilien, Abwanderung und
Fernbleiben von Steuerzahlern, etc.).
Von den aktuellen Nidwaldner Flugplatzplänen
wird auch die Wohnqualität attraktiver
ausserkantonaler Gemeinden deutlich spürbar
beeinträchtigt werden.
Unter der Federführung des SBFB laufen
deshalb derzeit die Vorbereitungen für eine
private Sammelklage, der sich auch
Nicht-Mitglieder anschliessen können.
Zeitsparend – preiswert –
verfahrensökonomisch.
Am 19. April genehmigte die Nidwaldner
Regierung das Raumordnungskonzept (ROK) des
Militärflugplatzes Buochs (siehe
Medienmitteilung vom 29. April). Sehr zum
Missfallen des Schutzverbandes der
Bevölkerung um den Flugplatz Buochs SBFB,
weil es die Regierung unterlassen hat, das
ROK in den entscheidenden Bereichen, die die
WohnqualitätNidwaldens massiv
tangieren, zu korrigieren und
anzupassen. Verdreifachung der
zivilen Flugbewegungen heisst unter
anderem das Ziel! Spätestens heute wissen
wir zudem, zu welchem Nennwert Aussagen der
Aviatiklobby zu nehmen sind.
Der SBFB wehrt sich rigoros gegen die
absehbaren enormen Beeinträchtigungen des
Nidwaldner Wohnraumes samt allen Folgen
(Wertverlust von Immobilien, Abwanderung und
Fernbleiben von Steuerzahlern, etc.).
Negativ betroffen sind von den aktuellen
Nidwaldner Flugplatzplänen aber auch
attraktive Wohngebiete ausserkantonaler
Gemeinden, die vom Engagement des
Schutzverbandes Buochs profitieren.
Aus dem sehr tragischen Absturz vom
13.1.2005 mit fliegerisch unbeteiligtem
Opfer auf dem Flugplatz Buochs anlässlich
einer höchst riskanten Akrobatiknummer von
zwei PC-21 im Flottenverband scheint die
Luftwaffe und das Departement Schmid nichts,
aber gar nichts gelernt zu haben.
Wer das heutige Training der Patrouille
Suisse und die Verschleuderung von
Steuergeldern im Nidwaldner Luftraum
beobachtet hat, kommt unweigerlich zum
Schluss, dass der Absturz eines Tigers auf
bewohntes Gebiet, dessen Häuser in Flammen
aufgehen, offensichtlich in Kauf genommen
wird. Die Tragödien der Airshows von
Ramstein 1988, Bratislava 1999, Lwiw
(Ukraine) 2002, etc., etc. scheinen alle
vergessen. Der nächste Super-GAU ist nur
eine Frage der Zeit.
24.04.05:
Rücksichtsloses, kaltschnäuziges Vorgehen
von Skycruise
Die Aktivitäten am bisherigen Standort in
Ennetbürgen sind untrügliche Zeichen, dass -
eine Bewilligung des BAZL vorausgesetzt -
der Luftschiffbetrieb 2005 zum dritten (…)
aufeinander folgenden Jahr am bisherigen
provisorischen Standort auf dem Flugplatz
Buochs in unmittelbarer Nähe bewohnter
Liegenschaften stattfinden dürfte. Das
Provisorium scheint zum Providurium
zu werden. Und dies, obwohl der Standort der
Anwohnerschaft für einen Dauerbetrieb nicht
zugemutet werden kann, wie der Gemeinderat
Ennetbürgen in seiner Vernehmlassung vom 12.
Dezember 2003 zuhanden der
Volkwirtschaftsdirektion Nidwalden wörtlich
festhielt: “Der Wohnbevölkerung in der
unmittelbaren Nähe des im Versuchsjahr
benützten Betriebsgeländes kann ein
Dauerbetrieb nicht zugemutet werden. Das
Betriebsgelände ist z.B. in die unbewohnte
Gegend des Schützenhauses zu verlegen.“,
Zitatende.
Rücksichtslos und ohne jeden Respekt vor den
betroffenen Anwohnern hat Skycruise am
Sonntagmorgen, 24. April 2005 ab 09:00
Uhr ausgerüstet mit einem laufenden
Kompressor, Hubstapler, etc. am Aufbau
der Infrastruktur (Zelte, etc.) gearbeitet.
Abklärungen aus der verärgerten
Anwohnerschaft bei der Polizei ergaben,
dass keinerlei Bewilligung für solche
Arbeiten am Sonntag vorliege, worauf die
Polizei umgehend ausrückte, den Sachverhalt
samt Fotos festhielt und dem kaltschnäuzigen
Vorgehen der Skycruise den Riegel schob. Der
Fall wird nun das Verhöramt Nidwalden
beschäftigen.
30.03.05:
Luftschiff von Athen nach Friedrichshafen
zur Wartung.
Laut neuesten Informationen soll das eine
Luftschiff, welches nach der Olympiade in
Athen überwinterte, nach Friedrichshafen
überführt worden sein, wo nun die Wartung
erfolgt.
Weshalb nach Friedrichshafen und nicht etwa
nach Berlin, wo der “Zeppelin“ beim
Luftschiffbauer Cargolifter noch den Winter
2003/2004 neben dem zweiten
Skycruise-Luftschiff des gleichen Typs 600
B, getauft “Charly“, verbrachte? Cargolifter
musste Insolvenz anmelden und die Tore
schliessen. Die Cargolifter-Halle und das
550 Hektar grosse Areal wurden im Rahmen des
Insolvenzverfahrens an den Malaysier Colin
Au veräussert, der aus der einstigen
Cargolifter-Halle einen tropischen
Freizeitpark (…) -
www.tropicalisland.de - entstehen liess.
Die “Tropeninsel“ ist seit einigen Monaten
in Betrieb. Dort gibt es deshalb keine
Überwinterungs- sowie Wartungs- und
Instandhaltungsmöglichkeiten mehr.
Das Luftschiff “Charly“ hätte nach dem
Willen der Skycruise Switzerland –
Medienmitteilung vom 7.4.2004, mittlerweile
von der Homepage
www.skycruise.ch verschwunden (…) – in
Deutschland mit den Hoheitszeichen D-LCLA
immatrikuliert werden sollen. Skycruise
beabsichtigte, im Mai 2004 mit dem
Luftschiff “Charly“ über Berlin
Passagierrundflüge durchzuführen. Doch
erstens kommt es anders und zweitens als man
denkt. Die deutsche Luftfahrtbehörde, das
Luftfahrtbundesamt (LBA) in Braunschweig,
stimmte weder einer offiziellen noch einer
provisorischen Verkehrszulassung des ehemals
flugunfähigen Luftschiffes “Charly“ ex
Cargolifter unter der neuen Besitzerin
Skycruise Switzerland zu. Offensichtlich
erfüllte Skycruise für den gewerbsmässigen
Betrieb nicht alle europäischen
Vorschriften, weshalb zumindest die deutsche
Luftfahrtbehörde konsequent handelte und
eine Betriebsbewilligung ablehnte.
Daraufhin wurde “Charly“ kurzerhand mit
amerikanischen Hoheitszeichen N601SK
immatrikuliert, mit provisorischer
Bewilligung des (…) BAZL vom 10.6.2004 für
kurze Zeit auf dem Militärflugplatz Buochs
für Rundflüge eingesetzt und dann nach Athen
an die Olympiade transferiert. Nach den
Spielen wurde “Charly“ angeblich nach Mexiko
verkauft, wo laut Medienmitteilung von
Skycruise vom 5.11.2004 im Frühjahr 2005 der
Betrieb von Passagierrundflügen aufgenommen
werden sollte, während das andere Luftschiff
mit der US-amerikanischen Immatrikulation
N605SK nun in Friedrichshafen gewartet und
für allfällige Rundflüge ab 1. Mai auf dem
Flugplatz Buochs auf Vordermann gebracht
wird.
Die oberste Schweizer Luftfahrtbehörde steht
vor einer heiklen Entscheidung. Dieses Mal
allerdings unter den Vorzeichen
verschiedener Flugunfälle in der
Zentralschweiz, darunter auch des sehr
tragischen Highflyer-Unfalles vom letzten
Sommer. Dabei geht es nicht nur um die Frage
der Aufsicht, sondern ebenso sehr um die
Frage notwendigen Basis-Infrastruktur sowie
der plan- und ausserplanmässigen Wartung
während des Betriebes.
Im Interesse der Sicherheit von
Anwohnern, Strassenverkehrsteilnehmern auf
der Kantonsstrasse in unmittelbarer Nähe des
Luftschiffstandortes, Passagieren und nicht
zuletzt der übrigen Zivilaviatik geht
kein Weg vorbei an einem kompromisslosen,
ganzheitlichen (!) Vollzug der Gesetze.
Im Übrigen erwartet der SBFB vom BAZL, dass
die einschlägigen europäischen Vorschriften
gemäss JAR (Joint Aviation Requirements)
der Joint Aviation Authorities - die
Schweiz ist ebenfalls JAA-Mitglied - als
gesetzte Standards konsequent eingehalten
werden.
23.03.05:
Schwerverkehrszentrum ab 2008 in
Erstfeld.
Wie das Eidgenössische Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
UVEK mitteilte, soll das einzige grosse
Schwerverkehrszentrum entlang der
Nord-/Südachse im Kanton Uri gebaut
werden, weil dort auch die via Axenstrasse
anfahrenden Lastwagen erfasst werden können.
Es soll Platz für 322 LKW bieten. Bei Bedarf
können durch engeres Parkieren über 500
Brummis parkiert werden. Die Kosten belaufen
sich auf 55 Millionen Franken.
Weil am geplanten Standort Ripshausen
die RUAG Munition lagert (siehe
Bericht der “Neuen Nidwaldner Zeitung“ vom
15.3.2005), machte das Bundesamt für
Strassen ASTRA zur Auflage, dass dieses
Lager verlegt werde. Nach Verhandlungen
mit dem Eidgenössischen Departement für
Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
VBS wird das Munitionslager an einen
Ersatzstandort am Urnersee verschoben. Die
Inbetriebnahme des Schwerverkehrszentrums
ist für 2008 geplant.
Weitere kleinere Zentren sind laut UVEK in
St. Maurice VS, Schaffhausen, Sigirino TI,
Reiden LU, Uhwiesen ZH, Chavornay VD,
Oensingen SO, Frick AG, Schafisheim AG und
an zwei noch nicht bestimmten Standorten
vorgesehen.
23.03.05:
Ermittlungen der Bundesanwaltschaft zum
Highflyer-Unglück ausgedehnt.
Wie die Bundesanwaltschaft mitteilte, wurden
die bisherigen Ermittlungen gegen Unbekannt
im Strafverfahren bezüglich des
Highflyer-Unglücks vom 23.7.2004 beim
Verkehrshaus Luzern auf Piloten und
Teamleiter ausgedehnt. Ermittelt wird wegen
fahrlässiger Tötung und fahrlässiger
schwerer Körperverletzung.
Es war ein Gewitter im Anzug. Der gemäss
Bericht des Büros für
Flugunfalluntersuchungen BFU überladene
Highflyer geriet beim Aufstieg in eine
starke Windböe. Während 20 Minuten
wurde der Ballon hin und her
geschleudert. Dabei verunfallte eine
indische Touristin tödlich, zehn Personen
verletzten sich erheblich und vierzehn
leicht.
24.02.2005:
Schwerverkehrszentrum: “schwieriger
Entscheid“ für das Bundesamt für Strassen
ASTRA.
Bekanntlich soll entweder in Erstfeld oder
auf dem Flugplatz Buochs ein
Schwerverkehrszentrum (SVZ) gebaut werden.
Die Meinungen darüber gehen in beiden
Kantonen aus verschiedenen Gründen diametral
auseinander. Nicht zuletzt deshalb, weil
absehbar ist, dass damit die
Wohnqualität/Wohnattraktivität (Lärm,
Abgase, Verkehrszunahme, Staus, etc.) massiv
verschlechtert wird. Und weil die Anzahl der
möglichen neuen 25 – 50 Arbeitsplätze in
keinem Verhältnis steht zur benötigten
Landfläche von rund 100'000 m2. Der Standort
Buochs in der Nähe des Kreisels Kreuzstrasse
entlang der A2 stellt ausserdem hinsichtlich
des Landschaftsbildes ein äusserst
schwieriges Unterfangen dar. Und für den
Nidwaldner Tourismus ist das Projekt mit
Sicherheit kein Aushängeschild.
Ursprünglich wurde der Entscheid, an welchem
Standort das SVZ gebaut werden soll, auf
anfangs September 2004, dann auf Dezember
und schliesslich Ende Januar 2005
angekündigt. Das Bundesamt für Strassen
ASTRA teilte nun lapidar mit, “es sei ein
schwieriger Entscheid“, und dass es eine
weitere Verschiebung gibt. Das ASTRA setzte
den neuesten Termin auf Ende April 2005 (…)
fest.
Gemäss der ersten Information zum Projekt in
der “Neuen Nidwaldner Zeitung“ vom 19. März
2003 war die Rede von Parkräumen für 380
LKWs auf dem Schwerverkehrskontrollzentrum.
Der Kanton Nidwalden plante in seinem
Projekt dann bereits 440 LKWs ein (“Neue
Nidwaldner Zeitung“ 31. Januar 2004). Und
heute ist gemäss online-Portal der “Neuen
Luzerner Zeitung“ bereits die Rede davon,
dass Parkräume für rund 600 Fahrzeuge (…)
entstehen sollen.
Nach dem klaren Nein des Schweizer
Volkes und dem noch eindrücklicheren Nein
des Nidwaldner Souveräns (64.3 %
Nein-Stimmen) vom 8. Februar 2004 zum Avanti
Gegenvorschlag ist das geplante Netz der
Schwerverkehrszentren und im Besonderen auch
des SVZ Buochs hinfällig geworden.
Zudem: Dem damaligen NEAT-Entscheid des
Souveräns liegt unter anderem die Reduktion
auf noch 650'000 alpenquerende LKWs oder
rund - 2'500 LKWs pro Werktag - zugrunde.
Der Entscheid des Nidwaldner Souveräns vom
8.2.2004 bedeutet unmissverständlich: 1.
Bekräftigung des LKW-Verlagerungszieles von
der Strasse auf die Schiene und folgerichtig
auch keine LKW-Warteräume abseits der
Autobahn, 2. keine zweite Gotthardröhre, da
falsches verkehrspolitisches Signal an die
EU.
18.02.2005:
SBFB fordert die Behebung von Sicherheitsdefiziten.
Aufgrund verschiedener Entwicklungen auf und über dem Flugplatz sowie
entsprechenden Reaktionen von Anwohnern war es für den Schutzverband der
Bevölkerung um den Flugplatz Buochs absehbar, dass es früher oder später zu
folgenschweren Unfällen kommen musste. Deshalb intervenierte der Schutzverband
bereits verschiedentlich mit Vehemenz bei der obersten
Luftfahrtaufsichtsbehörde. Mit Nachdruck fordert der SBFB jetzt vom BAZL erneut
im Interesse der öffentlichen Sicherheit den schnellen Erlass mehrerer Auflagen
für den Flugplatz Buochs, bevor der dritte Super-Gau innert Kürze Tatsache ist.
Gefordert werden unter anderem:
1. ein grundsätzliches Verbot von Akrobatikflügen im gleichzeitigen Flugverband
von zwei oder mehreren Maschinen (Trainings der Kunstflugstaffel der Patrouille
Suisse ein-geschlossen)
2. ein grundsätzliches Verbot für jegliche private Akrobenützer mit der einzigen
Aus-nahme der Pilatus Flugzeugwerke AG unter Einhaltung der Mindestflughöhe von
500 m über Grund, direkt über dem Flugplatz.
Kehrtwende des VBS in Sachen Militärflugplätze: aus 1 von 5 wurden 2 von 5.
In der Medienmitteilung des VBS vom 3.9.2003 war zu lesen, dass von den fünf
Militärflugplätzen Alpnach, Buochs, Dübendorf, Emmen und Mollis künftig nur noch
einer weiter betrieben werden kann.
Gespannt wartete man auf den in Aussicht gestellten Entscheid des VBS zum
Stationierungskonzept der Armee vom 6.12.2004. Emmen hat den Zuschlag erhalten
wie dies im “Sonntags Blick“ schon vor Wochen publik wurde. Das VBS hat seinen
im September angekündigten Plan zwischenzeitlich jedoch über den Haufen
geworfen, denn auch der Flugplatz Buochs bleibt weiterhin Militärflugplatz. Aus
1 von 5 wurden 2 von 5.
Nun, der Entscheid über die Einsatzinfrastruktur der Luftwaffe ist im Fall
Buochs weder militärstrategisch noch aus der Nähe zum Militärflugplatz Emmen und
noch viel weniger unter dem Spardruck beim VBS nachvollziehbar. Die
Medienmitteilung des Departements Schmid vom 6.12.2004 schweigt sich denn auch
sehr vornehm aus, weshalb Buochs nun plötzlich als zweiter der fünf
Militärflugplätze dabei ist.
In der Medienmitteilung heisst es unter anderem: “Auf die Flugplätze Alpnach,
Dübendorf und Mollis wird verzichtet. Der Flugplatz Buochs wird als “Sleeping
Base“ mit minimalsten Unterhaltsaufwendungen weiter betrieben aber durch die
Luftwaffe in der normalen Lage grundsätzlich nicht mehr benutzt.“.
Und weiter: “Als Basen der Luftwaffe verbleiben somit die Flugplätze Emmen,
Payerne, Sion und Meiringen sowie der Flugplatz Locarno als Ausbildungsstandort.
Der Entscheid für den Flugplatz Emmen fiel auf Grund der vorhandenen
Infrastruktur als Lufttransportbasis sowohl für Helikopter als auch für
Transportflugzeuge. Zudem können die Bedürfnisse des Kompetenzzentrums SWISSINT
für Lufttransporte weitgehend mit einbezogen werden. Weiter kann Emmen als
Ausweichstandort für Kampfflugzeuge genutzt werden.“.
Fazit: Gewisse politische Kreise aus Nidwalden haben sich in Bern mit ihrer
Zielsetzung durchgesetzt, den Militärflugplatz Buochs unter dem Titel “Sleeping
Base“ zu erhalten. Steuergelder des Bundes fliessen somit weiterhin in den
Unterhalt dieser militärischen Infrastrukturanlage, obschon die Luftwaffe den
Flugplatz grundsätzlich nicht mehr benutzt. Und mit einer “abnormalen“ Lage, in
der die Luftwaffe auf den Militärflugplatz Buochs angewiesen wäre, ist nicht zu
rechnen. Ob all dem, was hier abgeht, dürften wohl bei den Korporationen Buochs,
Ennetbürgen und Stans als ehemaligen Landbesitzern mit vertraglich zugesicherten
Heimfallsrechten die Alarmglocken läuten.
24.11.2004:
Landrat heisst A2-Lärm-Motion Jurt gut.
Mit 56 Stimmen wurde die Motion von Ruedi Jurt (CVP, Beckenried) vom
Nidwaldner Landrat geschlossen gutgeheissen. Jurt verlangt mit weiteren gegen 20
Unterzeichnern Lärmschutzmassnahmen, weil die Immissionen des Verkehrs der
Autobahn im Raum Buochs / Beckenried gravierend sind.
Bekanntlich wirken sie sich über grosse Distanzen bis an die erhöhten Wohnlagen
der Gemeinde Ennetbürgen aus.
Da gab es bis in die neuere Gegenwart doch tatsächlich Mitglieder des
Bewilligungsgremiums für terrestrische Flugplatznutzungen, die glaubten, es
seien auf dem Flugplatz Buochs noch Motorsportveranstaltungen aller Art
notwendig.
Der Schutzverband der Bevölkerung um den Flugplatz Buochs dankt Landrat Ruedi
Jurt und Mitunterzeichnenden der Motion für die Bemühungen zur Verbesserung der
Wohnqualität Nidwaldens.
24.11.2004:
Erlösung vom Lärmtrauma.
Der Lärm entlang der Autobahn A2 ist eine der Nidwaldner Lärmquellen. Als
nächstes wird nun die Sanierung im Raum Stansstad angegangen, jedoch erst
frühestens ab 2007 und sollte 2009/10 beendet sein. Nach der Gemeindeversammlung
stimmte jetzt auch der Nidwaldner Landrat mit 55 Ja-Stimmen der Erstellung einer
Autobahn-Lärmgalerie in Stansstad zu. Der Kanton zahlt 926'000 Franken an die
Gemeinde, 4.09 Millionen Franken übernimmt Stansstad, 23.15 Millionen der Bund.
Laut Lokalpresse rief Ruedi Jurt (CVP, Beckenried) als Präsident der Kommission
für Bau, Planung, Landwirtschaft und Umwelt den Landrat auf: "Erfüllen Sie die
Hoffnungen und den berechtigten Traum der Stansstader und erlösen Sie sie vom
Trauma der A2-Lärmbelastung.".
Es bleibt zu hoffen, dass sich der Nidwaldner Landrat in naher Zukunft ebenso
sehr engagiert für weitere Massnahmen zur Verbesserung der Wohnqualität
Nidwaldens.
Flächendeckende Lärmimmissionen aus der Luft lassen sich jedoch weder mit
millionenschweren Investitionen in Lärmgalerien und Lärmwände noch mit
"Lärmschürzen" an Flugzeugen in den Griff bekommen, sondern einzig über ein
Betriebsreglement mit messbaren Leitplanken, konkret einer unumgänglichen
Plafonierung/Begrenzung der Anzahl Flugbewegungen, Einhaltung der während
Jahrzehnten üblichen militärischen Flugbetriebszeiten für - neue - aviatische
Nutzer und - griffigen - Lärmtaxen für die lautesten Flugzeugtypen
(Verursacherprinzip). Dies ist zwingend notwendig, sollen die
Millionen-Investitionen am Autobahnboden nicht weigehend wirkungslos verpuffen.
24.11.2004:
Aus für Supermotard 2005 auf dem Militärlugplatz Buochs-Ennetbürgen.
Der SBFB forderte in den letzten Jahren verschiedentlich mit hohem
Nachdruck, dass der schleichenden zivilen Dauerbeschallung sowie Verlärmung
durch Veranstaltungen aller Art und Unart beispielsweise im Motorsportbereich (Supermotard,
Formel-1-Test, Auto-Slalom, Speedway Trophy, etc.), sodann aber auch im
Aviatikbereich (seit 2003 auf zwei ... Werktags-Wochen ausgedehntes, tägliches,
ohrenbetäubendes Kunstflugtraining der Breitling-Akrobatik-Crew unter dem
Deckmantel einer "internationalen Händlerveranstaltung") mit restriktiverer
Praxis und konkreten Auflagen der Bewilligungsbehörden entgegenzutreten ist. Mit
Wirkung, wie es scheint.
Der neuesten Ausgabe des Mitteilungsblattes der Gemeinde Ennetbürgen "Us eysem
Dorf" ist zu entnehmen, dass die Airport Buochs AG zusammen mit dem
Koordinationsausschuss, in dem auch die Gemeinde Ennetbürgen vertreten ist,
beschlossen hat, "die Supermotard-Veranstaltung 2005 nicht mehr zu bewilligen".
Die entsprechenden "grossen Lärm-Immissionen" wurden eingestanden.
Mit Befriedigung nimmt der SBFB von diesem Entscheid Kenntnis. Der Schutzverband
erwartet, dass der Beschluss nicht nur für das Jahr 2005 gilt, sondern, dass der
zweite Teil der Formulierung "nicht mehr (...) zu bewilligen" grundsätzlicher
Natur ist, somit über das Jahr 2005 hinaus Bestand hat. Der erste - für die
Anwohnerschaft wahrnehmbare - Schritt Richtung Verbesserung der Wohnqualität ist
getan, sofern nicht auf die gestrichene Veranstaltung der nächste
immissionsträchtige "Ersatz" folgt.
Für eine nachhaltige, dauerhafte Verbesserung der Wohnqualität bleibt noch viel
zu tun. Das Bewilligungsgremium ist weiterhin gefordert. Denn eine Schwalbe
macht noch keinen Frühling.
03.11.2004:
Standortvorschlag der
Armee geht am 6. Dezember in die
Vernehmlassung.
Wie seit den Sommerferien bekannt ist, will
die Armee von den Flugplätzen Alpnach,
Buochs, Dübendorf, Emmen und Mollis nur
einen weiter betreiben.
Das Eidgenössische Departement für
Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
(VBS) wird am 6. Dezember seinen
Standortvorschlag in die Vernehmlassung
schicken. Bis dahin will es keine Lobbyisten
zu diesem Thema empfangen.
20.09.2004:
Einladung zur 7.
Generalversammlung
Mittwoch, 20. Oktober 2004, 19.45 Uhr
(Saalöffnung: 19.30 Uhr)
Rest. “Eintracht“, Wilstrasse 3, 6370
Oberdorf
(Autobahnausfahrt Stans Süd, Richtung
Engelberg, nach ca. 500 m, Höhe Kreisel,
rechts)
Anschliesend an die GV offeriert der SBFB
einen Apéro.
Ehemals nicht mehr
flugfähiges und nicht mehr zugelassenes
Luftschiff nach Amerika zur
Generalüberholung?
Laut “Neuer Nidwaldner Zeitung“ vom
16.9.2004 wird eines der beiden Luftschiffe
der Skycruise Switzerland “demnächst in
seine Einzelteile zerlegt, verschifft und
nach Amerika gebracht, um dort einige
Aufträge (…) zu erledigen“, so Christian
Schulthess, ohne konkreter zu werden. Wenn
es dazu der Leserschaft einen für Skycruise
vorteilhaften Hintergrund mitzuteilen gäbe,
hätte man diesen in der gewohnten Manier
schon ins richtige medienwirksame Licht
gerückt.
Um welches Luftschiff es sich dabei konkret
handelt, ist in der “NNZ“ nicht erwähnt.
Etwa um jenes, das von Skycruise Switzerland
im Vorfeld der Versteigerung der Aktiven der
deutschen CargoLifter AG im letzten Jahr
erworben wurde? Und von dem in den
“BerliNews“ vom 19.10.2003
(http://www.berlinews.de/archiv-2003/1685.shtml)
wörtlich die Rede ist von “einem nicht
mehr flugfähigen und nicht mehr zugelassenen
Luftschiff Skyship 600.“, das die
CargoLifter AG vor einigen Jahren in England
kaufte. Der Artikel in den “Berli-News“ über
die abgeschlossene Auktion betreffend die
CargoLifter AG ist gezeichnet vom
verantwortlichen Insolvenzverwalter Prof.
Dr. Rolf-Dieter Mönning, Rechtsanwalt.
Das fragliche Luftschiff wurde dann für die
Saison 2004 flugfähig gemacht und unter
anderem auch auf dem Flugplatz Buochs
eingesetzt. Aber nicht etwa wie von
vielen erwartet mit deutscher (…), sondern
mit amerikanischer Immatrikulation. Zur
Erinnerung: mit Medienmitteilung vom
7.4.2004 (mittlerweile von der Homepage der
Skycruise Switzerland sang- und klanglos
verschwunden …!) und der Berichterstattung
in der “NNZ“ vom 8.4.2004 stellte Skycruise
in Aussicht, in Nidwalden werde heuer ein
Luftschiff mit deutscher Immatrikulation
betrieben.
Es ist der Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit
nicht entgangen, dass eines der beiden
Luftschiffe auf dem Flugplatz Buochs - kaum
aus der Werft in Berlin angekommen -
repariert werden musste und einige Wochen
ausser Betrieb war. Folgt jetzt die
unumgängliche Generalüberholung innerhalb
der Skycruiser Corporation in den USA?
Fazit des SBFB:
Das BAZL tut gut daran, auch künftig auf
der auf klarer Rechtsgrundlage (Art.
108 lit. b der Luftfahrtverordnung, LFV)
vorgesehenen Aufsicht von im Ausland
immatrikulierten Luftfahrzeugen durch die
ausländische Luftfahrtbehörde, im
vorliegenden Fall der amerikanischen FAA, zu
beharren, und zwar unbesehen des
ungeheuerlichen, medial aufgebauten Druckes
der Skycruise Switzerland im Hinblick auf
einen allfälligen Betrieb 2005.
Im Interesse der Sicherheit von
Anwohnern, Strassenverkehrsteilnehmern auf
der Kantonsstrasse in unmittelbarer Nähe des
Luftschiffstandortes, Passagieren und nicht
zuletzt der übrigen Zivilaviatik geht
kein Weg vorbei an einem kompromisslosen,
ganzheitlichen (!) Vollzug des
Luftfahrtgesetzes sowie der
Luftfahrtverordnung durch das BAZL.
Vom Skycruise-Vorwurf in der heutigen
Lokalpresse, das BAZL habe bisher
“unverhältnismässig gehandelt“, kann
zusammenfassend keine Rede sein.
15.09.2004:
Hokuspokus – Verschwundibus: Fortsetzung zum
“Grounding“ des Luftschiffes.
Die Art und Weise, wie Skycruise das bisherige Nichtzustandekommen einer
schweizerischen Immatrikulation des Luftschiffes und die Entstehung des
“Groundings“ für den Rest der Saison 2004 in der heutigen Medienmitteilung
schildert, stimmt gelinde formuliert sehr nachdenklich.
Skycruise beruft sich unter anderem auf folgenden Text ihrer Medienmitteilung
vom 7. April 2004: “Eine Lösung für die Weiterführung des seit zwei Jahren
laufenden Betriebes wird laut BAZL so oder so gefunden werden – vom BAZL
favorisiert wird eine schweizerische Betriebsbewilligung unter Einsatz eines im
Ausland eingetragenen Luftfahrzeuges.“.
Die Mitteilung vom 7.4.2004 (und damit die vorstehende Textpassage, Anm. SBFB)
sei vom Vorsteher der verantwortlichen Abteilung des BAZL autorisiert
(genehmigt) worden. Und weiter: “Allerdings: die Verantwortung dafür tragen
wollten die Verantwortlichen dann nicht. Die sollte die US-Luftfahrtbehörde FAA
übernehmen mit einer Erklärung, dass sie für die Aufsicht über Betrieb und
Technik zuständig sei. Erwartungsgemäss wollten die Amerikaner nichts davon
wissen, formelle Verantwortung für einen Passagierflugbetrieb in der Schweiz zu
übernehmen.“, so der Wortlaut der heutigen Medienmitteilung.
Zunächst stellt der SBFB fest, dass just jene Medienmitteilung vom 7. April
2004, auf die sich Skycruise heute beruft, hokuspokus von der Homepage der
Skycruise Switzerland verschwunden (…) ist! Eine ältere Medienmitteilung vom
13.1.2004 existiert weiterhin. Gut, dass es vom “Verschwundibus“ noch Kopien
gibt!
Skycruise verschweigt heute in höchst eigennütziger Darstellung, dass in der
gleichen Medienmitteilung die Rede war von einem zweiten Luftschiff, das nach
Rundflügen im Mai über Berlin unter deutscher Immatrikulation D-LCLA Anfang
Juni in der Schweiz zum Einsatz komme.
Fazit des SBFB:
Das BAZL konnte damals bei der Autorisierung des Textes der Medienmiteilung vom
7. April 2004 davon auszugehen, dass die notwendige Aufsicht für ein im Ausland
immatrikuliertes Luftfahrzeug von der deutschen Luftfahrtbehörde hätte
wahrgenommen werden müssen. In diesem ganzheitlichen Licht der
Betrachtung ist die Autorisierung der Medienmitteilung vom 7.4.2004 durch das
BAZL nachvollziehbar und die heutige Darstellung durch Skycruise - mit
Verlaub - eine Verzerrung des Sachverhaltes der übleren Art!
Warum es dann doch nicht zur Immatrikulation des Luftschiffes in Deutschland
kam, schweigt sich die heutige Medienmitteilung der Skycruise vornehm aus!
Umso mehr wird auf das BAZL eingedroschen.
Es ist in jeder Hinsicht verständlich, dass die beiden diesen Sommer zum Einsatz
gekommenen Luftschiffe mit den amerikanischen Immatrikulationen N605SK und
N601SK, auf der die provisorische Bewilligung des BAZL vom 10.6.2004 beruht,
ohne Wenn und Aber der Aufsicht der amerikanischen Luftfahrtbehörde FAA
unterstanden. Daran ändert auch nichts, dass die vom BAZL von der
Luftschiffbetreiberin “resolutiv“ verlangte Aufsichtsbestätigung der FAA bis zum
31. Juli 2004 nicht hat beigebracht werden können.
24.11.2004:
Erlösung vom Lärmtrauma.
Der Lärm entlang der Autobahn A2 ist eine der Nidwaldner Lärmquellen. Als
nächstes wird nun die Sanierung im Raum Stansstad angegangen, jedoch erst
frühestens ab 2007 und sollte 2009/10 beendet sein. Nach der Gemeindeversammlung
stimmte jetzt auch der Nidwaldner Landrat mit 55 Ja-Stimmen der Erstellung einer
Autobahn-Lärmgalerie in Stansstad zu. Der Kanton zahlt 926'000 Franken an die
Gemeinde, 4.09 Millionen Franken übernimmt Stansstad, 23.15 Millionen der Bund.
Laut Lokalpresse rief Ruedi Jurt (CVP, Beckenried) als Präsident der Kommission
für Bau, Planung, Landwirtschaft und Umwelt den Landrat auf: "Erfüllen Sie die
Hoffnungen und den berechtigten Traum der Stansstader und erlösen Sie sie vom
Trauma der A2-Lärmbelastung.".
Es bleibt zu hoffen, dass sich der Nidwaldner Landrat in naher Zukunft ebenso
sehr engagiert für weitere Massnahmen zur Verbesserung der Wohnqualität
Nidwaldens.
Flächendeckende Lärmimmissionen aus der Luft lassen sich jedoch weder mit
millionenschweren Investitionen in Lärmgalerien und Lärmwände noch mit
"Lärmschürzen" an Flugzeugen in den Griff bekommen, sondern einzig über ein
Betriebsreglement mit messbaren Leitplanken, konkret einer unumgänglichen
Plafonierung/Begrenzung der Anzahl Flugbewegungen, Einhaltung der während
Jahrzehnten üblichen militärischen Flugbetriebszeiten für - neue - aviatische
Nutzer und - griffigen - Lärmtaxen für die lautesten Flugzeugtypen
(Verursacherprinzip). Dies ist zwingend notwendig, sollen die
Millionen-Investitionen am Autobahnboden nicht weigehend wirkungslos verpuffen.
24.11.2004:
Aus für Supermotard 2005 auf dem Militärlugplatz Buochs-Ennetbürgen.
Der SBFB forderte in den letzten Jahren verschiedentlich mit hohem
Nachdruck, dass der schleichenden zivilen Dauerbeschallung sowie Verlärmung
durch Veranstaltungen aller Art und Unart beispielsweise im Motorsportbereich (Supermotard,
Formel-1-Test, Auto-Slalom, Speedway Trophy, etc.), sodann aber auch im
Aviatikbereich (seit 2003 auf zwei ... Werktags-Wochen ausgedehntes, tägliches,
ohrenbetäubendes Kunstflugtraining der Breitling-Akrobatik-Crew unter dem
Deckmantel einer "internationalen Händlerveranstaltung") mit restriktiverer
Praxis und konkreten Auflagen der Bewilligungsbehörden entgegenzutreten ist. Mit
Wirkung, wie es scheint.
Der neuesten Ausgabe des Mitteilungsblattes der Gemeinde Ennetbürgen "Us eysem
Dorf" ist zu entnehmen, dass die Airport Buochs AG zusammen mit dem
Koordinationsausschuss, in dem auch die Gemeinde Ennetbürgen vertreten ist,
beschlossen hat, "die Supermotard-Veranstaltung 2005 nicht mehr zu bewilligen".
Die entsprechenden "grossen Lärm-Immissionen" wurden eingestanden.
Mit Befriedigung nimmt der SBFB von diesem Entscheid Kenntnis. Der Schutzverband
erwartet, dass der Beschluss nicht nur für das Jahr 2005 gilt, sondern, dass der
zweite Teil der Formulierung "nicht mehr (...) zu bewilligen" grundsätzlicher
Natur ist, somit über das Jahr 2005 hinaus Bestand hat. Der erste - für die
Anwohnerschaft wahrnehmbare - Schritt Richtung Verbesserung der Wohnqualität ist
getan, sofern nicht auf die gestrichene Veranstaltung der nächste
immissionsträchtige "Ersatz" folgt.
Für eine nachhaltige, dauerhafte Verbesserung der Wohnqualität bleibt noch viel
zu tun. Das Bewilligungsgremium ist weiterhin gefordert. Denn eine Schwalbe
macht noch keinen Frühling.
03.11.2004:
Standortvorschlag der
Armee geht am 6. Dezember in die
Vernehmlassung.
Wie seit den Sommerferien bekannt ist, will
die Armee von den Flugplätzen Alpnach,
Buochs, Dübendorf, Emmen und Mollis nur
einen weiter betreiben.
Das Eidgenössische Departement für
Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
(VBS) wird am 6. Dezember seinen
Standortvorschlag in die Vernehmlassung
schicken. Bis dahin will es keine Lobbyisten
zu diesem Thema empfangen.
20.09.2004:
Einladung zur 7.
Generalversammlung
Mittwoch, 20. Oktober 2004, 19.45 Uhr
(Saalöffnung: 19.30 Uhr)
Rest. “Eintracht“, Wilstrasse 3, 6370
Oberdorf
(Autobahnausfahrt Stans Süd, Richtung
Engelberg, nach ca. 500 m, Höhe Kreisel,
rechts)
Anschliesend an die GV offeriert der SBFB
einen Apéro.
Ehemals nicht mehr
flugfähiges und nicht mehr zugelassenes
Luftschiff nach Amerika zur
Generalüberholung?
Laut “Neuer Nidwaldner Zeitung“ vom
16.9.2004 wird eines der beiden Luftschiffe
der Skycruise Switzerland “demnächst in
seine Einzelteile zerlegt, verschifft und
nach Amerika gebracht, um dort einige
Aufträge (…) zu erledigen“, so Christian
Schulthess, ohne konkreter zu werden. Wenn
es dazu der Leserschaft einen für Skycruise
vorteilhaften Hintergrund mitzuteilen gäbe,
hätte man diesen in der gewohnten Manier
schon ins richtige medienwirksame Licht
gerückt.
Um welches Luftschiff es sich dabei konkret
handelt, ist in der “NNZ“ nicht erwähnt.
Etwa um jenes, das von Skycruise Switzerland
im Vorfeld der Versteigerung der Aktiven der
deutschen CargoLifter AG im letzten Jahr
erworben wurde? Und von dem in den
“BerliNews“ vom 19.10.2003
(http://www.berlinews.de/archiv-2003/1685.shtml)
wörtlich die Rede ist von “einem nicht
mehr flugfähigen und nicht mehr zugelassenen
Luftschiff Skyship 600.“, das die
CargoLifter AG vor einigen Jahren in England
kaufte. Der Artikel in den “Berli-News“ über
die abgeschlossene Auktion betreffend die
CargoLifter AG ist gezeichnet vom
verantwortlichen Insolvenzverwalter Prof.
Dr. Rolf-Dieter Mönning, Rechtsanwalt.
Das fragliche Luftschiff wurde dann für die
Saison 2004 flugfähig gemacht und unter
anderem auch auf dem Flugplatz Buochs
eingesetzt. Aber nicht etwa wie von
vielen erwartet mit deutscher (…), sondern
mit amerikanischer Immatrikulation. Zur
Erinnerung: mit Medienmitteilung vom
7.4.2004 (mittlerweile von der Homepage der
Skycruise Switzerland sang- und klanglos
verschwunden …!) und der Berichterstattung
in der “NNZ“ vom 8.4.2004 stellte Skycruise
in Aussicht, in Nidwalden werde heuer ein
Luftschiff mit deutscher Immatrikulation
betrieben.
Es ist der Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit
nicht entgangen, dass eines der beiden
Luftschiffe auf dem Flugplatz Buochs - kaum
aus der Werft in Berlin angekommen -
repariert werden musste und einige Wochen
ausser Betrieb war. Folgt jetzt die
unumgängliche Generalüberholung innerhalb
der Skycruiser Corporation in den USA?
Fazit des SBFB:
Das BAZL tut gut daran, auch künftig auf
der auf klarer Rechtsgrundlage (Art.
108 lit. b der Luftfahrtverordnung, LFV)
vorgesehenen Aufsicht von im Ausland
immatrikulierten Luftfahrzeugen durch die
ausländische Luftfahrtbehörde, im
vorliegenden Fall der amerikanischen FAA, zu
beharren, und zwar unbesehen des
ungeheuerlichen, medial aufgebauten Druckes
der Skycruise Switzerland im Hinblick auf
einen allfälligen Betrieb 2005.
Im Interesse der Sicherheit von
Anwohnern, Strassenverkehrsteilnehmern auf
der Kantonsstrasse in unmittelbarer Nähe des
Luftschiffstandortes, Passagieren und nicht
zuletzt der übrigen Zivilaviatik geht
kein Weg vorbei an einem kompromisslosen,
ganzheitlichen (!) Vollzug des
Luftfahrtgesetzes sowie der
Luftfahrtverordnung durch das BAZL.
Vom Skycruise-Vorwurf in der heutigen
Lokalpresse, das BAZL habe bisher
“unverhältnismässig gehandelt“, kann
zusammenfassend keine Rede sein.
15.09.2004:
Hokuspokus – Verschwundibus: Fortsetzung zum
“Grounding“ des Luftschiffes.
Die Art und Weise, wie Skycruise das bisherige Nichtzustandekommen einer
schweizerischen Immatrikulation des Luftschiffes und die Entstehung des
“Groundings“ für den Rest der Saison 2004 in der heutigen Medienmitteilung
schildert, stimmt gelinde formuliert sehr nachdenklich.
Skycruise beruft sich unter anderem auf folgenden Text ihrer Medienmitteilung
vom 7. April 2004: “Eine Lösung für die Weiterführung des seit zwei Jahren
laufenden Betriebes wird laut BAZL so oder so gefunden werden – vom BAZL
favorisiert wird eine schweizerische Betriebsbewilligung unter Einsatz eines im
Ausland eingetragenen Luftfahrzeuges.“.
Die Mitteilung vom 7.4.2004 (und damit die vorstehende Textpassage, Anm. SBFB)
sei vom Vorsteher der verantwortlichen Abteilung des BAZL autorisiert
(genehmigt) worden. Und weiter: “Allerdings: die Verantwortung dafür tragen
wollten die Verantwortlichen dann nicht. Die sollte die US-Luftfahrtbehörde FAA
übernehmen mit einer Erklärung, dass sie für die Aufsicht über Betrieb und
Technik zuständig sei. Erwartungsgemäss wollten die Amerikaner nichts davon
wissen, formelle Verantwortung für einen Passagierflugbetrieb in der Schweiz zu
übernehmen.“, so der Wortlaut der heutigen Medienmitteilung.
Zunächst stellt der SBFB fest, dass just jene Medienmitteilung vom 7. April
2004, auf die sich Skycruise heute beruft, hokuspokus von der Homepage der
Skycruise Switzerland verschwunden (…) ist! Eine ältere Medienmitteilung vom
13.1.2004 existiert weiterhin. Gut, dass es vom “Verschwundibus“ noch Kopien
gibt!
Skycruise verschweigt heute in höchst eigennütziger Darstellung, dass in der
gleichen Medienmitteilung die Rede war von einem zweiten Luftschiff, das nach
Rundflügen im Mai über Berlin unter deutscher Immatrikulation D-LCLA Anfang
Juni in der Schweiz zum Einsatz komme.
Fazit des SBFB:
Das BAZL konnte damals bei der Autorisierung des Textes der Medienmiteilung vom
7. April 2004 davon auszugehen, dass die notwendige Aufsicht für ein im Ausland
immatrikuliertes Luftfahrzeug von der deutschen Luftfahrtbehörde hätte
wahrgenommen werden müssen. In diesem ganzheitlichen Licht der
Betrachtung ist die Autorisierung der Medienmitteilung vom 7.4.2004 durch das
BAZL nachvollziehbar und die heutige Darstellung durch Skycruise - mit
Verlaub - eine Verzerrung des Sachverhaltes der übleren Art!
Warum es dann doch nicht zur Immatrikulation des Luftschiffes in Deutschland
kam, schweigt sich die heutige Medienmitteilung der Skycruise vornehm aus!
Umso mehr wird auf das BAZL eingedroschen.
Es ist in jeder Hinsicht verständlich, dass die beiden diesen Sommer zum Einsatz
gekommenen Luftschiffe mit den amerikanischen Immatrikulationen N605SK und
N601SK, auf der die provisorische Bewilligung des BAZL vom 10.6.2004 beruht,
ohne Wenn und Aber der Aufsicht der amerikanischen Luftfahrtbehörde FAA
unterstanden. Daran ändert auch nichts, dass die vom BAZL von der
Luftschiffbetreiberin “resolutiv“ verlangte Aufsichtsbestätigung der FAA bis zum
31. Juli 2004 nicht hat beigebracht werden können.
14.09.2004:
Luftschiff-Betriebsbewilligung vorzeitig
weg.
Wie vom BAZL bekannt gegeben wurde, ist die
provisorische Luftschiff-Betriebsbewilligung
2004 an die Management Services Inc.
"hinfällig" geworden, weil sich die im
vorliegenden Fall zuständige amerikanische
Luftfahrtbehörde FAA ausserstande erklärt
hat, die Aufsicht über das Luftschiff zu
übernehmen.
Zur Erinnerung: Die provisorische
Bewilligung bis 30.10.2004 wurde vom BAZL am
10.6.2004 unter anderem unter der "resolutiven
Bedingung" (Zitat Betriebsbewilligung)
erteilt, dass von der Airship Management
Services Inc. "bis allerspätestens 31. Juli
2004" (Zitat Betriebsbewilligung) der
Nachweis erbracht werde, dass die
betriebliche Aufsicht für das in den USA
immatrikulierte Luftschiff durch die
amerikanische Luftfahrtbehörde FAA
sichergestellt werde. Dieser Nachweis wurde
von der Gesuchstellerin jedoch nicht
erbracht.
Aus Sicherheitsgründen sei für das BAZL eine
kompetente Aufsicht unabdingbar, heisst es
in der Medienmitteilung. Um die bis Ende
Oktober 2004 geplanten Flüge durchführen zu
können, sei der Betreiberin Skycruise
deshalb ein Audit, eine umfassende
Begutachtung durch unabhängige
Luftschiffexperten zusammen mit dem BAZL
angeboten worden.
Doch Skycruise habe es vorgezogen, den
Betrieb für dieses Jahr einzustellen.
Einer erneuten Bewilligung durch das BAZL
für 2005 stehe nichts im Weg, sofern eine
unabhängige Aufsicht über den Betrieb
installiert werden könne.
14.09.2004:
Gemäss Lokalpresse
hat Skycruise sämtliche ausstehenden
Luftschiffrundflüge in diesem Herbst ab
Flugplatz Buochs abgesagt. Allerdings nicht
freiwillig!
Die Gesuchstellerin, die Airship Management Services Inc., konnte die
vom Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL in der
provisorischen Bewilligung vom 10. Juni 2004
"resolutiv" verlangte Bestätigung über die
technisch und betrieblich wirksame
Aufsichtsverantwortlichkeit durch die
US-amerikanische Luftfahrtbehörde FAA "bis
allerspätestens 31.7.2004" nicht beibringen.
Dies hat nun offensichtlich dazu geführt,
dass das BAZL von den in Aussicht gestellten
Sanktionen - jederzeitiger Entzug der
Bewilligung - Gebrauch gemacht hat. Davon
ist in der Presse (noch) nichts erwähnt.
Freiwillig verzichtet die Skycruise aber
wohl nicht auf die noch in der Zeitung des
TCS vom 9.9.2004 (...) mit Inserat
angekündigte 10 %-Rabattaktion für
TCS-Mitglieder.
In einem Schreiben an die Kundschaft spricht
Skycruise von einer "unrealistischen
Forderung" des BAZL und schiebt die ganze
Schuld dem BAZL zu. Völlig zu Unrecht. Dem
SBFB liegt eine Kopie der provisorischen
Bewilligung vom 10. Juni 2004 vor.
27.7.2004:
Luftwaffe plant
Einstellung des Betriebes auf vier von fünf Flugplätzen.
Jürg Nussbaum, Sprecher des Eidgenössischen Departements für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) bestätigte den Inhalt der Berichterstattung
der “Neuen Nidwaldner Zeitung“, wonach die Luftwaffe plant, den Betrieb
von vier der folgenden fünf Militärflugplätze einzustellen:Alpnach,
Buochs, Dübendorf, Emmen und Mollis. Zu diesem Entschluss ist der
Kommandantenrapport (KR) gekommen.
Nächstes Eckdatum in diesem Zusammenhang ist die Konferenz der
kantonalen Militärdirektoren im Spätherbst 2004.
26.7.2004:
BAZL entzieht
Betriebsbewilligung für Highflyer.
Nach dem tragischen Unfall vom 23. Juli hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
dem Verkehrshaus Luzern per sofort die Bewilligung zum Betrieb des Highflyers
entzogen.
Es erstaunt sehr, dass die nahen Gebäude und Bäume, die eine Gefahr
darstellen, nicht dazu führten, dass das BAZL im Jahr 2000 aus grundsätzlichen
Erwägungen von einer Betriebsbewilligung des Fesselballons absah.
Neben dem Büro für Flugunfalluntersuchung hat sich auch die
Bundesanwaltschaft in die Ermittlung eingeschaltet.
8.7.2004:
Tragischer Unfall auf dem Flugplatz Buochs.
Am Donnerstagmorgen, 8.7.2004, kam es auf dem Flugplatz Buochs zwischen einer
77-jährigen Frau und einem Schleppflugzeug der Segelfluggruppe Nidwalden zu
einer Kollision. Die Radfahrerin wurde tödlich verletzt. Der Pilot wurde mit
einem Schock ins Spital eingeliefert.
Die Velofahrerin befand sich auf dem Verbindungsweg vom Grossried Richtung
Buochser-Allmend, als das Schleppflugzeug zur Landung ansetzte und die Frau vom
Propeller des Flugzeugs erfasst wurde.
Die Piste ist normalerweise bei Anflügen für den übrigen Verkehr durch Schranken
gesperrt. Die Kapo und das Verhörmat Nidwalden, das Büro für
Flugunfall-Untersuchungen und das Institut für Rechtsmedizin der Universität
Zürich ermitteln die näheren Umstände.
1.7.2004:
Der Kick auf fliegenden Kisten...?
(Foto:
KEYSTONE)
Auf dem Militärflugplatz Buochs konnten sich Freiwillige für einen luftigen
Ausflug auf einen Doppeldecker der Flugzeugflotte der Breitling SA, Grenchen,
schnallen lassen. Dabei handelt es sich laut Auskunft des Bundesamtes für
Zivilluftfahrt (BAZL) vom 25. Juni 2004 an den SBFB um eine beispielsweise bei
Flugveranstaltungen praktizierte und zugelassene Vorführung, beziehungsweise
Betriebsart. Das entsprechende Flugzeug ist von den englischen Behörden für
dieses "Windstanding" zugelassen und zertifiziert. Die waghalsige Person auf dem
Flügel ist mit Gurten und einem geprüften Gestell am Flugzeug festgeschnallt.
29.6.2004:
Nidwalden im Kriegszustand?
Der SBFB lehnt die tagelangen Kunstflugtrainings der Breitling-Piloten im
Flottenverband mehrer Maschinen unter dem Deckmantel einer
"Breitling-Händler-Veranstaltung" aus Immissionsgründen - absolut
unzumutbarer Lärm, Qualm und Abgase - sowie des enormen Unfallrisikos
wegen entschieden ab.
Ausländische Touristen fragten sich, ob man sich hier eigentlich im
Kriegszustand befinde. Zu Recht, denn mit "sanftem Tourismus" hat dies nichts zu
tun. Zwischen dem Wunschdenken in Imagebroschüren sowie Hochglanzprospekten und
der Realität klaffen Welten. Statt einige Tage in der Region zu bleiben,
entschieden sich die Touristen aufgrund dieses "Nidwaldner-Schlüsselerlebnisses"
subito Richtung Süden weiter zu reisen.
Zum Nachteil der Logiernächtestatistik von Vierwaldstättersee Tourismus.
23./26.6.2004:
Verletzung der Mindestflughöhen über bewohnten Gebieten in Ennetbürgen und
Buochs.
Das BAZL bewilligte am 8. Juni für die Kunstflugvorführungen des
Breitling-Events 2004 gemäss Art. 11, Abs. 4 VVR - über dem Flugplatz
Buochs - die Unterschreitung der Mindestflughöhe von 500 m über Grund
und senkte diese mit Ausnahmebewilligung je nach Flugzeugtyp auf 50 / 100 m
über Grund.
In der Woche 26/2004 wurden nun im unmittelbaren Zusammenhang mit
Breitling-Kunstflügen im Flottenverband mehrer Maschinen - ausserhalb
des Flugplatzes - Verletzungen der Mindestflughöhe über Wohngebieten der
Gemeinden Buochs und Ennetbürgen festgestellt.
Der SBFB hat das BAZL auf das entsprechende enorme Sicherheitsrisiko
eindringlich aufmerksam gemacht und im Interesse der Sicherheit umgehend
gebotene Auflagen und Sofortmassnahmen verlangt.
17.6.2004:
Erneut befristete und damit provisorische Luftschiff-Bewilligung:
Jeweils Mittwoch bis Sonntag, ca. 5 – 8 Flüge pro Tag.
Gemäss Kopie der Verfügung vom 10.6.2004 hat das Bundesamt
für Zivilluftfahrt (BAZL) der Airship Management Services
Inc. mit Sitz in Greenwich USA, zuhanden der Skycruise
Switzerland, Lindau / ZH, für die Zeit vom 11. Juni bis
und mit 30. Oktober 2004 die Bewilligung erteilt,
Rundflüge mit Passagieren von und nach dem Flugplatz Buochs
in einem Umkreis von 25 Meilen mit den Luftschiffen
N605SK und N601SK durchzuführen.
“Diese Bewilligung stellt kein Präjudiz dar für die
Bewilligung von zusätzlichen Rundflügen ab anderen
Standorten oder über den 30. Oktober 2004 hinaus. Sie stellt
auch kein Präjudiz dar für die Erteilung einer
definitiven Bewilligung zur Durchführung von Rundflügen
mit Passagieren mit Luftschiffen in der Schweiz, sollte
ein entsprechendes Gesuch eingereicht werden.“, schreibt
das BAZL.
Weiter hält das Bundesamt wörtlich fest:
“Die Gesuchstellerin ist angehalten, die vorgeschriebenen
Mindestflughöhen allen Orts strikte einzuhalten unter
Meidung von Vogelschutzgebieten wo immer möglich.
Die Gesuchstellerin ist des Weiteren angehalten, den
Überflug über bewohntem Gebiet so kurz als möglich zu halten
beziehungsweise darüber weder im Kreisflug zu gehen noch,
soweit nicht technisch zwingend nötig, anzuhalten.
Die Gesuchstellerin variiert nach Möglichkeit die täglichen
Rundflugrouten, so dass sich Emissionen nicht an einem Punkt
konzentrieren und ein und dieselbe Flugroute maximal
zweimal täglich beflogen wird.
Die Bewilligung steht unter der resolutiven Bedingung,
dass die Gesuchstellerin eine Bestätigungserklärung der
FAA (US-amerikanische Luftfahrtbehörde, Anm. SBFB)
betreffend der durch diese übernommene
Aufsichtsverantwortlichkeit (in technischer und
betrieblicher Hinsicht) über die Gesuchstellerin bis
allerspätestens 31. Juli 2004 beibringt.“.
Das BAZL kann diese Bewilligung jederzeit und ohne
Verpflichtungen entziehen, sollten die oben genannten
Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sein oder die
Gesuchstellerin die in der Bewilligung enthaltenen Auflagen
wiederholt verletzen.
Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen und Auflagen der
Verfügung stehen unter der Strafandrohung von Art. 91
Luftfahrtgesetz und werden mit Haft oder Busse bis Fr.
20'000.-- bestraft.
Fazit für den SBFB:
Der SBFB nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass …
... nun wie seit Frühherbst 2003 verlangt, eine
erneut befristete Bewilligung und damit die faktische
Verlängerung des Versuchsbetriebes 2003 Tatsache
ist, weil einer definitven Bewilligung die Abstimmung
mit den anderen Nutzungen auf und rund um den Flugplatz
Buochs voraus zu gehen hat (Raumordnungskonzept
inklusive Standortfrage), ein geordneter Planungs- und …
Bewilligungsablauf somit sicher gestellt ist
... das BAZL die gesetzlichen Mindestflughöhen
konsequent umgesetzt haben will; über dicht
besiedelten Zonen von Ortschaften sind dies – mit
Ausnahme von Abflug und Landung – mindestens 300 m über
Grund und
… das BAZL den Überflug über bewohntem Gebiet mit
Auflagen versah, inklusive Beschränkung der
Routenwahl.
Die Tatsache, dass grundsätzlich bereits im Sommer
2004 ein zweites Luftschiff eingesetzt werden könnte, stösst
gelinde gesagt auf wenig Begeisterung, vorab auch im
Hinblick auf einen allfälligen definitiven Betrieb. Dasselbe
trifft auf die besonders lärmempfindlichen
Flugbetriebszeiten zu, über die sich die Bewilligung
ausschweigt, will heissen, es kommen unverändert die
Betriebszeiten des Vorjahres (…) zur Anwendung.
Die Bewilligung 2004 gibt nun Gelegenheit, weitere
Erfahrungen zu sammeln. Reaktionen und besondere
Feststellungen nimmt der SBFB wie schon letztes Jahr
entgegen und bringt sie gebündelt an geeigneter Stelle ein.
03.06.2004:
Antwort des
Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) zu Auskunftsbegehren des SBFB betreffend
geplantem Luftschiff-Betrieb 2004:
Mit Schreiben vom 18. Mai 2004 stellte die Skycruise
Switzerland, Lindau, im Auftrag der Airship Management
Services Inc., Greenwich, USA, Antrag auf Erteilung einer
Betriebsbewilligung nach Artikel 108 Luftfahrtverordnung
für die gewerbsmässige Beförderung von Personen mit einem
auf dem Militärflugplatz Buochs stationierten Luftschiff.
Der Antrag wurde mit weiteren Unterlagen beim BAZL
eintreffend am 25. Mai ergänzt.
Das BAZL hat der Skycruise Switzerland frühzeitig
mitgeteilt, dass nach Eingang des vollständigen Gesuchs mit
einer Bearbeitungszeit von 30 Tagen zu rechnen ist. Grundsätzlich handelt es sich bei Bewilligungen des BAZL
gestützt auf Artikel 108 Luftfahrtverordnung an
Flugbetriebsunternehmen mit Sitz im Ausland um
Polizeibewilligungen. Solche Bewilligungen werden in der
Regel für maximal eine Flugplanperiode, somit bis Ende
Oktober 2004 erteilt. Als Betreiberin des Luftschiffes
ist die Airship Management Services Inc. verantwortlich. Das
geplante Flugprogramm wird von der Skycruise Switzerland AG,
Lindau ZH, vermarktet.
Das für die Rundflüge mit Passagieren vorgesehene Luftschiff
ist in den Vereinigten Staaten von Amerika immatrikuliert
(N-605SK). Für Auflagen bezüglich Sicherheit im Betrieb des
Luftschiffs sowie dessen Unterhalt und Wartung ist der
Eintragungsstaat (USA) zuständig.
Die Gesuchstellerin hat die gesetzlich vorgeschriebene
Versicherungsdeckung nachgewiesen. Allfällige betriebliche
Auflagen werden bei der nun laufenden Prüfung des Gesuchs
durch das BAZL festgelegt. Und weiter schreibt das BAZL
unter anderem: "Zur Zeit (also per 2. Juni 2004)
ist keine Bewilligung erteilt.".
Vorläufiges Fazit
für den SBFB:
Weil Skycruise Switzerland gemäss "Neuer Nidwaldner Zeitung"
vom 8. April für den Betrieb 2004 in Nidwalden den Einsatz
eines Luftschiffes mit deutscher Immatrikulation ankündigte,
nun aber quasi in "letzter Minute" das Gesuch beim BAZL für
das Luftschiff mit amerikanischer Immatrikulation
beantragte, das bereits im Versuchsbetrieb 2003 benützt
wurde, deutet einiges darauf hin, dass der
Immatrikulationsprozess des zweiten Luftschiffes in
Deutschland - faktisch die Zulassung des Luftschiffes
nach EURO-Vorschriften - gewaltig ins Stocken geraten ist.
Und die Homepage der Skycruise Berlin www.skycruise.de
meldet seit Wochen: "Demnächst online ...".
29.4.2004:
Mit Schreiben des BAZL vom 27. April 2004 an den SBFB
im Zusammenhang mit einem Fragenkatalog des Schutzverbandes
steht fest, dass das BAZL der Skycruise, Herrn Christian
Schulthess, ohne formelles Gesuch keine
Betriebsbewilligung ab Juni 2004 auf dem Flugplatz Buochs
mündlich in Aussicht gestellt hat.
"Ihre Frage Nr. 1 können wir mit "Nein" beantworten: das
BAZL stellt keine mündlichen Betriebsbewilligungen aus.".
Und weiter:
"Die Fragen 2 - 15 können wir leider zurzeit nicht
beantworten, da dem BAZL noch kein Gesuch für die
Wiederaufnahme des Luftschiffbetriebes in Buochs zur Prüfung
vorgelegt wurde. Sobald das Gesuch eintrifft, wird das
BAZL die betroffenen Stellen informieren. Ablehnung wie
Erteilung einer Betriebsbewilligung sind Verfügungen und
enthalten eine Rechtsmittelbelehrung. Hingegen können wir
bestätigen, dass mit den Initianten Gespräche
stattgefunden haben, in deren Rahmen wir über die
allenfalls (...) möglichen Betriebsvarianten informiert
haben.".
Die von der Skycruise Switzerland, Herrn Ch. Schulthess am
8. April 2004 über die "Neue Nidwaldner Zeitung"
verbreiteten Informationen sind somit in wesentlichen
Teilen erwiesenermassen falsch und irreführend.
29.4.2004:
Der SBFB erweitert seine Kommunikationsplattform, die bisher
auf Medienmitteilungen, Inseraten primär im "Nidwaldner
Blitz", jährlich zweimaligem Versand der FLAB-Zeitung des
SSF Zürich mit Regionalinfos, Flyers als Hauswurfsendungen
und speziellen Events beruht. SBFB goes www. Bekanntmachung auch in Inseraten im
"Nidwaldner Blitz". Aufschaltung unter der Adresse
www.sbfb.ch
29.4.2004:
Erste Sitzung der Kommission "Koordination Flugplatz Buochs".
8.4.2004:
Die Immatrikulation des Luftschiffes in das Schweizer
Luftfahrtregister verzögert sich weiter (...). Die erneute
Aufnahme des Luftschiffbetriebes in Nidwalden ist - wenn es
nach dem Zeitplan der Luftschiffbetreiberin geht - auf
Freitag, 11. Juni 2004 (siehe Flugplan auf der
Homepage der Skycruise Switzerland) angekündigt. Skycruise habe vom BAZL
eine Betriebsbewilligung erhalten. "Zwar liegt uns das
entsprechende Papier noch nicht vor, doch dieses ist uns
mündlich zugesagt worden", sagt Christian Schulthess. Eine
Bewilligung, der laut Schulthess kein formelles schriftliches
Gesuch an das BAZL voraus gegangen ist.
"... werde das BAZL nun der Firma eine schweizerische
Betriebsbewilligung für ein Luftschiff erteilen, das
vorläufig noch im Ausland eingetragen ist."
"Das BAZL nimmt künftig sozusagen die Oberaufsicht wahr, die
technische Aufsicht jedoch obliegt dem Land, wo das
Luftfahrzeug eingetragen ist. In diesem Fall Deutschland."
"Auch der Pächter des Landes, welches für den Start und
die Landung von uns mitbenutzt wird, hat eine Lösung in
Aussicht gestellt. Die Verhandlungen sind zwar noch im Gang,
aber ich bin guter Dinge, dass diese bald einem Ende zugeführt
werden", meinte Christian Schulthess.
(Berichterstattung "NNZ" vom 8.4.2004).
Feststellungen und Erkenntnisse des SBFB:
Damalige Adressatin der befristeten Bewilligung des
Versuchsbetriebes 2003 war laut Korrespondenz des BAZL, die
dem SBFB vorliegt, die Betreiberin des Luftschiffes,
nämlich die AMS Airship Management Services Inc., Greenwich,
Conn., USA, also nicht etwa die Skycruise Switzerland. Die
amerikanische Immatrikulation lautet N-605SK. "Bis jetzt ist die US-amerikanische Luftfahrtbehörde
FAA (als Behörde des Registerstaates) für die Aufsicht
über das fragliche Luftschiff verantwortlich", teilte das
BAZL am 30.1.2004 dem SBFB schriftlich mit.
Laut neuester Medienmitteilung der Skycruise Switzerland wird
genau dieses Luftschiff mit der amerikanischen
Immatrikulation N-605SK bereits im Juni nach Athen an die
Olympiade verlegt.
Für jenes Luftschiff, das ab 11. Juni 2004 mit deutscher
Immatrikulation D-LCLA auf dem Flugplatz Buochs den Betrieb
aufnehmen soll, wurde laut Medienmitteilung der Skycruise
Switzerland vom deutschen Luftfahrtamt bis Ende April 2004
eine Bewilligung in Aussicht (...) gestellt. Im Klartext: eine solche gibt es noch gar nicht! Geplant
ist, dass dieses Luftschiff im Mai in Berlin für Passagierflüge
eingesetzt und dann anfangs Juni nach Nidwalden verlegt werden
soll. Im August soll es dann an der Olympiade in Athen für
Luftaufnahmen der Spiele für den amerikanischen Fernsehsender
NBC zum Einsatz kommen.
Die Luftschiff-Betriebsbewilligung 2004 auf dem Flugplatz Buochs
ist nun offensichtlich nach dem gleichen Muster wie der
Versuchsbetrieb 2003 aufgegleist, nämlich Bewilligung des BAZL
für ein im Ausland eingetragenes / immatrikuliertes Luftschiff.
Die Kennzeichenreservation (...) beim BAZL unter
HB-QIZ ist vorderhand rechtlich nicht relevant und bedeutet
einzig, dass die Immatrikulation in das Schweizer
Luftfahrtregister innerhalb von zwei Jahren erfolgen kann,
vorausgesetzt, dass alle Bedingungen gemäss Schweizer
Gesetzgebung erfüllt sind (...).
Seit geraumer Zeit ist bekannt, dass Skycruise Switzerland,
Lindau / ZH, eng mit der Skycruise Deutschland zusammenarbeitet.
Betreiberin des Luftschiffes - und damit Adressatin der
angeblich vom BAZL in Aussicht gestellten Betriebsbewilligung
für den Einsatz 2004 in Nidwalden ist für den SBFB -
in Anlehnung an die Bewilligung des Versuchsbetriebes 2003 an
die AMS Airship Management Services Inc., USA, - mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Skycruise Germany
mit Sitz Berlin.
Gemäss Schweizer Verordnung über die Luftfahrt
(Luftfahrtverordnung, LFV), wird unterschieden zwischen
Betriebsbewilligungen des BAZL an Unternehmen mit Sitz
in der Schweiz und solchen mit Sitz im Ausland.
Einer der zentralen Unterschiede liegt in der Haftungsfrage für
Passagiere. Voraussetzung für Betriebsbewilligungen
an Unternehmen mit Sitz in der Schweiz ist laut
Luftfahrtverordnung unter anderem, dass die Haftpflichtansprüche
von Passagieren bis zu einer Haftungssumme von mindestens
500'000 Franken pro Person sicher gestellt werden, bei
Unternehmen mit Sitz im Ausland dagegen nur mindestens 200'000
Franken pro Passagier.
Dass damit auch deutlich tiefere Versicherungsprämien
(...) verbunden sind, versteht sich.
27.3.2004: Laut Flugplan der Skycruise Switzerland, Lindau, ist die Wiederaufnahme
des Luftschiffbetriebes in Buochs am Freitag, 11. Juni 2004 geplant
und dauert vorerst bis Sonntag, 25. Juli. Dann erneut vom Mittwoch, 15.
September bis Sonntag, 24. Oktober. Im August wird das Luftschiff an der
Olympiade in Athen eingesetzt.
17.3.2004: Vom 22. März bis 6. Mai liegt das Betriebsreglement, das ab Ende
Februar 2005 für den Flughafen Kloten zum Einsatz kommen soll, während
sieben Wochen öffentlich auf. Aus der Sicht der Zentralschweiz ist dieses
deshalb von grosser Bedeutung, weil damit unter anderem ein Flugzeugwarteraum
neu im Gebiet Hoch-Ybrig in Betrieb genommen wird.
16.3.2004: Aufgrund des sehr breiten Spektrums an Meinungen und Änderungsanträgen
zum Raumordnungskonzept (ROK) 2003 in der per Mitte Februar 2003
abgeschlossenen Vernehmlassung beschliesst der Nidwaldner Regierungsrat die
Einsetzung einer 19-köpfigen Kommission "Koordination Flugplatz Buochs"
zusammengesetzt aus Vertretern der Vernehmlasser. Mit dabei ist auch der SBFB.
Die Kommission soll bis Ende Juni zuhanden des Regierungsrates ein
überarbeitetes ROK erstellen.
27.2.2004:
Das BAZL weigert sich weiterhin, dem SBFB Kopien der Bewilligungen für den
Versuchsbetrieb 2003 des Luftschiffes herauszugeben. Das Verfahren sei nicht
öffentlich gewesen. Das BAZL unterstehe daher dem Amtsgeheimnis, weshalb die
Unterlagen über derartige Verfahren Dritten nicht zugänglich seien. Eine
wenig vertrauensfördernde Argumentation.
27.2.2004: Nach wie vor kein Gesuch der Skycruise Switzerland beim BAZL für den Betrieb
des Luftschiffes 2004 eingereicht. Ebenso nach wie vor keine Immatrikulation
des Zeppelin im Schweizer Luftfahrtregister. Dagegen wurde laut Schreiben des
BAZL, das dem SBFB vorliegt, vor kurzem eine Kennzeichenreservation (...)
vorgenommen. Das Luftschiff kann nunmehr innerhalb von zwei Jahren in der
Schweiz eingetragen / immatrikuliert werden.
18.2.2004:
Bald Flugzeugwarteräume über der Zentralschweiz. Das neue Betriebsreglement
für Zürich - Kloten und die neue Luftraumstruktur sollen Ende Februar 2005
in Kraft treten. Die wichtigsten Neuerungen betreffen Betriebszeiten,
Abflugrouten und Flugzeugwarteräume. Dabei soll unter anderem ein Warteraum im
Gebiet Hoch-Ybrig / Kt. SZ entstehen. In den Urschweizer Kantonen ist ab
Februar 2005 mit verstärkten Flugemissionen zu rechnen, weil Flugzeuge nach
Zürich - Kloten in der Warteschlaufe kreisen, wenn kein direkter Anflug möglich
ist. Das Argument, es würden dabei keine Grenzwerte der Lärmschutzverordnung
verletzt, verfängt nicht.
11.2.2004: Fristgerechte Stellungnahme des SBFB im Vernehmlassungsverfahren zum
Raumordnungskonzept 2003 zuhanden des Amtes für Raumplanung Nidwalden.
11.2.2004: Dritter Anlauf des SBFB beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
betreffend Herausgabe von Kopien der Verfügungen zum Luftschiff Versuchsbetrieb
2003 an die damalige Adressatin, die AMS Airship Management Services Inc.,
Greenwich, Conn., USA. Skycruise Switzerland ist laut Medienmitteilung vom
7. März 2003 eine Filiale der AMS.
31.1.2004:
Laut Regierungsrat und Baudirektor Beat Tschümperlin wurden Verhandlungen mit
dem Militär erfolgreich abgeschlossen. Die für ein Schwerverkehrszentrum auf
dem Flugplatz benötigte Fläche soll zu 100 % rekultiviert werden. Beat
Tschümperlin: "Dies geschieht mittels Renaturierung der Ersatzpiste, weiterer
Rollwege und Hangare" (Bericht "NNZ" vom 31.1.2004).
24.1.2004:
Es mehren sich die Anzeichen, dass die Neuorganisation der An- und
Abflugverfahren in Zürich - Kloten und des gesamten Deutschschweizer Luftraumes
inklusive Flugzeugwarteräume dazu führen, dass die Kampfjets in Dübendorf
Ende 2004 zugunsten der Zivilluftfahrt verschwinden. Je 5'000 Starts und
Landungen von Kampfjets pro Jahr würden entfallen. Auf welchen
Militärflugplätzen die Luftwaffe diese Flugbewegungen kompensieren wird, ist
offen. In Frage kommen: Payerne, Sion, Meiringen, Emmen und ...?
13.1.2004:
Die Nidwaldner Regierung spricht sich für einen weiteren Betrieb des
Luftschiffes aus. Eigentliche Bewilligungsbehörde ist der Bund, während
für lokale Bewilligungen die Standortgemeinde und die kantonalen Ämter zuständig
sind. Der Regierungsrat spricht sich im Grundsatz für den Dauerbetrieb
aus, formuliert zuhanden der Bewilligungsbehörde, des BAZL, jedoch wenig
verbindliche Auflagen und vollzieht beim vor Weihnachten 2003 getroffenen
Entscheid bezüglich Werbeverbot am Zeppelin eine unverständliche Kehrtwende.
5.12.2003:
Teilnahme des SBFB an der vom Kanton Nidwalden lancierten
Vernehmlassung zum Luftschiff - Betrieb 2003 und zu einem allfälligen
Dauerbetrieb.
31.10.2003:
Gemäss Schreiben des Departementes Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
VBS an den SBFB erarbeitet eine Arbeitsgruppe für die "Sleeping Base - Buochs"
ein Nutzungskonzept. Laut Planungsstand 31.10.2003 ist vorgesehen, dass die
Untertaganlagen in einen Zustand gebracht werden, aus dem sie innert 3 Jahren
hochgefahren werden können und die Sicherheit der Anlagen jederzeit garantiert
ist.
Operationell ist der Militärflugplatz Buochs für die Luftwaffe ein
Ausbildungs- und Einsatzstandort für das Aufklärungs-Drohnen-System ADS95.