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12.12.07: notaBENE... 7 "offene Baustellen"

Der SBFB anerkennt die für die Leistungsfähigkeit der Pilatuswerke notwendigen Flugbewegungen; im Durchschnitt der letzten Jahre waren es rund 4'300 (Rekordjahr 2004 mit 6'217 Bewegungen).

Nicht zur Freude aller betroffenen Akteure wurde in den letzten Wochen das Aviatik-Projekt Buochs vom Luzerner Flugplatzmanager Dr. Kappler voran gepeitscht. Seit neuestem propagiert er gar Flüge für Sawiris-Touristen nach und ab Buochs als «wertschöpfend» (...) für unseren Kanton. Der Gemeinderat Emmen und die Emmer Bevölkerung lehnen Tourismus- und Freizeitflüge auf ihrem Flugplatz rigoros ab. Wacht auf!

Die öffentliche Auflage des Betriebsreglements, welches die künftige zivilaviatische Nutzung regelt, ist auf anfangs Januar geplant. Ende Januar soll die Öffentlichkeit an einer Info-Veranstaltung in Aviatik-Euphorie versetzt werden. Es ist unabdingbar, dass die folgenden 7 «offenen Baustellen» dann vertieft behandelt werden:

• Safety first: Sicherheit
• Immissionsschutz
• Freizeitkonzept für Allgemeinheit
• Künftige Besitzverhältnisse
• Erschliessung Flugplatz
• Investitions- und Businessplan
• Finanzierung und Kostenverteiler

Wir wünschen frohe Festtage und ein gefreutes 2008, vor allem gute Gesundheit. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
 

31.10.07: notaBENE... Wird jetzt unsere Region weich geklopft?

Der SBFB bekennt sich zum Bedarf der Pilatuswerke von jährlich 3’000 - 7'000 Flugbewegungen. Die Arbeitsplätze sind sicherer denn je, und zwar unabhängig der Anliegen, für die der SBFB einsteht.

Anfangs Sept. 2007 informierte der NW Regierungsrat, dass Arnold Kappler, Kappler Management AG, Luzern, als “Projektleiter für Entwicklung zivile Nutzung Flugplatz Buochs“ beauftragt wurde. Besonderen Wert lege die Regierung auf die Öffentlichkeitsarbeit (…).

Im Pressetext ist erwähnt, dass Kappler in Emmen bereits ein ähnlich gelagertes Projekt betreute. Dabei handelte es sich um den totalen Schiffbruch, dort die Flugbewegungen sowie Betriebszeiten massiv auszuweiten und einen Regionalflugplatz (…) zu installieren. Mit grossem Trara trat die IG Aviatik im Sept. 2000 vor die Presse und präsentierte ihr Projekt ohne Businessplan, jedoch mit vielen Versprechen. Nach genauem Hinschauen regte sich in Emmen Widerstand durch alle Parteien. In einer Volksbefragung wurde das Vorhaben mit 87 % Nein-Stimmen in Emmen deutlich abgelehnt.

In unserer Region reibt man sich nun verwundert die Augen und fragt sich, ob Kappler seine zweite Chance bekommt. Es soll sich ja herumgesprochen haben, dass die Nidwaldner nicht so genau hinschauen, wenn es um die Aviatik geht. Der SBFB bleibt für Sie dran. Werden Sie Mitglied und / oder Gönner! Vielen Dank.

 

25.10.07: 10. GV des Schutzverbandes der Bevölkerung um den Flugplatz Buochs SBFB

Bekenntnis zum Bedarf der Pilatuswerke

Der SBFB bekannte sich an der GV ausdrücklich zum Bedarf der Pilatuswerke von jährlich 3’000 - 7'000 Flugbewegungen. Die Arbeitsplätze sind sicherer denn je.

Bedarf der Pilatuswerke
Der Bedarf der Pilatuswerke von jährlich 3’000 - 7'000 Flugbewegungen (je 1'500 – 3'500 Starts und Landungen) war an der GV des SBFB unbestritten. Die Arbeitsplätze dieser Unternehmung sind sicherer denn je, und zwar unabhängig von den Anliegen, für die der SBFB einsteht.
Im Jahr 2006 fanden auf dem Flugplatz Buochs insgesamt 11'962 zivile Motorflugbewegungen (inkl. Pilatuswerke und Schleppflüge der Segelfluggruppe Nidwalden) statt.

Schönfärberische Darstellung
Die Frage, wie viel Aviatik unsere Region denn künftig insgesamt tatsächlich brauche, sei bis heute von der Aviatiklobby nicht nachvollziehbar und schlüssig beantwortet, wurde zu Recht festgestellt.
Ausgiebig zu reden gab deshalb die Aussage der Aviatiklobby von geplanten jährlich “maximal“ 25'000 Flugbewegungen auf Veranstaltungen dieses Jahres in Stans, Ennetbürgen und Vitznau. Diese Darstellung erweise sich aus verschiedenen Gründen heute schon als schönfärberisch, ja irreführend. Im Koordinationsprotokoll Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) zum Flugplatz Buochs vom Januar 2007 sei nämlich keine Silbe erwähnt von “maximal“ 25'000 Bewegungen, ebenso wenig wie im Raumordnungskonzept vom April 2005. Damit habe sich die Aviatiklobby raumplanerisch sämtliche Optionen gesichert. Der Fluglärm höre jedoch auch bei angeblich eingehaltenen Lärmgrenzwerten der Lärmschutzverordnung nicht am Flugplatzrand auf. Denn die über den Tag und das Jahr gemittelt gerechneten und damit verwässerten Lärmwerte entsprächen nicht dem tatsächlichen Empfinden der Betroffenen.
Grundsätzlich gilt ferner, dass sich die Anzahl der Flugbewegungen bei einmal genehmigter Lärmmenge mit jedem Dezibel, das an lärmtechnischem Fortschritt in der Entwicklung von Flugzeugen erzielt wird, überproportional erhöht. Die Airport Buochs AG hat sich deshalb
- wohl kalkuliert - anlässlich von Kommissionssitzungen ausdrücklich nicht auf eine Bewegungszahl festlegen lassen.

Zentrale Anliegen
Aus all diesen Gründen ist für den SBFB eine effektive, maximale Begrenzung der gesamten Anzahl Flugbewegungen nach wie vor unabdingbar. Sodann ist die Einhaltung von flugfreien Zeitfenstern, insbesondere für neue kommerzielle Nutzer, speziell zu den besonders lärmempfindlichen Zeiten am Morgen, Mittag und Abend sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ebenso zentral.
Übergeordnet geht es darum, dass Buochs nicht schleichend zum Regionalflugplatz Zentralschweiz wird. Dies alles im Interesse der Standortfaktoren Wohnqualität sowie eines attraktiven Erholungsraumes / Naturparks Vierwaldstättersee.

Mitglieder und Vorstand
Das Vereinsjahr ist geprägt durch einen ausserordentlich erfreulichen Zugang an neuen Mitgliedern und/oder Gönnern, hauptsächlich aus den Luzerner und Schwyzer Seegemeinden mit insgesamt über hundert Neuzugängen in Form von Einzel-, Familien- und Kollektivmitgliedschaften.
Zur mittel- und langfristigen Sicherung des Vereins hat sich der Vorstand in den letzten Monaten intensiv mit Fragen der Vorstandsnachfolge befasst und die Suche nach neuen Kräften eingeleiet. Hans-Ruedi Leu, Ennetbürgen, hat demissioniert. Der Rücktritt von Patrick Vokinger, Stans, stand bereits vor Jahresfrist fest. Als neues Vorstandsmitglied wurde Heiner Graafhuis, Meggen, gewählt. Damit sind die ausserkantonalen Seegemeinden erstmals im Vorstand vertreten.

 

30.05.07: notaBENE ... Die Doppelmoral der Flugplatzbetreiber

Nun ist es also wieder so weit. Die Bevölkerung um den Flugplatz Buochs kann sich auf die 7. Breitling Akrobatiktrainings mit tschechischen Militärjets gefasst machen. Zum Vergnügen einiger weniger gibt es massiv mehr Lärm für ALLE, 200 Tonnen CO2-Emissionen und erhöhte Unfall-Risiken.

Die Tragödien von Ramstein 1988, Bratislava 1999, Lwiw 2002, etc. scheinen alle vergessen. Das nächste Drama ist nur eine Frage der Zeit. Und spätestens dann sind wie immer alle klüger, auch die Gemeinderäte, die die Unterschreitung der Mindestflughöhen auf 50 / 100 m über Flugplatzgrund erneut in Kauf nehmen und dem Akrotraining zugestimmt haben.
Die Flugplatzbetreiber nannten an der März-Infoveranstaltung in Ennetbürgen das Kind beim Namen: “der Breitling-Event spült so richtig Geld in die Kasse!“. Die gleichen Leute wollen Flugbetrieb bis 22 Uhr und am Wochenende und fordern eine ultimative Umzäunung der Hauptpiste. Notabene finanziert mit Steuergeldern.

Fazit: Wenn es um die eigene Sicherheit des (Freizeit-)-Flugbetriebes am Boden geht, wird so getan, als ob es eine absolute Sicherheit gäbe; mitzahlen darf die Allgemeinheit. Dagegen spielt die Sicherheit in der Luft aufgrund erheblicher Akrobatik-Risiken und möglichen fatalen Folgen für die Bevölkerung eine Nebenrolle. Hauptsache, Breitling spült einige Zehntausender in die Kasse der Airport Buochs AG.

 


29.05.07: Sachplan Militär (SPM) – öffentliche Mitwirkung vom 4.6.-3.7.2007.

Vom 4. Juni bis 3. Juli 2007 geht der landesweit überarbeitete Sachplan Militär (SPM) als Entwurf in die öffentliche Mitwirkung. Dabei handelt es sich um Anpassungen und die Fortschreibung 2007. Der SPM beinhaltet unter anderem auch die Objektblätter zu den verschiedenen Militärflugplätzen.

Wie dem SBFB aus dem zuständigen Bundes-Departement bekannt ist, erfolgt die öffentliche Mitwirkung zum Objektblatt SPM Militärflugplatz Buochs zusammen mit den übrigen Unterlagen zur zivilaviatischen Mitwirkung zu späterem (…) Zeitpunkt.
Im Klartext: die öffentliche Auflage des zivilen Betriebsreglements zum Flugplatz Buochs, etc. findet voraussichtlich nicht wie geplant im 2. Quartal 2007 statt und verschiebt sich erneut.

Es steht jedoch jedermann/-frau frei, sich bereits innerhalb der oben erwähnten Vernehmlassungsfrist zum Objektblatt SPM Militärflugplatz Buochs schriftlich zu äussern.

Der überarbeitete Sachplan Militär setzt das Stationierungskonzept der Armee raumplanerisch um und ersetzt die beiden heute gültigen Dokumente «Sachplan Waffen- und Schiessplätze vom 19. August 1998» und «Sachplan Militär vom 28. Februar 2001».


Verfahren:


Privatpersonen sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts können sich zum Sachplanentwurf schriftlich bis spätestens 3.7.2007 äussern. Nach Ablauf der öffentlichen Mitwirkung sowie der Anhörung der Behörden wird der Sachplanenwurf durch den Bundesrat verabschiedet.



Auflageorte:

  • Gemeindeverwaltungen in Nidwalden: Ennetbürgen, Ennetmoos und Stans,
    sodann unter anderem in: Luzern und Vitznau
  • Raumplanungsfachstellen der Kantone
  • Generalsekretariat VBS, Raum und Umwelt VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern
  • Internet: www.sachplanmilitaer.ch (Aufschaltung am 4. Juni 2007)

24.04.07: notaBENE … Zeit zum Umdenken!

Die Aviatiklobby hat mit der geplanten Ausweitung auf jährlich 25'000 Flugbewegungen und Zeiten von 07 bis 22 Uhr samt Wochenendbetrieb jegliche Bodenhaftung verloren. Bis heute blieb eine Antwort aus, wie viel Luftfahrt die Region denn tatsächlich braucht. Und noch weniger wurde je über die ganzheitlichen finanziellen Dimensionen, die auf die Steuerzahler zukommen dürften, informiert. Höchste Zeit also, der Allgemeinheit reinen Wein einzuschenken.

20 Mio. Fr. Investitionen
Was angedacht ist, hat gemäss Schätzung des SBFB Gesamtinvestitionen von rund 20 Mio. Franken zur Folge, ohne Kosten nach dem nächsten Hochwasser. Nachdem der Bund überzählige Immobilien (Pisten, Rollwege, etc.) im befestigten Zustand zu verkaufen pflegt, belaufen sich allein die Rückbaukosten, die beim Käufer anfallen, auf einen zweistelligen Mio.-Betrag.

Lösungsvorschlag

Die Situation legt den Schluss nahe, die bisherige Planung umgehend auf das volkswirtschaftlich relevante Mass zuzuschneiden. Konkret auf den Bedarf bestehender Aviatik-Unternehmen (Pilatus, RUAG etc.): Montag – Freitag, 08 - 12 und 13.30 - 17/18 Uhr. So sollte die Sicherheit am Boden für die 6'000 - 8'000 Flugbewegungen mit personellen Mitteln erreicht werden können. Teure Umzäunungen und Umparzellierungen der Landwirte könnten umgangen werden und Realersatz für Land wäre - so überhaupt - nur noch geringfügig nötig.

 

 


23.03.07: notaBENE … “Hunter“-Strategie nach Nidwaldner Art

Die einstigen Steuervorteile schmelzen wie ewiges Eis durch den Klimawandel. Im neuen Finanzausgleich ist Nidwalden ab 2008 Nettozahler; damit gleicht sich das Steuerniveau interkantonal weiter an.
 
Einmaliges Wohnparadies

Was jedoch bleibt, ist die volkswirtschaftliche Bedeutung unseres Wohnparadieses. Es sei denn, die Aviatiklobby halte an der wahnwitzigen Ausweitung auf jährlich 25'000 Motor-Flugbewegungen (2001-2005:  durchschnittlich 9'920 zivile Bewegungen pro Jahr) und Betriebszeiten von 07 – 22 Uhr fest. Mit dem Resultat, dass unser einzigartiger Standortfaktor aufs Spiel gesetzt, Immobilienwerteinbussen in Kauf genommen sowie der Baubranche Schaden zugefügt wird.
 

Lockruf nach Zürich
Nidwaldens Wirtschaftsförderung setzt auf “tiefe Steuern“ und “zivilaviatische Mitbenützung“. In der “NZZ vom Sonntag“, 4.3.07, hebt der kantonale Wirtschaftsförderer hervor, die Region habe mit Buochs den einzigen (…) Flugplatz, auf dem Business-Jets landen können. Und bietet sich damit lauthals zur Übernahme von externen Flugbewegungen an! Irgendwie müssen sie ja aufgefüllt werden, die 25'000.

Kloten will den Privatflugverkehr seit Jahren auslagern. Der Nidwaldner Lockruf nach (vermögenden) Business-Jet-Fliegern ist unüberhörbar. Seltsame Blüten, die der Steuerwettbewerb neuerdings zulasten unserer Wohnqualität treibt.

 

07.03.07: notaBENE … Buochs – Aletschgletscher!

Ja – endlich haben es (fast) alle begriffen, dass der Klimawandel in vollem Gange ist, sich auch in unserer
Region auswirkt und die CO2-Emissionen daher dringend massiv gesenkt werden müssen. Der Uno-Klimabericht hat weltweit eine sehr grosse Besorgnis ausgelöst.

Breitling Dreckschleudern

In letzten Jahren wurde auf dem Flugplatz Buochs die Freizeit-/Tourismus- und Eventfliegerei gefördert, als finde der Klimawandel nicht statt. Umweltverschmutzer ersten Ranges ist der Breitling Akrobatikanlass mit Albatros L-39 Militärjets und russischen Sukhoi.
Dabei werden während einigen Tagen gegen 200 Tonnen CO2 ausgestossen. Zum Plausch von einigen wenigen, die für weitere jährlich rund 50 Breitling-Anlässe ihre Akrobatiktrainings hier abhalten. Dieser Klimaerwärmung nicht genug!
Neu werden ab Buochs auch Rundflüge mit Gletscherlandungen angeboten, nach dem Motto: “Fliegen wir hin, solange sie noch da sind“.

30 Fr. Subvention je Flugbewegung
Aufgrund des Breitling-CO2-Ausstosses verpufft der Nutzen der ökologischen Fördermassnahmen des Kantons im Bereich Bauen/Heizen (2006: 210'000 Franken). Neu soll die Freizeit-/Tourismus- und Eventfliegerei mit
jährlich 250'000 Franken als Beitrag an den defizitären Flugbetrieb der Airport Buochs AG noch mit je rund 30 Steuerfranken pro Start und Landung subventioniert werden. Paradox!

 


21.12.06: Bruchlandung wichtiger Elemente des Vorschlags Teilrevision Wirtschaftsförderungsgesetz.

Die Nidwaldner Regierung hat ihre Strategie zum Flugplatz Buochs geändert. Hat sie wohl oder übel ändern müssen. Dass Ihr Vorschlag zur Teilrevision des Wirtschaftsförderungsgesetzes, der im Herbst 2006 in der öffentlichen Vernehmlassung war, in wesentlichen Teilen eine Bruchlandung erlitten hat, sagt die Regierung natürlich nicht.
Die kritischen Stellungnahmen in der Vernehmlassung stammten vom Demokratischen Nidwalden DN, den Korporationen Buochs und Ennetbürgen, der Sozialdemokratischen Partei Nidwalden SPN und nicht zuletzt vom parteipolitisch neutralen Schutzverband der Bevölkerung um den Flugplatz Buochs SBFB.

Neu will sich der Kanton nicht mehr an der Flugplatzbetreiberin, der Airport Buochs AG, finanziell beteiligen. Auch will der Kanton nicht wie ursprünglich geplant als Erwerberin und Verkäuferin von nicht mehr benötigten Immobilien der Armee/Luftwaffe auftreten, sondern in solchen Fällen in koordinierender Funktion eine führende Rolle spielen. Und damit den Rückkauf von Immobilien wie vom SBFB in der Vernehmlassung gefordert, vorrangig den Korporationen Buochs und Ennetbürgen überlassen.

Was damit aus dem ursprünglichen Vorschlag zur Teilrevision Art. 19a  Wirtschaftsförderungs-gesetz im Klartext gekippt wurde, sind:
- Beteiligung der Regierung an der Flugplatzbetreiberin (Art. 19 a, Ziff. 1)
- Infrastrukturanlagen erwerben, veräussern oder Dritten zur Verfügung stellen (Art. 19 a, Ziff. 4)


Was die Regierung jedoch weiterhin will, sind Beiträge an den defizitären Betrieb des Flugplatzes und ganz offensichtlich indirekt auch über diese Ausgabenposition Beiträge an Investitionen in den Flugplatz leisten.

Der SBFB lehnt solche Subventionen mit Steuermitteln wie bereits in der Vernehmlassung formuliert, nach wie vor entschieden ab. Begründung:
Erstens sind die Pilatus Flugzeugwerke AG mit jährlich rund 500 Millionen Franken Umsatz und gut 30 Millionen Franken Cashflow in der Lage, den Flugplatz selbst zu betreiben und die entstehenden Kosten verursachergerecht zu finanzieren.

Zweitens sind solche Subventionen ganz grundsätzlich keine Aufgabe des Staates, zumal der Flugplatz Buochs im Gegensatz zu Zentralbahn und Postauto keinen Auftrag für eine Grundversorgung des öffentlichen Transports hat.
Und drittens schafft der Kanton mit solchen Subventionen Präjudizien für andere Unternehmen und Institutionen.

Medienmitteilung der NW Staatskanzlei PDF lesen >>


03.11.06: Subventionen an den Flugplatz Buochs: Keine Aufgabe des Staates.

 

In der Vernehmlassung zur geplanten Teilrevision des Wirtschaftsförderungsgesetzes schlägt der SBFB vor, die Aktionärsstrukturen der Airport Buochs AG nach markt-wirtschaftlichen Grundsätzen neu zu ordnen. Teilweise oder vollständige Finanzierungen von Flugplatz-Vorhaben aller Art mit Subventionen der öffentlichen Hand sind keine Staats-aufgabe.

Keine Aufgabe des Staates
Dem Kanton Nidwalden fehlt es keineswegs an echten, staatlichen Kernaufgaben und den damit verbundenen, finanziellen Verpflichtungen. Jedenfalls kann es nicht zu den staatlichen Aufgaben eines Kleinkantons wie Nidwalden gehören, sich an einem zivilen Flugfeld - dies ist der heutige Status des zivilen Teils des Militärflugplatzes Buochs - zu beteiligen und damit zur Mitbetreiberin des Flugplatzes zu werden, Investitionen in Millionenhöhe zu tätigen und gar zum Immobilienhändler zu werden sowie Beiträge an den permanent defizitären Flugbetrieb zu leisten. Und dies alles zulasten der Steuerzahler.

Kommt hinzu, dass dem Erläuterungsbericht der Staatskanzlei zur Gesetzesänderung nicht einmal ein Businessplan der Airport Buochs AG beigefügt war. Wie soll im luftleeren Raum einem neuen Gesetzestext zugestimmt werden, wenn nicht der Hauch der wichtigsten mittel- und langfristigen Kennziffern verfügbar ist?

Bei einem allfälligen Verkauf von Teilen oder des ganzen Flugplatzes durch die Armasuisse ist fairerweise und unter Respektierung der damals abgeschlossenen Verträge vorrangig den Korporationen (als ehemalige Landabtretende an die Eidgenossenschaft) das Vorkaufsrecht einzuräumen.

 

Vollständige Pressemitteilung vom 3.11.06 als PDF lesen >>

 

 


03.11.06: 9.GV des SBFB: Bewegungsbedarf der Pilatus Flugzeugwerke ist gewahrt.

 

Während auf dem Flugplatz Emmen jährlich maximal 1'000 zivile Flugbewegungen genügen, sollen es in Buochs 25'000 sein. Dies und weitere Aspekte führten an der 9. SBFB-Generalversammlung zu intensiven Diskussionen.


Dabei herrschte zunächst völlige Einigkeit, dass der Bedarf der Anzahl Flugbewegungen der Pilatus Flugzeugwerke AG im Rahmen ihrer industriellen Unternehmertätigkeit gewahrt ist und bleibt.

 

Vollständiger Bericht der 9.GV vom 26.10.06 als PDF lesen>>


02.10.2006: Landrat Fritz Rengglis “vernetzte Gedanken“ (…)

 

Im Nidwaldner Amtsblatt vom 27.9.06 erschien unter dem Titel “Vernetzte Gedanken“ (…) mit Rückblick auf die Landratssitzung vom 20.9.06 hinsichtlich künftiger Nutzung des Flugplatzes Buochs von CVP-Landrat Fritz Renggli, Hergiswil, eine Politspalte.

Wie ist diese zu interpretieren? Weshalb kommt sie ausgerechnet aus Hergiswil? Und weshalb gerade von Fritz Renggli?


Erstens ist es ein “politischer Ging“ ans Bein der FDP Hergiswil (“Statt weiterer, auf simple Publizität … ausgerichteter Interpellationen – gemeint war natürlich jene von Landrat Ruedi Waser FDP, Hergiswil - fordert die CVP …“).

 

Zweitens verlangt Herr Renggli den neuen Wirtschaftsförderer als Führungsfigur (“zum Beispiel unter der Leitung des …“) für ein koordiniertes Vorgehen. Auch dies ist zumindest ein indirekter “politischer Ging“ ans Bein der beiden FDP-Regierungsräte.


Drittens
missbraucht Herr Renggli die florierenden Pilatus Flugzeugwerke mit 1100 Beschäftigten, die auf den Flugplatz angewiesen sei (…), als ob es um die Frage einer Flugplatzschliessung ginge.
Tatsache ist: der Flugplatz ist und bleibt Militärflugplatz, auch als “militärisch schlafende Basis“.


Viertens
macht Herr Renggli einen Frontalangriff auf einzelne (…) Korporationsmitglieder, Landwirte, Anwohner und Gruppierungen. Es sei an der Zeit, diese Individualinteressen (= Einzelinteressen) den existenziellen (…) Gesamtinteressen unseres Kantons unterzuordnen. Und tut damit so, als ob der Kanton Nidwalden kurz vor dem Konkurs stehe und zum Armenhaus der Schweizer Kantone zählte.


Fünftens
gilt es zu berücksichtigen, dass Herr Renggli externer Hof-Personalrekrutierer des Kantons Nidwalden ist, und für solche Mandate auch den Pilatus Flugzeugwerken dankbar ist/wäre. Wes Brot ich ess’, des Lied ich sing!


Sechstens
ist Herr Rengglis plumper Polit-Versuch, die nicht zur Diskussion stehenden Arbeitsplätze des grössten Nidwaldner Arbeitgebers den erwähnten “Einzelinteressen“ gegenüberzustellen, völlig aus dem Zusammenhang gerissen und eine Verkennung der Realität sowie der Komplexität der ganzen Materie.


Tatsache ist, dass allein der - parteipolitisch neutrale - Schutzverband mit seinen Einzel-, Familien- und Kollektivmitgliedern sowie Gönnern die Interessen von weit über 1'100 Personen (!), auch solchen in Hergiswil, wahrnimmt. Es sei nur am Rande auf die verfassungsmässige Eigentumsgarantie, unter anderem … der Stockwerk- und Hauseigentümer, hingewiesen.

 

Fazit:
Was Landrat Fritz Renggli mit seiner Politkolumne “zum Besten“ gegeben hat, hat mit “vernetzten Gedanken“ beziehungsweise vernetztem Denken in keiner Art und Weise etwas zu tun. Es ist substanzlose, billige Politpropaganda!

All jene, die nicht nach der Geige der Luftfahrtlobby tanzen, öffentlich als Vertreter von “Einzelinteressen“ abzustempeln, ist als CVP-politischer Rohrkrepierer zu qualifizieren. Ganzheitlich denkende Nidwaldnerinnen und Nidwaldner lassen sich weder “unterordnen“ noch einen Maulkorb verpassen.

 


26.09.06: Herzlichen Dank – der SBFB bleibt dran!
 

Wir danken ganz herzlich für die positiven Rückmeldungen auf unsere seit Ende August laufende Inseratekampagne in verschiedenen Printmedien sowie über das Internet. Das Echo weit über unsere Kantonsgrenzen hinaus hat uns überrascht und sehr gefreut.

Bei dieser Gelegenheit heissen wir die neuen Mitglieder und Gönner willkommen und danken für ihr Vertrauen in den SBFB. Wir wissen jede Spende und Naturalleistung   - gleich welcher Höhe und Art -   sehr zu schätzen und sind dafür ausserordentllich dankbar.

Diese tollen Bekundungen, Ihr weitsichtiges Mitdenken und spontan erhaltene  - auch ausserkantonale -  Mithilfe bestätigen uns, dass der SBFB mit seinem einzigartigen Engagement für mehr Wohnqualität in der ganzen Region auf dem richtigen Weg ist.

Ihre Rückmeldungen untermauern auch, dass wir unter anderem über unsere Internetplattform einen zentralen Beitrag dazu leisten, dass nicht weggesehen und weggehört wird. Daher werden wir weiterhin aktiv und umfassend über die Geschehnisse rund um den Flugplatz Buochs informieren. Und dabei auch nicht zögern, heisse Eisen aufzugreifen. Alles zu seiner Zeit, versteht sich. Dies dürfen Sie vom SBFB erwarten!

Haben Sie Anregungen, Wünsche oder Informationen - wir haben für Ihre Anliegen immer ein offenes Ohr; Sie erreichen uns jederzeit unter info@sbfb.ch

Sind Sie mit unserer Arbeit zufrieden, erzählen Sie es weiter an Freunde, Nachbarn und Bekannte!

Ihr SBFB-Vorstand.

 


19.9.2006: Flugbetrieb von 07 - 22 Uhr – NEIN DANKE!
 

Neu wollen uns die zivile Flugplatzbetreiberin Airport Buochs AG und der Nidwaldner Regierungsrat jährlich 25'000 Flugbewegungen zumuten.
Vor Jahren wurden wir bei der Erhöhung der 1. Planungsetappe von jährlich 6'000 auf 8'000 noch mit einer “massvollen“ Ausweitung beschwichtigt.
Die 2. Planungsetappe soll nun zu einer masslosen Verdreifachung (!) führen. NEIN DANKE! Und zu einer Verzehnfachung dessen, was in der aktuellen Planung auf dem Flugplatz Emmen reicht!

 

Und neu sind folgende masslose zivile Buochser Flugbetriebszeiten geplant:

 

Allgemeiner Betrieb:

- Montag - Freitag: 07.00 - 22.00 Uhr
- Samstag: 08.00 - 20.00 Uhr (Motorschleppflüge der Segelfluggruppe bis 22.00 Uhr)
- Sonntag:  10.00 - 20.00 Uhr (Motorschleppflüge der Segelfluggruppe bis 22.00 Uhr)

 

Für Kunstflüge, Platzvolten und Fallschirmabsprünge:

- Montag - Freitag: 07.00 – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 18.00 Uhr
- Samstag:

ab 08.00 Uhr

- Sonntag: 

kein Betrieb

 

Als Vergleich nachstehend die früheren, massvollen militärischen Betriebszeiten, nach Sommer- und Winterhalbjahr abgestimmt.
Und stets unter Einhaltung einer Mittagspause
, wie es sich unter anständigen, rücksichtsvollen Nachbarn gehört:
(Quelle: Sachplan Militär (SPM) vom 28.2.2001):

 

- 1. Mai - 30. Sept., Mo - Fr.:     09.00 - 12.00 Uhr und 15.00 – 17.00 Uhr
- 1. Okt.- 30. April, Mo - Fr.:  

08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr     

 

Die neu geplanten allgemeinen zivilen Betriebszeiten entsprechen zu 90 % bereits jenen, wie sie anlässlich der Erneuerung der Konzessionierung des Regionalflugplatzes Bern-Belp Ende der Achtziger Jahre festgesetzt wurden. NEIN DANKE! Spätestens jetzt sollte es eigentlich allen dämmern, wohin “die Reise“ in der 3. und letzten Planungsetappe führt. Dafür sorgen dann betriebswirtschaftliche Sachzwänge. Es braucht dann nur noch eine letzte geringfügige Anpassung der Betriebszeiten und die formelle Konzessionierung zum Regionalflugplatz (mit oder ohne Linienflüge, aber stets mit Flugzulassungszwang verbunden).
Zwischenzeitlich soll der Flugplatz mit Steuergeldern des Bundes und des Kantons Nidwalden in Millionenhöhe nach ICAO-Norm und europäischen Vorschriften (Umzäunung, Erneuerung Tower/Kontrollturm, Zollabfertigung, etc., etc.). herausgeputzt werden.

 


16.9.2006: Helvetic Airways und Nidwaldner Investoren …
 

Die grössenwahnsinnigen Pläne der helvetischen Billigfluggesellschaft Helvetic Airways, ihre Flugzeugflotte in Kürze auf 11 Fokker-100 Maschinen auszuweiten, lösten sich in den letzten drei Jahren zusehends in Luft auf. Denn seit Aufnahme des Geschäfts (Taufe der ersten Maschine am 17.12.03 auf den Namen Winkelried) wurden Millionen von Franken verbraten. Die akuten finanziellen Turbulenzen, in welche die Lila-Fluggesellschaft geriet, führten im 2005 zu einer weiteren Kapitalerhöhung sowie einer einschneidenden Reorganisation. 14 Mitarbeiter wurden entlassen. Von den sieben Fokker-100 blieben noch drei.

Zur grossen Überraschung der Nation tauchte im März 2006 ein untergegangen geglaubter (..) alter Finanzhai, frisch genesen vom Börsencrash 2001/2002, auf.
Martin Ebner eilte der notleidenden Helvetic zur Hilfe (eher Freundschaftsdienst unter Militärkollegen … als Bubentraum, wie die Sonntagspresse damals titelte) und erwarb ein Aktienpaket von “deutlich über 50 %“.
Nun soll Ebner in den letzten Monaten auch sämtliche Aktien der Gründeraktionäre übernommen haben. Zu den Initianten und Gründern der ersten Stunde gehörten Peter Blum, jetzt ausgeschiedener VR-Präsident sowie ein Nidwaldner, namens “X“, der als Geschäftsführer das Unternehmen bis vor wenigen Monaten leitete, dann “geordnet“ in den Verwaltungsrat (VR) zurückgezogen/befördert wurde. Zur allgemeinen Überraschung ist laut “NZZ“ vom 16./17.9.06 Herr “X“ schon früher im Jahr aus eben diesem VR ausgeschieden.

 

Ist nun Ebner Alleinaktionär der Helvetic Airways, wie einige Medien gleich titelten? Was könnte für die schnelle, weitere Veränderung im Aktionariat samt gewichtigen Abgängen im Top-Management der Helvetic mitgespielt oder gar den beschleunigten Ausschlag gegeben haben?

Zunächst ist nicht bekannt, ob mindestens ein weiterer Nidwaldner Helvetic-Investor, namens “Y“,    - mit 7-stelligem Finanzengagement -   noch im Aktionariat der Helvetic ist.
Tatsache ist indes, dass dieser der trudelnden Fluggesellschaft laut einem renommierten Wirtschaftsblatt einen Betrag von 1'300’000 Franken für eine Kapitalerhöhung auf ein Sperrkonto überwies. Dass seine damaligen Geschäftspartner von der Helvetic den ausdrücklich zweckgebundenen Betrag auf normale Geschäftskonten umleiteten (…), ahnte der Nidwaldner Millionär “Y“ nicht. Nachdem er das widerrechtlich fehlgeleitete Geld geortet hatte, reichte er Klage ein. Ein nicht ganz alltäglicher Sachverhalt für die Justiz, gegen die früher verantwortlichen Copins der Helvetic zu ermitteln. Zumindest die Nachwehen dürften wohl auch Ebner einige schlaflose Nächte bereitet haben.

 

Fazit: Wie der vorliegende Fall belegt, ist privates Risikokapital, das  - vorzugsweise in der Luftfahrtbranche -  eine renditeträchtige Anlage … sucht, in Nidwalden reichlich vorhanden. Es spielt offensichtlich auch keine Rolle, ob das Kapital dabei teilweise oder ganz verbrennt. Die geplanten Finanzierungen des Kantons Nidwalden in Millionenhöhe in den Flugplatz Buochs sind deshalb überflüssig und sinnvoller zu verwenden.
Anwohner mit hohen Ansprüchen an eine intakte Wohnqualität finanzieren sich ihren Lärm und damit unter anderem Verluste auf Immobilien doch nicht mit eigenen Steuergeldern. Das fehlte ja noch!



11.9.06: Dröhnende Luftwaffenjets im Wochenend-Einsatz ab Buochs!

 

Am letzten Freitagnachmittag landeten vier ausländische Luftwaffenjets auf dem Nidwaldner Flugplatz. Dabei verqualmten die dröhnenden Maschinen den Talboden enorm. Kerosin war in der Luft. Wer glaubte, die Jets flögen gleichentags weiter, und es gäbe wenigstens ein geruhsames Wochenende, sah sich arg getäuscht.

 

Die unangekündigten Kracher benützten den Flugplatz Buochs als Abstellplatz. Am Samstagnachmittag stachen die Alpha Jets in den Nidwaldner Himmel und kehrten bald wieder zurück. Spätestens dann war klar, dass die Formation Asas de Portugal an der Flugschau 06 in Grenchen teilnahm. In Abstimmung mit der Grenchner Programmplanung wiederholte sich die Belästigung unseres Wohnraumes am Sonntagnachmittag. Schliesslich verliess die Formation am Montag störungsgerecht perfekt, gleich zu Beginn der Mittagspause, unsere Gegend Richtung Portugal.

 

Unglaublich, wozu die eingemottete Buochser-Luftwaffenbasis (Sleepingbase) alles herhalten muss und womit man die Anwohner selbst am Wochenende der Erholung beraubt. Nun, Hauptsache, der Flugplatz generiert Flugbewegungen. Wohnqualität hin oder her!
Und damit die Nidwaldner Bevölkerung wirklich zu keinen Entzugserscheinungen bezüglich Lärm von Militärjets kommt, trainiert die Patrouille Suisse am 14. September gleich zum dritten Mal dieses Jahr.
Damit lassen sich jedoch die von der zivilen Flugplatzbetreiberin geplanten Immissionen, ausgehend von jährlich 25'000 Flugbewegungen und der ebenso geplanten, massiven (!!!) Ausweitung der Flugbetriebszeiten keineswegs leichter ertragen und schon gar nicht mit dem Lärm der Militärjets zu Zeiten der aktiven Luftwaffenbasis rechtfertigen.



30.8.2006: Motorfahrzeugsteuern hoch … und frankfort in den Flugplatz.

 

Die Nidwaldner Motorfahrzeugsteuern sollen laut Regierung um 10 % steigen!

 

Ebenso werden für 2009  1.9 Millionen Franken mehr Verkehrsbussen gegenüber 2006 (derzeit 2.3 Mio. Franken), total also jährlich über 4 Mio. Franken budgetiert.

 

Die Autofahrer sollen also noch tüchtiger gemolken werden, auf dass der Staat den Rubel in den Flugplatz buttern kann.



29.8.2006: SBFB markiert Position mit Inseratkampagne.

 

Die Nidwaldner Regierung und ihr zugewandte Befürworter halten an künftig jährlich möglichen 25'000 Flugbewegungen (je 12'500 Starts und Landungen) auf dem Flugplatz Buochs fest! Dies ist eine gute Verdreifachung dessen, wovon die Rede war, als uns vor genau zehn Jahren eine “massvolle“ (damaliges Zitat) Ausweitung von jährlich 6000 auf 8000 zivile Flugbewegungen schmackhaft gemacht wurde. Es gehe nur darum. Wer es glaubte.

Wie zu Beginn der Sommerferien den Medien zu entnehmen war, steht in Sachen zivile aviatische Nutzung des Militärflugplatzes Buochs demnächst einiges an. Es sind dies unter anderem: 

  • Vernehmlassung zur Änderung des Kantonalen Richtplans (ab August angekündigt)

  • Koordinationsprotokoll des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL), voraussichtlich im September

  • Öffentliche Auflage des neuen Betriebsreglements und Plangenehmigungsauflage, voraussichtlich ab Oktober sowie …

  • Erneute (…) Erhöhung des Anteils des Kantons mit Steuermitteln an den Kosten des Flugplatzbetriebs der privat organisierten Airport Buochs AG (ABAG) von derzeit Fr. 125'000 pro Jahr auf neu Fr. 250'000.--, was einer vorläufigen (…) Verdoppelung entspricht. Die gegenwärtigen Aktienbeteiligungen an der privaten Flugplatzbetreiberin ABAG betragen: 50 % Pilatus Flugzeugwerke AG und 50 % Wirtschaftsförderungsstiftung Nidwalden / Engelberg.

  • Investitionen in Millionenhöhe (Renovation Kontrollturm/Tower, Einzäunung von Flugplatzanlagen, inklusive Hauptpiste, etc., etc.) unter geplanter Beteiligung des Kantons mit Steuermitteln. Heute ist erst die Spitze des Eisberges der Millioneninvestitionen bekannt!

Im Eiltempo sollen die finanziellen gesetzlichen Grundlagen geändert und vom Landrat im März 2007 verabschiedet werden, damit die vorgenannten Vorhaben direkt vom Kanton (bisherige finanzielle Unterstützung an den Betrieb des Flugplatzes über die Wirtschaftsförderungsstiftung Nidwalden / Engelberg mit fraglichen statutarischen Grundlagen) umgesetzt werden können. Mehr noch: damit hätte der Kanton auch die Möglichkeit, Beteiligungen einzugehen und jene Teile des Flugplatzes, die im Besitz der Eidgenossenschaft (Gesprächspartner … ist die Armasuisse, eine Abteilung des VBS-Departementes Schmid) sind und zum Verkauf frei gegeben werden, zu erwerben, bewirtschaften oder weiter zu veräussern. Die entsprechende Vernehmlassung zur Gesetzesänderung läuft bis 20. Oktober 2006.

 

Es geht also in jeder Beziehung um viel, sehr viel! Der SBFB markiert deshalb vorerst ab dieser Woche mit einer Inseratkampagne Position. Die Kampagne wurde in weiser Voraussicht in den letzten Monaten vorbereitet. Die ersten Inserate (“Wohnqualität“ und “Sinnvoll“) erscheinen im Amtsblatt Nidwalden und im Nidwaldner Blitz. Weitere Inserate folgen und werden laufend auch auf unserer Homepage aufgeschaltet.

 


28.8.2006: Fluguntauglicher Chef-Testpilot.

 

Reichlich spät, jedoch gerade rechtzeitig auf die Beratung des PC-21 Rüstungsgeschäfts im eidgenössischen Parlament hat das Büro für Flugunfalluntersuchungen den Bericht zum Absturz eines PC-21 anlässlich eines Kunstflugtrainings auf dem Flugplatz Buochs am 13. Januar 2005 veröffentlicht. Derweil steht der Bericht des dritten (…) Unfalles innert weniger Monate auf dem Nidwaldner Flugplatz vom 25.7.2005 (beteiligt war eine PC-6 der Pilatus Flugzeugwerke AG) noch aus. Ebenso pendent ist der Bericht zum noch viel älteren Flugunfall vom 8.7.2004, als eine Passantin beim Queren der Nebenpiste mit dem Velo von einem Motorflugzeug der lokalen Segelfluggruppe SGN erfasst und tödlich verletzt wurde.

 

Der SBFB setzt sich angesichts der weit überdurchschnittlichen Gefahren und Immissionen seit geraumer Zeit gegen Spezial-Bewilligungen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL zur Unterschreitung der gesetzlichen Mindestflughöhe anlässlich von Kunstflugveranstaltungen auf dem Flugplatz Buochs ein, vorab von nicht platzansässigen Benutzern, konkret beispielsweise der in Dijon (F) stationierten Breitling Crew im Zusammenhang mit ihrem jährlich stattfindenden Kunstflugtraining unter dem Deckmantel einer Händlerveranstaltung. Trainiert wird, wo immer Hand dazu geboten wird, im Hinblick auf die verschiedenen europäischen und internationalen Kunstflugveranstaltungen, an denen die Uhrenfirma mit ihrer Flotte, vorab den dröhnenden Albatros-Militärjets, jeweils regelmässig teilnimmt.

 

Gemäss BfU-Bericht soll der Absturz des PC-21 auf einen Pilotenfehler zurückzuführen sein. Mit hoher Wahrscheinlichkeit habe sich der Pilot auf ein Annäherungsmanöver an die zweite PC-21 konzentriert. Dabei habe er die Flughöhe über dem Boden (…) ausser Acht (…) gelassen.

Im Bericht wird dem Chef-Testpilot (…) der Pilatus Flugzeugwerke AG mit Soderbewilligung des BAZL (…) zur Unterschreitung der gesetzlichen Mindestflughöhe über dem Flugplatzgelände anlässlich von Kunstflügen in zweierlei Hinsicht    Fluguntauglichkeit    bescheinigt:

 

  • fehlende Grundausbildung und mangelnde systematische Ausbildung im Formations-/Verbandsflug 

  • fehlende medizinische Eignung (Beeinträchtigung des Sehvermögens nach zwei dem fliegerischen Vertrauensarzt verschwiegenen (…) Augenoperationen mit Laserbehandlung wegen Hornhautverkrümmung).

 

Erschreckend ist der Inhalt des BfU-Berichts http://www.bfu.admin.ch/common/pdf/u1909_d nicht nur des vorgenannten Sachverhalts, sondern auch des ganzen flächenmässigen Ausmasses des Schadenplatzes wegen. Dieser erstreckte sich vom ersten Aufschlag der Maschine bis zur Fundstelle der letzten Trümmer südöstlich ennet der Engelbergeraa, auf der Buochser Allmend, auf einer Länge von 520 m und einer Breite von 100 m (= 52'000 m2 oder 520 Aren)! Mit viel Glück ist bewohntes Gebiet der Gemeinde Buochs an einer verheerenden Katastrophe vorbei gegangen (siehe einschlägiges Bildmaterial). 462 Liter Kerosin waren an Bord der Maschine. Der Bericht macht bewusst, dass ein grundsätzlich sehr hohes Risiko bei solchen Kunstflügen aber auch für die zahlreichen Mitarbeiter in den Hallen 2 und 3 (südlich der Nebenpiste) sowie den nahe gelegenen Wohn-/Gewerbehäusern im Bereich “Fadenbrücke“ besteht.

 

Die Kunstflugnummer, die dem Piloten das Leben kostete und eine schwer verletzte Spaziergängerin auf dem Damm der Engelbergeraa zur Folge hatte, wurde von den beiden Pilatus-Piloten nur wenige Monate vorher auch an der Air 04 vom 4./5. September 2004 in Payerne, der damals grössten Schau der Schweizer Luftwaffe mit insgesamt 275’000 Zuschauern, geflogen. Die letzte fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung des verunglückten Piloten fand rund drei Wochen vor dieser Massenveranstaltung, am 13.8.2004, statt. Man wage nicht daran zu denken, dass der Buochser Unfall vom 13.1.2005 ebenso gut bereits in Payerne hätte passieren können. Ein Albtraum, wenn sich die Unglücksmaschine mit gleichen Charakteristiken wie ein Luftwaffen-Jet in die Zuschauermenge gebohrt hätte. Es wäre wohl für Jahrzehnte die letzte Schweizer Luftwaffenschau gewesen.

 

Fazit: Es besteht reichlich Handlungsbedarf.
Zunächst beim BAZL, der obersten Aufsichts- und Bewilligungsbehörde von Kunstflugveranstaltungen sowie Sonderlizenzen für Piloten (inklusive Kontrolle der dem Bundesamt angegliederten fliegerischen Vertrauensärzte). Sodann bei der Flugzeugherstellerin mit Weltruf und stetem Anspruch auf Professionalität. Drittens beim VBS und der Luftwaffe, die die Patrouille Suisse mit ihren Tiger-Jets seit wenigen Jahren dreimal jährlich im Tiefflug über unserem dicht besiedelten Talboden ihre Kunstflug-Pirouetten drehen lässt, auf dass die nächste Flugschau am Rapperswiler Seenachtsfest, Dübendorfer Rock-Konzert oder Lauberhorn Ski-Weltcuprennen, etc. gelinge.
Über die Bücher müssen jedoch nicht zuletzt auch die Gemeinderäte von Buochs, Ennetbürgen und Stans sowie die Volkswirtschaftsdirektion Nidwalden, wenn es um die nächste Kunstflugveranstaltung im Sinne einer Konsultation zuhanden des BAZL geht. Sie alle haben nämlich zumindest der Breitlingveranstaltung 2006 mit täglichem Akrobatik-Training im Verbandsflug mehrerer Maschinen samt Unterschreitung der gesetzlichen Mindestflughöhe zugestimmt. Was muss noch passieren?



22.8.2006: Geplagt und enteignet.


Der Widerstand immer weiterer Kreise der Bevölkerung gegen Lärm aller Art und den Fluglärm im Besonderen von Genf bis Altenrhein und Basel bis Lugano setzt sich hierzulande erstmals in einem Buch fort. Der Titel dieses Buches, das öffentlich vorgestellt wurde, lautet GEPLAGT UND ENTEIGNET.

Es ist das Resultat einer in den letzten Jahren entstandenen Bewegung von Lärmbetroffenen in der Region Zürich, die sich vom Flughafen und von Behörden nicht ernst genommen und verschaukelt fühlt.

Im Buch werden die Folgen des Fluglärms thematisiert, und es kommen Anwohner in der Süd- und Ostanflugschneise des Flughafens Zürich zu Wort. Wer kann, zieht weg. Doch viele Immobilien sind unverkäuflich geworden oder können nur noch mit Zinseinbussen vermietet werden. Von gesundheitlichen Auswirkungen gar nicht zu sprechen.

Herausgeber und Autor ist der ehemalige Leiter Kassensturz TV DRS, Urs P. Gasche, selbst Fluglärmopfer und Wegzüger im Jahre 2004 aus der Gemeinde Gockhausen. Orell-Füssli-Verlag, Zürich 2006, 134 Seiten, 19.80 Franken.

 


08.06.06: Wirksamer Lärmschutz darf nicht in Hergiswil aufhören.

Nach den Parlamenten von Luzern und Obwalden sowie der Stadt Luzern wurde am 7. Juni 2006 auch im Nidwaldner Landrat dem Planungskredit für den Doppelspurausbau der Zentralbahn bis Hergiswil Matt zugestimmt. Allerdings nicht oppositionslos.

Bereits in der Ausgabe der “Neuen Nidwaldner Zeitung“ vom 2. Juni 2006 wurde unter anderem bekannt, dass es die Zentralbahn zwar gerne sähe, wenn der geplante Ausbau der Doppelspur bis zum Bahnhof Hergiswil und nicht nur bis zur Haltestelle Hergiswil Matt führen würde. Das sei aber in diesem dicht besiedelten Wohngebiet wohl nicht möglich, gab Regierungsrat und Volkswirtschaftsdirektor Gerhard Odermatt (FDP) zu Protokoll.

In der parlamentarischen Beratung wurde von den Landräten Erich Naef (FDP), Hergiswil, und Res Schmid (SVP), Testpilot Armasuisse, Emmetten, ein wirksamer Lärmschutz vermisst. Naef sagte, die Bahn führe mitten durch alte Wohnquartiere. Es gelte zu verhindern, dass gute Steuerzahler wegen des Lärms wegzögen. Dies sei auch im Interesse des ganzen Kantons.

Ganz grundsätzlich und vor allem auch nach zumindest einem sehr gewichtigen Abgang eines potenten Steuerzahlers im 2005 aus der Gemeinde Hergiswil, ist dies eine folgerichtige, zutreffende Feststellung. Sehr begrüssenswert wäre es allerdings, wenn sich die Politiker als Mitglieder des “Flugplatzkomitees Nidwalden“ (vormals “Komitee Ja zur zivilen Nutzung“) ebenso sehr für wirksame Lärmschutzmassnahmen engagieren, wenn es um andere Lärmquellen im dicht besiedelten Nidwaldner Talkessel - etwas abseits von Hergiswil - geht. Auch dort leben noch ein paar zahlungskräftige Steuerzahler, die es zu behalten gilt.
 
30.03.2006: Weitere Sicherheitsmassnahme und Abbau von Verflechtungen.


Ab dem 1. April 2006 ist Skyguide auf dem Flugplatz Buochs für die Flugsicherung zuständig, die bisher von der Airport Buochs AG als Flugplatzbetreiberin wahrgenommen wurde. Das Skyguide-Team in Buochs besteht aus drei Flugverkehrsleitern. Jetzt wird also das umgesetzt, was schon seit geraumer Zeit der Auffassung der Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) entsprach, nämlich bezüglich Sicherheitsmassnahmen einen weiteren Zacken zuzulegen. Die beiden sehr tragischen Unfälle dürften diesen Schritt massgeblich beeinflusst haben.

Mit diesem Vorgehen wird aber auch der Geschäftsführer der Airport Buochs AG, der unter anderem in “Personalunion“ auch Chef Tower und Flugplatzleiter als verlängerter Arm des BAZL, der obersten Luftfahrtaufsichtsbehörde, vor Ort ist, weitgehend aus der Linie genommen. Der SBFB brachte diese Verflechtungen und damit verbundene Interessenkonflikte in den letzten Jahren mehrmals beim BAZL vor. Mit der Neuorganisation dürfte nun auch diese Problematik für das BAZL grösstenteils gelöst sein.

 


02.03.06: Richtigstellung zur Interpellation von FDP-Landrat Ruedi Waser, Hergiswil.

 

FDP-Landrat Ruedi Waser erwähnt in seiner Interpellation vom 31.1.2006 bezüglich Flugplatz Buochs zuhanden der Nidwaldner Regierung und des Landrats, die gegen das Betriebsreglement vom Mai 1998 eingereichte Beschwerde sei in einem von 24 Punkten (laut Urteil waren es 16 Hauptanträge!), nämlich bezüglich Lärmkataster vom Bundesgericht gut geheissen worden.

Aber ganz bestimmt nicht etwa wegen “der Abnahme der militärischen Flugbewegungen (= massiv weniger Lärm!)“ und noch weniger “weil der Lärmbelastungskataster nicht mehr der Aktualität entsprach“, wie der FDP-Landrat glauben macht.

Zutreffend ist vielmehr Folgendes. Der dem angefochtenen Betriebsreglement vom Mai 1998 für eine erweiterte zivilaviatische Nutzung zu Grunde liegende Lärmbelastungskataster basierte auf jährlich 6'512 militärischen und 8'000 zivilen Flugbewegungen. Der Lärmumfang dieser Flugbewegungen (inklusive 2'200 Militär-Jetflugbewegungen wie jene von Tiger und Mirage) wurde der Anwohnerschaft damals als maximal zulässige Fluglärmbelastung im Sinne eines “Lärmkorsetts“ schmackhaft gemacht. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt führte in seiner Verfügung vom Mai 1998 dazu aus, die Gesuchstellerin habe sich zur Einhaltung der im Umweltgutachten enthaltenen Lärmbelastungskurven verpflichtet. Im genannten Umweltgutachten wurde bestätigt, die Lärmgrenzwerte der Lärmschutzverordnung würden in keiner der umliegenden Flugplatzgemeinden Buochs, Ennetbürgen und Stans verletzt und folglich Umweltrecht eingehalten. Dies wurde von der Fliegerlobby während Jahren hartnäckig behauptet, und zwar mit Schützenhilfe aus den verschiedensten kantonalen sowie eidgenössischen Behörden- und Amtsstuben.

Vor Bundesgericht wurde mit Verbandsbeschwerde des SBFB als Musterprozess und zu 99 % gleich lautender Privatbeschwerde eines SBFB-Vorstandsmitglieds der Nachweis des Gegenteils erbracht. Damit war auch klar, dass die Mitte der 90er-Jahre eingereichten Gesuchsunterlagen für eine erweiterte zivile Nutzung des Militärflugplatzes Buochs “in einem wesentlichen Punkt“ - Zitat Bundesgerichtsentscheid - auf einer falschen Feststellung des Sachverhalts beruhte. Damit stand fest, dass Bundesrecht verletzt wurde, und dass das Betriebsreglement im Mai 1998 vom BAZL so nicht hätte bewilligt werden dürfen. Damit war auch klar, dass das Vorhaben der Gesuchstellerin mit dem so genannten “Lärmkorsett“, dessen Name der Anwohnerschaft eine Pseudo-Beschränkung und damit einen Pseudo-Lärmschutz vortäuschte, geplatzt war. Und Aus war es mit der Rettungsaktion der Lärmmenge aus dem militärischen Jet-Zeitalter in die zivile Zukunft des mittlerweile quasi ausgemusterten Militärflugplatzes (Sleepingbase).

Im Übrigen reicht es grundsätzlich, wenn das Bundesgericht einen einzigen mehrerer Beschwerdepunkte heranzieht, der sich als bundesrechtswidrig erweist. So geschehen im vorliegenden Fall, in dem das Gericht aus prozessökonomischen Gründen darauf verzichtete, die weiteren Hauptanträge zu behandeln wie aus der Urteilsbegründung zu schliessen ist. Ein Vorgehen, mit dem sich der SBFB gut, ja sehr gut arrangieren konnte. Ein Vorgehen, das seine Wirkung notabene bereits im Sinne der vor Bundesgericht obsiegenden Partei entfaltete.



14.02.06: Fehllandung (?) einer Drohne beim Militärflugplatz Emmen.

 

Eine Aufklärungsdrohne der Schweizer Luftwaffe - wie sie auch auf dem Militärflugplatz Buochs eingesetzt wird - ist am Dienstagnachmittag, 14.2.2006 gegen 15.30 Uhr, rund 200 Meter südlich neben der Piste des Militärflugplatzes Emmen fehl gelandet. Die Drohne befand sich in der Endphase eines Landeanflugs, als sie aus bisher unbekannten Gründen auf dem Areal einer Eisenhandlung auf dem Gemeindegebiet von Emmen fehl landete. Die Drohne kam von einem Schulungsflug zurück. Ob sie mit oder ohne Helikopterbegleitung unterwegs war, ist unbekannt.

Glücklicherweise wurde niemand verletzt, und es entstand kein Drittschaden. Die Drohne erlitt jedoch Totalschaden. Ob unter diesen Umständen noch von einer “Fehllandung“ – so die Sprachregelung des Departements Schmid - ausgegangen werden kann, wie es in der entsprechenden Medienmitteilung des VBS heisst? Eine militärische Untersuchung wurde eingeleitet.

Die Drohne sollte eigentlich ohne Helikopterbegleitung auskommen. Aus Sicherheitsgründen wurden jedoch in den letzten Jahren immer wieder Helikopterbegleitflüge durchgeführt. In den letzten Monaten wurde der Ruf immer lauter, die Drohne zur Unterstützung des Grenzwachtcorps vorab auch nachts einzusetzen. Ohne Helibegleitflüge, versteht sich.

Die Schweizer Luftwaffe führte nicht zuletzt unter diesem Hintergrund ab Mitte Januar 2006 ab dem Militärflugplatz Emmen in der Nacht mehrstündige Testflüge mit unbegleiteten Drohnen im zivilen Luftraum durch. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) bewilligte zehn solcher Flüge. Mit den Testflügen sollten die vom BAZL, von Skyguide und der Luftwaffe ausgearbeiteten Einsatzverfahren und Abläufe verifiziert werden.

Die Schrottlandung vom 14.2.2006 - mit oder ohne Helikopterbegleitflug - dürfte nun das Drohnen-Projekt entlang der CH-Grenze zumindest um einiges verzögern und die oberste zivile Luftfahrtaufsichtsbehörde BAZL deutlich vorsichtiger werden lassen. Safety first!

Pro memoria weitere frühere Drohnenereignisse:

  • 18.09.2002: Motorschaden einer Drohne (Typ ADS95) in der Region Lucens VD/FR. Landung mit aktiviertem Fallschirm im Gemüsefeld mit geringem Drohnensachschaden

  • 06.10.1999: Absturz einer Drohne (Typ ADS95) am Buochserhorn / NW mit Totalschaden

  • 27.08.1999: Absturz einer Drohne (Typ ADS95) in der Nähe des Militärflugplatzes Lodrino / TI mit Totalschaden

  • Mitte 1990: Mindestens 2 Abstürze einer Drohne im Rahmen des Evaluationsverfahrens der Drohne des Typs ADS90, davon einer am 06.02.1996 mit aktiviertem Fallschirm 20 m neben einem Haus in Illgau im Muotathal / SZ; geschätzter Schaden rund 50'000 Franken.



18.01.06: Flugplatzplanung verschiebt sich erheblich ins 2006
 

Der Zeitplan des Raumordnungskonzepts (ROK) zum Flugplatz Buochs verschiebt sich erheblich ins Jahr 2006. Konkret ist das Koordinationsprotokoll zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL), das anfangs Mai 2005, also vor rund 9 Monaten geplant war, noch pendent.

Dies bedeutet, dass auch alle nachgelagerten Planungsschritte eine deutliche Verschiebung erfahren. Zu dieser Einschätzung ist der SBFB-Vorstand aufgrund eines Antwortschreibens des BAZL auf ein Auskunftsbegehren an die oberste Luftfahrtaufsichtsbehörde gelangt.

Neben im letzten Jahr erlassenen rigorosen Sicherheitsmassnahmen für den Flugplatz Buochs verlangte das BAZL von der Airport Buochs AG die Erarbeitung eines detaillierten Sicherheits-/Betriebskonzepts. Im Spätherbst 2005 ging das BAZL davon aus, dass diese Arbeiten von der Flugplatzbetreiberin nicht vor Ende 2005 abgeschlossen sein würden.

Fazit:
1. Die zwei sehr tragischen Unfälle mit betroffenen Drittpersonen innert weniger Monate und weitere sicherheitsrelevante Vorkommnisse auf dem Flugplatz Buochs haben die Prioritätenordnung und damit die Ablaufplanung wesentlich beeinflusst.


2. Das aviatische Betriebsreglement dürfte daher frühestens vor den Sommerferien, eher jedoch im Frühherbst 2006 öffentlich aufgelegt werden.
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05.09.05: Kunstflugstaffel Red Arrows an privater Air Show am Bürgenstock.

Während die Flugshow der Schweizer Armee vom letzten Samstag in Emmen wegen der Naturkatastrophe und aus Rücksicht auf die Emmer Bevölkerung abgesagt wurde, schreitet man - wen wundert’s? - in Nidwalden nur wenige Tage später trotz ebenso massiven Unwetterschäden und starker Betroffenheit der Bevölkerung zur Tagesordnung über.

Ab Mittwoch, 7. September, tagt auf dem Bürgenstock die Swiss Future and Options Association SFOA (Vereinigung der Schweizer Anbieter und Organisationen, die im Future- und Optionengeschäft tätig sind).
Quasi zur Eröffnung dieser Konferenz werden die Red Arrows - die Kunstflugstaffel der Britischen Royal Air Force - für eine private Air Show am und über dem Bürgenstock eingeflogen.

Der Raubbau an der Umwelt - auch die Red Arrows sind mit ihren Immissionen an der globalen Klimaerwärmung mitverantwortlich - geht ungehemmt weiter. Als wäre nichts geschehen. Von der massiven akustischen Umweltverschmutzung im Nidwaldner Lebensraum gar nicht zu sprechen. Hauptsache die Banker, Broker, etc. auf dem Bürgenstock können sich ihre Bubenträume erfüllen und haben ihr Vergnügen.
 

21.07.05:

BAZL greift auf Flugplatz Buochs rigoros durch.

In den vergangenen gut zwölf Monaten intervenierte der SBFB verschiedentlich beim BAZL bezüglich Sicherheitsdefiziten auf dem Flugplatz Buochs. Nicht ganz freiwillig stattete die oberste Luftfahrtaufsichtsbehörde in Nidwalden verschiedene Visiten und Inspektionen ab. Dabei bleibt es jedoch nicht. Genau zwei Monate nach einem Vorfall auf der Hauptpiste vom Samstag, 21. Mai 2005, greift das BAZL nun rigoros durch und verschärft die nach dem tragischen Unfall auf der Ersatz-/Redundanzpiste vom 8. Juli 2004 im letzten Herbst erlassenen Sicherheitsmassnahmen massiv.

Neu muss bei Starts und Landungen von Flugzeugen zur Überwachung des Betriebs bei den Schranken eine Person postieren. Zudem sind je nach Sichtverhältnissen entlang der Piste Überwachungsposten einzusetzen, weil es vorkommen kann, dass dem Flugverkehrsleiter auf dem Kontrollturm aufgrund schlechten Wetters die ungetrübte Sicht auf die Hauptpiste verwehrt ist. Schliesslich verlangt das BAZL, dass die Segelfluggruppe Nidwalden für Landungen die dafür bezeichneten Pisten und nicht wie vorgekommen dazwischen liegende Rollwege benützt, die für die Zu- und Wegfahrt von Flugzeugen zur Piste vorgesehen sind.
 


27.06.05:

Ein toter Pilot und eine schwer verletzte Drittperson sind genug!


Der sehr tragische Absturz vom 13.1.2005 mit fliegerisch unbeteiligter Drittperson auf dem Flugplatz Buochs anlässlich einer höchst riskanten Akrobatiknummer von zwei PC-21 scheinen das BAZL und verschiedene Nidwaldner Bewilligungsgremien wenig beeindruckt zu haben. Noch liegt nicht einmal der Abschlussbericht des Büros für Flugunfalluntersuchungen (BfU) vor, und bereits schreitet man in Nidwalden zur Tagesordnung. An Geringschätzung der Betroffenen und ihrer Angehörigen ist dies kaum zu überbieten.

Unter dem Deckmantel einer internationalen Händlerveranstaltung findet in Buochs erneut ein mehrtägiges Training der Breitling Akrobatik Crew statt. Und wiederum mit Sonderbewilligung des BAZL zur Unterschreitung der Mindestflughöhen direkt über dem Flugplatz wie schon im letzten Jahr. Das BAZL weigerte sich, dem SBFB eine Kopie der diesjährigen Spezialbewilligung zuzustellen. Mit höchst fragwürdiger Begründung.

 

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07.06.05:

Private Sammelklage, auch für Nicht-Mitglieder!


Der parteipolitisch neutrale SBFB wehrt sich rigoros gegen die geplante massive Ausweitung des Betriebsumfanges auf dem Flugplatz Buochs und die absehbaren enormen Beeinträchtigungen der Nidwaldner Wohnqualität samt allen Folgen (Wertverlust von Immobilien, Abwanderung und Fernbleiben von Steuerzahlern, etc.).
Von den aktuellen Nidwaldner Flugplatzplänen wird auch die Wohnqualität attraktiver ausserkantonaler Gemeinden deutlich spürbar beeinträchtigt werden.

Unter der Federführung des SBFB laufen deshalb derzeit die Vorbereitungen für eine private Sammelklage, der sich auch Nicht-Mitglieder anschliessen können. Zeitsparend – preiswert – verfahrensökonomisch.

 

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06.05.05:

Schutzverband schlägt Alarm.


Am 19. April genehmigte die Nidwaldner Regierung das Raumordnungskonzept (ROK) des Militärflugplatzes Buochs (siehe Medienmitteilung vom 29. April). Sehr zum Missfallen des Schutzverbandes der Bevölkerung um den Flugplatz Buochs SBFB, weil es die Regierung unterlassen hat, das ROK in den entscheidenden Bereichen, die die Wohnqualität Nidwaldens massiv tangieren, zu korrigieren und anzupassen. Verdreifachung der zivilen Flugbewegungen heisst unter anderem das Ziel! Spätestens heute wissen wir zudem, zu welchem Nennwert Aussagen der Aviatiklobby zu nehmen sind.
Der SBFB wehrt sich rigoros gegen die absehbaren enormen Beeinträchtigungen des Nidwaldner Wohnraumes samt allen Folgen (Wertverlust von Immobilien, Abwanderung und Fernbleiben von Steuerzahlern, etc.). Negativ betroffen sind von den aktuellen Nidwaldner Flugplatzplänen aber auch attraktive Wohngebiete ausserkantonaler Gemeinden, die vom Engagement des Schutzverbandes Buochs profitieren.
 


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02.05.05:

Patrouille Suisse hat nichts gelernt.


Aus dem sehr tragischen Absturz vom 13.1.2005 mit fliegerisch unbeteiligtem Opfer auf dem Flugplatz Buochs anlässlich einer höchst riskanten Akrobatiknummer von zwei PC-21 im Flottenverband scheint die Luftwaffe und das Departement Schmid nichts, aber gar nichts gelernt zu haben.

Wer das heutige Training der Patrouille Suisse und die Verschleuderung von Steuergeldern im Nidwaldner Luftraum beobachtet hat, kommt unweigerlich zum Schluss, dass der Absturz eines Tigers auf bewohntes Gebiet, dessen Häuser in Flammen aufgehen, offensichtlich in Kauf genommen wird. Die Tragödien der Airshows von Ramstein 1988, Bratislava 1999, Lwiw (Ukraine) 2002, etc., etc. scheinen alle vergessen. Der nächste Super-GAU ist nur eine Frage der Zeit.
 


24.04.05:

Rücksichtsloses, kaltschnäuziges Vorgehen von Skycruise

 

Die Aktivitäten am bisherigen Standort in Ennetbürgen sind untrügliche Zeichen, dass - eine Bewilligung des BAZL vorausgesetzt - der Luftschiffbetrieb 2005 zum dritten (…) aufeinander folgenden Jahr am bisherigen provisorischen Standort auf dem Flugplatz Buochs in unmittelbarer Nähe bewohnter Liegenschaften stattfinden dürfte. Das Provisorium scheint zum Providurium zu werden. Und dies, obwohl der Standort der Anwohnerschaft für einen Dauerbetrieb nicht zugemutet werden kann, wie der Gemeinderat Ennetbürgen in seiner Vernehmlassung vom 12. Dezember 2003 zuhanden der Volkwirtschaftsdirektion Nidwalden wörtlich festhielt: “Der Wohnbevölkerung in der unmittelbaren Nähe des im Versuchsjahr benützten Betriebsgeländes kann ein Dauerbetrieb nicht zugemutet werden. Das Betriebsgelände ist z.B. in die unbewohnte Gegend des Schützenhauses zu verlegen.“, Zitatende.

 

Rücksichtslos und ohne jeden Respekt vor den betroffenen Anwohnern hat Skycruise am Sonntagmorgen, 24. April 2005 ab 09:00 Uhr ausgerüstet mit einem laufenden Kompressor, Hubstapler, etc. am Aufbau der Infrastruktur (Zelte, etc.) gearbeitet.

Abklärungen aus der verärgerten Anwohnerschaft bei der Polizei ergaben, dass keinerlei Bewilligung für solche Arbeiten am Sonntag vorliege, worauf die Polizei umgehend ausrückte, den Sachverhalt samt Fotos festhielt und dem kaltschnäuzigen Vorgehen der Skycruise den Riegel schob. Der Fall wird nun das Verhöramt Nidwalden beschäftigen.

 


30.03.05:

Luftschiff von Athen nach Friedrichshafen zur Wartung.


Laut neuesten Informationen soll das eine Luftschiff, welches nach der Olympiade in Athen überwinterte, nach Friedrichshafen überführt worden sein, wo nun die Wartung erfolgt.

Weshalb nach Friedrichshafen und nicht etwa nach Berlin, wo der “Zeppelin“ beim Luftschiffbauer Cargolifter noch den Winter 2003/2004 neben dem zweiten Skycruise-Luftschiff des gleichen Typs 600 B, getauft “Charly“, verbrachte? Cargolifter musste Insolvenz anmelden und die Tore schliessen. Die Cargolifter-Halle und das 550 Hektar grosse Areal wurden im Rahmen des Insolvenzverfahrens an den Malaysier Colin Au veräussert, der aus der einstigen Cargolifter-Halle einen tropischen Freizeitpark (…) - www.tropicalisland.de - entstehen liess. Die “Tropeninsel“ ist seit einigen Monaten in Betrieb. Dort gibt es deshalb keine Überwinterungs- sowie Wartungs- und Instandhaltungsmöglichkeiten mehr.

Das Luftschiff “Charly“ hätte nach dem Willen der Skycruise Switzerland – Medienmitteilung vom 7.4.2004, mittlerweile von der Homepage www.skycruise.ch verschwunden (…) – in Deutschland mit den Hoheitszeichen D-LCLA immatrikuliert werden sollen. Skycruise beabsichtigte, im Mai 2004 mit dem Luftschiff “Charly“ über Berlin Passagierrundflüge durchzuführen. Doch erstens kommt es anders und zweitens als man denkt. Die deutsche Luftfahrtbehörde, das Luftfahrtbundesamt (LBA) in Braunschweig, stimmte weder einer offiziellen noch einer provisorischen Verkehrszulassung des ehemals flugunfähigen Luftschiffes “Charly“ ex Cargolifter unter der neuen Besitzerin Skycruise Switzerland zu. Offensichtlich erfüllte Skycruise für den gewerbsmässigen Betrieb nicht alle europäischen Vorschriften, weshalb zumindest die deutsche Luftfahrtbehörde konsequent handelte und eine Betriebsbewilligung ablehnte.

Daraufhin wurde “Charly“ kurzerhand mit amerikanischen Hoheitszeichen N601SK immatrikuliert, mit provisorischer Bewilligung des (…) BAZL vom 10.6.2004 für kurze Zeit auf dem Militärflugplatz Buochs für Rundflüge eingesetzt und dann nach Athen an die Olympiade transferiert. Nach den Spielen wurde “Charly“ angeblich nach Mexiko verkauft, wo laut Medienmitteilung von Skycruise vom 5.11.2004 im Frühjahr 2005 der Betrieb von Passagierrundflügen aufgenommen werden sollte, während das andere Luftschiff mit der US-amerikanischen Immatrikulation N605SK nun in Friedrichshafen gewartet und für allfällige Rundflüge ab 1. Mai auf dem Flugplatz Buochs auf Vordermann gebracht wird.

Die oberste Schweizer Luftfahrtbehörde steht vor einer heiklen Entscheidung. Dieses Mal allerdings unter den Vorzeichen verschiedener Flugunfälle in der Zentralschweiz, darunter auch des sehr tragischen Highflyer-Unfalles vom letzten Sommer. Dabei geht es nicht nur um die Frage der Aufsicht, sondern ebenso sehr um die Frage notwendigen Basis-Infrastruktur sowie der plan- und ausserplanmässigen Wartung während des Betriebes.

Im Interesse der Sicherheit von Anwohnern, Strassenverkehrsteilnehmern auf der Kantonsstrasse in unmittelbarer Nähe des Luftschiffstandortes, Passagieren und nicht zuletzt der übrigen Zivilaviatik geht kein Weg vorbei an einem kompromisslosen, ganzheitlichen (!) Vollzug der Gesetze.
Im Übrigen erwartet der SBFB vom BAZL, dass die einschlägigen europäischen Vorschriften gemäss JAR
(Joint Aviation Requirements) der Joint Aviation Authorities - die Schweiz ist ebenfalls JAA-Mitglied - als gesetzte Standards konsequent eingehalten werden.

 


23.03.05:

Schwerverkehrszentrum ab 2008 in Erstfeld.


Wie das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK mitteilte, soll das einzige grosse Schwerverkehrszentrum entlang der Nord-/Südachse im Kanton Uri gebaut werden, weil dort auch die via Axenstrasse anfahrenden Lastwagen erfasst werden können. Es soll Platz für 322 LKW bieten. Bei Bedarf können durch engeres Parkieren über 500 Brummis parkiert werden. Die Kosten belaufen sich auf 55 Millionen Franken.
Weil am geplanten Standort Ripshausen die RUAG Munition lagert (siehe Bericht der “Neuen Nidwaldner Zeitung“ vom 15.3.2005), machte das Bundesamt für Strassen ASTRA zur Auflage, dass dieses Lager verlegt werde. Nach Verhandlungen mit dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS wird das Munitionslager an einen Ersatzstandort am Urnersee verschoben. Die Inbetriebnahme des Schwerverkehrszentrums ist für 2008 geplant.

Weitere kleinere Zentren sind laut UVEK in St. Maurice VS, Schaffhausen, Sigirino TI, Reiden LU, Uhwiesen ZH, Chavornay VD, Oensingen SO, Frick AG, Schafisheim AG und an zwei noch nicht bestimmten Standorten vorgesehen.
 


23.03.05:

Ermittlungen der Bundesanwaltschaft zum Highflyer-Unglück ausgedehnt.

Wie die Bundesanwaltschaft mitteilte, wurden die bisherigen Ermittlungen gegen Unbekannt im Strafverfahren bezüglich des Highflyer-Unglücks vom 23.7.2004 beim Verkehrshaus Luzern auf Piloten und Teamleiter ausgedehnt. Ermittelt wird wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger schwerer Körperverletzung.

Es war ein Gewitter im Anzug. Der gemäss Bericht des Büros für Flugunfalluntersuchungen BFU überladene Highflyer geriet beim Aufstieg in eine starke Windböe. Während 20 Minuten wurde der Ballon hin und her geschleudert. Dabei verunfallte eine indische Touristin tödlich, zehn Personen verletzten sich erheblich und vierzehn leicht.
 


24.02.2005:

Schwerverkehrszentrum: “schwieriger Entscheid“ für das Bundesamt für Strassen ASTRA.

Bekanntlich soll entweder in Erstfeld oder auf dem Flugplatz Buochs ein Schwerverkehrszentrum (SVZ) gebaut werden. Die Meinungen darüber gehen in beiden Kantonen aus verschiedenen Gründen diametral auseinander. Nicht zuletzt deshalb, weil absehbar ist, dass damit die Wohnqualität/Wohnattraktivität (Lärm, Abgase, Verkehrszunahme, Staus, etc.) massiv verschlechtert wird. Und weil die Anzahl der möglichen neuen 25 – 50 Arbeitsplätze in keinem Verhältnis steht zur benötigten Landfläche von rund 100'000 m2. Der Standort Buochs in der Nähe des Kreisels Kreuzstrasse entlang der A2 stellt ausserdem hinsichtlich des Landschaftsbildes ein äusserst schwieriges Unterfangen dar. Und für den Nidwaldner Tourismus ist das Projekt mit Sicherheit kein Aushängeschild.

Ursprünglich wurde der Entscheid, an welchem Standort das SVZ gebaut werden soll, auf anfangs September 2004, dann auf Dezember und schliesslich Ende Januar 2005 angekündigt. Das Bundesamt für Strassen ASTRA teilte nun lapidar mit, “es sei ein schwieriger Entscheid“, und dass es eine weitere Verschiebung gibt. Das ASTRA setzte den neuesten Termin auf Ende April 2005 (…) fest.

Gemäss der ersten Information zum Projekt in der “Neuen Nidwaldner Zeitung“ vom 19. März 2003 war die Rede von Parkräumen für 380 LKWs auf dem Schwerverkehrskontrollzentrum. Der Kanton Nidwalden plante in seinem Projekt dann bereits 440 LKWs ein (“Neue Nidwaldner Zeitung“ 31. Januar 2004). Und heute ist gemäss online-Portal der “Neuen Luzerner Zeitung“ bereits die Rede davon, dass Parkräume für rund 600 Fahrzeuge (…) entstehen sollen.

Nach dem klaren Nein des Schweizer Volkes und dem noch eindrücklicheren Nein des Nidwaldner Souveräns (64.3 % Nein-Stimmen) vom 8. Februar 2004 zum Avanti Gegenvorschlag ist das geplante Netz der Schwerverkehrszentren und im Besonderen auch des SVZ Buochs hinfällig geworden.
Zudem: Dem damaligen NEAT-Entscheid des Souveräns liegt unter anderem die Reduktion auf noch 650'000 alpenquerende LKWs oder rund - 2'500 LKWs pro Werktag - zugrunde. Der Entscheid des Nidwaldner Souveräns vom 8.2.2004 bedeutet unmissverständlich: 1. Bekräftigung des LKW-Verlagerungszieles von der Strasse auf die Schiene und folgerichtig auch keine LKW-Warteräume abseits der Autobahn, 2. keine zweite Gotthardröhre, da falsches verkehrspolitisches Signal an die EU.


18.02.2005:

SBFB fordert die Behebung von Sicherheitsdefiziten.

Aufgrund verschiedener Entwicklungen auf und über dem Flugplatz sowie entsprechenden Reaktionen von Anwohnern war es für den Schutzverband der Bevölkerung um den Flugplatz Buochs absehbar, dass es früher oder später zu folgenschweren Unfällen kommen musste. Deshalb intervenierte der Schutzverband bereits verschiedentlich mit Vehemenz bei der obersten Luftfahrtaufsichtsbehörde. Mit Nachdruck fordert der SBFB jetzt vom BAZL erneut im Interesse der öffentlichen Sicherheit den schnellen Erlass mehrerer Auflagen für den Flugplatz Buochs, bevor der dritte Super-Gau innert Kürze Tatsache ist. Gefordert werden unter anderem:

1. ein grundsätzliches Verbot von Akrobatikflügen im gleichzeitigen Flugverband von zwei oder mehreren Maschinen (Trainings der Kunstflugstaffel der Patrouille Suisse ein-geschlossen)

2. ein grundsätzliches Verbot für jegliche private Akrobenützer mit der einzigen Aus-nahme der Pilatus Flugzeugwerke AG unter Einhaltung der Mindestflughöhe von 500 m über Grund, direkt über dem Flugplatz.

Ganze Medienmitteilung als PDF lesen>>


06.12.2004:

Kehrtwende des VBS in Sachen Militärflugplätze: aus 1 von 5 wurden 2 von 5.

In der Medienmitteilung des VBS vom 3.9.2003 war zu lesen, dass von den fünf Militärflugplätzen Alpnach, Buochs, Dübendorf, Emmen und Mollis künftig nur noch einer weiter betrieben werden kann.

Gespannt wartete man auf den in Aussicht gestellten Entscheid des VBS zum Stationierungskonzept der Armee vom 6.12.2004. Emmen hat den Zuschlag erhalten wie dies im “Sonntags Blick“ schon vor Wochen publik wurde. Das VBS hat seinen im September angekündigten Plan zwischenzeitlich jedoch über den Haufen geworfen, denn auch der Flugplatz Buochs bleibt weiterhin Militärflugplatz. Aus 1 von 5 wurden 2 von 5.
Nun, der Entscheid über die Einsatzinfrastruktur der Luftwaffe ist im Fall Buochs weder militärstrategisch noch aus der Nähe zum Militärflugplatz Emmen und noch viel weniger unter dem Spardruck beim VBS nachvollziehbar. Die Medienmitteilung des Departements Schmid vom 6.12.2004 schweigt sich denn auch sehr vornehm aus, weshalb Buochs nun plötzlich als zweiter der fünf Militärflugplätze dabei ist.

In der Medienmitteilung heisst es unter anderem: “Auf die Flugplätze Alpnach, Dübendorf und Mollis wird verzichtet. Der Flugplatz Buochs wird als “Sleeping Base“ mit minimalsten Unterhaltsaufwendungen weiter betrieben aber durch die Luftwaffe in der normalen Lage grundsätzlich nicht mehr benutzt.“.
Und weiter: “Als Basen der Luftwaffe verbleiben somit die Flugplätze Emmen, Payerne, Sion und Meiringen sowie der Flugplatz Locarno als Ausbildungsstandort. Der Entscheid für den Flugplatz Emmen fiel auf Grund der vorhandenen Infrastruktur als Lufttransportbasis sowohl für Helikopter als auch für Transportflugzeuge. Zudem können die Bedürfnisse des Kompetenzzentrums SWISSINT für Lufttransporte weitgehend mit einbezogen werden. Weiter kann Emmen als Ausweichstandort für Kampfflugzeuge genutzt werden.“.

Fazit: Gewisse politische Kreise aus Nidwalden haben sich in Bern mit ihrer Zielsetzung durchgesetzt, den Militärflugplatz Buochs unter dem Titel “Sleeping Base“ zu erhalten. Steuergelder des Bundes fliessen somit weiterhin in den Unterhalt dieser militärischen Infrastrukturanlage, obschon die Luftwaffe den Flugplatz grundsätzlich nicht mehr benutzt. Und mit einer “abnormalen“ Lage, in der die Luftwaffe auf den Militärflugplatz Buochs angewiesen wäre, ist nicht zu rechnen. Ob all dem, was hier abgeht, dürften wohl bei den Korporationen Buochs, Ennetbürgen und Stans als ehemaligen Landbesitzern mit vertraglich zugesicherten Heimfallsrechten die Alarmglocken läuten.
 


24.11.2004:

Landrat heisst A2-Lärm-Motion Jurt gut.

Mit 56 Stimmen wurde die Motion von Ruedi Jurt (CVP, Beckenried) vom Nidwaldner Landrat geschlossen gutgeheissen. Jurt verlangt mit weiteren gegen 20 Unterzeichnern Lärmschutzmassnahmen, weil die Immissionen des Verkehrs der Autobahn im Raum Buochs / Beckenried gravierend sind.
Bekanntlich wirken sie sich über grosse Distanzen bis an die erhöhten Wohnlagen der Gemeinde Ennetbürgen aus.
Da gab es bis in die neuere Gegenwart doch tatsächlich Mitglieder des Bewilligungsgremiums für terrestrische Flugplatznutzungen, die glaubten, es seien auf dem Flugplatz Buochs noch Motorsportveranstaltungen aller Art notwendig.

Der Schutzverband der Bevölkerung um den Flugplatz Buochs dankt Landrat Ruedi Jurt und Mitunterzeichnenden der Motion für die Bemühungen zur Verbesserung der Wohnqualität Nidwaldens.

 


24.11.2004:

Erlösung vom Lärmtrauma.

Der Lärm entlang der Autobahn A2 ist eine der Nidwaldner Lärmquellen. Als nächstes wird nun die Sanierung im Raum Stansstad angegangen, jedoch erst frühestens ab 2007 und sollte 2009/10 beendet sein. Nach der Gemeindeversammlung stimmte jetzt auch der Nidwaldner Landrat mit 55 Ja-Stimmen der Erstellung einer Autobahn-Lärmgalerie in Stansstad zu. Der Kanton zahlt 926'000 Franken an die Gemeinde, 4.09 Millionen Franken übernimmt Stansstad, 23.15 Millionen der Bund.

Laut Lokalpresse rief Ruedi Jurt (CVP, Beckenried) als Präsident der Kommission für Bau, Planung, Landwirtschaft und Umwelt den Landrat auf: "Erfüllen Sie die Hoffnungen und den berechtigten Traum der Stansstader und erlösen Sie sie vom Trauma der A2-Lärmbelastung.".
Es bleibt zu hoffen, dass sich der Nidwaldner Landrat in naher Zukunft ebenso sehr engagiert für weitere Massnahmen zur Verbesserung der Wohnqualität Nidwaldens.

Flächendeckende Lärmimmissionen aus der Luft lassen sich jedoch weder mit millionenschweren Investitionen in Lärmgalerien und Lärmwände noch mit "Lärmschürzen" an Flugzeugen in den Griff bekommen, sondern einzig über ein Betriebsreglement mit messbaren Leitplanken, konkret einer unumgänglichen Plafonierung/Begrenzung der Anzahl Flugbewegungen, Einhaltung der während Jahrzehnten üblichen militärischen Flugbetriebszeiten für - neue - aviatische Nutzer und - griffigen - Lärmtaxen für die lautesten Flugzeugtypen (Verursacherprinzip). Dies ist zwingend notwendig, sollen die Millionen-Investitionen am Autobahnboden nicht weigehend wirkungslos verpuffen.

 


24.11.2004:

Aus für Supermotard 2005 auf dem Militärlugplatz Buochs-Ennetbürgen.

Der SBFB forderte in den letzten Jahren verschiedentlich mit hohem Nachdruck, dass der schleichenden zivilen Dauerbeschallung sowie Verlärmung durch Veranstaltungen aller Art und Unart beispielsweise im Motorsportbereich (Supermotard, Formel-1-Test, Auto-Slalom, Speedway Trophy, etc.), sodann aber auch im Aviatikbereich (seit 2003 auf zwei ... Werktags-Wochen ausgedehntes, tägliches, ohrenbetäubendes Kunstflugtraining der Breitling-Akrobatik-Crew unter dem Deckmantel einer "internationalen Händlerveranstaltung") mit restriktiverer Praxis und konkreten Auflagen der Bewilligungsbehörden entgegenzutreten ist. Mit Wirkung, wie es scheint.

Der neuesten Ausgabe des Mitteilungsblattes der Gemeinde Ennetbürgen "Us eysem Dorf" ist zu entnehmen, dass die Airport Buochs AG zusammen mit dem Koordinationsausschuss, in dem auch die Gemeinde Ennetbürgen vertreten ist, beschlossen hat, "die Supermotard-Veranstaltung 2005 nicht mehr zu bewilligen". Die entsprechenden "grossen Lärm-Immissionen" wurden eingestanden.

Mit Befriedigung nimmt der SBFB von diesem Entscheid Kenntnis. Der Schutzverband erwartet, dass der Beschluss nicht nur für das Jahr 2005 gilt, sondern, dass der zweite Teil der Formulierung "nicht mehr (...) zu bewilligen" grundsätzlicher Natur ist, somit über das Jahr 2005 hinaus Bestand hat. Der erste - für die Anwohnerschaft wahrnehmbare - Schritt Richtung Verbesserung der Wohnqualität ist getan, sofern nicht auf die gestrichene Veranstaltung der nächste immissionsträchtige "Ersatz" folgt.
Für eine nachhaltige, dauerhafte Verbesserung der Wohnqualität bleibt noch viel zu tun. Das Bewilligungsgremium ist weiterhin gefordert. Denn eine Schwalbe macht noch keinen Frühling.
 


03.11.2004:

Standortvorschlag der Armee geht am 6. Dezember in die Vernehmlassung.


Wie seit den Sommerferien bekannt ist, will die Armee von den Flugplätzen Alpnach, Buochs, Dübendorf, Emmen und Mollis nur einen weiter betreiben.
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) wird am 6. Dezember seinen Standortvorschlag in die Vernehmlassung schicken. Bis dahin will es keine Lobbyisten zu diesem Thema empfangen.

 


20.09.2004:

Einladung zur 7. Generalversammlung

Mittwoch, 20. Oktober 2004, 19.45 Uhr
(Saalöffnung: 19.30 Uhr)
Rest. “Eintracht“, Wilstrasse 3, 6370 Oberdorf

(Autobahnausfahrt Stans Süd, Richtung Engelberg, nach ca. 500 m, Höhe Kreisel, rechts)
Anschliesend an die GV offeriert der SBFB einen Apéro.
 

Anfahrts-Skizze >>>
 


16.09.2004:

Ehemals nicht mehr flugfähiges und nicht mehr zugelassenes Luftschiff nach Amerika zur Generalüberholung?

Laut “Neuer Nidwaldner Zeitung“ vom 16.9.2004 wird eines der beiden Luftschiffe der Skycruise Switzerland “demnächst in seine Einzelteile zerlegt, verschifft und nach Amerika gebracht, um dort einige Aufträge (…) zu erledigen“, so Christian Schulthess, ohne konkreter zu werden. Wenn es dazu der Leserschaft einen für Skycruise vorteilhaften Hintergrund mitzuteilen gäbe, hätte man diesen in der gewohnten Manier schon ins richtige medienwirksame Licht gerückt.

Um welches Luftschiff es sich dabei konkret handelt, ist in der “NNZ“ nicht erwähnt. Etwa um jenes, das von Skycruise Switzerland im Vorfeld der Versteigerung der Aktiven der deutschen CargoLifter AG im letzten Jahr erworben wurde? Und von dem in den “BerliNews“ vom 19.10.2003 (http://www.berlinews.de/archiv-2003/1685.shtml) wörtlich die Rede ist von “einem nicht mehr flugfähigen und nicht mehr zugelassenen Luftschiff Skyship 600.“, das die CargoLifter AG vor einigen Jahren in England kaufte. Der Artikel in den “Berli-News“ über die abgeschlossene Auktion betreffend die CargoLifter AG ist gezeichnet vom verantwortlichen Insolvenzverwalter Prof. Dr. Rolf-Dieter Mönning, Rechtsanwalt.

Das fragliche Luftschiff wurde dann für die Saison 2004 flugfähig gemacht und unter anderem auch auf dem Flugplatz Buochs eingesetzt. Aber nicht etwa wie von vielen erwartet mit deutscher (…), sondern mit amerikanischer Immatrikulation. Zur Erinnerung: mit Medienmitteilung vom 7.4.2004 (mittlerweile von der Homepage der Skycruise Switzerland sang- und klanglos verschwunden …!) und der Berichterstattung in der “NNZ“ vom 8.4.2004 stellte Skycruise in Aussicht, in Nidwalden werde heuer ein Luftschiff mit deutscher Immatrikulation betrieben.

Es ist der Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit nicht entgangen, dass eines der beiden Luftschiffe auf dem Flugplatz Buochs - kaum aus der Werft in Berlin angekommen - repariert werden musste und einige Wochen ausser Betrieb war. Folgt jetzt die unumgängliche Generalüberholung innerhalb der Skycruiser Corporation in den USA?

Fazit des SBFB:
Das BAZL tut gut daran
, auch künftig auf der auf klarer Rechtsgrundlage (Art. 108 lit. b der Luftfahrtverordnung, LFV) vorgesehenen Aufsicht von im Ausland immatrikulierten Luftfahrzeugen durch die ausländische Luftfahrtbehörde, im vorliegenden Fall der amerikanischen FAA, zu beharren, und zwar unbesehen des ungeheuerlichen, medial aufgebauten Druckes der Skycruise Switzerland im Hinblick auf einen allfälligen Betrieb 2005.

Im Interesse der Sicherheit von Anwohnern, Strassenverkehrsteilnehmern auf der Kantonsstrasse in unmittelbarer Nähe des Luftschiffstandortes, Passagieren und nicht zuletzt der übrigen Zivilaviatik geht kein Weg vorbei an einem kompromisslosen, ganzheitlichen (!) Vollzug des Luftfahrtgesetzes sowie der Luftfahrtverordnung durch das BAZL.

Vom Skycruise-Vorwurf in der heutigen Lokalpresse, das BAZL habe bisher “unverhältnismässig gehandelt“, kann zusammenfassend keine Rede sein.

 


15.09.2004:

Hokuspokus – Verschwundibus: Fortsetzung zum “Grounding“ des Luftschiffes.

Die Art und Weise, wie Skycruise das bisherige Nichtzustandekommen einer schweizerischen Immatrikulation des Luftschiffes und die Entstehung des “Groundings“ für den Rest der Saison 2004 in der heutigen Medienmitteilung schildert, stimmt gelinde formuliert sehr nachdenklich.

Skycruise beruft sich unter anderem auf folgenden Text ihrer Medienmitteilung vom 7. April 2004: “Eine Lösung für die Weiterführung des seit zwei Jahren laufenden Betriebes wird laut BAZL so oder so gefunden werden – vom BAZL favorisiert wird eine schweizerische Betriebsbewilligung unter Einsatz eines im Ausland eingetragenen Luftfahrzeuges.“.
Die Mitteilung vom 7.4.2004 (und damit die vorstehende Textpassage, Anm. SBFB) sei vom Vorsteher der verantwortlichen Abteilung des BAZL autorisiert (genehmigt) worden. Und weiter: “Allerdings: die Verantwortung dafür tragen wollten die Verantwortlichen dann nicht. Die sollte die US-Luftfahrtbehörde FAA übernehmen mit einer Erklärung, dass sie für die Aufsicht über Betrieb und Technik zuständig sei. Erwartungsgemäss wollten die Amerikaner nichts davon wissen, formelle Verantwortung für einen Passagierflugbetrieb in der Schweiz zu übernehmen.“, so der Wortlaut der heutigen Medienmitteilung.

Zunächst stellt der SBFB fest, dass just jene Medienmitteilung vom 7. April 2004, auf die sich Skycruise heute beruft, hokuspokus von der Homepage der Skycruise Switzerland verschwunden (…) ist! Eine ältere Medienmitteilung vom 13.1.2004 existiert weiterhin. Gut, dass es vom “Verschwundibus“ noch Kopien gibt!
Skycruise verschweigt heute in höchst eigennütziger Darstellung, dass in der gleichen Medienmitteilung die Rede war von einem zweiten Luftschiff, das nach Rundflügen im Mai über Berlin unter deutscher Immatrikulation D-LCLA Anfang Juni in der Schweiz zum Einsatz komme.

Fazit des SBFB:
Das BAZL konnte damals bei der Autorisierung des Textes der Medienmiteilung vom 7. April 2004 davon auszugehen, dass die notwendige Aufsicht für ein im Ausland immatrikuliertes Luftfahrzeug von der deutschen Luftfahrtbehörde hätte wahrgenommen werden müssen. In diesem ganzheitlichen Licht der Betrachtung ist die Autorisierung der Medienmitteilung vom 7.4.2004 durch das BAZL nachvollziehbar und die heutige Darstellung durch Skycruise - mit Verlaub - eine Verzerrung des Sachverhaltes der übleren Art!

Warum es dann doch nicht zur Immatrikulation des Luftschiffes in Deutschland kam, schweigt sich die heutige Medienmitteilung der Skycruise vornehm aus! Umso mehr wird auf das BAZL eingedroschen.
Es ist in jeder Hinsicht verständlich, dass die beiden diesen Sommer zum Einsatz gekommenen Luftschiffe mit den amerikanischen Immatrikulationen N605SK und N601SK, auf der die provisorische Bewilligung des BAZL vom 10.6.2004 beruht, ohne Wenn und Aber der Aufsicht der amerikanischen Luftfahrtbehörde FAA unterstanden. Daran ändert auch nichts, dass die vom BAZL von der Luftschiffbetreiberin “resolutiv“ verlangte Aufsichtsbestätigung der FAA bis zum 31. Juli 2004 nicht hat beigebracht werden können.

 


24.11.2004:

Erlösung vom Lärmtrauma.

Der Lärm entlang der Autobahn A2 ist eine der Nidwaldner Lärmquellen. Als nächstes wird nun die Sanierung im Raum Stansstad angegangen, jedoch erst frühestens ab 2007 und sollte 2009/10 beendet sein. Nach der Gemeindeversammlung stimmte jetzt auch der Nidwaldner Landrat mit 55 Ja-Stimmen der Erstellung einer Autobahn-Lärmgalerie in Stansstad zu. Der Kanton zahlt 926'000 Franken an die Gemeinde, 4.09 Millionen Franken übernimmt Stansstad, 23.15 Millionen der Bund.

Laut Lokalpresse rief Ruedi Jurt (CVP, Beckenried) als Präsident der Kommission für Bau, Planung, Landwirtschaft und Umwelt den Landrat auf: "Erfüllen Sie die Hoffnungen und den berechtigten Traum der Stansstader und erlösen Sie sie vom Trauma der A2-Lärmbelastung.".
Es bleibt zu hoffen, dass sich der Nidwaldner Landrat in naher Zukunft ebenso sehr engagiert für weitere Massnahmen zur Verbesserung der Wohnqualität Nidwaldens.

Flächendeckende Lärmimmissionen aus der Luft lassen sich jedoch weder mit millionenschweren Investitionen in Lärmgalerien und Lärmwände noch mit "Lärmschürzen" an Flugzeugen in den Griff bekommen, sondern einzig über ein Betriebsreglement mit messbaren Leitplanken, konkret einer unumgänglichen Plafonierung/Begrenzung der Anzahl Flugbewegungen, Einhaltung der während Jahrzehnten üblichen militärischen Flugbetriebszeiten für - neue - aviatische Nutzer und - griffigen - Lärmtaxen für die lautesten Flugzeugtypen (Verursacherprinzip). Dies ist zwingend notwendig, sollen die Millionen-Investitionen am Autobahnboden nicht weigehend wirkungslos verpuffen.

 


24.11.2004:

Aus für Supermotard 2005 auf dem Militärlugplatz Buochs-Ennetbürgen.

Der SBFB forderte in den letzten Jahren verschiedentlich mit hohem Nachdruck, dass der schleichenden zivilen Dauerbeschallung sowie Verlärmung durch Veranstaltungen aller Art und Unart beispielsweise im Motorsportbereich (Supermotard, Formel-1-Test, Auto-Slalom, Speedway Trophy, etc.), sodann aber auch im Aviatikbereich (seit 2003 auf zwei ... Werktags-Wochen ausgedehntes, tägliches, ohrenbetäubendes Kunstflugtraining der Breitling-Akrobatik-Crew unter dem Deckmantel einer "internationalen Händlerveranstaltung") mit restriktiverer Praxis und konkreten Auflagen der Bewilligungsbehörden entgegenzutreten ist. Mit Wirkung, wie es scheint.

Der neuesten Ausgabe des Mitteilungsblattes der Gemeinde Ennetbürgen "Us eysem Dorf" ist zu entnehmen, dass die Airport Buochs AG zusammen mit dem Koordinationsausschuss, in dem auch die Gemeinde Ennetbürgen vertreten ist, beschlossen hat, "die Supermotard-Veranstaltung 2005 nicht mehr zu bewilligen". Die entsprechenden "grossen Lärm-Immissionen" wurden eingestanden.

Mit Befriedigung nimmt der SBFB von diesem Entscheid Kenntnis. Der Schutzverband erwartet, dass der Beschluss nicht nur für das Jahr 2005 gilt, sondern, dass der zweite Teil der Formulierung "nicht mehr (...) zu bewilligen" grundsätzlicher Natur ist, somit über das Jahr 2005 hinaus Bestand hat. Der erste - für die Anwohnerschaft wahrnehmbare - Schritt Richtung Verbesserung der Wohnqualität ist getan, sofern nicht auf die gestrichene Veranstaltung der nächste immissionsträchtige "Ersatz" folgt.
Für eine nachhaltige, dauerhafte Verbesserung der Wohnqualität bleibt noch viel zu tun. Das Bewilligungsgremium ist weiterhin gefordert. Denn eine Schwalbe macht noch keinen Frühling.
 


03.11.2004:

Standortvorschlag der Armee geht am 6. Dezember in die Vernehmlassung.


Wie seit den Sommerferien bekannt ist, will die Armee von den Flugplätzen Alpnach, Buochs, Dübendorf, Emmen und Mollis nur einen weiter betreiben.
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) wird am 6. Dezember seinen Standortvorschlag in die Vernehmlassung schicken. Bis dahin will es keine Lobbyisten zu diesem Thema empfangen.

 


20.09.2004:

Einladung zur 7. Generalversammlung

Mittwoch, 20. Oktober 2004, 19.45 Uhr
(Saalöffnung: 19.30 Uhr)
Rest. “Eintracht“, Wilstrasse 3, 6370 Oberdorf

(Autobahnausfahrt Stans Süd, Richtung Engelberg, nach ca. 500 m, Höhe Kreisel, rechts)
Anschliesend an die GV offeriert der SBFB einen Apéro.
 

Anfahrts-Skizze >>>
 


16.09.2004:

Ehemals nicht mehr flugfähiges und nicht mehr zugelassenes Luftschiff nach Amerika zur Generalüberholung?

Laut “Neuer Nidwaldner Zeitung“ vom 16.9.2004 wird eines der beiden Luftschiffe der Skycruise Switzerland “demnächst in seine Einzelteile zerlegt, verschifft und nach Amerika gebracht, um dort einige Aufträge (…) zu erledigen“, so Christian Schulthess, ohne konkreter zu werden. Wenn es dazu der Leserschaft einen für Skycruise vorteilhaften Hintergrund mitzuteilen gäbe, hätte man diesen in der gewohnten Manier schon ins richtige medienwirksame Licht gerückt.

Um welches Luftschiff es sich dabei konkret handelt, ist in der “NNZ“ nicht erwähnt. Etwa um jenes, das von Skycruise Switzerland im Vorfeld der Versteigerung der Aktiven der deutschen CargoLifter AG im letzten Jahr erworben wurde? Und von dem in den “BerliNews“ vom 19.10.2003 (http://www.berlinews.de/archiv-2003/1685.shtml) wörtlich die Rede ist von “einem nicht mehr flugfähigen und nicht mehr zugelassenen Luftschiff Skyship 600.“, das die CargoLifter AG vor einigen Jahren in England kaufte. Der Artikel in den “Berli-News“ über die abgeschlossene Auktion betreffend die CargoLifter AG ist gezeichnet vom verantwortlichen Insolvenzverwalter Prof. Dr. Rolf-Dieter Mönning, Rechtsanwalt.

Das fragliche Luftschiff wurde dann für die Saison 2004 flugfähig gemacht und unter anderem auch auf dem Flugplatz Buochs eingesetzt. Aber nicht etwa wie von vielen erwartet mit deutscher (…), sondern mit amerikanischer Immatrikulation. Zur Erinnerung: mit Medienmitteilung vom 7.4.2004 (mittlerweile von der Homepage der Skycruise Switzerland sang- und klanglos verschwunden …!) und der Berichterstattung in der “NNZ“ vom 8.4.2004 stellte Skycruise in Aussicht, in Nidwalden werde heuer ein Luftschiff mit deutscher Immatrikulation betrieben.

Es ist der Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit nicht entgangen, dass eines der beiden Luftschiffe auf dem Flugplatz Buochs - kaum aus der Werft in Berlin angekommen - repariert werden musste und einige Wochen ausser Betrieb war. Folgt jetzt die unumgängliche Generalüberholung innerhalb der Skycruiser Corporation in den USA?

Fazit des SBFB:
Das BAZL tut gut daran
, auch künftig auf der auf klarer Rechtsgrundlage (Art. 108 lit. b der Luftfahrtverordnung, LFV) vorgesehenen Aufsicht von im Ausland immatrikulierten Luftfahrzeugen durch die ausländische Luftfahrtbehörde, im vorliegenden Fall der amerikanischen FAA, zu beharren, und zwar unbesehen des ungeheuerlichen, medial aufgebauten Druckes der Skycruise Switzerland im Hinblick auf einen allfälligen Betrieb 2005.

Im Interesse der Sicherheit von Anwohnern, Strassenverkehrsteilnehmern auf der Kantonsstrasse in unmittelbarer Nähe des Luftschiffstandortes, Passagieren und nicht zuletzt der übrigen Zivilaviatik geht kein Weg vorbei an einem kompromisslosen, ganzheitlichen (!) Vollzug des Luftfahrtgesetzes sowie der Luftfahrtverordnung durch das BAZL.

Vom Skycruise-Vorwurf in der heutigen Lokalpresse, das BAZL habe bisher “unverhältnismässig gehandelt“, kann zusammenfassend keine Rede sein.

 


15.09.2004:

Hokuspokus – Verschwundibus: Fortsetzung zum “Grounding“ des Luftschiffes.

Die Art und Weise, wie Skycruise das bisherige Nichtzustandekommen einer schweizerischen Immatrikulation des Luftschiffes und die Entstehung des “Groundings“ für den Rest der Saison 2004 in der heutigen Medienmitteilung schildert, stimmt gelinde formuliert sehr nachdenklich.

Skycruise beruft sich unter anderem auf folgenden Text ihrer Medienmitteilung vom 7. April 2004: “Eine Lösung für die Weiterführung des seit zwei Jahren laufenden Betriebes wird laut BAZL so oder so gefunden werden – vom BAZL favorisiert wird eine schweizerische Betriebsbewilligung unter Einsatz eines im Ausland eingetragenen Luftfahrzeuges.“.
Die Mitteilung vom 7.4.2004 (und damit die vorstehende Textpassage, Anm. SBFB) sei vom Vorsteher der verantwortlichen Abteilung des BAZL autorisiert (genehmigt) worden. Und weiter: “Allerdings: die Verantwortung dafür tragen wollten die Verantwortlichen dann nicht. Die sollte die US-Luftfahrtbehörde FAA übernehmen mit einer Erklärung, dass sie für die Aufsicht über Betrieb und Technik zuständig sei. Erwartungsgemäss wollten die Amerikaner nichts davon wissen, formelle Verantwortung für einen Passagierflugbetrieb in der Schweiz zu übernehmen.“, so der Wortlaut der heutigen Medienmitteilung.

Zunächst stellt der SBFB fest, dass just jene Medienmitteilung vom 7. April 2004, auf die sich Skycruise heute beruft, hokuspokus von der Homepage der Skycruise Switzerland verschwunden (…) ist! Eine ältere Medienmitteilung vom 13.1.2004 existiert weiterhin. Gut, dass es vom “Verschwundibus“ noch Kopien gibt!
Skycruise verschweigt heute in höchst eigennütziger Darstellung, dass in der gleichen Medienmitteilung die Rede war von einem zweiten Luftschiff, das nach Rundflügen im Mai über Berlin unter deutscher Immatrikulation D-LCLA Anfang Juni in der Schweiz zum Einsatz komme.

Fazit des SBFB:
Das BAZL konnte damals bei der Autorisierung des Textes der Medienmiteilung vom 7. April 2004 davon auszugehen, dass die notwendige Aufsicht für ein im Ausland immatrikuliertes Luftfahrzeug von der deutschen Luftfahrtbehörde hätte wahrgenommen werden müssen. In diesem ganzheitlichen Licht der Betrachtung ist die Autorisierung der Medienmitteilung vom 7.4.2004 durch das BAZL nachvollziehbar und die heutige Darstellung durch Skycruise - mit Verlaub - eine Verzerrung des Sachverhaltes der übleren Art!

Warum es dann doch nicht zur Immatrikulation des Luftschiffes in Deutschland kam, schweigt sich die heutige Medienmitteilung der Skycruise vornehm aus! Umso mehr wird auf das BAZL eingedroschen.
Es ist in jeder Hinsicht verständlich, dass die beiden diesen Sommer zum Einsatz gekommenen Luftschiffe mit den amerikanischen Immatrikulationen N605SK und N601SK, auf der die provisorische Bewilligung des BAZL vom 10.6.2004 beruht, ohne Wenn und Aber der Aufsicht der amerikanischen Luftfahrtbehörde FAA unterstanden. Daran ändert auch nichts, dass die vom BAZL von der Luftschiffbetreiberin “resolutiv“ verlangte Aufsichtsbestätigung der FAA bis zum 31. Juli 2004 nicht hat beigebracht werden können.

 


14.09.2004:

Luftschiff-Betriebsbewilligung vorzeitig weg.

Wie vom BAZL bekannt gegeben wurde, ist die provisorische Luftschiff-Betriebsbewilligung 2004 an die Management Services Inc. "hinfällig" geworden, weil sich die im vorliegenden Fall zuständige amerikanische Luftfahrtbehörde FAA ausserstande erklärt hat, die Aufsicht über das Luftschiff zu übernehmen.

Zur Erinnerung: Die provisorische Bewilligung bis 30.10.2004 wurde vom BAZL am 10.6.2004 unter anderem unter der "resolutiven Bedingung" (Zitat Betriebsbewilligung) erteilt, dass von der Airship Management Services Inc. "bis allerspätestens 31. Juli 2004" (Zitat Betriebsbewilligung) der Nachweis erbracht werde, dass die betriebliche Aufsicht für das in den USA immatrikulierte Luftschiff durch die amerikanische Luftfahrtbehörde FAA sichergestellt werde. Dieser Nachweis wurde von der Gesuchstellerin jedoch nicht erbracht.

Aus Sicherheitsgründen sei für das BAZL eine kompetente Aufsicht unabdingbar, heisst es in der Medienmitteilung. Um die bis Ende Oktober 2004 geplanten Flüge durchführen zu können, sei der Betreiberin Skycruise deshalb ein Audit, eine umfassende Begutachtung durch unabhängige Luftschiffexperten zusammen mit dem BAZL angeboten worden.

Doch Skycruise habe es vorgezogen, den Betrieb für dieses Jahr einzustellen.
Einer erneuten Bewilligung durch das BAZL für 2005 stehe nichts im Weg, sofern eine unabhängige Aufsicht über den Betrieb installiert werden könne.

 


14.09.2004:

Gemäss Lokalpresse hat Skycruise sämtliche ausstehenden Luftschiffrundflüge in diesem Herbst ab Flugplatz Buochs abgesagt. Allerdings nicht freiwillig!
 

Die Gesuchstellerin, die Airship Management Services Inc., konnte die vom Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL in der provisorischen Bewilligung vom 10. Juni 2004 "resolutiv" verlangte Bestätigung über die technisch und betrieblich wirksame Aufsichtsverantwortlichkeit durch die US-amerikanische Luftfahrtbehörde FAA "bis allerspätestens 31.7.2004" nicht beibringen.

Dies hat nun offensichtlich dazu geführt, dass das BAZL von den in Aussicht gestellten Sanktionen - jederzeitiger Entzug der Bewilligung - Gebrauch gemacht hat. Davon ist in der Presse (noch) nichts erwähnt. Freiwillig verzichtet die Skycruise aber wohl nicht auf die noch in der Zeitung des TCS vom 9.9.2004 (...) mit Inserat angekündigte 10 %-Rabattaktion für TCS-Mitglieder.

In einem Schreiben an die Kundschaft spricht Skycruise von einer "unrealistischen Forderung" des BAZL und schiebt die ganze Schuld dem BAZL zu. Völlig zu Unrecht. Dem SBFB liegt eine Kopie der provisorischen Bewilligung vom 10. Juni 2004 vor.

 


27.7.2004:

Luftwaffe plant Einstellung des Betriebes auf vier von fünf Flugplätzen.
 

Jürg Nussbaum, Sprecher des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) bestätigte den Inhalt der Berichterstattung der “Neuen Nidwaldner Zeitung“, wonach die Luftwaffe plant, den Betrieb von vier der folgenden fünf Militärflugplätze einzustellen: Alpnach, Buochs, Dübendorf, Emmen und Mollis. Zu diesem Entschluss ist der Kommandantenrapport (KR) gekommen.

Nächstes Eckdatum in diesem Zusammenhang ist die Konferenz der kantonalen Militärdirektoren im Spätherbst 2004.
 


26.7.2004:

BAZL entzieht Betriebsbewilligung für Highflyer.


Nach dem tragischen Unfall vom 23. Juli hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) dem Verkehrshaus Luzern per sofort die Bewilligung zum Betrieb des Highflyers entzogen.

Es erstaunt sehr, dass die nahen Gebäude und Bäume, die eine Gefahr darstellen, nicht dazu führten, dass das BAZL im Jahr 2000 aus grundsätzlichen Erwägungen von einer Betriebsbewilligung des Fesselballons absah.

Neben dem Büro für Flugunfalluntersuchung hat sich auch die Bundesanwaltschaft in die Ermittlung eingeschaltet.
 


8.7.2004:

Tragischer Unfall auf dem Flugplatz Buochs.


Am Donnerstagmorgen, 8.7.2004, kam es auf dem Flugplatz Buochs zwischen einer 77-jährigen Frau und einem Schleppflugzeug der Segelfluggruppe Nidwalden zu einer Kollision. Die Radfahrerin wurde tödlich verletzt. Der Pilot wurde mit einem Schock ins Spital eingeliefert.

Die Velofahrerin befand sich auf dem Verbindungsweg vom Grossried Richtung Buochser-Allmend, als das Schleppflugzeug zur Landung ansetzte und die Frau vom Propeller des Flugzeugs erfasst wurde.

Die Piste ist normalerweise bei Anflügen für den übrigen Verkehr durch Schranken gesperrt. Die Kapo und das Verhörmat Nidwalden, das Büro für Flugunfall-Untersuchungen und das Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich ermitteln die näheren Umstände.

 


1.7.2004:

Der Kick auf fliegenden Kisten...?

 

(Foto: KEYSTONE)


Auf dem Militärflugplatz Buochs konnten sich Freiwillige für einen luftigen Ausflug auf einen Doppeldecker der Flugzeugflotte der Breitling SA, Grenchen, schnallen lassen. Dabei handelt es sich laut Auskunft des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) vom 25. Juni 2004 an den SBFB um eine beispielsweise bei Flugveranstaltungen praktizierte und zugelassene Vorführung, beziehungsweise Betriebsart. Das entsprechende Flugzeug ist von den englischen Behörden für dieses "Windstanding" zugelassen und zertifiziert. Die waghalsige Person auf dem Flügel ist mit Gurten und einem geprüften Gestell am Flugzeug festgeschnallt.


 


29.6.2004:

Nidwalden im Kriegszustand?

Der SBFB lehnt die tagelangen Kunstflugtrainings der Breitling-Piloten im Flottenverband mehrer Maschinen unter dem Deckmantel einer "Breitling-Händler-Veranstaltung" aus Immissionsgründen - absolut unzumutbarer Lärm, Qualm und Abgase - sowie des enormen Unfallrisikos wegen entschieden ab.

Ausländische Touristen fragten sich, ob man sich hier eigentlich im Kriegszustand befinde. Zu Recht, denn mit "sanftem Tourismus" hat dies nichts zu tun. Zwischen dem Wunschdenken in Imagebroschüren sowie Hochglanzprospekten und der Realität klaffen Welten. Statt einige Tage in der Region zu bleiben, entschieden sich die Touristen aufgrund dieses "Nidwaldner-Schlüsselerlebnisses" subito Richtung Süden weiter zu reisen.

Zum Nachteil der Logiernächtestatistik von Vierwaldstättersee Tourismus.

 


23./26.6.2004:

Verletzung der Mindestflughöhen über bewohnten Gebieten in Ennetbürgen und Buochs.

Das BAZL bewilligte am 8. Juni für die Kunstflugvorführungen des Breitling-Events 2004 gemäss Art. 11, Abs. 4 VVR - über dem Flugplatz Buochs - die Unterschreitung der Mindestflughöhe von 500 m über Grund und senkte diese mit Ausnahmebewilligung je nach Flugzeugtyp auf 50 / 100 m über Grund.

In der Woche 26/2004 wurden nun im unmittelbaren Zusammenhang mit Breitling-Kunstflügen im Flottenverband mehrer Maschinen - ausserhalb des Flugplatzes - Verletzungen der Mindestflughöhe über Wohngebieten der Gemeinden Buochs und Ennetbürgen festgestellt.
Der SBFB hat das BAZL auf das entsprechende enorme Sicherheitsrisiko eindringlich aufmerksam gemacht und im Interesse der Sicherheit umgehend gebotene Auflagen und Sofortmassnahmen verlangt.
 


17.6.2004:

 

Erneut befristete und damit provisorische Luftschiff-Bewilligung: Jeweils Mittwoch bis Sonntag, ca. 5 – 8 Flüge pro Tag. Gemäss Kopie der Verfügung vom 10.6.2004 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) der Airship Management Services Inc. mit Sitz in Greenwich USA, zuhanden der Skycruise Switzerland, Lindau / ZH, für die Zeit vom 11. Juni bis und mit 30. Oktober 2004 die Bewilligung erteilt, Rundflüge mit Passagieren von und nach dem Flugplatz Buochs in einem Umkreis von 25 Meilen mit den Luftschiffen N605SK und N601SK durchzuführen.

“Diese Bewilligung stellt kein Präjudiz dar für die Bewilligung von zusätzlichen Rundflügen ab anderen Standorten oder über den 30. Oktober 2004 hinaus. Sie stellt auch kein Präjudiz dar für die Erteilung einer definitiven Bewilligung zur Durchführung von Rundflügen mit Passagieren mit Luftschiffen in der Schweiz, sollte ein entsprechendes Gesuch eingereicht werden.“, schreibt das BAZL.

Weiter hält das Bundesamt wörtlich fest:
“Die Gesuchstellerin ist angehalten, die vorgeschriebenen Mindestflughöhen allen Orts strikte einzuhalten unter Meidung von Vogelschutzgebieten wo immer möglich.
Die Gesuchstellerin ist des Weiteren angehalten, den Überflug über bewohntem Gebiet so kurz als möglich zu halten beziehungsweise darüber weder im Kreisflug zu gehen noch, soweit nicht technisch zwingend nötig, anzuhalten.
Die Gesuchstellerin variiert nach Möglichkeit die täglichen Rundflugrouten, so dass sich Emissionen nicht an einem Punkt konzentrieren und ein und dieselbe Flugroute maximal zweimal täglich beflogen wird.
Die Bewilligung steht unter der resolutiven Bedingung, dass die Gesuchstellerin eine Bestätigungserklärung der FAA (US-amerikanische Luftfahrtbehörde, Anm. SBFB) betreffend der durch diese übernommene Aufsichtsverantwortlichkeit (in technischer und betrieblicher Hinsicht) über die Gesuchstellerin bis allerspätestens 31. Juli 2004 beibringt.“.

Das BAZL kann diese Bewilligung jederzeit und ohne Verpflichtungen entziehen, sollten die oben genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sein oder die Gesuchstellerin die in der Bewilligung enthaltenen Auflagen wiederholt verletzen.
Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen und Auflagen der Verfügung stehen unter der Strafandrohung von Art. 91 Luftfahrtgesetz und werden mit Haft oder Busse bis Fr. 20'000.-- bestraft.

Fazit für den SBFB:
Der SBFB nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass …

  • ... nun wie seit Frühherbst 2003 verlangt, eine erneut befristete Bewilligung und damit die faktische Verlängerung des Versuchsbetriebes 2003 Tatsache ist, weil einer definitven Bewilligung die Abstimmung mit den anderen Nutzungen auf und rund um den Flugplatz Buochs voraus zu gehen hat (Raumordnungskonzept inklusive Standortfrage), ein geordneter Planungs- und … Bewilligungsablauf somit sicher gestellt ist
  • ... das BAZL die gesetzlichen Mindestflughöhen konsequent umgesetzt haben will; über dicht besiedelten Zonen von Ortschaften sind dies – mit Ausnahme von Abflug und Landung – mindestens 300 m über Grund und
  • … das BAZL den Überflug über bewohntem Gebiet mit Auflagen versah, inklusive Beschränkung der Routenwahl.

Die Tatsache, dass grundsätzlich bereits im Sommer 2004 ein zweites Luftschiff eingesetzt werden könnte, stösst gelinde gesagt auf wenig Begeisterung, vorab auch im Hinblick auf einen allfälligen definitiven Betrieb. Dasselbe trifft auf die besonders lärmempfindlichen Flugbetriebszeiten zu, über die sich die Bewilligung ausschweigt, will heissen, es kommen unverändert die Betriebszeiten des Vorjahres (…) zur Anwendung.

Die Bewilligung 2004 gibt nun Gelegenheit, weitere Erfahrungen zu sammeln. Reaktionen und besondere Feststellungen nimmt der SBFB wie schon letztes Jahr entgegen und bringt sie gebündelt an geeigneter Stelle ein.
 


03.06.2004:

Antwort des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) zu Auskunftsbegehren des SBFB betreffend geplantem Luftschiff-Betrieb 2004:
Mit Schreiben vom 18. Mai 2004 stellte die Skycruise Switzerland, Lindau, im Auftrag der Airship Management Services Inc., Greenwich, USA, Antrag auf Erteilung einer Betriebsbewilligung nach Artikel 108 Luftfahrtverordnung für die gewerbsmässige Beförderung von Personen mit einem auf dem Militärflugplatz Buochs stationierten Luftschiff. Der Antrag wurde mit weiteren Unterlagen beim BAZL eintreffend am 25. Mai ergänzt.
Das BAZL hat der Skycruise Switzerland frühzeitig mitgeteilt, dass nach Eingang des vollständigen Gesuchs mit einer Bearbeitungszeit von 30 Tagen zu rechnen ist.
Grundsätzlich handelt es sich bei Bewilligungen des BAZL gestützt auf Artikel 108 Luftfahrtverordnung an Flugbetriebsunternehmen mit Sitz im Ausland um Polizeibewilligungen. Solche Bewilligungen werden in der Regel für maximal eine Flugplanperiode, somit bis Ende Oktober 2004 erteilt. Als Betreiberin des Luftschiffes ist die Airship Management Services Inc. verantwortlich. Das geplante Flugprogramm wird von der Skycruise Switzerland AG, Lindau ZH, vermarktet.
Das für die Rundflüge mit Passagieren vorgesehene Luftschiff ist in den Vereinigten Staaten von Amerika immatrikuliert (N-605SK). Für Auflagen bezüglich Sicherheit im Betrieb des Luftschiffs sowie dessen Unterhalt und Wartung ist der Eintragungsstaat (USA) zuständig.
Die Gesuchstellerin hat die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsdeckung nachgewiesen. Allfällige betriebliche Auflagen werden bei der nun laufenden Prüfung des Gesuchs durch das BAZL festgelegt. Und weiter schreibt das BAZL unter anderem: "Zur Zeit (also per 2. Juni 2004) ist keine Bewilligung erteilt.".

Vorläufiges Fazit für den SBFB:
Weil Skycruise Switzerland gemäss "Neuer Nidwaldner Zeitung" vom 8. April für den Betrieb 2004 in Nidwalden den Einsatz eines Luftschiffes mit deutscher Immatrikulation ankündigte, nun aber quasi in "letzter Minute" das Gesuch beim BAZL für das Luftschiff mit amerikanischer Immatrikulation beantragte, das bereits im Versuchsbetrieb 2003 benützt wurde, deutet einiges darauf hin, dass der Immatrikulationsprozess des zweiten Luftschiffes in Deutschland - faktisch die Zulassung des Luftschiffes nach EURO-Vorschriften - gewaltig ins Stocken geraten ist. Und die Homepage der Skycruise Berlin www.skycruise.de meldet seit Wochen: "Demnächst online ...".

 


29.4.2004:

Mit Schreiben des BAZL vom 27. April 2004 an den SBFB im Zusammenhang mit einem Fragenkatalog des Schutzverbandes steht fest, dass das BAZL der Skycruise, Herrn Christian Schulthess, ohne formelles Gesuch keine Betriebsbewilligung ab Juni 2004 auf dem Flugplatz Buochs mündlich in Aussicht gestellt hat.
"Ihre Frage Nr. 1 können wir mit "Nein" beantworten: das BAZL stellt keine mündlichen Betriebsbewilligungen aus.". Und weiter:
"Die Fragen 2 - 15 können wir leider zurzeit nicht beantworten, da dem BAZL noch kein Gesuch für die Wiederaufnahme des Luftschiffbetriebes in Buochs zur Prüfung vorgelegt wurde. Sobald das Gesuch eintrifft, wird das BAZL die betroffenen Stellen informieren. Ablehnung wie Erteilung einer Betriebsbewilligung sind Verfügungen und enthalten eine Rechtsmittelbelehrung. Hingegen können wir bestätigen, dass mit den Initianten Gespräche stattgefunden haben, in deren Rahmen wir über die allenfalls (...) möglichen Betriebsvarianten informiert haben.".
 

Die von der Skycruise Switzerland, Herrn Ch. Schulthess am 8. April 2004 über die "Neue Nidwaldner Zeitung" verbreiteten Informationen sind somit in wesentlichen Teilen erwiesenermassen falsch und irreführend.
 


29.4.2004:

Der SBFB erweitert seine Kommunikationsplattform, die bisher auf Medienmitteilungen, Inseraten primär im "Nidwaldner Blitz", jährlich zweimaligem Versand der FLAB-Zeitung des SSF Zürich mit Regionalinfos, Flyers als Hauswurfsendungen und speziellen Events beruht.
SBFB goes www. Bekanntmachung auch in Inseraten im "Nidwaldner Blitz". Aufschaltung unter der Adresse www.sbfb.ch
 


29.4.2004:
Erste Sitzung der Kommission "Koordination Flugplatz Buochs".
 


8.4.2004:
Die Immatrikulation des Luftschiffes in das Schweizer Luftfahrtregister verzögert sich weiter (...). Die erneute Aufnahme des Luftschiffbetriebes in Nidwalden ist - wenn es nach dem Zeitplan der Luftschiffbetreiberin geht - auf Freitag, 11. Juni 2004 (siehe Flugplan auf der Homepage der Skycruise Switzerland) angekündigt. Skycruise habe vom BAZL eine Betriebsbewilligung erhalten. "Zwar liegt uns das entsprechende Papier noch nicht vor, doch dieses ist uns mündlich zugesagt worden", sagt Christian Schulthess. Eine Bewilligung, der laut Schulthess kein formelles schriftliches Gesuch an das BAZL voraus gegangen ist.
"... werde das BAZL nun der Firma eine schweizerische Betriebsbewilligung für ein Luftschiff erteilen, das vorläufig noch im Ausland eingetragen ist."
"Das BAZL nimmt künftig sozusagen die Oberaufsicht wahr, die technische Aufsicht jedoch obliegt dem Land, wo das Luftfahrzeug eingetragen ist. In diesem Fall Deutschland."
"Auch der Pächter des Landes, welches für den Start und die Landung von uns mitbenutzt wird, hat eine Lösung in Aussicht gestellt. Die Verhandlungen sind zwar noch im Gang, aber ich bin guter Dinge, dass diese bald einem Ende zugeführt werden", meinte Christian Schulthess.
(Berichterstattung "NNZ" vom 8.4.2004).

Feststellungen und Erkenntnisse des SBFB:

Damalige Adressatin der befristeten Bewilligung des Versuchsbetriebes 2003 war laut Korrespondenz des BAZL, die dem SBFB vorliegt, die Betreiberin des Luftschiffes, nämlich die AMS Airship Management Services Inc., Greenwich, Conn., USA, also nicht etwa die Skycruise Switzerland. Die amerikanische Immatrikulation lautet N-605SK.
"Bis jetzt ist die US-amerikanische Luftfahrtbehörde FAA (als Behörde des Registerstaates) für die Aufsicht über das fragliche Luftschiff verantwortlich", teilte das BAZL am 30.1.2004 dem SBFB schriftlich mit.
Laut neuester Medienmitteilung der Skycruise Switzerland wird genau dieses Luftschiff mit der amerikanischen Immatrikulation N-605SK bereits im Juni nach Athen an die Olympiade verlegt.

Für jenes Luftschiff, das ab 11. Juni 2004 mit deutscher Immatrikulation D-LCLA auf dem Flugplatz Buochs den Betrieb aufnehmen soll, wurde laut Medienmitteilung der Skycruise Switzerland vom deutschen Luftfahrtamt bis Ende April 2004 eine Bewilligung in Aussicht (...) gestellt.
Im Klartext: eine solche gibt es noch gar nicht! Geplant ist, dass dieses Luftschiff im Mai in Berlin für Passagierflüge eingesetzt und dann anfangs Juni nach Nidwalden verlegt werden soll. Im August soll es dann an der Olympiade in Athen für Luftaufnahmen der Spiele für den amerikanischen Fernsehsender NBC zum Einsatz kommen.

Die Luftschiff-Betriebsbewilligung 2004 auf dem Flugplatz Buochs ist nun offensichtlich nach dem gleichen Muster wie der Versuchsbetrieb 2003 aufgegleist, nämlich Bewilligung des BAZL für ein im Ausland eingetragenes / immatrikuliertes Luftschiff.
Die Kennzeichenreservation (...) beim BAZL unter HB-QIZ ist vorderhand rechtlich nicht relevant und bedeutet einzig, dass die Immatrikulation in das Schweizer Luftfahrtregister innerhalb von zwei Jahren erfolgen kann, vorausgesetzt, dass alle Bedingungen gemäss Schweizer Gesetzgebung erfüllt sind (...).

Seit geraumer Zeit ist bekannt, dass Skycruise Switzerland, Lindau / ZH, eng mit der Skycruise Deutschland zusammenarbeitet. Betreiberin des Luftschiffes - und damit Adressatin der angeblich vom BAZL in Aussicht gestellten Betriebsbewilligung für den Einsatz 2004 in Nidwalden ist für den SBFB - in Anlehnung an die Bewilligung des Versuchsbetriebes 2003 an die AMS Airship Management Services Inc., USA, - mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Skycruise Germany mit Sitz Berlin.

Gemäss Schweizer Verordnung über die Luftfahrt (Luftfahrtverordnung, LFV), wird unterschieden zwischen Betriebsbewilligungen des BAZL an Unternehmen mit Sitz in der Schweiz und solchen mit Sitz im Ausland.
Einer der zentralen Unterschiede liegt in der Haftungsfrage für Passagiere. Voraussetzung für Betriebsbewilligungen an Unternehmen mit Sitz in der Schweiz ist laut Luftfahrtverordnung unter anderem, dass die Haftpflichtansprüche von Passagieren bis zu einer Haftungssumme von mindestens 500'000 Franken pro Person sicher gestellt werden, bei Unternehmen mit Sitz im Ausland dagegen nur mindestens 200'000 Franken pro Passagier.
Dass damit auch deutlich tiefere Versicherungsprämien (...) verbunden sind, versteht sich.

 


27.3.2004:
Laut Flugplan der Skycruise Switzerland, Lindau, ist die Wiederaufnahme des Luftschiffbetriebes in Buochs am Freitag, 11. Juni 2004 geplant und dauert vorerst bis Sonntag, 25. Juli. Dann erneut vom Mittwoch, 15. September bis Sonntag, 24. Oktober. Im August wird das Luftschiff an der Olympiade in Athen eingesetzt.

 


17.3.2004:
Vom 22. März bis 6. Mai liegt das Betriebsreglement, das ab Ende Februar 2005 für den Flughafen Kloten zum Einsatz kommen soll, während sieben Wochen öffentlich auf. Aus der Sicht der Zentralschweiz ist dieses deshalb von grosser Bedeutung, weil damit unter anderem ein Flugzeugwarteraum neu im Gebiet Hoch-Ybrig in Betrieb genommen wird.
 


16.3.2004:
Aufgrund des sehr breiten Spektrums an Meinungen und Änderungsanträgen zum Raumordnungskonzept (ROK) 2003 in der per Mitte Februar 2003 abgeschlossenen Vernehmlassung beschliesst der Nidwaldner Regierungsrat die Einsetzung einer 19-köpfigen Kommission "Koordination Flugplatz Buochs" zusammengesetzt aus Vertretern der Vernehmlasser. Mit dabei ist auch der SBFB. Die Kommission soll bis Ende Juni zuhanden des Regierungsrates ein überarbeitetes ROK erstellen.
 


27.2.2004:
Das BAZL weigert sich weiterhin
, dem SBFB Kopien der Bewilligungen für den Versuchsbetrieb 2003 des Luftschiffes herauszugeben. Das Verfahren sei nicht öffentlich gewesen. Das BAZL unterstehe daher dem Amtsgeheimnis, weshalb die Unterlagen über derartige Verfahren Dritten nicht zugänglich seien. Eine wenig vertrauensfördernde Argumentation.
 


27.2.2004:
Nach wie vor kein Gesuch der Skycruise Switzerland beim BAZL für den Betrieb des Luftschiffes 2004 eingereicht. Ebenso nach wie vor keine Immatrikulation des Zeppelin im Schweizer Luftfahrtregister. Dagegen wurde laut Schreiben des BAZL, das dem SBFB vorliegt, vor kurzem eine Kennzeichenreservation (...) vorgenommen. Das Luftschiff kann nunmehr innerhalb von zwei Jahren in der Schweiz eingetragen / immatrikuliert werden.
 


18.2.2004:
Bald Flugzeugwarteräume über der Zentralschweiz
. Das neue Betriebsreglement für Zürich - Kloten und die neue Luftraumstruktur sollen Ende Februar 2005 in Kraft treten. Die wichtigsten Neuerungen betreffen Betriebszeiten, Abflugrouten und Flugzeugwarteräume. Dabei soll unter anderem ein Warteraum im Gebiet Hoch-Ybrig / Kt. SZ entstehen. In den Urschweizer Kantonen ist ab Februar 2005 mit verstärkten Flugemissionen zu rechnen, weil Flugzeuge nach Zürich - Kloten in der Warteschlaufe kreisen, wenn kein direkter Anflug möglich ist. Das Argument, es würden dabei keine Grenzwerte der Lärmschutzverordnung verletzt, verfängt nicht.
 


11.2.2004:
Fristgerechte Stellungnahme des SBFB im Vernehmlassungsverfahren zum Raumordnungskonzept 2003 zuhanden des Amtes für Raumplanung Nidwalden.
 


11.2.2004:
Dritter Anlauf des SBFB beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) betreffend Herausgabe von Kopien der Verfügungen zum Luftschiff Versuchsbetrieb 2003 an die damalige Adressatin, die AMS Airship Management Services Inc., Greenwich, Conn., USA. Skycruise Switzerland ist laut Medienmitteilung vom 7. März 2003 eine Filiale der AMS.
 


31.1.2004:
Laut Regierungsrat und Baudirektor Beat Tschümperlin wurden Verhandlungen mit dem Militär erfolgreich abgeschlossen. Die für ein Schwerverkehrszentrum auf dem Flugplatz benötigte Fläche soll zu 100 % rekultiviert werden. Beat Tschümperlin: "Dies geschieht mittels Renaturierung der Ersatzpiste, weiterer Rollwege und Hangare" (Bericht "NNZ" vom 31.1.2004).
 


24.1.2004:
Es mehren sich die Anzeichen, dass die Neuorganisation der An- und Abflugverfahren in Zürich - Kloten und des gesamten Deutschschweizer Luftraumes inklusive Flugzeugwarteräume dazu führen, dass die Kampfjets in Dübendorf Ende 2004 zugunsten der Zivilluftfahrt verschwinden. Je 5'000 Starts und Landungen von Kampfjets pro Jahr würden entfallen. Auf welchen Militärflugplätzen die Luftwaffe diese Flugbewegungen kompensieren wird, ist offen. In Frage kommen: Payerne, Sion, Meiringen, Emmen und ...?
 


13.1.2004:
Die Nidwaldner Regierung spricht sich für einen weiteren Betrieb des Luftschiffes aus. Eigentliche Bewilligungsbehörde ist der Bund, während für lokale Bewilligungen die Standortgemeinde und die kantonalen Ämter zuständig sind. Der Regierungsrat spricht sich im Grundsatz für den Dauerbetrieb aus, formuliert zuhanden der Bewilligungsbehörde, des BAZL, jedoch wenig verbindliche Auflagen und vollzieht beim vor Weihnachten 2003 getroffenen Entscheid bezüglich Werbeverbot am Zeppelin eine unverständliche Kehrtwende.
 


5.12.2003:
Teilnahme des SBFB an der vom Kanton Nidwalden lancierten Vernehmlassung zum Luftschiff - Betrieb 2003 und zu einem allfälligen Dauerbetrieb.
 


31.10.2003:
Gemäss Schreiben des Departementes Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS an den SBFB erarbeitet eine Arbeitsgruppe für die "Sleeping Base - Buochs" ein Nutzungskonzept. Laut Planungsstand 31.10.2003 ist vorgesehen, dass die Untertaganlagen in einen Zustand gebracht werden, aus dem sie innert 3 Jahren hochgefahren werden können und die Sicherheit der Anlagen jederzeit garantiert ist.
Operationell ist der Militärflugplatz Buochs für die Luftwaffe ein Ausbildungs- und Einsatzstandort für das Aufklärungs-Drohnen-System ADS95.